teilschuld nach linksabbieger unfall:-(bitte helft mir!!!!!!!!!!
Hallo erstmal!
Vor einer woche wollte ich auf nach links in eine straße einbiegen.ich blinkte, ich ordnete mich zur fahrbahn mitte ein ich machte den schulter blick und sah in den rückspiegel! ich sah auch das weiter hinter mir ein auto angefahren kam ,das aber nicht blinkte . fuhr dann in die kreuzung ein als ich am abbiegen war sah ich das auto kommen, versuchte noch auszuweichen .da die straße nass war kam sie auch nicht mehr zum stehen. sie traf mich an der Fahrertür und am kotflügel so das mir ein schaden von ca 2000€ enstand. jetzt will ihre versicherrung nur ein drittel des schadens bezahlen... was soll ich tun???
danke schon mal im vorraus für eure antworten
gruß patrick
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86 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Dies war im o.g. geschilderten fall nicht so...wenn auch bedingt durch die dummheit eines anderen.Merkst du was? Genau darum geht es ja. Diese Regel in der StVo gehört meiner Meinung nach angepasst. Vor allem in der heutigen Zeit, in der ja doch 2 - 3 Autos mehr unterwegs sind, als zu der Zeit, als die StVo geschrieben wurde. Man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man ständig einen 360° Rundumblick hat...
Na und wie würdest Du denken, wenn DU der wärst, der überholt und da biegt "auf einmal" (das auf eimal mal nur so dahingestellt, soll keine Anspielung auf den TE sein) einer ab und Du ballerst dem rein und der sagt "ey Du schuld weil ich abbiegen" .... neee so einfach geht das nicht.
Da beide Fahrer auf die Gegenfahrbahn '"zugreifen" wollten bzw, in diese eingedrungen waren, ist eben hier eine Art "Grauzone" in Sachen Vorfahrt und Rechtsregelung, die eben dann auf Teilschuld hinausläuft. Man könnte auch sagen, der der zuerst eingedrungen war hatte Vorfahrt zu dem Zeitpunkt. Also wer war denn zuerst auf der Gegenspur, der Abbieger oder der Überholende? Und da hier das nie zu 100% zu klären ist, läuft die Rechtsprechung eben auf eine Teilschuld hinaus.
darf man eigentlich ein auto überholen, das den blinker gesetzt hat und wie oben beschrieben im begriff ist abzubiegen?
wenn ja, wo steht das?
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Na und wie würdest Du denken, wenn DU der wärst, der überholt und da biegt "auf einmal" (das auf eimal mal nur so dahingestellt, soll keine Anspielung auf den TE sein) einer ab und Du ballerst dem rein und der sagt "ey Du schuld weil ich abbiegen" .... neee so einfach geht das nicht.
Moment, ich setze bei all meinen Beiträgen die korrekte Bedienung des Blinkers voraus (hatte ich ja vorher schonmal erwähnt).
Wenn jemand ohne Blinken abbiegt, schaut die Sache natürlich ganz anders aus. Und man kann inzwischen sogar nachweisen, ob der Blinker zum Unfallzeitpunkt aktiv war oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
darf man eigentlich ein auto überholen, das den blinker gesetzt hat und wie oben beschrieben im begriff ist abzubiegen?![]()
wenn ja, wo steht das?
bei (7)
www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
@Flashback; Ich hab nicht geschrieben, dass der der das Abbiegen beabsichtigt hat, nicht geblinkt hätte.
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
darf man eigentlich ein auto überholen, das den blinker gesetzt hat und wie oben beschrieben im begriff ist abzubiegen?![]()
wenn ja, wo steht das?bei (7)
www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
@Flashback; Ich hab nicht geschrieben, dass der der das Abbiegen beabsichtigt hat, nicht geblinkt hätte.
schön, schön.. da haben wirs es doch schon...
dort steht:
3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage
7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
also!
Na... "unklare Verkehrslage" ist aber ein dehnbarer und auf alle Seiten auslegbarer Begriff
Wenn Du auf einer Landstraße bei erlaubtem Überholen 2 Autos überholst, von dem einer nun auf einmal abbiegen will, Du aber schon im Überholvorgang bist. was ist dann?
Deswegen bekommt der Überholer auch die größte Schuld, weil er bei unklarer Verkehrslage überholt hat.
Und der andere wegen der doppelten Rückschaupflicht.
Aber da keiner von uns dabei war und jeder Unfallgegner die Situation anders schildern wird und es leider weder Zeugen noch Bilder der Unfallendstellung gibt, muss man zum Rechtsanw. gehen.
Zitat:
Original geschrieben von loudlaw
Deswegen bekommt der Überholer auch die größte Schuld, weil er bei unklarer Verkehrslage überholt hat.Und der andere wegen der doppelten Rückschaupflicht.
Aber da keiner von uns dabei war und jeder Unfallgegner die Situation anders schildern wird und es leider weder Zeugen noch Bilder der Unfallendstellung gibt, muss man zum Rechtsanw. gehen.
Das sehe ich dann mal für mich als Schlusswort an Wie gesagt, so sehe ich das auch.
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Wenn Du auf einer Landstraße bei erlaubtem Überholen 2 Autos überholst, von dem einer nun auf einmal abbiegen will, Du aber schon im Überholvorgang bist. was ist dann?
darum gehts ja in diesem fall nicht...
lies bitte nochmal:
7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
damit sollte die sachlage doch wohl klar sein...
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
@Flashback; Ich hab nicht geschrieben, dass der der das Abbiegen beabsichtigt hat, nicht geblinkt hätte.
Ich glaube, wir reden ein bisschen aneinander vorbei.

Ich bin folgender Meinung:
Überholt man einen blinkenden Linksabbieger und verursacht einen Unfall, ist der Überholende schuld.
Selbe Situation nur ohne Blinken: Abbiegender schuld.
Ich finde es aber generell falsch, die Schuld beim Abbiegenden zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Wenn Du auf einer Landstraße bei erlaubtem Überholen 2 Autos überholst, von dem einer nun auf einmal abbiegen will, Du aber schon im Überholvorgang bist. was ist dann?darum gehts ja in diesem fall nicht...
lies bitte nochmal:
7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.damit sollte die sachlage doch wohl klar sein...
Hä? Wieso gehts in dem Fall darum nicht? Hat der TE denn geschrieben, WO er war? Gabs ne Abbiegerspur? Nein er hat sogar geschrieben, dass er den ankommenden Wagen gesehen hat. War der ankommende Wagen da bereits beim Überholen?
Oder hatte der TE geblinkt, hinter sich auf seiner Spur kam einer an, der ihn dann dennoch überholt hat obwohl er dann die Absicht abzubiegen mit dem Blinken und dem Einordnen angekündigt hat? DANN aber auch nur DANN ist m.E. der Überholende schuld, da er trotz bereits angekündigtem Abbiegen den (7) Dann missachtet hat.
Sollte aber der Überholende zum Zeitpunkt der Abbiegeankündigung bereits beim Überholen gewesen sein, so ist dann die Schuld aufzuteilen.
ich schreibs gerne nochmal:
7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
so stehts dort in der verkehrsordnung.
wenn der typ ihm nun in die fahrerseite gefahren ist, muss er ihn jawohl links überholt haben und nicht rechts, wie er es hätte tun müssen!
damit ist der überholer schuld.
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
ich schreibs gerne nochmal:
7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
so stehts dort in der verkehrsordnung.wenn der typ ihm nun in die fahrerseite gefahren ist, muss er ihn jawohl links überholt haben und nicht rechts, wie er es hätte tun müssen!
damit ist der überholer schuld.
Und ich sags auch gerne noch einmal. Was ist, wenn der Überholende bereits am Überholen war, BEVOR der Abbieger die Absicht des Abbiegens durch Blinken angekündigt hat?
Was meinte der TE mit "ich habe ihn ankommen sehen"? War der da schon am Überholen?
EDIT; Hab hier noch mal ein Urteil gefunden auf die schnelle: http://wolfgangferner.blogspot.com/2006/03/unfall-beim-berholen.html
du bist aber nicht zufällig der anwalt der "anderen seite"?
viel spaß noch!
gruß, BAYERN-EXPRESS
und hier wohl "Der" Link:
http://verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.htm