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Tiefe Kratzer an Radkasten

Skoda Fabia 1 (6Y)
Themenstarteram 5. Februar 2011 um 10:05

Hallo leute,

mir is was ganz schreckliches gestern abend in der garage passiert, naehmlich hab ich da ein auto beim raus fahren gestrifen. Also radkasten mit radkasten. An meinem audi ist das nicht so tragisch da die seite sowieso beschaedigt war, jedoch hat der Skoda Fabia (6y2) ordentlich lack abbekommen, bis ans blech.

Nun da ich die kosten nicht einschaetzen kann da ich nicht weis ob man das oertlich auf eine ebene schleifen kann und dann von grund auf die einzelnen schichten auftraegt.

Mich interessiert grad obs mit dem lackieren ausreicht bzw. mit der oertlichen lackierung.

Ich waere euch dankbar wenn ihr mir weiterhelfen koennt. Bilder werde ich euch heute noch vom unfall hochladen :)

 

Mfg

Janni

05022011616
05022011617
05022011618
+1
Beste Antwort im Thema
am 5. Februar 2011 um 12:30

Verstehe die Frage nicht ganz. Willst du wissen, was die Schadensbehebung kosten wird? Der Schaden ist so groß, dass eine Regulierung durch die Versicherung sinnvoll ist. Die Stoßstange wird in der Regel gewechselt und das gesamte hintere Seitenblech wird lackiert. Für mich sieht das so aus, als ob der Skoda am Radlauf ein Rostproblem hat (könnte auch an der Fotoquali liegen...sind da Rostblasen drauf?). Wenn das der Fall ist, könnte die Schadenshöhe niedriger ausfallen, da ja schon ein "Vorschaden" vorhanden ist. Das würde auch erklären, warum der Lack so großflächig abgeplatzt ist. Auch sehen für mich die "blanken" Stellen ziemlich rostig aus.

17 weitere Antworten
17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SolidBadBoy

Ich dachte daran den stossfaenger an der Stelle aufzupolieren?!

du kannst sogar daran denken, das ding zu vergolden.....aber was du denkst und was der geschädigte macht sind immernoch zweierlei....

Zitat:

Und meine nächste Frage darf ich mir einen Sachverständiger aussuchen oder sie?

der bzw. die geschädigte hat die freie wahl des sachverständigen und der werkstatt...die muss sich auch auf keinen kuhhandel mit dir einlassen und hat einen direktanspruch an deine versicherung...desweiteren kann sie ihre forderungen mit einem anwalt (zulasten deiner versicherung) durchsetzen....

Zitat:

Und angenommen die Versicherung muss für 1000€ aufkommen, wie siehts dann mit den SF18 aus?

dann wirst du entsprechend deiner rückstufungstabelle (diese findest du bei deinen vers.unterlagen) hochgestuft....

Zitat:

Ich hätte da mal ne frage gibt es eine Frist in binnen sie sich melden muss?

diese frist liegt imho bei 3jahren....

Zitat:

Ja aber wenn ich nicht will das meine Versicherung die Summe zahlt,

dann hast du die möglichkeit den schaden von der vers. zurückzukaufen....

Zitat:

Zudem hat die Polizei mir gesagt, das sie mich anrufen wird.

die brauch dich nicht anzurufen!

die kann direkt mit den worten "ich bin geschädigter bei einem verkehrsunfall" zu einem anwalt gehen und dem die abwicklung des schadens übergeben...und da die direktanspruch gegen deine vers. hat brauch die dich garnicht erst zu kontaktieren....

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Und angenommen die Versicherung muss für 1000€ aufkommen, wie siehts dann mit den SF18 aus?

dann wirst du entsprechend deiner rückstufungstabelle (diese findest du bei deinen vers.unterlagen) hochgestuft....

Kann ich diese Tabelle auf der ADAC seite einsehn? Wir sind da nähmlich versichert. :)

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Ich hätte da mal ne frage gibt es eine Frist in binnen sie sich melden muss?

diese frist liegt imho bei 3jahren....

Sie kann doch nicht nach beispielsweise 2jahren schadensanspruch erheben?! Da ist ja das Blech völlig durchgerostet :S

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Zudem hat die Polizei mir gesagt, das sie mich anrufen wird.

die brauch dich nicht anzurufen!

die kann direkt mit den worten "ich bin geschädigter bei einem verkehrsunfall" zu einem anwalt gehen und dem die abwicklung des schadens übergeben...und da die direktanspruch gegen deine vers. hat brauch die dich garnicht erst zu kontaktieren....

Dann müsste ich doch einen Brief von ADAC erhalten? Oder zmds von ihr oder ihrem Anwalt?

Ich muss doch auch irgendwie darüber informiert werden! Hab nie davon gehört das man nicht infomiert wird?!

Also mag sein das ich des grad nicht wahrhaben will, aber so unbedingt glaubwürdig klingt das nicht! Ich muss doch auf irgendeeine Art und Weise informiert werden oder nicht?

 

MfG

Janni

OK, wo ist das Problem? Melde den Schaden deiner Versicherung und gut ist! Wenn dann der Kostenvoranschlag der Werkstatt kommt (die Werkstatt sucht sich die Geschädigte aus, nicht du!) kannst du immer noch entscheiden, ob der Schaden durch die Versicherung geregelt werden soll (bedeutet wie schon oft gesagt Rückstufung), oder ob du selber zahlen willst!

Sei einfach freundlich zu der Frau, versuch erst gar nicht hier dumm mit Verjährung oder sonstwas zu kommen...wenn das jemand bei mir machen würde, würde ich erst recht die teuerste Werkstatt in ganz Deutschland suchen! Wenn du freundlich bist und keine Forderungen stellst (immerhin bist du der Verursacher) sagt sie vielleicht auch "Schwamm drüber, lass mal deinen Kumpel machen".

Hier anhand von Bildern zu beurteilen, wie hoch der Schaden ist und was es evtl. kostet, bringt eh nichts.

Ob man die Rückstufungstabelle im Internet findet...google oder die ADAC-Homepage sagens dir! Ansonsten anrufen und fragen! Oder email oder Fax...es gibt tausende Wege!

Zur Verjährung: Die Frau hat, so weit ich weiß und soweit ich den richtigen Paragraphen aus dem BGB im Kopf hat, 3 Jahre Zeit (§195 BGB). § 199 (1) BGB sagt: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist (sprich 3 Jahre vom 31.12.2011 an) und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (sprich wenn sie bis Februar 2012 im Urlaub ist und erst dann, wenn sie wieder nach Hause kommt, von dem Schaden erfährt, beginnt die 3 Jahres-Frist sogar erst am 31.12.2012)"

Lass einfach gut sein und gibs deiner Versicherung...aber ich kanns nicht ausstehen wenn man für nen Fehler nicht mit allen Konsequenzen gerade steht!

gruß

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