Tochter baut betrunken einen Unfall
Hallo Forum
ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.
Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.
Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.
Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.
Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute
ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.
Viele Grüße
186 Antworten
Die Frage der Versicherung riecht danach den Vater (Halter) mit ins Boot ziehen zu wollen und jeder Fehler könnte für den Vater teuer werden. Deshalb nichts mehr ohne Anwalt.
Zitat:
@tartra schrieb am 29. Juli 2019 um 18:27:00 Uhr:
Genau deshalb sollte der Te bereits ein Termin zum Erstberatungsgespräch beim Anwalt haben, da er nachfragt hat er es wohl nicht .... viel Erfolg, oder eher Glück als Einzelkämpfer Laie...
Zitat:
@tartra schrieb am 29. Juli 2019 um 18:27:00 Uhr:
Genau deshalb sollte der Te bereits ein Termin zum Erstberatungsgespräch beim Anwalt haben, da er nachfragt hat er es wohl nicht .... viel Erfolg, oder eher Glück als Einzelkämpfer Laie...
um die fragen der versicherung zu beantworten, bedarf es keinen anwalt. die frage, wer die unterhaltskosten für das auto bezahlt, kann ja wohl nur der te beantworten. da gibt es nichts zu lügen und nichts zu beschönigen. falsche auskünfte werden das ganze nur noch schlimmer machen, als es ohnehin schon ist.
Es geht doch um die wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen. Was kann man da falsch machen, wenn man nicht in Erwägung zieht zu lügen? Was soll der Anwalt dort raten?
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Evtl. kann der Anwalt dem TE bzw. seiner Tochter aber anraten manche Fragen unbeantwortet zu lassen.
Ah. Dann soll man wohl der Versicherung mitteilen, dass man die Aussage verweigert, wer die Kosten für das Auto trägt. Klingt nach einem guten Plan.
Die Versicherung kann doch ganz leicht feststellen, von welchem Konto die Beiträge überwiesen werden.
So einfach kann es sein.
Ich kann ganz leicht nachweisen, dass die für mein Fahrzeug von mir bezahlten Beiträge von meinem Sohn bezahlt werden, der das Fahrzeug nutzt. Ganz so einfach ist es doch nicht.
Letztendlich kann man nur hoffen, dass der vielfach gegebene Tipp sich einen Anwalt zu nehmen beherzigt wird.
Alleine die Nerven und der Schriftverkehr ... von der eigenen Rechtsunsicherheit mal komplett abgesehen.
Man leitet alles weiter und hat seine Ruhe.
Zitat:
@kasawumbu schrieb am 29. Juli 2019 um 16:00:20 Uhr:
Gestern ist ein Fragebogen von der Versicherung gekommen, die möchten unter anderem wissen wer für das Auto welches die Tochter gefahren ist, die Unterhaltskosten ( Benzin, Steuer, Reparaturen ) bezahlt.
Zitat:
@tartra schrieb am 29. Juli 2019 um 18:27:00 Uhr:
Genau deshalb sollte der Te bereits ein Termin zum Erstberatungsgespräch beim Anwalt haben
Um diese Frage mit Schwierigkeitsgrad Null wahrheitsgemäß zu beantworten braucht man einen Anwalt.
Das wird ja immer absurder hier.
Oder ist mit "Anwalt" vielleicht so ein halbschariger Nebenstraßen-Winkeladvokat mit chronischem Mandantenmangel gemeint, der etwas Unterstützung beim versuchten Versicherungsbetrug leisten soll ?
Dann müßte man dem TE dieses so auch sagen und gleichzeitig auf die Riskien und Nebenwirkungen der Inanspruchnahme von halbscharigen Nebenstraßen-Winkeladvokaten die Unterstützung beim versuchten Versicherungsbetrug leisten hinweisen.
Vorsichtshalber unterbleibt das natürlich.
Tip für den Einstieg in dieses Thema: halbscharige Winkeladvokaten bekommen ihr Geld nahezu immer. Deren Mandanten nicht.
Was hier manche meinen an Ratschlägen abliefern zu dürfen wäre noch nichtmal dann erträglich wenns nur einfache Dummheit wäre.
Der Ton leidet schon wieder,
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 29. Juli 2019 um 21:28:59 Uhr:
Das wird ja immer absurder hier. Snip ...
Was hier manche meinen an Ratschlägen abliefern zu dürfen wäre noch nichtmal dann erträglich wenns nur einfache Dummheit wäre.
könnte man bitte sachlich beim Thema bleiben und statt wild um sich zu schlagen mit Argumenten kontern?
Danke!
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 29. Juli 2019 um 21:01:55 Uhr:
Es geht doch um die wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen. Was kann man da falsch machen, wenn man nicht in Erwägung zieht zu lügen? Was soll der Anwalt dort raten?
Er kann raten, die Fragen sehr detailiert oder sehr oberflächlich zu beantworten. Man kann in den Fragen noch gewisse Interpretationsspielräume lassen. Vielleicht ist man als Laie sogar versucht, Dinge zu schreiben, nach denen man gar nicht gefragt wurde, weil man meint das gehört dazu, und im Nachhinein einem zum Nachteil gereichen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 29. Juli 2019 um 21:02:32 Uhr:
Evtl. kann der Anwalt dem TE bzw. seiner Tochter aber anraten manche Fragen unbeantwortet zu lassen.
Wird immer besser.
Jetzt isses schon so weit, das man für das Nichtbeantworten von Fragen rechtlichen Beistand braucht.
Alleine zum Klo und wieder zurück klappt aber noch ?
Hau die Bremse rein 😠