Tempolimit - Überholvorgang abschließen?
Ich bin heute mit meinem Sohn ein wenig Autobahn gefahren. Dabei kam die Situation auf, dass er mit ca. 130km/h einen LKW überholte. Eher unvermittelt war auf der Strecke plötzlich ein Tempo 80 Schild aufgestellt. (vorher unbeschränkt) Ich persönlich hätte jetzt mit 130 den Überholvorgang abgeschlossen und mich dann dem Tempolimit angepasst. Bei uns kam jedoch, da mein Sohn ja noch in der Probezeit ist, die Frage auf, was passiert, wenn man hier geblitzt wird. Wird dann erwartet dass man abbremst, um sich wieder hinter dem LKW einzuordnen? (der LKW fuhr natürlich seine 90-100 weiter) Das kann doch eigentlich nicht sein, denn damit provoziere ich doch gerade gegenüber dem rückwärtigen Verkehr Unfälle. Mich würde mal Eure Meinung dazu interessieren. (in Bezug auf die verkehrsrechtliche Handhabe)
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Zitat:
estes Beispiel letztes Weihnachten. Ich bin von Hamburg aus nach Leipzig. Es war schönstes Wetter bei ca -5°C. Ich bin die A7 entlang geschossen als gäbe es kein morgen mehr. Auf der A2 ebenso. Das Auto war neu und man konnte endlich mal ewig lang 200 fahren. Als ich dann von der A2 runter war, war Limit 130. Da bin ich erst noch 150 gefahren. es waren nicht mal mehr 100 km bis Leipzig als ich auf die Uhr gucke und feststelle; verdammt ich soll erst in 1,5 Stunden da sein. Da bin ich statt 130 mit teilweise nicht mal 100 die Strecke entlang gezuckelt und habe wenigstens etwas Zeit totgeschlagen und nen Hauch von dem Sprit gespart den ich vorher gnadenlos verblasen hatte.
Brauch man ja nicht weiter drüber reden.
Wenn man auf einer offensichtlich freien Autobahn (man konnte ja vorher 200 fahren) langsam fährt um Zeit zu schinden, behindert man auch niemand.
Solang ich nicht ausgebremt werde ist es mir ja völlig egal, wie schnell ein Anderer fährt...
Zu den 4-spurigen Landstraßen: Bin schon über die ein oder andere Straße dieser Art gefahren, halte die auch nich für gefährlich, da ja nicht in den Gegenverkehr hinein überholt werden darf. Wer trotzdem in den Gegenverkehr gerät, wäre auf der Autobahn ein ähnlich großes Risiko.
Treib mich ja nicht oft in diesem Forum rum, stelle aber fest, dass hier auf einer sehr angenehm sachlichen Ebene diskutiert wird, so macht posten Spaß!!
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wenn ich sehe, dass auf Landstraßen ohne Mittelstreifen, wo gerade so zwei SUV nebeneinanderpassen 100 erlaubt ist... Da bin ich eher der Meinung, dass man hier auf 70 runtergehen müsste,
Weshalb?Weil einige nicht in der Lage sind selbständig und eigenverantwortlich ein Tempo unterhalb des Hunderterlimits zu fahren wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt?
Wenn jetzt tatsächlich einer hingehen würde und auf solchen Strecken 70 anordnet wärst du vermutlich einer der Ersten die darüber maulen,denn wenn keiner entgegenkommt sind die 100 ja problemlos möglich.Seit doch froh über jeden Streckenabschnitt der nicht zusätzlich reglementiert wird.Das passende Tempo muß dann eben eigenverantwortlich gewählt werden.
Nervend sind eher diejenigen die nicht in der Lage sind sich auf der Strasse zu orientieren wenn der Mittelstrich fehlt,grausam sind dann noch die die nicht in der Lage sind die Breite ihres Autos abzuschätzen.
Ansonsten kann man auch auf 3m Feldwegen locker 100+X fahren,so lange keiner entgegenkommt,😁 und man in der Lage ist die Spur zu halten.
Zitat:
Wenn ich sehe, dass auf Landstraßen ohne Mittelstreifen, wo gerade so zwei SUV nebeneinanderpassen 100 erlaubt ist... Da bin ich eher der Meinung, dass man hier auf 70 runtergehen müsste,
btw: Auf Straßen ohne Mittelstreifen gilt IMMER Tempo 80!
Da bitte ich um eine Quelle für diese Aussage. Das hab ich ja noch nie gehört. Vielleicht wollt ich's auch nicht hören. 😉
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Quelle kann ich grad nicht präsentieren, hab das aber ganz sicher in der Fahrschule vor 4,5 Jahren und in der Nachschulung vor 3 Jahren so gelernt...
Tempo 80, wenn kein Mittelstreifen!!! Was ist denn dann wenn wie üblich das Zeichen kommt Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben? Darf ich dann soviel fahren wie ich will. Das kommt doch nicht darauf an ob ein Mittelstreifen vorhanden ist sondern wo sich die Straße befindet und um was es sich handelt.
Besser finde ich aber die Geschwindigleitsbegrenzungen auf der Autobahn. Von wegen rechtzeitig angekündigt. Ich treffe immer wieder auf folgendes:
Erst Geschwindigkeit freigegeben (also was geht), dann 100km/h und sofort danach 80km/h.
Wer bitte tritt das Bodenblech durch und bremst mit der eigenen Sohle?
Und natürlich wird dort sofort geblitzt. Von wegen Kulanz erst 400 Meter später, denkste.
Hab mir § 3 auch durch gelesen und gemerkt, dass da nix von 80 ohne Mittelstreifen steht, bild mir trotzdem ein, dass mein Fahrlehrer sowas erzählt hat...
Muss natürlich nich stimmen, wie gesagt, finde auch keine Quelle...
Zitat:
Original geschrieben von Chevy K1500
btw: Auf Straßen ohne Mittelstreifen gilt IMMER Tempo 80!
Das stimmt leider nicht. Ich kenne mehrere Landstrassen ohne Mittelstreifen, auf denen 100 km/h erlaubt sind.
Du meinst wahrscheinlich den Fall, in dem man (bei fehlender Beschilderung) sogar schneller als 100 km/h fahren darf:
Zitat:
...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Wäre aber wirklich besser, wenn es so wäre.
Denn "kein Mittelstreifen" bedeutet in der Praxis ja, dass man keine Fahrbahnaufteilung vornehmen kann, da die Mindestbreite (gibt es die bei Landstraßen überhaupt? - Jedenfalls kann es nicht sein, dass ein LKW dann grundsätzlich über die Fahrbahnmarkierung ragt) überhaupt nicht erreicht wäre und man den Verkehrsteilnehmern so bessere Straßenqualitäten (im Bezug auf die Breite) vortäuscht, als eigentlich vorhanden.
Ohne Mittelstreifen muss man sich halt soweit rechts wie möglich orientieren, was durch eine direkten Asphaltabbruch hin zu Schotter oder Erde nicht ungefährlich ist. Wenn sich dann zwei Reisebusse in einer Kurve begegnen wirds richtig interessant.
In diesen Fällen gilt eben dieser Abschnitt des§3STVO
Zitat:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
es sollten da eigentlich keine Unklarheiten mehr vorhanden sein.
Wieder nur graue Theorie. Jedenfalls ist es sicherer, eine gute Straße zu bauen, als auf diesen Paragraphen zu verweisen und zu hoffen, dass sich jeder daran hält. In der Praxis habe ich da ganz andere Erfahrungen gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
In diesen Fällen gilt eben dieser Abschnitt des§3STVO
es sollten da eigentlich keine Unklarheiten mehr vorhanden sein.
oder vielleicht doch nur für den Juristen ... 😁
... seit wann hält sich Otto-Normal im Gros daran ? ... wäre zwar schön und würde sicherlich die Unfallfreudigkeit senken, ist aber leider nicht "in" oder "cool", und wird, wenn man sich einfach mal den Verkehr anschaut, wohl seltenst praktiziert ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wieder nur graue Theorie. Jedenfalls ist es sicherer, eine gute Straße zu bauen, als auf diesen Paragraphen zu verweisen und zu hoffen, dass sich jeder daran hält. In der Praxis habe ich da ganz andere Erfahrungen gemacht.
Schon richtig,nur ist es keine Lösung überall ein Limit aufzustellen wo man nicht immer die erlaubten 100 fahren kann.Die Idee schmale Strassen ohne Mittelstrich auf 80 zu limitieren passt zur deutschen Angewohnheit alles kleinlich zu Regeln damit ja nur keine Eigenverantwortung und Mitdenken nötig ist.Die 100 auf unseren strassen mit max 3 Fahrspuren sind ja bekanntlich eine Höchstgeschwindigkeit die man nur unter optimalen Bedingungen ausnutzen darf,somit ist doch klar geregelt das man auf Strassen die zu eng sind schlicht langsamer fahren muß.
Zu der Erkenntnis brauche ich aber keine Schilder oder Gesetze,da reicht es das Hirn nicht vor Fahrtbeginn abzuschalten.
Manoman,einigen ist es nicht zu empfehlen nach Oberschwaben zu kommen,da haben die Behörden die Frechheit für Kurven die man mit max 50/60 nehmen kann nicht extra ein Limit aufzustellen,da ist dann selbstständiges Denken gefordert.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Manoman,einigen ist es nicht zu empfehlen nach Oberschwaben zu kommen,da haben die Behörden die Frechheit für Kurven die man mit max 50/60 nehmen kann nicht extra ein Limit aufzustellen,da ist dann selbstständiges Denken gefordert.
Da muss ich hin. Abgesehen von der Mundart scheint man's da gut aushalten zu können. 😉