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TFL LED dürfen die auch in Nacht an sein?

Themenstarteram 3. Oktober 2008 um 17:28

Hallo

Könnt Ihr mir weiter helfen?

Meine Frage ist ob ich meine normalen Nachrüster LED , mit E-Zeichen, auch in der Nacht mit Ablendlicht, Fernlicht oder in der Dämmerung mit Standtlicht an haben darf?

Müssen , müssen sie ind der Nacht gedimmt sein?

Habe sie leider nur in einen Abstandt von 27 cm ( Unterkante zur Strasse ) eingebaut.

Nach Hella ist min 25 cm als TFL angegeben.

Darf man Nachrüster auch als Zusatz-Standlicht haben?

Kennt Ihr eine günstige Schaltung coming und leaving Home?

 

Danke für Eure Hilfe im voraus

andre20002

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15 Antworten
am 27. Oktober 2008 um 15:21

27 cm sind doch super. Es müssen mindestens 25 sein, also bist du 2 cm im "plus" :-)

Ich glaube nicht, dass die Hella's als Standlicht zugelassen sind. Somit dürfen sie auch nicht nachts leuchten (auch nicht gedimmt). Aber frag besser bei Hella um sicher zu gehen.

Die Dinger tragen doch nicht umsonst die Bezeichnung TAGFAHRLEUCHTEN , das heißt , geht dein reguläres Abblendlicht an müssen sie ausgehen .

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten :

Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

Montageort: Fahrzeugfront

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).

 

Und mit Standlicht darfst auch du in der Dämmerung nicht fahren egal ob mit oder ohne TFL.

am 28. Oktober 2008 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von gispi97

Und mit Standlicht darfst auch du in der Dämmerung nicht fahren egal ob mit oder ohne TFL.

Wenn man sein Abbelndlicht anmacht (was man in der Dämmerung machen sollte), dann ist ja Standlicht automatisch mit an. Und bei den neuen Bi-Xenon Audi's dienen die Tagfahrleuchten in gedimmter Weise als Standlichter.

Aber das ist für Nachrüstleuchten, wie du schon richtig gesagt hast, laut ECE-87-Richtlinie verboten.

Standlichter müssen deaktiviert werden, die TFL übernehmen diese Funktion (sofern dafür vorgesehen)

Die S6 TFLs haben diese Funktion ja, d.h. volle Stärke und mit Abblendlicht gedämmt, wenn das richtige Steuergerät verbaut ist. Auch die NSW müssen raus wenn du TFL verbaust. Ist in meinen Augen nicht immer alles nachvollziehbar...aber was solls....Hauptsache die LKWs haben weiterhin geschätzte 25 Scheinwerfer aufm Dach und da sagt keiner was

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77

Standlichter müssen deaktiviert werden, die TFL übernehmen diese Funktion (sofern dafür vorgesehen)

Die S6 TFLs haben diese Funktion ja, d.h. volle Stärke und mit Abblendlicht gedämmt, wenn das richtige Steuergerät verbaut ist. Auch die NSW müssen raus wenn du TFL verbaust. Ist in meinen Augen nicht immer alles nachvollziehbar...aber was solls....Hauptsache die LKWs haben weiterhin geschätzte 25 Scheinwerfer aufm Dach und da sagt keiner was

::

 

Viele LKWs sind auch mit 50 wen nicht mehr blinckenden usw. LED´s geschmückt Kirmesbude halt ;)

aber da sie wohl in den dingern schlafen und Leben gelten da wohl andere regeln.

 

 

Ja da muss ich Maximus recht geben so lange die TFL´s Abdimmen wenn Abblendlicht angeht dann ist mit keinen problemem zu rechnen.

am 25. November 2008 um 6:57

Aber wenn Tagfahrleuchten nicht für den Standlichtgebrauch zugelassen sind, dann gibt es schon Probleme. Auch wenn sie abdimmen. Das ist nämlich ein Eingriff in die Lichtanlage was zu Versicherungsverlust führt.

am 25. November 2008 um 22:00

egal, hauptsache die lichterketten werden an heiligen drei könige wieder zurück in weihnachtskiste gepackt.

am 5. Januar 2009 um 18:25

Extrem wertvoller Beitrag

Zitat:

Original geschrieben von Parg

Aber wenn Tagfahrleuchten nicht für den Standlichtgebrauch zugelassen sind, dann gibt es schon Probleme. Auch wenn sie abdimmen. Das ist nämlich ein Eingriff in die Lichtanlage was zu Versicherungsverlust führt.

Besser gesagt: Verlust der Betriebserlaubnis. (Wenn nicht geändert) 40€ und 2 Punkte. Innerhalb der Probezeit: Und Tschüss. Ganz dolle Pech: Sofortige Stilllegung und/oder Einzug des Fahrzeuges durch die Polizei.

Alles nur eine Frage der Bürokratie

am 4. Februar 2009 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von michaNeu

Zitat:

Original geschrieben von Parg

Aber wenn Tagfahrleuchten nicht für den Standlichtgebrauch zugelassen sind, dann gibt es schon Probleme. Auch wenn sie abdimmen. Das ist nämlich ein Eingriff in die Lichtanlage was zu Versicherungsverlust führt.

Besser gesagt: Verlust der Betriebserlaubnis. (Wenn nicht geändert) 40€ und 2 Punkte. Innerhalb der Probezeit: Und Tschüss. Ganz dolle Pech: Sofortige Stilllegung und/oder Einzug des Fahrzeuges durch die Polizei.

Alles nur eine Frage der Bürokratie

Und das alles nur, weil man seine LED's, die farblich ABSOLUT NICHT zu den gelben Halogen-Funzeln passen, auch nachts leuchten lassen will. Das wäre es mir nicht wert.

Zitat:

Original geschrieben von ||Mo||

aber da sie wohl in den dingern schlafen und Leben gelten da wohl andere regeln

auch für lkw's ist die stvzo verbindlich, lediglich wird es dort "geduldet"....

Zitat:

Original geschrieben von michaNeu

Besser gesagt: Verlust der Betriebserlaubnis.

jap...

Zitat:

40€ und 2 Punkte.

nö!

50€ (zzgl. gebühren) und 3punkte....

Zitat:

Innerhalb der Probezeit: Und Tschüss.

auch falsch!

ist nurnoch ein b-verstoß....

Zitat:

Ganz dolle Pech: Sofortige Stilllegung und/oder Einzug des Fahrzeuges durch die Polizei.

die polizei legt NICHT still!

dazu sind die nicht ausgebildet um soetwas beurteilen zu können! die untersagen lediglich die weiterfahrt und führen das fz einem gutachter zu, der legt dann still....

 

 

 

am 4. Februar 2009 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Ganz dolle Pech: Sofortige Stilllegung und/oder Einzug des Fahrzeuges durch die Polizei.

die polizei legt NICHT still!

dazu sind die nicht ausgebildet um soetwas beurteilen zu können! die untersagen lediglich die weiterfahrt und führen das fz einem gutachter zu, der legt dann still....

Aber laufen muss man allemal

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

40€ und 2 Punkte.

nö!

50€ (zzgl. gebühren) und 3punkte....

Ja alles wird teurer...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Innerhalb der Probezeit: Und Tschüss.

auch falsch!

ist nurnoch ein b-verstoß....

B-Verstoß? zu meiner Zeit war schon ein Punkt der Todesstoß der Probezeit. Ja die Zeiten ändern sich

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Ganz dolle Pech: Sofortige Stilllegung und/oder Einzug des Fahrzeuges durch die Polizei.

die polizei legt NICHT still!

dazu sind die nicht ausgebildet um soetwas beurteilen zu können! die untersagen lediglich die weiterfahrt und führen das fz einem gutachter zu, der legt dann still....

Ja ja Rot Gelb Grün und trotzdem nur ne Ampel.

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