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Tiguan - Deutsch oder EU Re-Import?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 1. Februar 2018 um 11:40

Hi

mal eine Frage mein Sohn möchte auch gerne einen Tiguan 2 kaufen und fragte mich mal was ich von EU Neuwagen halte.

Ich bin das etwas gespaltener Meinung denn Früher hatte ich mal ein EU Motorrad aus Dänemark und da gab es obwohl es Garantie gab Riesen Probleme mit Ersatzteilen denn obwohl es das Gleiche Modell war wie in D passten viele Teile nicht oder es waren andere Teile verbaut. Da war mal der Kettensatz mit Ritzel runter also zum Vertragshändler hin und der sagte nö die Teile passen nicht. Da müsste man die Direkt in Japan bestellen dauert ca 6-8 Wochen . Klar das war es dann mit der Saison .

Ob das Heute so noch ist weis ich nicht .

Weil der Preis ist schon nicht Schlecht und die Ausstattung ist auch gut so wie ich das beurteilen kann er soll mit allen bei dem Händler 40000€ Kosten +Garantie 5Jahre und Nebenkosten/Transport von 1000€ also 41000€

Beste Antwort im Thema

Tja , nachdem ich hier meine Meinung zu Deiner Frage kundgetan haben und Du weiterhin Bedenken hast,

würde ich vorschlagen

...............Ihr nehmt den ReImport NICHT und bestellt klassich bei einem deutschen Händler...............

Da wirds dann mit echten, für Deutschland geeignete Bauteilen und Aufklebern, wohl kein Problem werden.

Wünsche Euch aber wie auch immer "viel Glück und Spaß" an dem "neuen"

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 8. März 2018 um 13:12:24 Uhr:

.... Grundsätzlich sehe ich keine gesetzliche Verpflichtung auf einen ReImport ausdrücklich hinzuweisen. Die Seriösität lasse ich mal offen......

Dann scheidet aber jeder der üblichen Standard-Kaufverträge (ADAC usw.) aus: denn da musst Du eine Aussage dazu machen:p

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 8. März 2018 um 13:12:24 Uhr:

Zitat:

 

Hallo,

die Sachmängelhaftung greift hier mit Sicherheit. Sollte bei einem Verkauf nicht auf die Ausstattungsmerkmale des Herkunftslandes hingewiesen werden und ein Austattungsmerkmal des inländisches Produkt ist nicht in vollem Umfang oder teilweise entfallen greift das BGB.

Es sind also wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Das ist zumindest mein Kenntnisstand.

Gruß

Hannes

[/quote

Hallo Hannes,

die Sachmängelhaftung dürfte hier überhaupt nicht greifen. Ich bestätige nur, dass ich z.B. Erstbesitzer bin. Wenn der Wagen schon mal im Ausland zugelassen war, dann bin ich zwar der Ersteintrag im Brief, aber nicht der Erstbesitzer. Grundsätzlich sehe ich keine gesetzliche Verpflichtung auf einen ReImport ausdrücklich hinzuweisen. Die Seriösität lasse ich mal offen.

Aber mal ehrlich, die technische Ausstattung dürfte bei EU-Fahrzeugen identisch sein. Und wenn nicht, müsste doch eine Ausnahmegenehmigung vorhanden sein.

Ich habe derzeit ein MB E400 Cabrio, dass für den italienischen Markt vorgesehen war. Der hat als technischen Unterschied eine stärkere Klimaanlage. Das kann man aber nur feststellen, wenn man sich dieses "Herstellungsblatt" von MB anschaut.

peso

Sehe ich tatsächlich anders.

Du kaufst den Wagen im Ausland, bist dann auch Erstbesitzer und der Wagen hat andere "Merkmale" gegenüber dem deutschen Neuwagen.

Und wie schon kow123 geschrieben hat, muss eignetlich im Kaufvertrag eine entsprechende Info folgen.

Zumindest in den Standard-Kaufverträgen die man so im Inet bekommt...

 

am 8. März 2018 um 13:16

Zitat:

@kow123 schrieb am 8. März 2018 um 13:18:53 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 8. März 2018 um 13:12:24 Uhr:

.... Grundsätzlich sehe ich keine gesetzliche Verpflichtung auf einen ReImport ausdrücklich hinzuweisen. Die Seriösität lasse ich mal offen......

Dann scheidet aber jeder der üblichen Standard-Kaufverträge (ADAC usw.) aus: denn da musst Du eine Aussage dazu machen:p

Ist das so? Ich kenne den Inhalt nicht. Dann wäre aber die Informationspflicht klar.

peso

am 8. März 2018 um 13:17

Zitat:

 

Sehe ich tatsächlich anders.

Du kaufst den Wagen im Ausland, bist dann auch Erstbesitzer und der Wagen hat andere "Merkmale" gegenüber dem deutschen Neuwagen.

Und wie schon kow123 geschrieben hat, muss eignetlich im Kaufvertrag eine entsprechende Info folgen.

Zumindest in den Standard-Kaufverträgen die man so im Inet bekommt...

Wenn es vertraglich vereinbart ist, ist die Sachlage klar. Wie gesagt, ich kenne den Inhalt so nicht.

peso

Hallo,

das es EU Reimporte am Markt gibt, es sogar spezialisierte Händler dazu gibt , sollte jedem potentiell interessierten Käufer heutzutage klar sein.

Also stellt man im. kaufgespräch die Frage nach einem EU Import , wenn das verneint wird, läßt man sich das im Kaufvertrag bestätigen.

Wird man dort durch vorsätzlich falsche Angaben getäuscht, hätte man eine Handhabe gegen den Verkäufer.

Wird der EU Import bestätigt, kann man versuchen daraus einen Rabatt zu verhandeln.

Sind denn importiere Autos per se "böse" ;-) Ich fahre meine Autos bisher immer 4 bis 7 Jahre und bis zu 150.000 KM. Bei einem Verkauf derartig "alter" Fahrzeuge spielt "EU" oder "nicht EU" eigentlich keine Rolle mehr, sondern Ausstattung und Zustand des Fahrzeugs (meine Meinung).

So is‘s es!

Reimport kann auch durch ein Plus an Ausstattung vorteilhaft sein!

Muss man bei relativ neuen Fahrzuegen eben individuell beurteilen, „andere Länder andere Sitten“ eben.

Ein Spanier wird im Detail anders sein als ein Däne.

Und , wie schon angemerkt durch @Nordmotor, etwas älter wird es dann , was das betrifft, nebensächlich.

Falls ich meinen Tiguan mal verkaufen sollte, spielt es wahrscheinlich keine Rolle mehr, ob es ein DK-Import ist. Er ist dann mindestens 6 Jahre alt und hat ca. 150.000 bis 170.000 km auf dem Zähler. Da wird es niemanden mehr interessieren, ob es ein Reimport ist. Sehr wahrscheinlich werde ich ihn auch länger behalten, denn er ist schon so ausgestattet, dass ich auch im Rentenalter mit den üblichen körperlichen Einschränkungen zurecht kommen werde.

Entscheidend ist der Erhaltungszustand und dass alle Wartungen nach Herstellervorschrift durchgeführt worden sind, sowie die Laufleistung belegt werden kann (Reparaturrechnung, Hauptuntersuchungen, etc.).

Es wird niemanden mehr interessieren, ob ich da nun im März 2018 einen Satz Veloursteppichmatten nachgekauft habe, weil die DK-Highline-Version keine Fußmatten beinhaltet. Die Originalen wären dann wahrscheinlich sogar unansehnlich.

Von VW ist dann auch keine Garantieleistung mehr gegeben und Kulanzleistungen von VW oder vom Händler sind auch nicht mehr zu erwarten. Die stellen sich ja schon nach 2 Jahren komisch an (BMW verhält sich da ganz anders).

Wo ist denn nun das Problem, dass hier immer wieder gegen Reimportautos geschrieben wird ?

Leute, wir sind Europäer und sollten langsam auch so denken und handeln !

Der Kauf eines Reimportes ist kein Hexenwerk und der finanzielle Vorteil, den der europäische Markt ermöglicht, ist nicht von Pappe. Ich hatte anfangs zwar auch Bedenken, doch die von den deutschen VW-Händlern angebotenen Vorführwagen mit geringerer Aussstattung waren allesamt noch deutlich teurer als der gekaufte Neuwagen als DK-Reimport in Wunschausstattung. Der Neuwagenrabatt war mir mit 14,1% (Stand 06/2017) dann doch deutlich zu wenig.

Ein 150-PS-TDI mit der von mir bestellten Ausstattung war seit meiner Bestellung nicht einmal in mobile.de zu sehen. Wenn Vorführer dem nahe kamen (Lackierung mal außen vor gelassen), hatten sie dann aber auch 240 PS - so viel brauche ich nicht - und das alte Navi (das wollte ich auf keinen Fall haben).

Gruß aus'm Ländle

Ulrich

Zitat:

@Kitzblitz schrieb am 8. März 2018 um 18:07:05 Uhr:

.....Wo ist denn nun das Problem, dass hier immer wieder gegen Reimportautos geschrieben wird ?....

Wenn DU Dir die letzten Beiträge mal anschaust, ging es nicht darum, dass Re-Importe per se "böse" sind, sondern einzig darum, ob man die Tatsache Re-Import beim Verkauf angeben muss. Und ja, bei den Standard-Kaufverträgen wie ADAC muss eine Aussage gemacht werden.

Wo ist da jetzt das Problem?

Zitat:

@kow123 schrieb am 8. März 2018 um 18:33:49 Uhr:

Zitat:

@Kitzblitz schrieb am 8. März 2018 um 18:07:05 Uhr:

.....Wo ist denn nun das Problem, dass hier immer wieder gegen Reimportautos geschrieben wird ?....

Wenn DU Dir die letzten Beiträge mal anschaust, ging es nicht darum, dass Re-Importe per se "böse" sind, sondern einzig darum, ob man die Tatsache Re-Import beim Verkauf angeben muss. Und ja, bei den Standard-Kaufverträgen wie ADAC muss eine Aussage gemacht werden.

Wo ist da jetzt das Problem?

Schau mal in die Threadüberschrift. Die von dir genannten Beiträge passen nicht so ganz dazu.

Mit diesen Beiträgen wird aber indirekt Bashing gegen Reimporte gemacht.

Gruß aus‘m Ländle

Ulrich

... der selbst auch gerne OT schreibt.

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