Tempolimit im Kreisel

Frage vorab: Gibt es im Kreisel ein Tempolimit?

Ich habe eben den freien Brückentag genutzt und war mal wieder in der Stadt zum einkaufen. Vor einem Industriegebiet ein Kreisel, wo sich die Industriestr. und die Bundesstr. treffen. Die B ist nicht begrenzt, also ganz normal 100Km/h, auch von der Industriestr. her keine Beschränkung... ca. 1Km vorher ein Ortsschild (Ortsende) und dann bis zum Kreisel nichts mehr.
Naja, auf jeden Fall ein silber/ blauer Partybus hinter mir, ich wie immer mit 70 durch den Kreisel... Ich bin ja erst mal nur gerade durch, also nicht gleich Richtung Baumarkt, der Kreisel ist so breit gebaut, da passen 3 Fahrzeuge nebeneinander und auch übersichtlich, an keiner Einfahrt war ein Fahrzeug. Wenn man auf der B bleibt, ist es ein kleiner Schlenker und man ist durch, also auch keine Harakiri Aktion.
Ich erst mal in die Innenstadt, wollte dort noch was erledigen und musste öfter auf Abbiegestreifen... vorher immer den Blinker angetippt (der blinkt dann automatisch 3x), wenn ich bei roter Ampel warten musste, war er aus und vorne beim eigentlichen Abbiegevorgang habe ich ihn nochmal angetippt (mache ich eigentlich immer so).

Nach ein paar Kreuzungen habe ich vor der Bank angehalten, die Rennleiter auch. Der eine kam zu mir und hat gesagt, ich wäre zu schnell im Kreisel gewesen und würde beim abbiegen nicht ordnungsgemäß blinken... Diskussion hin und her, ich wollte mit ihm zu dem Kreisel fahren und das Schild sehen, welches die Geschwindigkeit begrenzt, da meint er zu mir: "Da braucht es kein Schild, im Kreisel gilt generell Tempo 20!" (angeblich auch bei Verkehrsinseln) 😕😕
Wegen dem blinken hat er mir gesagt, ich müsse vor dem abbiegen den Hebel runter drücken, so dass der Blinker angeht und auch an bleibt... der dürfe erst wieder ausgehen, wenn ich den Abbiegevorgang beendet habe 😕 Ich sehe in meiner Version kein Problem, wenn ich die Fahrspur wechsele, blinke ich ja 3x, wenn ich auf der Abbiegespur stehe, ist blinken mMn sinnfrei... beim eigentlichen Abbiegevorgang nachher blinke ich ja nochmal 🙄

Die ganze Sache werde ich meiner Anwältin übergeben, bekomme aber alles erst per Post zugeschickt 🙄 Mich interessiert es trotzdem schon mal, ob es ein generelles Tempolimit im Kreiverkehr gibt... Google ist da leider nicht sehr informativ. Normalerweise ist es ja so, selbst wenn VOR dem Kreisel ein Schild steht, wird die Beschränkung mit Einfahrt in den Kreisel wieder aufgehoben 😕 Mir sieht die ganze Sache eher nach Sommerloch bei der Rennleitung aus...?!? 😕🙄

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Wenn ich den Kauderwelsch aus dem Internet jetzt richtig interpretiere, dann muss ich den Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) beim Spurwechsel und beim abbiegen rechtzeitig setzen.
Habe ich ja so gesehen gemacht... Blinker setzen -> Fahrstreifen wechseln (auf Abbiegespur)... dort fahre (bzw. stehe) ich ja erst mal mind. 500m vor der Ampel rum... dann blinken -> abbiegen.

Ich weiß, klingt zu einfach für Deutschland... nen genauen Paragraphen habe ich bis jetzt immer noch nicht gefunden, laut einem Link gibt es zum blinken nix explizites, wird alles beim abbiegen, Spurwechel etc. mit behandelt. Heute Abend noch mal die StVO durchforsten 🙄

es muss ja eine wahnsinnige Energie (oder Überwindung 😕 ) kosten, den Blinkerhebel einfach ganz oldschoolmäßig einrasten zu lassen und nach dem Abbiegen dem Mitnehmer des Lenkrades die Abschaltung des Dingen zu überlassen 🙄

Wie lernt man das eigentlich heute in der Fahrschule? Wo ich abbiege, geht keinen was an oder wie? 🙁

Eigentlich ein Thema für den "was mich im Straßenverkehr aufregt"-Thread...

Dass man darüber hinaus nicht mit 70 durch einen Kreisverkehr jagt, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen; nicht irgendein Schild...

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Und wie oft soll ich meinen Denkvorgang von vor dem Posten wiederholen? Wär's nicht einfacher, du sagst mir, welches Denkergebnis du dir wünschst?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Und wie oft soll ich meinen Denkvorgang von vor dem Posten wiederholen? Wär's nicht einfacher, du sagst mir, welches Denkergebnis du dir wünschst?

Meine Aufforderung lässt nur ein Denkergebniss zu.😁

Entweder es gibt Gründe oder es gibt keine.

Wenn's nur ein Denkergebnis zulässt, dann verstehe ich nicht, warum ich den Denkvorgang wiederholen soll. Komme ja doch wieder zum gleichen Schluss wie als ich's beim ersten Mal geschrieben hab.

Zitat:

Original geschrieben von shathh



Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Deswegen erschliesst sich mir auch nicht, warum ich im Stand blinken sollte?
Weil alle anderen immer noch nicht riechen können, ob du gerade aus willst oder nicht.

Besonders als Radfahrer ist es für mich besonders von Relevanz, ob jemand an einer Ampel stehend blinkt oder nicht.
Wenn du an der Ampel stehst und ich von hinten angefahren komme, dann sehe ich in dem Moment doch nicht, ob du abbiegen willst oder nicht - du blinkst ja schließlich nicht im Stand.
Wenn du erst blinkst, wenn ich schon einen Meter vor dir bin, dann krieg ich's auch nicht mehr mit.

Nicht jede Ampel hat eine eigene Radfahrerschaltung.

Naja, dieses Radfahrer-an-der-Ampel-nach-ganz-vorne-durchgedrängel-damit-mich-die-ganze-Schlange-auf-der-Strecke-gleich-nochmal-überholen-kann ist ja letztlich auch so oder so eine nervige Unsitte 😉

Bei Motorradfahrern macht das ja noch ansatzweise Sinn, die sind ja wenigstens vom Fleck weg, wenn ich losfahre...

Aber insgesamt hast Du ja schon Recht. Es macht natürlich durchaus Sinn, schon im Stand zu blinken. Auch als Autofahrer, der ggf. sich in eine Reihe stehender Autos einreihen muss, kann es von Relevanz sein.

So eine Kreuzung hab ich z. B. auf meinem Heimweg. 2 Spuren, nicht markiert, Einmündung rechts.

Ich muss direkt die NÄCHSTE rechts rein.

Jetzt stehen da auf der rechten Spur 3 Autos, keiner blinkt. Man denkt: super, da bleib ich dahinter und krieg die Ampelphase noch und kann dann bequem an der nächsten Kreuzung abbiegen. Aber was ist: kaum haste Dich angestellt und es geht los, alle 3 Blinker rechts, dank Fussgänger kommen genau 2! rüber und ich guck in die Röhre.

Stell ich mich natürlich umgekehrt links an, weil ich denke, die biegen ja sowieso ab, fährt die ganze Kolonne natürlich geradeaus und ich kann mit Burnout zusehen, dass ich noch irgendwie vor denen auf die rechte Spur komme 😉

Ich frag mich, wieso die Verkehsplaner da nicht einfach ne Abbiegespur draus machen oder noch besser eine außen dranbauen.

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Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Stell ich mich natürlich umgekehrt links an, weil ich denke, die biegen ja sowieso ab, fährt die ganze Kolonne natürlich geradeaus und ich kann mit Burnout zusehen, dass ich noch irgendwie vor denen auf die rechte Spur komme 😉
Ich frag mich, wieso die Verkehsplaner da nicht einfach ne Abbiegespur draus machen oder noch besser eine außen dranbauen.

In solchen Situationen hilft ein auswärtiges Kennzeichen sehr. Das gibt dann einen gewissen Blödmann-Bonus 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Stell ich mich natürlich umgekehrt links an, weil ich denke, die biegen ja sowieso ab, fährt die ganze Kolonne natürlich geradeaus und ich kann mit Burnout zusehen, dass ich noch irgendwie vor denen auf die rechte Spur komme 😉
Ich frag mich, wieso die Verkehsplaner da nicht einfach ne Abbiegespur draus machen oder noch besser eine außen dranbauen.
In solchen Situationen hilft ein auswärtiges Kennzeichen sehr. Das gibt dann einen gewissen Blödmann-Bonus 😁

Dafür braucht so mancher nicht mal n auswärtiges Kennzeichen 😁

Anwesende ausdrücklich ausgenommen! 🙂

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen! Eine generelle Beschränkung in einem Kreisverkehr ist lt. StVO nicht vorgesehen, es ist nur mit mäßiger Geschwindigkeit zu fahren, siehe Thema Vorfahrt!
Ansonsten ist ein Fahrtrichtungswechel,wie das Abbiegen, Wenden, Überholen, Umkehren....und auch das wieder einscheren deutlich und rechtzeitig durch betätigen des Fahrtrichtungsanzeiger (z.B. Blinker) vorgeschrieben! Wie lang und wie oft geblinkt wird ist situationsbedingt!

Laut Aussage der Anwältin eben reicht es tatsächlich, dass man den Blinker vor dem Wechsel auf die Abbiegespur setzt, auf der Spur selbst ist blinken nicht zwingend nötig, erst vorne beim eigentlichen Abbiegevorgang wieder. Stand in so einem Verkehrsrechts-Wälzer, genauen Text lasse ich mir die Tage kopieren.
Hintergrund soll sein: Einmal auf der Abbiegespur MUSS man auch abbiegen, zurück auf die Hauptspur ist meist verboten, da durchgezogene Linie. In meinem Fall, beim links abbiegen darf auch links keiner vorbei, weil er sonst auf der Gegenfahrbahn fahren würde.
Zu kurz blinken gibt es laut ihrer Aussage nicht mehr, deswegen haben alle Tippblinker ein 3er Intervall, würde das nicht genügen, dürften die Hersteller so was gar nicht verbauen.
Einzig der Zeitpunkt des blinkens sei Auslegungssache, man sollte den Blinker frühzeitig setzen, allerdings waren bei mir viele Abbiegespuren hintereinander, teilweise für Supermärkte usw., wo nur 2-3 Autos draufpassen. Wenn man dort 300m vorher blinkt, dann weiß eh keiner, wo man hin will, dort ist früh blinken eher kontraproduktiv, weil der Hintermann denkt: "Der ist an 4 Abfahrten vorbei, also wird er jetzt auch nicht abbiegen..." Wenn doch, könnte es dadurch einen Auffahrunfall geben.

Generelles Tempolimit im Kreisel gibt es auch nicht, man muss die Geschwindigkeit der Situation anpassen (wie eigentlich immer). In diesem speziellen Kreisel gab es schon mal ein paar solcher Fälle, wo die Polizei Leuten ein Ticket geben wollte, die Sache wurde geprüft, aber ein Tempolimit gibt es bis heute nicht.

Trotzdem mal weiter abwarten, was passiert, auch wenn es nach dem heutigen Gespräch mehr wie Langeweile der Ordnungshüter aussieht...

Sorry, möchte die Kompetenz deiner Anwältin nicht anzweifeln.....in keinem Fall!...Aber auf den Ausgang bin ich weiterhin sehr gespannt!

Möglicherweise hast Du den genauen Erklärungen/Ausführungen deiner Anwältin hier nicht richtig weitergeben können...denn das ist auch sehr schwierig....

Nochmal..es muss solange und frühzeitig geblinkt werden bis der vollständige Abbiegevorgang vollzogen ist......da kann dreimal Blinken auch mal nicht reichen....und wenn Du berechtigter Weise blinkst, weil Du die Fahrrichtung ändern möchtest..ist es völlig egal, was wer denkt.....was soll das denn...?
Beispiel: Du blinkst, obwohl die Straße nur gerade führt...Du aber in die eigene Hofeinfahrt möchtest....das wissen die anderen VT"s nicht....und? Interessiert das....also so kommst Du da nicht raus.....Auffahrunfall...warum? Abstand? Bist Du unsichtbar geworden? Erhöhte Aufmerksamkeit, wenn jemand blinkt...sonst nichts....! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Nochmal..es muss solange und frühzeitig geblinkt werden bis der vollständige Abbiegevorgang vollzogen ist......da kann dreimal Blinken auch mal nicht reichen....

Der Abbiegevorgang beginnt rechtlich gesehen vorne, kurz vor der Ampel... Der Wechsel auf die Abbiegespur ist ein normaler Spurwechsel und das auf der Abbiegespur ist eine ganz normale Fahrt, wie auf der Spur rechts daneben.

Sinngemäß habe ich es jetzt so von meiner Anwältin, der Anwältin meiner Frau und von meinem Nachbarn gehört. Ist zwar immer noch keine Garantie auf Richtigkeit, aber schon mal eine Hausnummer.

Generell gesehen kenne die StVO auch kein "zu kurz blinken" nur das "gar nicht blinken"... mal abwarten, was mir alles genau vorgeworfen wird, zu kurz blinken, gar nicht blinken, überhöhte Geschwindigkeit im Kreiverkehr... 😕

Also ich habe gelernt, den Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich anzuzeigen, und ich habe es bisher vielleicht ein Dutzend Mal auf 350.000 km gehabt, dass Leute ohne zu blinken eine Abbiegespur zum Überholen nutzen.
Wenn ich jemanden auf der Abbiegespur stehen sehe, biegt der i.d.R. auch ab.
Also schmeiße ich den Blinker an, wenn der Querverkehr rot bekommt. Also vllt. auch nicht öde minutenlang, wenn die Bahnschranke unten ist usw.
Sich anzupupsen, weil jemand mitten in der Abbiegespur den Blinker ausmacht, naja. Da gibt es wirklich Schlimmeres. Und ich bin auch fünf Jahre in Leipzig, ein Jahr in Lübeck Fahrrad in einer engen City gefahren und da waren ausgemachte Blinker in der Abbiegespur echt das kleinste Problem.
Wenn die Leute vor dem Anfahren nicht den Blinker einschalten oder während der Fahrt, das ist klar. Ich blinke auch lieber früh genug, aber ich würde mir da keinen abbrechen, nur weil einer in der Spur stehend den Blinker aus hat und so gar nicht im Weg ist.

Na, ich sehe schon Steine fliegen 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


...und ich habe es bisher vielleicht ein Dutzend Mal auf 350.000 km gehabt, dass Leute ohne zu blinken eine Abbiegespur zum Überholen nutzen.

Da kann ich dir eine Kreuzung nennen bei der man das täglich sieht,wäre ja nicht so schlimm wenn sie aufpassen. Aber die Ampeln dort sind Kontaktgesteuert was bedeutet das der Depp der über die Abbiegespur fährt den kompletten Verkehr lahmlegt.

An der Kreuzung gab es kürzlich einen etwas kuriosen Unfall. Motorradfahrer wollte über die Abbiegespur einen LKW überholen,dummerweise bog der von der Geradeausspur ohne zu blinken Links ab.

Glücklicherweise ging es glimpflich aus, Motorradfahrer plus Sozius nur leicht verletzt.

Fazit,treffen sich zwei Deppen schepperts.

Vielleicht sollte man sich angewöhnen, immer von der Geradeausspur links abzubiegen und von der Linksabbiegespur geradeaus zu fahren - dann wäre das mit dem Motorradfahrer und dem LKW nicht passiert.

Einer Seits frage ich mich, wie zackig der LKW unterwegs gewesen sein muss, anderer Seits hatte ich auch schon nen ähnlichen Fall in der Familie. Weiß nicht so recht...
Aber generell sollte wer häufig Abbiegespurüberholer sehen will, wo hin gehen wo's viele Motorradfahrer gibt. Der einzige Fall mit nem Auto an den ich mich erinnere, war ein Taxi auf ner Sperrfläche.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


An der Kreuzung gab es kürzlich einen etwas kuriosen Unfall. Motorradfahrer wollte über die Abbiegespur einen LKW überholen,dummerweise bog der von der Geradeausspur ohne zu blinken Links ab.
Glücklicherweise ging es glimpflich aus, Motorradfahrer plus Sozius nur leicht verletzt.

Fazit,treffen sich zwei Deppen schepperts.

Kurios, wie Du schon sagst.

Nur ist es in meinem Fall ja das Gegenteil. Ich stehe ja in der richtigen Spur und überhole auch niemanden. Ich stehe einfach nur da. Komischerweise, egal wo ich bisher war (und das sind schon ein paar Länder und Ecken, auch in Übersee), ist das immer so verstanden worden. Ich stehe in der Abbiegespur, also biege ich auch ab. Wollte ich das nicht und es ist im laufenden Verkehr oder ich will wieder auf die Geradeausspur, bleibt natürlich der Blinker an, denn das kann natürlich niemand ahnen. So war das ja auch nicht gemeint.

Aber wenn man bei uns über den Nord-Ostsee-Kanal mit der Fähre drüberwill, steht bei Rot an der Abbiegespur, die Fähre ist 15 Minuten weg, soll ich dann mit Motor aus blinkend stehenbleiben?

Wie gesagt, in der Theorie schon, in der Praxis naja ... wenn ich geradeaus fahren wollte, würd ich da ja nicht stehen, wenn die anderen grün haben.

Dass der Blinker im Fahren an zu sein hat, ist klar, das will ich gar nicht diskutieren. Ich mache ihn halt an, wenn der Querverkehr nicht mehr fließt, dann stehe ich immer noch lange genug bis zum Umspringen auf Grün und alles ist gut.
Sehe ich jetzt nicht so das Problem.

Und für kuriose Unfälle wie oben kann ich ja nichts, wenn ich in der richtigen Spur stehe und das übliche Fahrmanöver mache 😉

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Nochmal..es muss solange und frühzeitig geblinkt werden bis der vollständige Abbiegevorgang vollzogen ist......da kann dreimal Blinken auch mal nicht reichen....
Der Abbiegevorgang beginnt rechtlich gesehen vorne, kurz vor der Ampel... Der Wechsel auf die Abbiegespur ist ein normaler Spurwechsel und das auf der Abbiegespur ist eine ganz normale Fahrt, wie auf der Spur rechts daneben.

Sinngemäß habe ich es jetzt so von meiner Anwältin, der Anwältin meiner Frau und von meinem Nachbarn gehört. Ist zwar immer noch keine Garantie auf Richtigkeit, aber schon mal eine Hausnummer.

Generell gesehen kenne die StVO auch kein "zu kurz blinken" nur das "gar nicht blinken"... mal abwarten, was mir alles genau vorgeworfen wird, zu kurz blinken, gar nicht blinken, überhöhte Geschwindigkeit im Kreiverkehr... 😕

Moin Moin,

Thema Blinken. In Paragraphen geregelt ist der Spaß nicht, es wird lediglich der Abbiegevorgang genannt. Dafür gibt es die schlauen Kommentare zu den jeweiligen Gesetzen, wobei die Kommentare oft schon mehr Seiten umfassen als das Gesetz selber. Hier werden Gerichtsurteile interpretiert und werden somit quasi zur Anleitung zur Anwendung des Gesetzes.
Der Abbiegevorgang sollte somit ausserorts min 100m vorher angekündigt werden und innerorts 50m. Der Richtungswechsel soll ausserdem mit dem Fahrtrichtungsanzeiger über den ganzen Abbiegevorgang angeziegt werden und dieser beginnt mit der Ankündigung. Der Tippblinker ist zum Spruwechsel gedacht. Darauf weist der Autohersteller aber auch selber in seiner Betriebsanleitung hin. Bei meinen Autos steht auf jeden Fall  sinngemäß, dass der "Tippblinker" zum Spurwechselanzeigen gedacht ist. Zum Thema Geschwindigkeit ist zu sagen, dass diese natürlich nicht über der Höchstgeschwindigkeit liegen darf, aber immer angepasst sein muss. Das Ganze ist jetzt Auslegungssache und für jede Situation individuell anzupassen, Aber für einen Kreisverkehr eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist absoluter Quatsch.

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