Tochter baut betrunken einen Unfall
Hallo Forum
ich brauche dringend etwas Rat und Beistand. Heute Morgen hatte meine Tochter betrunken einen Unfall.
Zum Glück ist ihr nicht viel passiert, das Auto ist Schrott und ein anderer Wagen wurde beschädigt. Der Vordermann mußte wegen eines Rehs bremsen und sie ist ihm hinten rein gefahren und dann in den Wald rein. Sie war mit unserem Zweitwagen unterwegs in dem sie als Fahrerin bei der Versicherung eingetragen ist , der Vertrag aber auf mich läuft. Da sie noch Restalkohol hatte wurde der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutprobe genommen.
Wie geht es jetzt mit dem Führerschein weiter?.Ist der ganz weg oder bekommt sie ihn bis zu einer Gerichtsverhandlung wieder.
Was ist mit der Versicherung? bei Alkoholfahrten wird man ja in Regress genommen. Aber wer Zahlt dann den Regress, die Tochter oder bleibt es an mir hängen weil es ja mein Auto und meine Versicherung ist.
Leute ich kann euch sagen ich bin sowas von fertig ohne das ich irgendestwas dazu kann.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute
ich habe auch etwas gegen Leute die unter Alkohol Auto fahren. Es waren ca 1,8 Promille aber Restalkohol am Morgen danach, was halt leider unterschätzt wurde da man es nach einer Nacht und 6 Stunden Schlaf nicht mehr so wahrnimmt. Ich habe damals mal gegoogelt weil ich es nicht glauben wollte, Tochter halt mir erzählt das sie nicht ganz soviel getrunken hat wie es die Promille glauben lassen. Eine Frau von 1,58 cm und 52 KG Körpergewicht braucht nicht viel bis 2 Promille vorhanden sind. Und von wegen der milden Strafe, alleine kann sie die Last nicht tragen, obwohl sie die Summen überall Monatlich in Raten abzahlen darf. Wenn man 1400 Euro verdient und noch eine Wohnung alleine unterhalten muß ist die Summe schon Existenzbedrohend. Ein Auto ist die nächsten 5 jahre nicht mehr drin. Nur für die Hardliner hier, da wird nicht Gelacht und Abgewunken und weitergemacht das ist ein einschneidendes Erlebniss im Leben.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Unfalltag eingezogen und den hat sie nicht mehr bekommen. Anwalt war keiner Involviert, nach der Rechtsberatung war klar ersichtlich das bei den vorliegenden Daten ausser weiteren Kosten nichts zu machen ist.
Viele Grüße
186 Antworten
Naja. Nach meiner bescheidenen Kenntnis wird nach Abschluss der Ermittlungen sicherlich eine Vorladung eintreffen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre ein Anwalt anzuraten, der Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen wird. Sollte eine schriftliche Einlassung zu den Vorwürfen möglich sein, könnte auch hier ein Fachmann von Vorteil sein.
@Zimpalazumpala dann viel Spaß beim täglichen aufräumen hier
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. Juli 2019 um 14:18:38 Uhr:
Sollte eine schriftliche Einlassung zu den Vorwürfen möglich sein, könnte auch hier ein Fachmann von Vorteil sein.
Sobald ihr euch äußern müsst/wollt, wäre der sinnvolle Zeitpunkt um einen Anwalt zu konsultieren. Ohne Anwalt passiert es einem leicht durch ungeschickte oder missverständliche Äußerungen sich weiter in die Sch**** reinzureiten als es nötig ist. Man sieht ja schon hier, wie schnell beispeilsweise ein ernstliches Alkoholproblem herbeigedichtet ist. Ein Anwalt sieht vielleicht Fehler im Verfahren oder zeigt Möglichkeiten auf um die Strafe zu mildern, die man als Laie nicht kennt.
Manchmal kann sich der Anwalt auch schon lohnen, wenn er nur die möglichen Konsequenzen ausführt, so dass man sich keine unnötigen Sorgen macht und nachts wieder schlafen kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2019 um 16:56:12 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 23. Juli 2019 um 14:18:38 Uhr:
Sollte eine schriftliche Einlassung zu den Vorwürfen möglich sein, könnte auch hier ein Fachmann von Vorteil sein.Sobald ihr euch äußern müsst/wollt, wäre der sinnvolle Zeitpunkt um einen Anwalt zu konsultieren.
Ich rate weiterhin dazu, den Profi vorher zu konsultieren.
Ich denke, hier kann man nur noch Schadenbegrenzung im strafrechtlichen Teil betreiben. Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann ggf. außergerichtlich mit dem Staatsanwalt etwas aushandeln. Gerade beim ersten Mal nicht ungewöhnlich. Es dürfen aber keine Personen geschädigt worden sein.
Bzgl. Bremsen und Reh mal einfach in §4 Abs. 1 S. 1 StVO schauen.
Ich würde ohne Anwalt bei der Polizei oder auch schriftlich nur meinen Namen nennen, mich aber nie zu der Sache äußern.
Alles andere wird die Sache nur verschlimmern.
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 20. Juli 2019 um 22:37:42 Uhr:
Der Vordermann durfte nicht wegen dem Reh bremsen,das würde ich auch bedenken
was ist das denn für ein quatsch? wenn man wegen nen reh nicht bremsen darf, wann dann ? inweiweit das reh nun auf der straße stand oder nicht wurde nicht weiter erläutert. im eingangspost steht nur, das der vordermann wegen nen reh bremsen musste. und wenns hinten knallt gibts vorne geld, wenn auch nur der einfachste funke an "sinnhaftigkeit beim bremsen" bestand. und den hat die tochter ja bereits zugegeben durch das kreuzende reh.
dem vordermann kommt zu gute, das die auffahrende person "restalkohol" von 1 promille (wie voll war sie denn wirklich ... ) hatte. das ist ja quasi ein "du kommst aus den gefängnis frei karte" für den unfallgegner, auch wenn hier gleich wieder anderes behauptet wird.
immerhin wurde niemand schwer verletzt. der rest ist eine reine geldfrage, ggf. auch längere zeit fußgängertum.
wie schon völlig breit getreten wurde, kann an anwalt manchmal noch was machen. bevor post kommt zum anwalt rennen ist wahrscheinlich zwecklos, da er dann eh nichts machen kann. er kann nur auf post antworten usw... die fristen sind zwar knapp, aber nicht ultraabzocke knapp wie beim abmahnen.
allerdings sind die chancen insgesamt wohl nicht so doll, da die versicherung einfach behaupten wird "ohne alkohol hätten sie rechtzeitig bremsen können". "machbar" ist wohl dann was, wenn man eigentlich unschuldig ist, aber dank alkohol eine mitschuld angerechnet bekommt. aber hier ist der fall im prinzip klar. alkoholisiert fährt sie in den vordermann, der wegen kreuzenden tier gebremst hat.
ein abstandstempomat hätte den unfall übrigens verhindert 😁
Zitat:
@Chironer schrieb am 23. Juli 2019 um 13:38:11 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. Juli 2019 um 22:33:48 Uhr:
Erstberatung einholen und ein Mandat vergeben.
Was soll der Anwalt?
Den Vater im Vorgehen gegen die Tochter beraten?
Nein, er soll die Tochter beraten und natürlich auch den TE als Halter des Fahrzeuges.
Stimmt.
Da läuft es dann darauf hinaus, daß Mandate an zwei Anwälte vergeben werden sollten.
Natürlich sollten auch Vater und Tochter jeweils über eine eigene Rechtschutzversicherung verfügen.
@mk28
... wobei dieser Satz Auslegungssache ist und der Einzelfall zu prüfen ist. Während bei einem Kleintier nicht abrupt gebremst werden "darf", sieht das z. B. bei einem Schäferhund schon ganz anders aus. Bei einem Reh ist der Sachverhalt bereits indiskutabel. Hier besteht Gefahr für Leib und Leben des Fahreres sowie die Gefährdung eines bedeutenden Sachwertes. Somit wäre auch die Betriebsgefahr, ausgehend vom Fahrzeug des Geschädigten, auszuschließen. Ob und wie der Sicherheitsabstand bzw. das Sichtfahrgebot durch die Auffahrende nicht eingehalten wurden, können wir hier mangels Daten nicht beurteilen. Der Einfluss von Alkohol dürfte jedoch auch hier Ambitionen hinsichtlich einer Schadensteilung als obsolet erscheinen lassen.
Bisher gibt es nur die Angaben des TE, wobei der Atemalkoholgehalt auf etwa 1 Promille geschätzt wurde. Offen ist, durch wen. Anzunehmen wäre nun, dass eine Blutalkoholkontrolle angeordnet wurde, deren Ergebnis wir nicht kennen. Es wäre dabei nicht ungewöhnlich, dass dieser Wert höher ausfällt als der Atemalkoholgehalt und vom Gericht entsprechend gewürdigt wird. Die Auswirkungen der jeweiligen Abstufungen sind ja hinreichend bekannt. Inwieweit dann noch mit einem Entgegenkommen seitens der Anklagevertretung gerechnet werden kann, ist, so meine Betrachtung, so kaum einzuschätzen, zumal die auch von weiteren Faktoren abhängt.
Versicherungstechnisch ist anzunehmen, dass die Versicherung des Schädigers die Ansprüche des Geschädigten voll ausgleichen und ihren Versicherungsnehmer in Regreß nehmen wird. Realistisch gesehen dürften hier die üblichen 5.000 Euro im Raum stehen. Auch über weitere Maßnahmen, etwa die Kündigung des Vertrages, kann auch nur spekuliert werden.
Somit bin ich gespannt, ob und wann sich der TE wieder meldet.
Wenn das Mädel unter 1,1‰ war könnte man mit einem ausgebufften Anwalt mit viel Glück den Alk als Ausfallerscheinung wegbekommen und damit aus einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis für ca 10 Monate und einer saftigen Geldstrafe mit dem Fahrverbot das zwischen 0,5 und 1,09‰ vorgesehen ist davonkommt, was sich auch auf die Versicherung auswirkt.
Ohne es gutzuheissen mit so viel Restalk zu fahren, aber es ist nicht so selten das auch Nüchteren dem Vordermann ins Heck donnern wenn Der wegen einem Reh voll in die Eisen geht.
Nur klappt das sicher nicht ohne Anwalt.
Und noch eine Randbemerkung zum Restalk, die Leber baut ca 0,1‰/Stunde ab. Nach Trinkende steigt der Pegel noch etwas um dann kontiunierlich und relativ linear zu sinken.
Unfallzeitpunkt = ca 1‰ und gehen wir mal von mindestens Stunden aus die zwischen dem Nachhause kommen und dem Unfalll lagen, ergibt dann mindestens 1,5‰ beim Heimkommen, eher mehr wenn der Zeitraum größer war.
Mir als Vater würde das reichen um zu hinterfragen was das Mädel so treibt und ob ich irgendwass verpasst habe.
bei so einem 50Kg Häschen reichen wohl 3-4 Bier um auf den Pegel zu kommen, bei mir dürfte es länger dauern