teilschuld nach linksabbieger unfall:-(bitte helft mir!!!!!!!!!!
Hallo erstmal!
Vor einer woche wollte ich auf nach links in eine straße einbiegen.ich blinkte, ich ordnete mich zur fahrbahn mitte ein ich machte den schulter blick und sah in den rückspiegel! ich sah auch das weiter hinter mir ein auto angefahren kam ,das aber nicht blinkte . fuhr dann in die kreuzung ein als ich am abbiegen war sah ich das auto kommen, versuchte noch auszuweichen .da die straße nass war kam sie auch nicht mehr zum stehen. sie traf mich an der Fahrertür und am kotflügel so das mir ein schaden von ca 2000€ enstand. jetzt will ihre versicherrung nur ein drittel des schadens bezahlen... was soll ich tun???
danke schon mal im vorraus für eure antworten
gruß patrick
86 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FlashbackFM
Eine Rechtsprechung, über die ich nur den Kopf schütteln kann. Hier wird man doch eindeutig für die Unzulänglichkeit (um nicht zu sagen Dummheit) eines anderen verantwortlich gemacht.Zitat:
Original geschrieben von Path
Nein, laut geltendem Recht ist man immer mitschuldig als Abbiegender...in dem von mir geposteten Link sieht man...das die HJaftungsfrage von 1/4 bis zu 3/4 in beide Richtungen aufgeteilt werden kann. Je nach Umständen des Vorfalls.Kann ich echt nicht nachvollziehen, wie man einen beschützen kann, der einen eindeutigen Abbieger überholt und dabei einen Unfall verursacht. An jeder Ecke wird Jagd auf "Raser" gemacht und dann haben wir teils so einen Stuss, der sich "geltendes Recht" schimpft.
Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist der Überholende 100 % schuld, nicht der (wohlgemerkt blinkende) Abbieger.
Der Abbiegende wechselt die Fahrtrichtung. Das ist mMn gleichbedeutend mit z.B. Wechsel des Fahrstreifens und ähnlichen Manövern. Ist doch glasklar, daß man dann als Abbiegender in besonderer Vorsichtspflicht steht.
Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
du bist aber nicht zufällig der anwalt der "anderen seite"? 😁viel spaß noch!
gruß, BAYERN-EXPRESS
Lach... neeee 🙂 ich doch nicht........ 😁
Streiten will ich mich auch nicht deswegen, das machen wohl die Anwälte bzw. die Unfallgegner.
Aber ist ja schon immer interessant, wie die Meinungen auseinander gehen.
Hier nochmal der Link falls es eben unter ging:
http://verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.htm
Zitat:
Original geschrieben von Vampir
Lach... neeee 🙂 ich doch nicht........ 😁Zitat:
Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS
du bist aber nicht zufällig der anwalt der "anderen seite"? 😁viel spaß noch!
gruß, BAYERN-EXPRESS
Streiten will ich mich auch nicht deswegen
nee nee, ich auch nicht! 🙂
Für mich ist das völlig in Ordnung dass man als Linksabbieger in Haftung genommen werden kann. So rechthaberisch wie einige fahren (ANWESENDE NATÜRLICH AUSGENOMMEN 😁) kann es dann durchaus sein...dass Linksabbieger trotzdem fahren...obwohl sie sehen dass jemand überholt...und danach sagen: "Klar habe ich den gesehen...aber weil er nicht überholen darf habe icvh es halt knallen lassen..und nun darf er für seine Dummheit zahlen"
Als Linksabbieger sieht man in den meisten Fällen bei korrektem Verhalten was hinter einem passiert...und kann so einen Unfall vermeiden.
Gerichte können anhand von Zeugenaussagen, Spuren und der Gesamtwertung eine Hadftungsverteilung aussprechen. Wo der Linksabbieger entsprechend seines Verhaltens haftbar gemacht wird. Dabei kann es in Ausnahmefällen bei entsprechender Sachlage auch mal passieren dass der Linksabbieger völlig schuldfrei herausgeht.
Ich sehe in der Abänderung der geltenden Rechtsprechung mehr Probleme...als gegenwärtig vorhanden.
Ähnliche Themen
bitte nicht ausser acht lassen:
das betätigen des blinkers berechtigt nicht automatisch zum abbiegen.
er ist abgebogen, obwohl die strasse nicht frei war...in der tat saudumm gelaufen und menschlich ist der ärger nachvollziehbar...aber er hat einen fehler begangen (den wir alle vermutlich tagtäglich begehen) mit dem unterschied, bei ihm hatte es ein böses ende, bei uns bisher zufällig noch nicht...kann aber, da wir uns mehr oder weniger alle gleich verhalten, jedem von uns jeden tag passieren.
ich hatte vor jahren einen auffahrunfall, weil ich an einer kreuzung mich auf eine durchgehende schnellstarsse einfädeln musste. es kam eine riesen lücke, der pkw vor mir setzt sich in bewegung und beschleunigt um in diese lücke reinzukommen.
mein blick geht nach hinten und ich warte auf die nächste freie lücke...sie kommt...ich latsch aufs gas...und es tut einen knall...der vor mir war, aus mir unerklärlichen gründen, wieder angehalten...
mein fehler? sein fehler?
definitiv seine unzulänglichkeit sich in den fließenden verkehr einzuordnen...mein fehler nicht nochmal nach vorne gesehen zu haben (gedanklich war da definitiv frei, schließlich hatte ich ihn ja losfahren sehen!)
ich hatte mich nicht überzeugt, dass die strasse frei ist, der TE hat es in seinem fall auch nicht getan.
man muss halt immer mit der dummheit der anderen rechnen.
Hast schon eine Antwort über das weitere Vorgehen vom Anwalt? Was kostet der denn so, falls du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast? Wie groß ist denn der Schaden? Und warum holt man bei einem Unfall keine Poizei, oder macht Beweisfotos und sonstwas, wenn man keine Zeugen dabei hat? Kostet das Aufpreis oder was? (scheint sich ja nicht um einen Bagatellschaden zu handeln). Ist doch klar, dass dir im Nachhinein versucht wird, dich als Schuldigen dastehen zu lassen, hast keine Zeugen, Fotobeweise und keine Analyse der Polizei. Nächste mal bist du schlauer.
..und,@Martin, du bekamst die Alleinschuld, richtig??
Ist mir vor zwei Jahren ähnlich ergangen..Spurwechsel nach rechts, Blinker gesetzt, Sicht verdeckt (LKW) hinter mir, der
von rechts kam war halt schneller hat mich nicht gesehen und ich ihn auch nicht...Fall eindeutig. 100 % meine Schuld.
Getroffen hat er mich voll in die Beifahrertür, höhe A-Säule.
Wichtig bei der Sache des TE ist zu klären, ob für seinen Unfallgegener der Zusammenstoss VERMEIDBAR gewesen wäre...
Dagegen spricht m.E. der Aufprall in die Fahrertür..wäre er hinten reingerauscht, wäre es nicht so eindeutig..sehe ich genauso
wie Vampir.
Grüße Uwe
So bin jetzt von dre arbeit zurück und kann jetzt einege fragen klären:
1.es gab keine durchgezogene linie
2.beim schulterblick war sie hinter mir undnicht am überhohlen
3.sie blinkte nicht,also war es für mich nicht erkennbar ob sie überhohlen wollte
4.traf sie nur kotflügel und tür weil ich ihr noch etwas ausweichen konnte.
5. die straße war nass und sie konnte nicht mehr bremsen
6.ich hatte mich eingeordnet und blinkte schon geraume zeit
7.kam von ihr noch der dumme spruch "ich dachte du wolltest rechts parken"
8.ich habe 2 zeugen im auto sitzen gehabt
danke für die vielen antworten
gruß patrick
Zitat:
Original geschrieben von 318ti neuling
So bin jetzt von dre arbeit zurück und kann jetzt einege fragen klären:1.es gab keine durchgezogene linie
2.beim schulterblick war sie hinter mir undnicht am überhohlen
3.sie blinkte nicht,also war es für mich nicht erkennbar ob sie überhohlen wollte
4.traf sie nur kotflügel und tür weil ich ihr noch etwas ausweichen konnte.
5. die straße war nass und sie konnte nicht mehr bremsen
6.ich hatte mich eingeordnet und blinkte schon geraume zeit
7.kam von ihr noch der dumme spruch "ich dachte du wolltest rechts parken"
8.ich habe 2 zeugen im auto sitzen gehabtdanke für die vielen antworten
gruß patrick
Dann Anwalt aber es wir schwierig mit Deinen beiden Zeugen... Da keine Polizei und die Zeugen nicht vernommen wurden. Die Unfallgegnerin kann ja auch noch schnell 20 Zeugen bringen und Aussage gegen Aussage ist nunmal auf ein Teilen der Schuld leider dann zu begründen, obwohl ich dann unter den gegebenen Umständen Dir keine Schuld zuweisen würde aber das sieht ja jeder anders und das letzte Wort hat der Richter leider.
Ich checks nicht!! Wie kann man denn links ueberholt werden, wenn man links eigeordnet ist zum linksabbiegen?? Also nach der Logik wollte die Frau dich auf der gegenfahrbahn ueberholen.... lol 😕
Zitat:
Original geschrieben von ricoxxx
Ich checks nicht!! Wie kann man denn links ueberholt werden, wenn man links eigeordnet ist zum linksabbiegen?? Also nach der Logik wollte die Frau dich auf der gegenfahrbahn ueberholen.... lol 😕
Ich verstehs auch immer noch nicht richtig. Eine Zeichnung würde vielleicht weiterhelfen. Denn so wie es sich anhört bist DU nicht schuldig.
Hallo,
ich hatte mal ein ziemlich änlichen Unfall. Wollte auch links Abbiegen, war eingeordnet, habe geblinkt, in den Spiegel geschaut und wurde in dem Moment als ich abbiegen wollte links überholt. Natürlich hat es gekracht.
Ich habe auch die Polizei geholt und mein Unfallgegener hat sogar zugegeben das er gesehen hat das ich geblinkt habe. Hat alles nichts genutzt, es ging sogar vor Gericht, ich habe 2/3 Schuld bekommen. Man hat als Abbieger Rückschaupflicht und muss anhalten können, wenn ein Fahrzeug kommt. Laut Richter, war die Aussage, wer sich ordnungsgemäß nach hinten umschaut, muß das andere Auto sehen und muß anhalten können.
Du bist also nicht alleine. Im Grunde hatten wir keine Schuld, denn welcher normale Mensch überholt einen Linkgabbieger auf der linken Seite obwohl er sieht das man eingeordent ist und links blinkt, wenn man vorbei fährt, dann ja wohl eher rechts. :-( Ich persönlich fühle mich noch immer unschuldig, wie schon gesagt ein normaler Autofahrer würde nie auf die Idee kommen einen Linksabbieger links zu überholen. Manchmal ist das Recht sehr ungerecht.
Gruß
Licht ins Dunkele 😁
Oh, da ist die Sache doch eindeutig. Genau so hab ich es mir vorgestellt. Hast du die "fiese Frau" eigentlich nicht gefragt was sie vorgehabt hat? Wollte die auch abbiegen oder überholen??
Hättest da mal lieber die Polizei gerufen.
Also laut der Zeichnung hättest du "gute" Chancen ohne Teilschuld aus der Sache zu kommen!
Geh mal wirklich zu nem Verkehrsanwalt!