Tiguan TDI - Abgas-/Softwarethematik
Hallo,
bin kurz vor der Unterschrift des Kaufvertrages - für Samstag geplant. Tiguan 2,0 TDI, 110 PS. Kann ich das Fahrzeug bedenkenlos kaufen?? Ist dieser Motor bezüglich der Abgasprobleme betroffen? Fahre als weiteres Fahrzeug einen Passat 2,0 TDI mit 140 PS (aus 02/14). So wie ich gelesen habe, kann ich ggf. die grüne Plakette verlieren. Das soll mir bei dem neuen Tiguan natürlich nicht passieren.
Oder sollte man in den Kaufvertrag eine entsprechende Zusage des Händlers aufnehmen??
Kann mir jeman fundiert Auskunft geben??
Gruß Herby
Beste Antwort im Thema
Hi,
zunächst eine Vorbemerkung: Natürlich haben alle Recht, die im Verhalten von VW einen Betrug am Kunden sehen, eine Belastung der Umwelt usw. Aber jetzt kommt mein "Aber".
Die Hysterie mit der man jetzt den Diesel im Allgemeinen und im Besonderen den von VW verfolgt ist schon erstaunlich und ich meine höchst verwerflich. Alle Entscheidungsträger (Politik, Amtsleiter von Behörden usw.) geben sich unwissend und empört. Moralische Vorwürfe muß man auch Behörden in den USA machen, die jetzt versuchen aus einem kleinen Anteil an Dieseln eines deutschen Herstellers erheblich Kapital zu schlagen und die Marken Made in USA zu stärken. Landkreise der USA verklagen VW, weil durch ihre Diesel die Luft erheblich schlechter geworden sei usw.., Die grössten Dreckschleudern aus eigener Produktion mit 25 - 30 Litern im Durchschnitt werden natürlich massenhaft weiter ungeschoren betrieben. Wer offenen Auges durch Deutschland und in Europa unterwegs ist bemerkt viele andere Dinge und Anlagen, die mit Diesel, Heizöl oder Kerosin betrieben werden und ein Vielfaches eines geringverbrauchenden 2.0 TDI an Stickoxiden ausstossen. Aber die Transport- , Luftfahrt -(zahlt noch nicht einmal Steuern auf Kerosin) und Energiebranche sind wahrscheinlich wieder System relevant und daher zu schonen. Ein erfolgreiches Unternehmen kann man ja schröpfen.
Ich werde auf alle Fälle Ruhe bewahren, nicht orakeln was sein wird, sondern den Brief von VW abwarten und dann meinen Tiguan updaten lassen. Alles weitere werde ich später beurteilen. In der Zwischenzeit fahre ich weiter mit Freude meinen Tiguan.
Viele Grüsse
H.S.
614 Antworten
Zitat:
@antolills schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:04:35 Uhr:
Persönlich kann ich mir bei unseren Fahrzeugen nicht vorstellen, dass ein Software-Update genügt, beim GOLF könnte das genügen. Wir haben (viel) Masse, DSG im Ölbad, Haldex und eine Welle nach hinten.
...
Ich bleibe dabei: beim TIGUAN keine reine Softwarelösung!
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Die Leistung des Motors ist doch unabhängig von dem Gesamtgewicht der Karre. Und damit hat die Maßnahme, die sich je nach Motortyp unterscheidet, nichts mit dem Gesamtgewicht bzw Leistungsverlusten im Antriebsstrang zu tun. Daher wird es völlig egal sein, ob der Motor im Golf, im Tiguan oder im Leopard II verbaut wird. Die Maßnahme ist bei jedem Gefährt identisch.
Die Höchstgeschwindigkeit sowie die Beschleunigung bei identischem Motor schwankt je nach Leistungsverlusten im Antriebsstrang und je nach Gewicht. Aber diese ist irrelevant für die Einhaltung der Messwerte bei bestimmter Leistungswerte im (bzw auf dem Leistungsprüf-) Stand.
Nebenbei gibt es den Golf auch mit DSG und den Tiguan ohne DSG, ohne Haldex und damit auch ohne Welle nach hinten. Trotzdem wird die erforderliche Maßnahme höchstwahrscheinlich identisch sein. 😉
Zitat:
@Dortmunder 65 schrieb am 25. Oktober 2015 um 16:06:44 Uhr:
Sollte VW nicht in der Lage sein das Problem in jeder Hinsicht gesetzeskonform und der üblichen Rechtsprechung hinzubekommen müssen sie wandeln/tauschen.
Dann bin ich mal auf das Angebot gespannt! So lang heißt es Abwarten und das beste für alle hoffen.
Hi,
gesetzeskonform verstehe ich, aber was bedeutet bei Dir übliche Rechtsprechung mit dem "muß" zur Wandlung oder zum Tausch. Ich meine, eigene Vorstellungen kann man viele entwickeln, aber ob die wirklich realistisch sind?????
Den letzten Satz kann ich nur voll unterschreiben. Es sind ja nur noch ein paar Tage bis Ende Oktober, bis dahin sollte ja zumindest für den 2.0 TDI dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine tragfähige Lösung durch VW vorgestellt werden.
Guten Wochenstart
H.S.
VW will wohl die betroffenen Diesel Karren zurückkaufen. Das würde mir am besten gefallen :-)
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Zitat:
VW will wohl die betroffenen Diesel Karren zurückkaufen. Das würde mir am besten gefallen :-)
Wird schon diskutiert im Volkswagenbereich und mal sehen was übrig bleibt!
Wandlung, Gewährleistung und ähnliche gebräuchliche Begriffe, sind Dinge, die der Gesetzgeber vorschreibt, aber nur eine begrenzte Zeit lang...
Da von diesem Problem ja Motoren betroffen sind, die schon mitunter 2009 (also vor sechs Jahren) ausgeliefert wurden, gibt es da keine Wandlung mehr! Dazu müsste das Gewährleistungsrecht geändert werden!
Auch ist die Garantie (die gibt VW selbst, zu bei weitem nicht so guten Bedingungen, wie bei der gesetzlichen Gewährleistung) bei solchen Fahrzeugen aus 2009 mittlerweile schon lange erloschen.
Man kann da bestenfalls noch auf "Kulanz" hoffen, oder eben auf Gerichtsurteile, die VW dahingehend in die Pflicht nehmen...
Wer sein Auto bis September 2013 ausgeliefert bekommen hat, hat, meiner Meinung nach, definitiv Anspruch auf Wandlung (zugesicherte Eigenschaft ist nicht erfüllt)! Die Beweislastumkehr entfällt da wahrscheinlich, weil VW ja zugegeben hat hier gemauschelt zu haben... Insofern entfällt der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Doch diese Wandlung hat auch nichts mit VW zu tun, sondern nur mit dem Händler, der das Auto an Privat verkauft hat! Der Händler muss das Auto dann erst mal auf eigene Rechnung zurücknehmen, und darf im Gegenzug die gefahrenen Kilometer gegenrechnen.
Das ist sein persönliches Risiko, weil er sich getraut hat, als gewerblicher Verkäufer etwas an Privat zu verkaufen. Mit VW hat das erst mal gar nichts zu tun...
Wessen Fahrzeug aber älter ist, der steht da momentan wirklich auf dem Schlauch!
Hier ist tatsächlich die Kulanz des Herstellers gefragt! Alle Kunden können die nicht entschädigen, und werden die auch sicherlich nicht.
Wobei die Frage ist, und auch bleibt, welche Auswirkungen z.B. die reine Software-Korrektur bei einem 2.0 TDI eigentlich überhaupt hat!
Hierzu wird momentan ja einfach nur wild spekuliert, ohne dass jemand etwas genaueres weiß!
So Long...
Hat sich hier schon jemand von seinem Händler den "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" erklären lassen und wie hat der Händler auf den Antrag reagiert.
Zitat:
Der Händler muss das Auto dann erst mal auf eigene Rechnung zurücknehmen, und darf im Gegenzug die gefahrenen Kilometer gegenrechnen.
Hüstel, und wie sieht es mit einer Entschädigung für den Betrug durch den Hersteller aus? Oder dürfte ich auch folgenlos die KM vor der Rückgabe "zurückdrehen" 🙂 😎
🙂
Zitat:
@auto007 schrieb am 27. Oktober 2015 um 08:29:45 Uhr:
Warum sollte ein Händler so etwas tun? Was soll am 31.12 konkret verjähren?
Ich habe mein Fahrzeug im Januar 2014 gekauft. Somit verjähren im Januar 2016 meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Diese habe ich als Käufer leider nur gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.
Zitat:
@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:
Ich habe mein Fahrzeug im Januar 2014 gekauft. Somit verjähren im Januar 2016 meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Diese habe ich als Käufer leider nur gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.
Passt mal lieber auf, dass ihr vor lauter Sorge nicht bis Januar 2016 per Schlaganfall daneben liegt. Wartet doch ab.
Ich fahre meinen tollen B7 weiter, bis wir was wissen und ich das Update drauf habe. Dann spüre ich die Auswirkungen des Updates (oder auch nicht, wenn es keine gibt) und kann die Situation und weitere Schritte dann abwägen.
VW weiß, dass sie sich keinen Kundenrückgang leisten können.
Bis dahin: "Keep calm and drive your Volkswagen" 😉
Es besteht auch die Möglichkeit wegen arglistiger Täuschung § 123 BGB oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung § 826 BGB gegen VW vorzugehen die Frist hierfür beträgt 10 Jahre, man ist also keineswegs auf Kulanz angewiesen.
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:55:51 Uhr:
Passt mal lieber auf, dass ihr vor lauter Sorge nicht bis Januar 2016 per Schlaganfall daneben liegt. Wartet doch ab.Zitat:
@Begro2010 schrieb am 27. Oktober 2015 um 09:41:37 Uhr:
Ich habe mein Fahrzeug im Januar 2014 gekauft. Somit verjähren im Januar 2016 meine Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Diese habe ich als Käufer leider nur gegen den Verkäufer und nicht gegen den Hersteller.
Ich fahre meinen tollen B7 weiter, bis wir was wissen und ich das Update drauf habe. Dann spüre ich die Auswirkungen des Updates (oder auch nicht, wenn es keine gibt) und kann die Situation und weitere Schritte dann abwägen.
VW weiß, dass sie sich keinen Kundenrückgang leisten können.
Bis dahin: "Keep calm and drive your Volkswagen" 😉
Kann man hier im Forum auf eine vernünftige Frage keine vernüftige Antwort mehr bekommen?
Wenn du damit gelassen umgehst und eventuelle Fristen verstreichen lässt, ist das doch dein Problem.
Sollt dein Fz eh älter als zwei Jahre sein, wo ich von ausgehe bei deiner Signatur, könntest du diese Erklärung von deinem Händler gar nicht verlangen.
darum geht es mir ja. Ich plädiere nur dafür, sich von unserer bescheuerten Presse nicht aus der Ruhe bringen zu lassen, die den ganzen Tag nur geistigen Dünnpfiff und Spekulationen abdruckt.
Einfach warten und beruhigen. Müsst ihr letztlich selber wissen. Ich könnte mich auch verrückt machen. Ich habe eine Rechtschutz für Miete, Privat und KFZ.
Dennoch laufe ich bei meinem Anwalt die Bude nicht ein, da ich davon überzeugt bin, dass VW da gut mit umgehen wird. Daher bin ich ruhig und genieße lieber meinen Wagen, als mich für etwas verrückt zu machen, was die Presse sich an Schwarzmalereien zurechtschreibt.