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Testfahrt ohne Zulassung/Versicherung nach Restauration und vor Einzelabnahme?

Themenstarteram 20. Januar 2021 um 23:48

Hallo!

Ich habe ein etwas außergewöhnlicheres Projekt... Unter Absprache mit einem TÜV Prüfer habe ich eine Simson S50 umgebaut, um sie als Leichtkraftrad zuzulassen. Das ganze läuft per Einzelabnahme etc. ab, ich bekomme dann ein vollständiges Gutachten, und kann das Moped dann als Leichtkraftrad bei meiner Zulassungsstelle zulassen.

So ziemlich das gesamte Fahrwerk und vor allem der Motor sind neu, und müssen vor der Fahrt zum TÜV definitiv eingefahren und abgestimmt werden, damit mir der Motor bei der Probefahrt vom Prüfer nicht fest geht. Nun die Frage:

Wo bzw. wie kann ich ein nicht versichertes und nicht zugelassenes Motorrad wenigstens ca. 50km legal Probefahren?

Der Prüfer sagte, ich solle einfach auf ein paar abgelegenen Straßen fahren. (Früher bin ich auch mit einem getunten Moped im Alltag rumgefahren, mittlerweile ist mir das aber zu heiß. Deswegen zahle ich ja auch ein Haufen Geld für das Gutachten etc...). Bei den ADAC Testgeländen und Verkehrssicherheitsgeländen in der Nähe habe ich angefragt - dort darf ich nicht fahren.

Ansonsten würde ich den Weg gehen, den mein Prüfer mir empfohlen hat. Hier im Osten sind ja doch einige Polizisten mit Mopeds aufgewachsen, und wenn ich ihnen mein Ziel des TÜV Mopeds erzähle, lassen sie mich vielleicht durch. Aber falls nicht, was für Strafen würden mich erwarten? Die fehlende Versicherung scheint ja ein harter Brocken zu sein...

Den nach der Zulassung erforderlichen Führerschein habe ich, aus der Probezeit bin ich raus.

Ich würde mich über ein paar Antworten sehr freuen!

MfG

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26 Antworten

Die Simse passt problemlos auf einen HP350 Pkw-Anhänger. Wenn der Motor gut anspringt und rund läuft, brauchst du vorher eigentlich keine Probefahrt. Auf dem Anhänger zum TÜV sollte kein Problem darstellen.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 12:22

Zitat:

@jaro66 schrieb am 21. Januar 2021 um 13:16:51 Uhr:

Hallo,

Wäre es Dir möglich die Prüfarbeiten auf ner Rolle zu tätigen? Keine Ahnung was so'n Ding kostet, aber ist vllt. ne Idee...

Gruß jaro

Nur wenn sie gebremst ist, verschiedene Lasten dynamisch simulieren kann und für ordentliche Kühlung gesorgt ist (Fahrtwindgekühlt). An sowas komme ich leider nicht ran.

Und auch dann ist es nicht angenehm, weil man nicht spürt, wie der Motor auf die Lasten reagiert etc.

Ansonsten werde ich nur kurz ein paar Runden in meinem Garten drehen um die Schaltung einzustellen und einmal zu bremsen, und dem Prüfer dann sagen, er soll sachte mit dem Motor umgehen...

Hat jemand bei dir in der Nähe Privatgelände ?

Also zB eine große Wiese ?

Oder eine Privatstraße, oder lange Einfahrt, einen großen Hof oä ?

Da würde ich mal ansetzten.

Sicher kann man da nicht KM-lang geradeaus, aber zumindest kannste fahren und einstellen, und wieder fahren und einstellen. Höchstgeschwindigkeit wird glaube ich erstmal außen vor stehen, aber da kannst zumindest einfach mal fahren.

Transport dahin einfach auf einem Anhänger oder einen Kleinbus oder so.

 

Gruß Jörg

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Januar 2021 um 12:38:16 Uhr:

Da er es als LKR mit Einzelabnahme zulassen möchte (vorher war es ja ein KKR), wird wohl eine Hubraumsteigerung stattgefunden haben. Dadurch erlischt die BE. Damit ist die Simson zulassungsPFLICHTIG, vorher war sie zulassungsFÄHIG.

 

Man kann ein KKR mit 50er BE auch freiwillig zulassen.

Die wird bis 125 cm3 auch nicht Zulassungspflichtig, sondern Kennzeichen-pflichtig, und damit dann auch HU pflichtig.

Das ist natürlich von der FZV wortklauberei, aber ist so.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Januar 2021 um 12:50:43 Uhr:

Mit einem 80'er Motor wird aus der S50 eine S80. Er schreibt aber vom S50.

Auch mit einem 70er Zylinder wird aus einer S50 keine S80.

Bei Technischen Änderungen bleibt der ursprüngliche Typ immer gleich.

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 13:05

Ich selber habe ein etwas größeres Baugrundstück ein paar Orte weiter, da werde ich sie per Anhänger hinbringen und die Grundeinstellungen machen. Bis in den 5. Gang werde ich zwar nicht kommrn, aber das muss reichen... Zum TÜV geht sie dann auch mit dem Anhänger.

Ich hatte gehofft, sie schön ruhig einfahren zu können, leider ist das wohl so nicht möglich. Nunja, da muss der Prüfer ein bisschen mehr aufpassen. Kommt ja schließlich vom Fach. Ich danke euch trotzdem für die zahlreichen schnellen Antworten (:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Jan. 2021 um 14:2:02 Uhr:

Die wird bis 125 cm3 auch nicht Zulassungspflichtig, sondern Kennzeichen-pflichtig, und damit dann auch HU pflichtig.

Ich kenne das Beispiel so: freiwillig zugelassene 50er:

Kein Tüv-Stempel, aber Siegel vom STVA. Fahrzeugschein wird ausgestellt, Kennzeichen zugeteilt. Unter 125ccm von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

 

Über 50ccm: Fahrzeug MUSS zugelassen werden für den Strassenverkehr.

 

Ich verstehe den angesprochenen Unterschied zwischen Kennzeichenpflicht und Zulassungspflicht nicht.

Meinem Wissensstz nach brauchen nur 50er keine Zulassung. Kennzeichenpflicht herrscht aber auch da schon (Versicherungskennzeichen).

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Januar 2021 um 14:02:02 Uhr:

Auch mit einem 70er Zylinder wird aus einer S50 keine S80.

Bei Technischen Änderungen bleibt der ursprüngliche Typ immer gleich.

wenn aus einem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad wird oder aus einem Transporter-LKW ein Wohnmobil, dann ändert sich der Typ.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2021 um 17:15:09 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Januar 2021 um 14:02:02 Uhr:

Auch mit einem 70er Zylinder wird aus einer S50 keine S80.

Bei Technischen Änderungen bleibt der ursprüngliche Typ immer gleich.

wenn aus einem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad wird oder aus einem Transporter-LKW ein Wohnmobil, dann ändert sich der Typ.

Nein. @MZ-ES-Freak hat schon recht.

was verstehst Du unter Typ? Vielleicht meinen wir unterschiedliche Dinge. Ich selber habe schon mehrfach den Fahrzeugtyp in der Zulassung ändern lassen, z.B. indem aus einem LKW ein Wohnmobil wurde. Laut Zulassugsbescheinigung Nr. 5 ist das die Bezeichnung der Fahrzeugklasse, umgangssprachlich eben der Fahrzeugtyp.

Lkw zu Womo ist Änderung der Fahrzeugklasse.

Typ ist unter D.2 Zeile 1

Zitat:

@iamlime schrieb am 21. Januar 2021 um 13:09:20 Uhr:

Ich soll einfach dafür sorgen, dass eine Probefahrt möglich ist, Kleinigkeiten wie ein nicht perfekt eingestellter Vergaser (durch die fettere Abstimmung zu Beginn etc...) seien mir verziehen.

Irgendwie fehlt da auch eine legale Möglichkeit für den Hobbyschrauber. Hab auch mal nach langjährigem Stillstand ein Motorrad flott gemacht. Das lief in der Garage und auf dem Wendeplatz vorm Haus ganz gut.

Beim TÜV hatte das Ding dann keinen vernünftigen Leerlauf mehr. Entweder 3000 U/min oder aus.

Der TÜV-Prüfer war gnädig und hat die Plakette erteilt. Hätte auch sonst wahrscheinlich nicht wieder nach Hause fahren dürfen. Wenn ich mich recht erinnere, ist sie ihm bei der Probefahrt auch immer ausgegangen und die korrekte Funktion der Bremse habe ich ihm dann vorgeführt. Diese musste mangels Probefahrt auch mit Schleifpapier "eingefahren" werden. Gemischeinstellung war generell aber ok. Das Problem war, dass ich zwar Tank und Vergaser grundgereinigt und alle Benzinschläuche getauscht hatte, aber wohl noch Krümelzeug im Benzinhahn gesessen hat. 50 km später und nach Entfernung der Krümel aus der Schwimmerkammer, war alles wieder ok.

Ich denke aber, dass TÜV-Prüfer häufiger mit solchen Situationen konfrontiert werden, gerade bei Zweirädern. Der war damals sehr entspannt und geduldig. Für die Simson wünsche ich auch viel Glück.

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