TFL & Kennzeichenbeleuchtung gleichzeitig
Abend,
bei meinem E92 habe ich zusätzlich zu meinem Tagfahrlicht die Rückleuchten an - wurde anscheinend durch meinen Vorbesitzer codiert, denn standardmäßig ist das ja nicht der Fall oder?
Nach bisschen Recherche wird’s wohl DRL_TFL_MIT_SL_1 bzw. 2 auf „aktiv“ sein im NFRM Steuergerät.
Legal, illegal? Keine Ahnung, besitze den Wagen nun seit 2 Jahren und bis jetzt hat weder TÜV noch die lieben Freunde der Verkehrskontrolle gemeckert.
Jedenfalls würde mich mal interessieren, ob man nun zusätzlich auch die Kennzeichenbeleuchtung dazu einschalten kann. Jemand Erfahrung? Also mir geht’s lediglich um den Parameternamen, falls es denn einen gibt. Die passende Software und Kabel usw habe ich bei mir liegen.
13 Antworten
Kommt aufs Baujahr an.
Anfangs bestand das TFL aus vo+hi später nur noch vorne.
Bei den Faceliftrückleuchten macht das tfl hinten nicht mehr so viel sinn, da diese wesentlich weniger stark leuchten und tagsüber eh kaum bis gar nicht sichtbar sind.
Meiner ist Bj. 09, kurz vor dem LCI. Hat also noch die alten Rücklichter.
Aber mir geht’s ja auch wie gesagt eher um die Kennzeichenbeleuchtung
Tagfahrlicht ist mit und ohne Rücklicht codierbar- und legal. Kennzeichenbeleuchtung dazu geht nicht- würde auch überhaupt keinen Sinn machen! Das Tagfahrlicht sollte nämlich selbst in der hellsten Stufe nur am Tag benutzt werden und da sieht man das Kennzeichen auch so ...
Alles klar danke, dann weiß ich Bescheid!
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Zitat:
@sonnenlehne schrieb am 08. Okt. 2019 um 00:7:10 Uhr:
da sieht man das Kennzeichen auch so ...
Genauso wie das Fahrzeug um das Kennzeichen drum herum, aber warum man explizit Tagfahrlicht erfinden musste, darüber kann man fleißig streiten.
Im Endeffekt ist es besseres Begrenzungslicht, bei BMW halt inzwischen mit dem Nachteil, dass das Heck unbeleuchtet bleibt (sonst gäbe es auch keinen wirklichen Unterschied zum Begrenzungslicht und irgendeinen Grund braucht man ja, sich Tagfahrlicht bezahlen zu lassen).
Da, wo Tahfahrlicht sinnvoll ist (z.B. Waldschneisen) ist es nämlich nicht verkehrt, wenn Fahrzeuge nicht nur vorne, sondern auch hinten beleuchtet sind.
Auch bei Tage sind beleuchtete Autos nachweislich für andere Verkehrsteilnehmer besser und eher zu erkennen. Nicht umsonst ist Tagfahrlicht jetzt bei neueren Autos Pflicht. Man sieht doch immer wieder "sparsame" Fahrer, die trotz Dämmerung, schlechter Sicht, Regen oder in Walddurchfahrten ohne Licht fahren. Von daher ist die Erfindung schon nicht so schlecht. Mit dem Rücklicht haste nicht ganz unrecht- aber wer möchte, kann es ja zucodieren- ich habt's gemacht.
PS: Die hellste Stufe des Tagfahrlichts ist schon etwas mehr als ein Begrenzungslicht ...
Zitat:
@sonnenlehne schrieb am 8. Oktober 2019 um 11:53:39 Uhr:
Auch bei Tage sind beleuchtete Autos nachweislich für andere Verkehrsteilnehmer besser und eher zu erkennen. Nicht umsonst ist Tagfahrlicht jetzt bei neueren Autos Pflicht. Man sieht doch immer wieder "sparsame" Fahrer, die trotz Dämmerung, schlechter Sicht, Regen oder in Walddurchfahrten ohne Licht fahren.
Der entscheidende Punkt ist, dass beim Großteil der aufgezählten Punkte weder Begrenzungslicht, noch Tagfahrlich zulässig sind und in dem einen Fall Begrenzungslicht ausreichend wäre, insbesondere als LED ausgeführtes, ganz zu schweigen von der Option, es vorallem tagsüber zusammen mit den Nebelscheinwerfern (schlechte Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee) zu verwenden, was bei TFL nicht möglich ist (im rechtlichen Sinne als alleinige Kombination). Das Problem liegt da i.d.R. eher am Anwender.
Was dabei auch vergessen wird ist das Thema der Überblendung, welches vor allem nachts interessant wird, jedoch auch tagsüber nicht ganz uninteressant ist. Weniger stark oder gar nicht beleuchtete Verkehrsteilnehmer, insbesondere jene mit kleiner Sichtfläche, werden durch überflüssige Beleuchtung weniger gut wahrgenommen. Schaut man sich zudem nachts die Kirmeswagen an, wo stellenweise bis zu 6 Leuchten an der Front für Belustigung sorgen, sollte man sich auch fragen, ob das für die Sichtbarkeit tatsächlich so notwendig ist und wie sich das auf andere VT und deren Sichtbarkeit auswirkt.
Zitat:
Von daher ist die Erfindung schon nicht so schlecht. Mit dem Rücklicht haste nicht ganz unrecht- aber wer möchte, kann es ja zucodieren- ich habt's gemacht.
PS: Die hellste Stufe des Tagfahrlichts ist schon etwas mehr als ein Begrenzungslicht ...
Sagen wir es mal so, ich fand es etwas übertrieben, eine neu definierte Beleuchtung einzuführen, welche aber die selben Leuchten verwenden darf wie das Begrenzungslicht, dabei jedoch nur die Beleuchtung der Front vorzuschreiben.
Eine Erfindung kann man das ehrlich gesagt gar nicht nennen, vielmehr hat die Industrie es geschafft, dem Kunden die selbe Leuchte 2x zu verkaufen.
Es hätte nämlich auch gereicht, das Begrenzungslicht mit einer bestimmten Farbtemperatur und Leuchtstärke als Mindestbeleuchtung bei Betrieb des Fahrzeugs vorzuschreiben, womit für alle Situationen eine Option vorhanden wäre.
Sprich Begrenzungslicht als Dauergrundbeleuchtung (Stichwort Umgebungskontrast), mit der Option auf NSW, welche eigentlich nur dann interessant sind, wenn man tagsüber bei Regen, Nebel oder Schnee fährt, da sie primär der Sichtbarkeit und kaum der Ausleuchtung dienen.
Bei Dämmerung und Dunkelheit dann mindestens das Abblendlicht, da dieses neben der Sichtbarkeit vor allem auch zur Ausleuchtung der Fahrbahn gedacht ist.
Tagfahrlicht braucht man dabei an sich gar nicht und wenn dabei auch noch das Heck dunkel bleibt, nutze ich es gar nicht erst, sondern wechsel aufs Begrenzungslicht.
In meinen Augen war der Grundgedanke richtig, nämlich eine Grundbeleuchtung zu schaffen, welche tagsüber bei schlechteren Umgebungsbeleuchtung, wie z.B. in Wäldern, Alleen oder auch Häuserschluchten, die Sichtbarkeit der Fahrzeuge erhöht, jedoch halte ich das tatsächliche Ergebnis für übertrieben.
S8TLA TAGFAHRLICHT FRONT UND HECK AKTIV
Das steht in meiner Ausstattungsliste drin (Bj 11/2010)
Ist also nicht Baujahrabhängig
Zitat:
@FWebe schrieb am 8. Oktober 2019 um 13:00:47 Uhr:
Sagen wir es mal so, ich fand es etwas übertrieben, eine neu definierte Beleuchtung einzuführen, welche aber die selben Leuchten verwenden darf wie das Begrenzungslicht, dabei jedoch nur die Beleuchtung der Front vorzuschreiben.
interessant
Eine Erfindung kann man das ehrlich gesagt gar nicht nennen, vielmehr hat die Industrie es geschafft, dem Kunden die selbe Leuchte 2x zu verkaufen.
Also ich habe nicht für Standlicht und TFL bezahlt.
Es hätte nämlich auch gereicht, das Begrenzungslicht mit einer bestimmten Farbtemperatur und Leuchtstärke als Mindestbeleuchtung bei Betrieb des Fahrzeugs vorzuschreiben, womit für alle Situationen eine Option vorhanden wäre.
Und es steht den Herstellern frei, diese Möglichkeit zu nutzen. Oh wunder, BMW hats sogar bei den meisten e90 so gemacht.
Sprich Begrenzungslicht als Dauergrundbeleuchtung (Stichwort Umgebungskontrast), mit der Option auf NSW, welche eigentlich nur dann interessant sind, wenn man tagsüber bei Regen, Nebel oder Schnee fährt, da sie primär der Sichtbarkeit und kaum der Ausleuchtung dienen.
Bei Dämmerung und Dunkelheit dann mindestens das Abblendlicht, da dieses neben der Sichtbarkeit vor allem auch zur Ausleuchtung der Fahrbahn gedacht ist.
Tagfahrlicht braucht man dabei an sich gar nicht und wenn dabei auch noch das Heck dunkel bleibt, nutze ich es gar nicht erst, sondern wechsel aufs Begrenzungslicht.
Jeden Tag rege ich mich über Vollidioten auf, die meinen mit Standlicht fahren zu müssen. Es ist viel zu dunkel und bringt keinen nennenwerten Vorteil in der Früherkennung eines Fahrzeugs. Also nein das ist keine Lösung
Zitat:
@autobilder schrieb am 8. Oktober 2019 um 14:30:26 Uhr:
S8TLA TAGFAHRLICHT FRONT UND HECK AKTIV
Das steht in meiner Ausstattungsliste drin (Bj 11/2010)
Ist also nicht Baujahrabhängig
09/11 war die Umstellung erst.
Zitat:
@YETI schrieb am 8. Oktober 2019 um 23:13:31 Uhr:
Du könntest mal mit
DRL_TFL_MIT_KZL
experimentieren.
(ohne Gewähr)
Danke, werd‘s mir mal anschauen!
Zitat:
@WARELB schrieb am 08. Okt. 2019 um 23:48:24 Uhr:
Es ist viel zu dunkel und bringt keinen nennenwerten Vorteil in der Früherkennung eines Fahrzeugs.
Und genau das sehe ich komplett anders. Da tagsüber ein Gegenstand auch komplett ohne eigene Beleuchtung wahrgenommen werden kann, ist die "Früherkennung" nur für Bereiche interessant, wo die Umgebung weniger gut ausgeleuchtet ist und genau in diesen Bereichen bietet auch das Begrenzungslicht schon ausreichend Kontrast, um einen Gegenstand zu sehen. Mach den Versuch einfach mal, stell dein Fahrzeug in einem dichten Wald mit Begrenzungslicht auf die Straße und geh soweit weg, bis du die Leuchten nicht mehr erkennen kannst. In Wäldern gibt es üblicherweise eher weniger gelb/ weiß leuchtende Objekte, die Zuordnung zu einem Fahrzeug dürfte damit ziemlich einfach sein.
Darüber hinaus frage ich mich, wie du kontrollierst, ob es tatsächlich Begrenzungslicht und nicht etwa doch TFL war, immerhin darf es ja durch die selbe Leuchte ausgeführt werden.
Darf man fragen, wieso du dich über Autos mit Begrenzungslicht aufregst? Siehst du die Fahrzeuge deshalb tagsüber zu spät oder welchen Grund gibt es dafür? Hast du mit geparkten Fahrzeugen auch Probleme, diese tagsüber wahrzunehmen? Wie sieht es mit Häusern und anderen nicht selbst beleuchteten Objekten und deren "Früherkennung" aus?
Was mich dagegen tatsächlich stört sind Leute, die bei wetterbedingter schlechter Sicht nur mit TFL fahren, sprich vorne funzelt es ein wenig und hinten ist es dunkel, da man diese Leute tatsächlich schlechter wahrnimmt, nur ist in dem Fall halt auch explizit eine andere Beleuchtung vorgeschrieben, nämlich 2 NSW mit Begrenzungslicht oder eben Abblendlicht.
Was den E90 angeht:
BMW hat da also deiner Aussage nach Begrenzungslicht in Form von LED ab Werk verbaut?
Oh Wunder ...
Zitat:
@FWebe schrieb am 9. Oktober 2019 um 09:35:30 Uhr:
Und genau das sehe ich komplett anders. Da tagsüber ein Gegenstand auch komplett ohne eigene Beleuchtung wahrgenommen werden kann, ist die "Früherkennung" nur für Bereiche interessant, wo die Umgebung weniger gut ausgeleuchtet ist und genau in diesen Bereichen bietet auch das Begrenzungslicht schon ausreichend Kontrast, um einen Gegenstand zu sehen. Mach den Versuch einfach mal, stell dein Fahrzeug in einem dichten Wald mit Begrenzungslicht auf die Straße und geh soweit weg, bis du die Leuchten nicht mehr erkennen kannst. In Wäldern gibt es üblicherweise eher weniger gelb/ weiß leuchtende Objekte, die Zuordnung zu einem Fahrzeug dürfte damit ziemlich einfach sein.
Und genau hier liegtst du falsch. Ich fahre täglich Landstraßen in Brandenburg. Alleen, ältere Fahrzeuge usw. Fahrzeuge mit Ablendlicht, NSW oder vernüfntigem TFL erkennt man wesentlich früher. Bis man alte Standlichtfunzeln wahrnimmt, sind die so nah, da sieht man das Fahrzeug auch so problemlos. Dafür brauche ich nicht in den Wald, in dem ich sowieso täglich bin. Würde eh nichts bringen, der R ist silber. Braucht schon eine mondlose Nacht, damit das nicht mehr auffällt.Darüber hinaus frage ich mich, wie du kontrollierst, ob es tatsächlich Begrenzungslicht und nicht etwa doch TFL war, immerhin darf es ja durch die selbe Leuchte ausgeführt werden.
Ich bin mir sicher, auch du hast viele Fahrzeuge, bei denen du genau weißt, was die haben und was nicht. Wenn mir nen 6n oder 211er mit leuchtenden Funzeln entegen kommt, dann weiß ich, dass da jemand mit Standlicht fährt.Darf man fragen, wieso du dich über Autos mit Begrenzungslicht aufregst? Siehst du die Fahrzeuge deshalb tagsüber zu spät oder welchen Grund gibt es dafür? Hast du mit geparkten Fahrzeugen auch Probleme, diese tagsüber wahrzunehmen? Wie sieht es mit Häusern und anderen nicht selbst beleuchteten Objekten und deren "Früherkennung" aus?
Also wenn Häuser eines Nachts völlig unbeleuchtet auf der Straße auftauchen, dann werde ich mich darüber definitiv aufregen. Bei Bekleidung, insbesondere Kinderbekleidung, regt es mich jetzt schon auf, dass es keine Reflektoren mehr gibt.
Nur mal ein Beispiel von vor ca 2 Wochen. Ein besserer Waldweg, asphaltiert aber einspurig. Viele Bäume und Sträucher am Straßenrand und eine Kurve, in der man Gegenverkehr nicht kommen sieht. War allerdings schon ziemlich dunkel und Abblendlicht findet immer mal einen weg hindurch. Kurve ganz normal gefahren, steht da einer, also erstmal schön stark bremsen. Der hat mich wohl gesehen und angehalten, in der Kurve ist nen Ausweichpunkt, an dem Stand er, ich hab seinen Niva mit Standlicht aber erst in der Kurve gesehen.Was mich dagegen tatsächlich stört sind Leute, die bei wetterbedingter schlechter Sicht nur mit TFL fahren, sprich vorne funzelt es ein wenig und hinten ist es dunkel, da man diese Leute tatsächlich schlechter wahrnimmt, nur ist in dem Fall halt auch explizit eine andere Beleuchtung vorgeschrieben, nämlich 2 NSW mit Begrenzungslicht oder eben Abblendlicht.
Natürlich ist das auch blöd, aber ich bin hier schon froh, dass es das TFL gibt. Diese Leute sind nämlich davor völlig ohne Licht gefahren. Heute war hier nen starker schauer, der die Sicht wirklich stark eingeschränkt hat. Trotzdem sind mir haufenweise Leute ohne Licht entegegen gekommen und eben einige mit TFL. Die mit TFL sieht man wenigstens.Was den E90 angeht:
BMW hat da also deiner Aussage nach Begrenzungslicht in Form von LED ab Werk verbaut?
LEDs noch nicht, aber das ist ja hauptsächlich zum Energiesparen. Standlicht und TFL sind trotzdem eins.