Tieflader 28t - LKW 15t ist das zulässig?
Hi,
normal darf die Anhängelast max. 1,5xLKW, sein?!
Oder wird das durch die Sondergenehmigung anders?
Hast du zu diesem Tema Infos? Wenn ja, dann her damit :-)
LG Ralf
Beste Antwort im Thema
Moin Moin !
Zitat:
Maximal heißt aber nicht generell
Hat ja auch keiner behauptet.
Zitat:
Ein 12 Tonner hat z.B. keine Anhängelast von 18 Tonnen sondern nur ca. 14 Tonnen. Dafür muss man mal in die Fahrzeugpapier schauen.
Kann ja sein . Nur ist dafür keine gesetzliche Regelung zuständig , sondern eine technische, z.B. reicht der D-Wert der Anhängerkupplung nicht.
Zitat:
Wenn ein leerer 12Tonner (Leergewicht ca. 6 Tonnen) einen vollen 18 Tonnen Anhänger zieht, hat er das 3 fache vom tatsächlichen Gewicht am Haken.
Richtig.
Zitat:
Allerdings darf eine Anhänger nie mehr als das 2,25fache vom tatsächlichen Gewicht des ziehenden LKW wiegen.
Wie nun mehrfach geschrieben , ist das falsch !
Zitat:
Der Faktor 2,25 wird in den Genehmigungen für Schwertransporte erwähnt
Das kann ja sein , dass dieser Faktor in einer bestimmten Genehmigung auftaucht ! Genauso kann z.B. eine Wegebefahrung vorgeschrieben sein , weil z.B. Brücken nicht befahren werden dürfen. Aber das ist keine allgemeine Vorschrift!
So ist früher der deutsche Standartzug ein 16 Tonner LKW (Leergewicht unter 8 t) mit 24 Tonnen Anhänger gewesen. Eine Vorschrift, dass der leere LKW den beladenen Anhänger nicht ziehen durfte , hat es nie gegeben.
MfG Volker
15 Antworten
Hallo Schreyhalz,
nehme deine Antwort unkommentiert zur Kenntnis.
Gruß
Frank