Thema Mindestlohn ! Was macht ihr als Unternehmer ??
Hallo Kollegen
Wie sieht es bei euch aus, wenn ihr ab 01.01. euren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen müßt. In unserem Gebiet gibt es Taxibetriebe die rechnen mit ca. 6000 € Mehrlohn, die gezahlt werden müssen. Für den Einen oder Anderen unmöglich zu meistern.
Wo spart ihr ein, oder wie kompensiert ihr die Ausgaben ?
Beste Antwort im Thema
Die Struktur mit Pflichtfahrgebiet usw. ist nicht meiner kleingeistigen Gedankenwelt entsprungen, sondern schlicht ein Teil von Vorschriften, nach denen ich mich als Unternehmer richten muss.
Ich muß aus den gegebenen gesetzlichen vorgaben das beste für meine Mitarbeiter, meine Kunden und auch für mich herausholen. Und das erreiche ich sicher nicht, weil ich wieder irgendwo auf Rückfahrten warte, an denen ich dann eh nichts verdiene weil die IT weiß, daß ich ja schon (frecherweise?) auf dme Hinweg Geld verdient habe.
Nee nee, so leicht geht es nicht. Du müsstet schon mit einer Art Paukenschlag sämtliche Vorschriften & Regelungen auf einmal ändern oder anpassen, damit Dein Konzept in irgendeiner Art und Weise aufgeht. Und dann ist auch die Frage: Wieviel Effektivitätssteigerung lässt Dein System zu? Lohnt es sich dafür, alles andere Über den Haufen zu werfen?
So einfach ausrechnen wie im produzierenden Gewerbe kannst Du mir das nicht.
MFG Sven
194 Antworten
Hallo,
schwierig... das DMRZ hat eine recht gute Studie zum Thema Mindeslohn und Krankenfahrten veröffentlicht. Die kann man sich kostenlos herunterladen. Hat mir geholfen auf jeden Fall
http://www.dmrz.de/...bei-auftragsvergabe-krankenfahrten-2-7-2014.html
Hy MaxiTaxi
Da ich noch ein zweites Standbein habe, werde ich dem Ganzen zum 30.12.14 ein Ende bereiten.
Habe hin und her gerechnet, unzählige Listen und Tabellen gemacht und bin immer wieder zu dem Schluß gekommen, dass ein Weitermachen unter den kommenden Bedingungen keinen Sinn macht.
Da ja auch hier noch nicht Schluß ist, nächstes Jahr der Fiskaltaxameter und inwieweit der Sonn- und Feiertagszuschlag bezahlt werden muß ist auch noch nicht geklärt. Nachtzuschlag muß ja jetzt schon bezahlt werden (25 % ab 23 h).
Ich wünsche allen Kollegen viel Glück in der ausweglosen Situation.
Gruß
Jürgen
Ja,... das ist traurig,... das hört man leider auch des Öfteren.
Und dann kommt zu allem Übel noch dazu, dass man für seinen hart erarbeiteten Taxibetrieb nix mehr bekommt, somit ist ein Verkauf auch sehr schwierig geworden.
na den zeig mir mal, der dir für sowas auch noch was bezahlt.
Verkaufen ist nicht nur schwierig, sondern unmöglich geworden.
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Hallo Kollegen,
ja, ihr habt alle Recht und die Stimmung ist denkbar mies.
Trotzdem gehe ich davon aus, dass der Markt sich bereinigt und mit weniger Taxen und höheren Preisen auch wieder Chancen kommen, das Gewerbe 100% legal zu betreiben.
Ich helfe mir erst mal folgendermaßen:
1) Für meine geringfügig Beschäftigten erhöhe ich den Lohn auf 550 € (15 Std pro Woche), wobei ich vom Jobcenter die Umwandlungsprämie für 6 Monate in Höhe von 50 % der Lohnkosten in Anspruch nehme.
Das verschafft mir Luft, weil ich erst mal nur 4,25 € Lohn pro Stunde kalkulieren muss.
Der 50% Lohnkostenzuschuss geht übrigens auch bei höheren Löhnen.
2) Nachtschichten besetze ich nur freitags und samstags. Da waren auch bislang schon über die Prozentregelung 8,50 Euro drin.
3) Alle Tagschichten enden bis auf weiteres spätestens um 19 Uhr, da von So-Do danach nicht mehr viel zu verdienen ist.
Ich hoffe, dass dann bis Juli die neuen Tarife und die Rückgabe einiger Taxen Wirkung zeigen.
MfG
Uwe
Die Taxipreise werden hochgesetzt, die AOK Sachsen7Thüringen hat bereits höhere Tarife bestätigt, die anderen maßgeblichen Krankenkassen werden nachziehen müssen.
Das Problem dabei ist, dass Ausschreibungsportale wie Pilze aus dem Boden schießen - mit dem Hinweis, dass der Teilnehmer am fröhlichen Dumping natürlich Mindestlohn zahlen müssen. Wenn es nicht immer wieder genug Deppen gäbe, die sich darauf einlassen, könnten uns die Portale allerdings nichts anhaben.
Etwas regulieren lässt sich auch über die Vergütung der Standzeiten; wir bezahlen die bislang als volle Arbeitszeit, dass muss dann freilich nicht mehr so gehandhabt werden. Da wir keine Schichtdienste, sondern nur Bedarfsfahrten machen, fällt da nicht gar so viel an.
Eine Frage an Uwe habe ich: Die Umwandlungsprämie vom Jobcenter - ich vermute mal, die gibts nur für die Umwandlung von nicht sozialversicherungspflichtigen in sozialversicherungspflichtige Jobs, oder unter welchen Voraussetzungen kann man die kriegen?
Zitat:
@WillyBemmert schrieb am 13. Dezember 2014 um 19:27:37 Uhr:
Eine Frage an Uwe habe ich: Die Umwandlungsprämie vom Jobcenter - ich vermute mal, die gibts nur für die Umwandlung von nicht sozialversicherungspflichtigen in sozialversicherungspflichtige Jobs, oder unter welchen Voraussetzungen kann man die kriegen?
Das ist richtig. Das Jobcenter hat mich im November angeschrieben, ob ich mir vorstellen könnte, Kräfte die bisher bis zu 450€ monatlich verdient haben, demnächst mit 550 - 3000 € zu beschäftigen. In diesem Falle wäre eine Umwandlungsprämie in Höhe von 50% der Bruttolohnkosten bis zu 6 Monaten möglich.
Weitere Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte die letzten 12 Monate keinen regulären Erstjob ausgeübt hat und der Arbeitsvertag auf mindestens 6 Monate geschlossen wird.
Angesichts der Lage hatte ich meine Arbeitsverträge schon zum 31.12.2014 gekündigt, schon allein wegen der darin vorgesehen Arbeitsstunden die auf 5,20 Euro berechnet waren. Aufstocken allein wäre für meine Sa/So Tagschichtkraft aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich gewesen. Mit der Prämie geht es 2 Tage a 7,5 Std + 1/2 Std. Pause (pro Woche) = 550 €/Monat.
Meines Erachtens ist die Umwandlungsprämie eine bundesweite Option. Das Jobcenter war auf jeden Fall sehr angetan, noch neue versicherungspflichtige Jobs zu verbuchen. Da wird von einer Tasche in die andere geschaufelt und alle Statistiken sehen gut aus.
Das weiß ich auch noch nicht. Bei uns zeichnet sich die Rückgabe/Stilllegung von etwa 10 Konzessionen (von 86) ab. Die Konzessionen werden erst dann wieder neu rausgegeben, wann der Bedarfsnachweis erbracht wird, also erst mal nicht.
Dazu ist eine Tariferhöhung in Höhe von 18 % für März/April in Aussicht gestellt (beantragt seit November, die Gespräche mit der Stadt laufen). Auch sollen die Krankenkassen deutlich mehr bezahlen. Was das bringt oder nicht sehen wir dann im Mai/Juni.
Außerdem werde ich ja auch bis dahin rausbekommen, wie die Kollegen sich helfen, die nicht aufgeben: Da werden wir schon voneinander lernen, was geht und was nicht.
In der Taxizentrale spricht man schon von Schichtregelungen, die für die eingeteilten Taxen zufriedenstellende Umsätze garantieren. Nicht jeder Wagen muß ja immer draußen sein. Allerdings möchte ich da Schichten haben, auf die ich mich einstelllen kann; z.Bsp: Fr/Sa + ein fester Wochentag nachts (also drei Wochentage spät/nachts). Wenn dann im Schnitt 200€ Einnahme rumkommen wäre es ja gut.
Ich selbst darf ja unter Preis fahren, habe dazu aber nicht die geringste Lust. Wenn nichts mehr geht, gebe ich auch auf.
Wir warten immer noch auf den neuen Tarif, der uns jetzt zum 01.03. versprochen wurde.
Die Geschäftslage war im Januar vergleichsweise gut. Das reicht aber zum Mindestlohn noch lange nicht.
Meine Sa/So Fahrerin, die ich auf 550€ aufgestockt habe erwirtschaftet inklusiv des Jobcenterzuschuss von 275€ exakt das was sie kostet. Ich verdiene nichts. Bei der Wochentagsaushilfe sieht es günstiger aus.
Zu beobachten gibt es kaum Veränderungen beim Betrieb der Taxen.
Ich frage mich wie die Erfurter zurecht kommen, die den Tarif mehr als verdoppelt haben: Von 2,20€ im Anschlag auf 4,70€. Und den Kilometer von 2,00 auf 3,00€ hochgesetzt haben. Und der Landkreis Holzminden, der mit Anschlag 2,10€ und Kilometerpreis 1,20€ hinkommen muss?
Hi ich hab mal ne Frage an Euch.Ich Taxifahrerin arbeite jeden Tag also Mo- Fr acht std.Mein Arbeitgeber zieht mir jeden Tag eine Std ab zahlt also nur 7 obwohl ich keine Pause Mache wie seht ihr das? Das darf er doch gar nicht oder? Er sagte mir die Standzeiten die wir hätten wären ja Pause genug.Lol was soll ich da noch sagen pause ist bei mir ausm Auto raus handy aus nichts hören nichts sehen was essen und trinken gehen oder sehe ich das falsch?
Eine halbe Stunde muss Er dir Pause ermöglichen, kann auf 2x15 Minuten aufgeteilt werden.
Und klar kann Er dir auch 1 Stunde Pause einräumen die nicht bezahlt wird, aber dann musst Du auch nicht fahren und auch keine Bereitschaft haben da Bereitschaft keine Pause im gesetzlichen Sinn ist.
ArbeitszeitgesetzZitat:
Ruhepausen und Ruhezeiten
Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden bis zur Wiederaufnahme der Arbeit haben.
In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung kann die Dauer der Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
Verkürzt sich die Ruhezeit für Arbeitnehmer in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dadurch, dass der Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft in der Zeit der Ruhezeit in Anspruch genommen wird, kann die insoweit verkürzte Ruhezeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, wenn die Zeit der Inanspruchnahme nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit beträgt.
Gesetzesverstöße
Verstöße des Arbeitgebers gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes können nach dem Katalog des § 22 ArbZG umfassend als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts, sie ist mit einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bewehrt.
Täter kann nur der Arbeitgeber (Unternehmer) oder die verantwortliche Person nach § 9 OWiG, § 14 StGB sein. Verantwortliche Personen sind die Betriebsleitung oder eine Person, die ausdrücklich beauftragt worden ist, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen, ebenso ist eine vertretungsberechtigte Person oder das Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs verantwortlich.
Wenn Er dumm kommt mal auf den §22 ArbZG verweisen 😁
Ansonsten mal beim Gewerbeaufsichtsamt oder Zoll unauffällig diese Frage stellen, der Zoll ist für die Überwachung des Mindestlohns zuständig.
Aber mal ehrlich, eine Stunde Pause/Tag kommt doch locker zusammen?