ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Testfahrt ohne Zulassung/Versicherung nach Restauration und vor Einzelabnahme?

Testfahrt ohne Zulassung/Versicherung nach Restauration und vor Einzelabnahme?

Themenstarteram 20. Januar 2021 um 23:48

Hallo!

Ich habe ein etwas außergewöhnlicheres Projekt... Unter Absprache mit einem TÜV Prüfer habe ich eine Simson S50 umgebaut, um sie als Leichtkraftrad zuzulassen. Das ganze läuft per Einzelabnahme etc. ab, ich bekomme dann ein vollständiges Gutachten, und kann das Moped dann als Leichtkraftrad bei meiner Zulassungsstelle zulassen.

So ziemlich das gesamte Fahrwerk und vor allem der Motor sind neu, und müssen vor der Fahrt zum TÜV definitiv eingefahren und abgestimmt werden, damit mir der Motor bei der Probefahrt vom Prüfer nicht fest geht. Nun die Frage:

Wo bzw. wie kann ich ein nicht versichertes und nicht zugelassenes Motorrad wenigstens ca. 50km legal Probefahren?

Der Prüfer sagte, ich solle einfach auf ein paar abgelegenen Straßen fahren. (Früher bin ich auch mit einem getunten Moped im Alltag rumgefahren, mittlerweile ist mir das aber zu heiß. Deswegen zahle ich ja auch ein Haufen Geld für das Gutachten etc...). Bei den ADAC Testgeländen und Verkehrssicherheitsgeländen in der Nähe habe ich angefragt - dort darf ich nicht fahren.

Ansonsten würde ich den Weg gehen, den mein Prüfer mir empfohlen hat. Hier im Osten sind ja doch einige Polizisten mit Mopeds aufgewachsen, und wenn ich ihnen mein Ziel des TÜV Mopeds erzähle, lassen sie mich vielleicht durch. Aber falls nicht, was für Strafen würden mich erwarten? Die fehlende Versicherung scheint ja ein harter Brocken zu sein...

Den nach der Zulassung erforderlichen Führerschein habe ich, aus der Probezeit bin ich raus.

Ich würde mich über ein paar Antworten sehr freuen!

MfG

Ähnliche Themen
26 Antworten

Zitat:

Die fehlende Versicherung scheint ja ein harter Brocken zu sein...

ja, besonders, wenn du einen Unfall verursachst

1. Hol dir doch für das Moped ein Versicherungskennzeichen auf die BE :rolleyes:

2. Beim der mechanischen Zündung reicht ein Tropfen Öl auf dem Filz des Unterbrecherkontaktes. Das entfällt bei der elektronischen Zündung.

3. Hauptdüse im Vergaser auf festen Sitz und den Schwimmer auf Dichtheit prüfen. Luftfilter mit Benzin auswaschen und nach dem Trocknen satt ölen.

4. Fahrwerk ... bei Bedarf die beiden hinteren Federbeine auf schwere Last drehen.

5. Reifendruck prüfen

6. Beim Tanken auf 1:33 Zweitaktöl zufügen (fetter als 1:25 sollte es nicht werden).

7. Benzinhahn auf, Zündung an und Choke ziehen.

8. Beim Kickstarten aufpassen, dass einem die gewaltigen 49,8 ccm nicht durch einen Rückschlag die Kniescheibe zertrümmern ... [könnte ein Scherz sein :)]

9. die ersten 3-4 Tankfüllungen die Gänge nicht auf maximaler Drehzahl fahren

10. zufrieden sein :)

Ohne Versicherung ist es eine Straftat und geht vor Gericht. Das gibt je nach Einkommensverhältnissen eine bis zu 5-stellige Geldstrafe oder sogar Haftstrafe auf Bewährung (ohne Unfall)

Versuch das Ding mindestens zu versichern. Fahren ohne Betriebserlaubnis ist gegen solche Strafen harmlos.

Legal geht's wohl nur mit einer roten Nummer, die man aber nur als Gewerbetreibender bekommt. Oder Du lässt das Ding jemanden probefahren, der eine rote Nummer hat.

Es sollte möglich sein, dafür ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Die Zulassung einleiten, also EVB Nummer der Versicherung holen, vorläufiger Fahrzeugschein der Zulassungsstelle, ungestempeltes Kennzeichen.

Damit dürfen Fahrten im Rahmen der Zulassung durchgeführt werden, zum TÜV etc.

Wenn man dann auf dem Weg dahin "zufällig" noch Einstellarbeiten vornimmt, naja. Aber zumindest besteht schon mal Versicherungsschutz.

Für die Simson S50 / S51E gibt es eine Typgenehmigung. Die kann man sich beim KBA gegen eine kleine Schreibgebühr passend zur Rahmennummer zusenden lassen. Es reicht ein ganz normales Versicherungskennzeichen wie bei Mopeds üblich (zulassungsfrei). Eine darüber hinausgehende Zulassung mit Kennzeichen ist überflüssig. Neue Originalteile ergeben keinerlei eintragungspflichtige Änderungen. Der Vorgang der Einzelabnahme als Kleinkraftrad mit regulärem Kennzeichen wie beim Motorrad hat nur einen einzigen Zweck: Umschlüsselung auf einen anderen Fahrzeugtyp zum Abschluss eines extremst billigen Motorrad-Versicherungsvertrages (obwohl es ein Moped ist) der eine eigene SF-Klasse erfährt. Sonst ergibt der ganze Zauber überhaupt keinen Sinn. ;)

Da er es als LKR mit Einzelabnahme zulassen möchte (vorher war es ja ein KKR), wird wohl eine Hubraumsteigerung stattgefunden haben. Dadurch erlischt die BE. Damit ist die Simson zulassungsPFLICHTIG, vorher war sie zulassungsFÄHIG.

 

Man kann ein KKR mit 50er BE auch freiwillig zulassen.

Mit einem 80'er Motor wird aus der S50 eine S80. Er schreibt aber vom S50.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2021 um 08:23:42 Uhr:

Es sollte möglich sein, dafür ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen.

Für ein Leichtkraftrad braucht man aber eine gültige HU. Die liegt ja nicht vor

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Jan. 2021 um 12:50:43 Uhr:

Mit einem 80'er Motor wird aus der S50 eine S80. Er schreibt aber vom S50.

Evtl ex S50?

Der TE möge uns erhellen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Januar 2021 um 12:50:43 Uhr:

Mit einem 80'er Motor wird aus der S50 eine S80. Er schreibt aber vom S50.

Wenn die Geschwindigkeit zu hoch wird, ist es auch kein KKR mehr.

Mit dem Segen des TÜV ist alles möglich:

 

https://youtu.be/-LBRrI07KGc

Themenstarteram 21. Januar 2021 um 12:09

Sorry, ich hatte es nicht mit erwähnt. Natürlich habe ich den Hubraum vergrößert, aus den 50ccm sind 85 geworden und es werden 7kW eingetragen. Daher die Scheibenbremse, daher andere verstärkte Teile am Fahrwerk und daher die Einzelabnahme beim TÜV. Habe mich jetzt nochmal bei einem Freund informiert (Fahrlehrer) und mit meinem Prüfer geredet.

Ich soll einfach dafür sorgen, dass eine Probefahrt möglich ist, Kleinigkeiten wie ein nicht perfekt eingestellter Vergaser (durch die fettere Abstimmung zu Beginn etc...) seien mir verziehen.

Der aktuelle Stand: Ich habe ein Fahrzeug vor mir stehen, Rahmentyp S50, 85ccm, 7kW + Umbauten. Es wird ein Gutachten per Einzelabnahme erstellt, danach kann ich das Fahrzeug als Leichtkraftrad zulassen.

Das Problem ist: Kann ich mein Fahrzeug vor dem Gutachten testen, um Einstellungen an Vergaser & Co. vorzunehmen, obwohl ich keine Zulassung und keine Versicherung habe und diese ohne das Gutachten nicht bekomme. Geht so einfach scheinbar nicht.

Hallo,

Wäre es Dir möglich die Prüfarbeiten auf ner Rolle zu tätigen? Keine Ahnung was so'n Ding kostet, aber ist vllt. ne Idee...

Gruß jaro

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Testfahrt ohne Zulassung/Versicherung nach Restauration und vor Einzelabnahme?