Tempoüberschreitung
Hallo alle zusammen,
bin leider vor einem Montat auf der Autobahn anstatt 100 km/h mit 138 km/h geblitzt worden. Das Auto läuft auf meine Frau, aber ich bin Gefahren. Habe mal nachgesehen was mir blühen würde: 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot wenn ich innerhalb eines Jahres wieder 25 km/h zu flott unterwegs bin. Aktuell liegt mir nun der ofizielle Anhörungsbogen vor. Ich bin eigentlich kein übertriebener Raser aber nun hat es mich halt erwischt. Was würdet Ihr mir empfehlen? Wie soll ich vorgehen? Bitte um Erfahrungsberichte.
Liebe Grüße sixela
47 Antworten
herzliches beileid. wühle dich da mal durch:
Zitat:
Original geschrieben von Dig555
herzliches beileid. wühle dich da mal durch:
die folgen kennst du ja bereits, daher auch in der übersicht suchen
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=4
viel glück!
Wenn das Auto auf Deine Frau zugelassen ist, dann muss Deine Göttergattin einfach nur ihre Personalien angeben. Die Ermittlung des Fahrers ist Sache der Polizei - weder Du noch Deine Ehefrau sind Erfüllungsgehilfen der Staatsmacht.
Du musst dann aber damit rechnen, dass die Rennleitung mit Deinem Foto bei Dir zuhause aufkreuzt oder in der Nachbarschaft herumfragt (natürlich ohne Begründung), ob "dieser Mann hier wohnt". (Haben die bei mir auch ´mal gemacht, ich habe meinen Nachbarn als Robby Williams "erkannt" 😁).
Weder Du noch Deine Frau sind ohne richterlichen oder staatsanwaltlichen Beschluss verpflichtet, auf Aufforderung der Rennleitung hin in die Polizeiwache zu fahren zwecks Identifikation. Wenn die Rennleitung einen Termin will, haben wir doch ohnehin meistens geschäftliche Verpflichtungen?! Oder bestell´ die Mehlmützen zu einem Termin zu Euch nach Hause, wenn Ihr nicht da seid.
Wenn es der Polizei nicht gelingt, innerhalb von drei Monaten seit dem Verkehrsverstoß den Fahrer zu ermitteln, tritt die Verfolgungsverjährung ein, d.h. Du kannst dann nicht mehr belangt werden.
Die Führung eines Fahrtenbuchs wird bei solch geringfügigen Verstößen i.d.R. nicht beim ersten Male schon verhängt.
Wem das etwas zu heftig klingt, dann zeigt einmal eine Sachbeschädigung an Euerem Haus oder Auto an - nach eine Woche teilt Euch der Staatsanwalt mit, dass der Täter nicht ermittelt werden konnte oder eine Verfolgung der Straftat nicht im öffentlichen Interesse liegt ...
Zitat:
Original geschrieben von roboprof
Wenn es der Polizei nicht gelingt, innerhalb von drei Monaten seit dem Verkehrsverstoß den Fahrer zu ermitteln, tritt die Verfolgungsverjährung ein, d.h. Du kannst dann nicht mehr belangt werden.
hemmt die Bearbeitung bei der Polizei nicht die 3-monatige Verjährung ?
MfG
Anhörungsbogen
Hallo und Danke für Eure guten Tips und die sowohl witzigen wie lehrreichen Erfahrungen. Würdet Ihr den Anhörungsbogen der Rennleitung erst mal liegen lassen (um Zeit zu schinden) oder sollen wir jetzt schon reagieren mit "ich bin nicht gefahren ..."
Grüße sixela
Re: Anhörungsbogen
Zitat:
Original geschrieben von sixela
Würdet Ihr den Anhörungsbogen der Rennleitung erst mal liegen lassen (um Zeit zu schinden) oder sollen wir jetzt schon reagieren mit "ich bin nicht gefahren ..."
Grüße sixela
gewisse sachen sind da meines wissen pflicht ausgefüllt zu werden - zumindest die angaben des halters.
zu dem anderen: wer viel sagt geht viel irr....
wennsde im adac bist lass dir ne nummer vonem verkehrsanwalt geben -kost nix an geld und nicht viel zeit- und lass dich tel. beraten BEVOR du irgendwas ausfüllst. so hast du dann korrekte infos und machst nix falsch.
da hier ja alle immer stvo konform fahren und mit solchen sachen deshalb kaum erfahrungen haben (lol) wird der anwalt dir sicherlich besser helfen können.
wäre nett uns in der sache auf dem laufenden zu halten.
Zitat:
Original geschrieben von Atommafia
hemmt die Bearbeitung bei der Polizei nicht die 3-monatige Verjährung ?
Nein.
Klare Sache: Die Rennleitung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß (nicht nach dem Versand des Anhörungsbogens!!!) den Fahrer ermittelt haben, sonst ist der Verstoß verjährt.
Den Bogen musst Du innerhalb einer Woche nach Erhalt zurückschicken; mehr als die Angaben der Personalien des Fahrzeughalters (der ja angeschrieben wird) ist nicht notwendig. Dann ist der Ball wieder im Feld der Rennleitung ... 😉
Der Tip mit dem ADAC ist gut - die haben eine Liste mit Verkehrsanwälten, bei denen die Erstberatung für ADACisten kostenlos ist. Angesehen davon kriegst Du beim ADAC auch eine telefonische Rechtsberatung, die nichts kostet.
Und zum Thema StVO-konformes Fahren: Mich hat schon ein Polizist in Zivil angezeigt, weil ich angeblich über eine rote Ampel gefahren sein soll - war aber nachweislich nicht so! Findet Euch damit ab: Unsere Sozialneid produzierenden Autos sind schon geparkt hart an der Grenze zur Geschwindigkeitsüberschreitung in der Stadt 😁
Zitat:
Original geschrieben von roboprof
Klare Sache: Die Rennleitung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß (nicht nach dem Versand des Anhörungsbogens!!!) den Fahrer ermittelt haben, sonst ist der Verstoß verjährt.
hej! heisst also alles was übersandt werden muss so spät wie möglich zu machen, right? wie wäre es dann mit kurzem schrieb halter ist leider noch verreist um zusätzlich zeit zu schinden wenn nichts die 3 monats frist aufhalten kann - oder sehe ich jetzt was falsch??
Hallo, ich kann aus meiner reichhaltigen Erfahrung meinen Senf dazugeben.
Du füllst die Halterdaten aus und Deine Ehegattin verlangt Einsichtnahme des Fotos.
Wenn kein Foto existiert (das ist durchaus möglich), gibt sie einfach den Namen eines Bekannten in den USA, Indien oder sonstwo an.
Falls ein Foto vorhanden ist, hat sie das gute Recht, weitere Aussagen zu verweigern bzw. ihren Ehemann nicht zu belasten.
Alles Weitere bleibt Eurer Fantasie überlassen.
Zu roboproF: Strafanzeigen werden nicht schon nach einer Woche eingestellt, die Gerichte sind aber mittlerweile dermaßen überlastet, daß Sachverhalte, die nicht im öffentl. Interesse liegen oder kein Ansatz zur Täterermittlung besteht, nicht weiter verfolgt werden. Ob das richtig ist, kann man diskutieren.
Da ich selbst in der Rechtsabteilung tätig bin, kannst Du Dich auf diese Antwort 100%ig verlassen.
Gruß aus der Pfalz
Tja, direkt05, die Strafverfolgung durch die Polizei ist wohl überlastet, das ist bekannt. Ich habe auch nicht von einer Einstellung gesprochen, sondern exakt von dem, was Du ganz richtig schilderst.
Interessant ist aber, dass bei der Polizei immer Kapazitäten frei sind für einen nachgerade missionarischen Eifer bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Kraftfahrverkehr. Das wird begründet mit der angeblichen Anzahl der Verstöße. Diese Anzahl ist abhängig von der Überwachungsdichte.
Wenn man eine x-beliebige andere Stichprobe aus der Bevölkerung mit einer solchen Überwachungsdichte monitoren würde, könnte man diese Gruppe dann x-beliebig kriminalisieren - genau das, was mit Falschparkern, Temposündern usw. macht.
Mit Verkehrssicherheit hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, sondern nur mit einer Beutelschneiderei des Staates. Oder warum stehen die teueren Tempocams an den vierspurigen Ausfallstraßen (bspw. Karlsruhe oder Stuttgart) und nicht an Kindergärten oder Schulen? Warum stehen die Radarfallen an gut ausgebauten Straßen, die man mit "Tempo 60" versieht und nicht in Wohngebieten? Ganz einfach: Nur dort, wo viel Verkehr an gut ausgebauten Straßen herrscht, rentiert sich die Anschaffung dieser teueren "Gessler-Hüte".
... und übrigens:
1. Ich habe keinen Punkteeintrag in Flensburg
2. Mein letzter Strafzettel wg. Falschparken dürfte ca. 4 Jahre alt sein
3. Meine letzte Geschwindigkeitsübertretung (20 €) datiert aus dem Jahre 2001
Meine Jahresfahrleistung liegt bei ca. 50.000 km - nur wenn jemand glaubt, hier schäumt ein notorischer Verkehrssünder!
nach Rücksprache mit dem Justiziar des ADAC gilt folgendes:
Ziehl muss sein die 3 Monate seit Verkehrsverstoss zu überwinden-die 3 Monate fangen erst von vorne an zu zählen, wenn gegen eine konkrete andere Person als den Fahrzeughalter die Ermittungen eingeleitet werden!
Also Strategie erst mal gar nix machen, und wenn der Busgeldbescheid an meine Frau kommt, dann Widerspruch einlegen weil nicht gefahren ...
Vielleicht hab ich ja Glück-sind ja schon fast 6 Wochen rum
Grüße sixela