Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik
Hallo,
bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.
Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??
Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??
Gruß Herby
Beste Antwort im Thema
Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.
614 Antworten
Hi,
ich bin der Auffassung, Dein Aspekt der Technischen Änderung bezieht sich auf den Zeitraum der Bestellung bis zur Auslieferung, welche ja mehrere Monate dauern kann. Aber im Fall der Abgasmanipulation gibt es viele Orakel und aber auch selbsternannte Experten, die alles sofort erklären können. Natürlich möchte jetzt Jeder so schnell wie möglich wissen, woran er ist, aber bevor man nicht weiss, was VW konkret ändern will mit welchen Auswirkungen kann man eigentlich nur rätseln auf breiter Front. Ein paar grundsätzliche Aspekte waren heute bei n-tv online zu lesen:
Freitag, 02. Oktober 2015
Geld, Rücktritt, Reparatur?
Diese Rechte haben VW-Kunden
VW hat im großen Stil Verbraucher und Behörden getäuscht. Weltweit wetzen Anwälte bereits die Messer und bereiten große Klagen vor. Doch welche Rechte haben deutsche Kunden und Aktionäre?
Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung geben!!!!
Weltweit rund elf Millionen Mal hat der Autobauer VW manipulierte Software in seine Fahrzeuge verbaut und damit seine Kunden über die tatsächlichen Abgaswerte der erworbenen Dieselfahrzeuge getäuscht. Welche Rechte ihnen daraus entstehen, ist abschließend noch nicht zu beurteilen. Doch hinnehmen müssen VW-Kunden diese Manipulation nicht.
Muss VW die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen?
Nein. Da die Manipulation nicht die Sicherheit der Wagen gefährdet, ist dies nicht notwendig.
Wie erfahren Kunden, ob ihr Fahrzeug betroffen ist?
Kunden haben ein Recht darauf, vom Händler oder Hersteller zu erfahren, ob in dem erworbenen Fahrzeug die entsprechende Software verbaut wurde. Wird diese Frage nicht beantwortet, kann der Kunde sein Recht auf Auskunft mit einer Klage geltend machen.
Welche Rechte haben betroffene Käufer?
Voraussetzung für alle Ansprüche ist ein "Mangel" der erworbenen Sache. Im Falle von VW-Fahrzeugen kommen gleich mehrere Mängel in Betracht: erhöhte Abgaswerte, ein höherer Treibstoffverbrauch, mögliche Wertminderung und Schäden wegen Zulassungsbestimmungen. Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, hat der Käufer per Gesetz das Recht auf Gewährleistung.
Was ist das Gewährleistungsrecht?
Diese besagt, dass der Käufer dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung geben muss. Dieser kann dann entscheiden, ob die mangelhafte Sache ausgetauscht oder repariert wird. Kommt der Verkäufer dem nicht zufriedenstellend nach, besteht für den Käufer die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Allerdings muss der Mangel hier erheblich sein – was im Falle von VW-Fahrzeugen allerdings noch nicht absehbar ist. Alternativ zum Rücktritt kommt für Kunden auch eine Minderung infrage. In diesem Fall würde der Kunde den Wagen behalten und einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Für eine Minderung muss der Mangel nicht erheblich sein.
Gegen wen hat der Käufer Gewährleistungsrechte?
Gegenüber dem Verkäufer – nicht gegenüber dem Hersteller VW. Der Kaufvertrag wurde ja mit einem Händler oder Autohaus geschlossen. Der Verkäufer kann den Hersteller aber in Regress nehmen. Gewährleistungsrechte verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach dem Kauf des Autos gegenüber dem Verkäufer.
Ist auch ein Schadensersatz denkbar?
Grundsätzlich ja. Allerdings setzt eine Schadenersatzforderung ein Verschulden des Verkäufers voraus. Der Händler oder das Autohaus wussten im Zweifel aber nichts von der Manipulation und sind insofern schuldlos. Um einen Anspruch auf Schadensersatz direkt gegenüber VW zu haben, setzt dies eine vorsätzliche, sittenwidrige Täuschung voraus. Diese muss von Mitgliedern auf hoher Ebene des Konzerns betrieben worden sein.
Grüsse
H.S.
Sehr schöner Beitrag! Vielen Dank, das betrifft aber nur Privatkunden.
Alle gewerblichen Kunden und "Sonstige" schließen direkt mit der Volkswagen AG den Kaufvertrag ab !
Zitat:
@Madmax321 schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:41:27 Uhr:
Hi,
ich bin der Auffassung, Dein Aspekt der Technischen Änderung bezieht sich auf den Zeitraum der Bestellung bis zur Auslieferung, welche ja mehrere Monate dauern kann.
Auf die Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung bezieht sich das in jedem Fall. Wie also im theoretischen Fall, daß der Skandal in dieser Zeit ans Licht kam und VW nachbessert, wobei Verbrauch und Leistung sind geringfügig ändern. Da wären sie durch die Klausel im Vertrag vermutlich abgesichert.
Stellt sich nun nachträglich heraus, daß der Wagen bei Auslieferung keine regelkonforme Abgassteuerung hatte, könnte man vielleicht an eine analoge Anwendung der Vertragsklausel denken - nachträgliche Anwendung, da erst nachträgliche Kenntnis des Fehlers. Ob ähnlich gelagerte Fälle (ggf. auch bei anderen Produkten) schon gerichtlich entschieden wurden?
... man kann auch jetzt direkt bei VW online nachschauen, ob sein Tiguan betroffen ist:
http://info.volkswagen.de/de/de/home.html?tab=check-own-car
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laut http://info.volkswagen.de/de/de/home.html
is meiner nicht mit der software...
Lieber Volkswagen Kunde,
wir möchten Ihnen bestätigen, dass das Fahrzeug mit der von Ihnen eingegebenen Fahrgestellnummer nicht von der Software betroffen ist, die Stickoxidwerte (NOx) im Prüfstandlauf (NEFZ) optimiert.
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Ich habe ein Auto mit Manipulationssoftware gekauft, aber noch nicht bekommen. Kann ich zurücktreten?
Möglicherweise entzieht das Kraftfahrbundesamt in Flensburg dem VW-Konzern die Typzulassung für Autos mit Manipulationssoftware. Autos des betroffenen Typs werden dann nicht mehr neu zum Straßenverkehr zugelassen. Wenn Sie dann einen entsprechenden Wagen ausgeliefert bekommen, haben Sie ein Problem. Sie sollten mit Bezahlung von bestellten Autos, die möglicherweise von Manipulationssoftware gesteuert werden, unbedingt warten, bis der Wagen Nummernschilder hat und die Zulassung vorliegt. Ohne wenn und aber vom Kauf zurücktreten können Sie nur, wenn Sie den Wagen über Internet oder Telefon bestellt haben. Dann greift das zweiwöchige Widerrufsrecht ab Auslieferung. Haben Sie den Wagen hingegen „klassisch“ im Laden bestellt, müssen Sie den Wagen erst einmal behalten. Natürlich kann es sein, dass die Manipulation der Software möglicherweise einen Mangel darstellt. Dann können Sie sich wehren und zum Beispiel Nachbesserung verlangen. Ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten können Sie aber nicht.
Mehr dazu auch hier.
https://www.test.de/.../
Alf
Zitat:
@SCEM schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:48:00 Uhr:
Sehr schöner Beitrag! Vielen Dank, das betrifft aber nur Privatkunden.
Alle gewerblichen Kunden und "Sonstige" schließen direkt mit der Volkswagen AG den Kaufvertrag ab !
"Sonstige" sind z. B. auch diejenigen, die einen VW mit dem sog. "Behindertenrabatt" kauften. Dass diese Kunden sich im Falle eines Falles direkt an VW wenden müssen, muss ja nicht von Nachteil sein.
Nein das ist ein Riesenvorteil da ich dann 10 Jahre lang wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, gegenüber dem Händler geht das wie oben richtig rwähnt wurde wohl nicht, oder kann ich die Kenntnis von VW dem Händler zurechnen Frage an die Juristen.....
Zitat:
@MENA-C schrieb am 2. Oktober 2015 um 16:23:21 Uhr:
Papperlapapp, natürlich gibt es eine kompetente Antwort auf meine Frage.
Ob sie hier jemand kennt und dazu schreibt, steht auf einem anderen Blatt.
Gefährliches Halbwissen und Stammtischparolen, ob das kompetent ist, liegt im Auge des Betrachters.
Nein das ist ein Riesenvorteil da ich dann 10 Jahre lang wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, gegenüber dem Händler geht das wie oben richtig rwähnt wurde wohl nicht, oder kann ich die Kenntnis von VW dem Händler zurechnen Frage an die Juristen.....
Ja man muss hier 3 verschiedene Tatbestände
-Sachmängelgeährleistung aus Vertrag
-Anfechtung des Vertrages und damit Auflösung und Rückabwicklung des Vertrages
-ausservertraglicher deliktischer Schadensersatz
unterscheiden
es gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen
damit sind die Journalisten überfordert.
Zitat:
@waffepitt schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:44:07 Uhr:
es gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen
damit sind die Journalisten überfordert.
Vielleicht lesen die überforderten Journalisten hier mit und können sich so ein erstaunliches Fachwissen aneignen.
Mensch Leute, ja VW hat beschissen, aber welch real greifbaren Nachteil hat der Einzelne?
Lasst die Kirche im Dorf und gebt VW die Möglichkeit die Sache bestmöglich zu bereinigen.
Ich könnt mich auch schon wieder beölen über all die, die jetzt mit Aktivismus reagieren. Mal Hand aufs Herz, wen haben denn beim Kauf die Abgaswerte gejuckt? Keine Sau! Vlt. die Euro-Einstufung, ok. Aber selbst im Kollegenkreis konnte kein Aas benennen, was denn sein Auto jetzt an Schadstoffen ausstößt. Keiner. Nur jetzt, da die Gelegenheit da ist, schwadronieren einige von Rückgabe, andere hyperventilieren und wollen Schadenersatz. Für welchen Schaden denn????
Meine Fresse kann man nicht einfach mal den Ball flachhalten auf dieser Welt? VW wird das Ganze jetzt korrigieren und gut ist. Kein Mensch hat dadurch irgendwelche Nachteile. Aber Hauptsache auf alles angesprungen was gerade gehypet wird.
Mir geht diese Extrem-Mentalität auf die Ketten. "Ich habe eine gute Rechtsschutz" und dergleichen. Ja mei, dann klagt halt. Ich frag mich nur ernsthaft ob sich überhaupt JEMAND im Klaren ist, was das im angestrebten Fall (der vermutlich zum Glück nicht eintreten wird) für Folgen für den größten Automobilbauer der Welt hat? Was für Folgen allein in Deutschland? Wieviel Arbeitsplätze der Zuliefer und Zulieferzulieferer-Industrie da dran hängen? Und mittelbar noch viele mehr. Deutschland kann es sich schlicht nicht leisten VW über die Klippe springen zu lassen. Da hängen Millionen Arbeitsplätze dran. Aber Hauptsache ich bekomme mein Recht und möglicherweise 3,50 Euro Schadensersatz für einen Schaden, der reell gar nicht entstanden ist. Ich wünschte mir einfach ein wenig Weitblick und weniger "nach mir die Sintflut"-Mentalität.
Die haben einen Fehler gemacht ok. Möglicherweise nur ein paar wenige Entscheidungsträger. Aber deswegen immer gleich diese Lynchjustiz finde ich vollkommen unverhältnismäßig.
Ein System, das es ermöglicht, eine lukrative Sammelklage gegen den Hersteller einzureichen gibt es, im Gegensatz zu den USA, bei uns eigentlich nicht!
Und: Was soll man denn da einklagen??
Für den Endverbraucher ist es lediglich eine Frage, ob die neue Software eine Leistungseinbuße zur Folge hat. Dann hat das Fahrzeug sicherlich einen Mangel. Doch nach zehn Jahren damit um die Ecke zu kommen, ist wahrscheinlich nicht sehr aussichtsreich.
Die andere Frage ist jedoch, inwieweit sich diese "Schummel-Software" überhaupt bei uns in Europa auswirkt: Die ist definitiv verboten, aber es ist noch gar nicht geklärt, wie es aussieht, wenn diese Software in Europa eliminiert wird: Soo viel höher kann der Abgasausstoß da gar nicht sein, denn wir haben hier sehr viel höhere Grenzwerte, als z.B. in den USA.
Möglicherweise geht es sogar nur darum, Software-Funktionen zu entfernen, die einfach nicht zulässig sind, auch wenn sie in Europe kaum Auswirkungen haben!
Auch wenn ich eine Uzi besäße, noch nie damit geschossen hätte, so wäre alleine der Besitz bei uns strafbar...
Wartet doch einfach mal ab, was da noch kommt! Und da wird noch einiges kommen!! Ich denke nicht, dass die VW-Gruppe da die einzigen Übeltäter waren!
Aussagen, von wegen, man will VW in Grund und Boden verklagen, sind in Deutschland absolute Hirngespinste! So was wird auch nicht vom Rechtsschutz gedeckt. Und sogar in den USA muss man für so einen Prozess erst mal eine gewaltige Kriegskasse in der Hinterhand haben!
Doch so wird momentan jeden Tag von unseren Medien eine neue Sau durch's Dorf getrieben, obwohl viele dieser Berichterstatter keinerlei Ahnung von dem ganzen Thema haben!!!
Da wird der Diesel totgeredet... Was ein Unsinn!!
Die Schweiz lässt, wie ich heute gelesen habe, keine neue VW-Diesel mehr zu: Noch gröberer Unsinn, denn die sind von dem aktuellen Problem gar nicht betroffen!!! (Was wieder mal zeigt, dass die Politik keinerlei Ahnung von dem Thema hat!!)
Und die Diesel sind auch mit Schummel-Software sehr viel besser als ihr Ruf:
Geht es um die Klimarelevanten Daten, sind die sogar deutlich besser, als die Benziner! Lediglich der Ruß, der hinten mal als Feinstaub rauskam, war mehr als bedenklich. Doch auch das ist einigermaßen Geschichte, seit dem so gut wie jeder Diesel diesen DPF besitzt.
Ich würde auf jeden Fall erst mal abwarten, wie das weitergeht: Wir stehen da ja gerade erst am Anfang der Aufarbeitung dieses Themas!
Alles andere ist unsinnige Panikmache...
So Long...
....auf was ich klagen kann ist ganz einfach nach Anfechtung auf Rückzahlung des Kaufpreises. Ob ich einen Schaden habe ist insoweit völlig irrelevant.
Gegeben sein muss lediglich eine Täuschung über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, Dies liegt mit dem zugesicherten Emmissionsverhalten vor.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Interessant ist Absatz 2 Satz1 musste der VW Händler die Täuschung von VW kennen ?
Meinungen dazu ?
P. S.
Dies ist wie bereits erwähnt nur eine mögliche aber die brutalste rechtliche Variante...