Teilschuld durch an der Ampel wartendes Fahrzeug ?

Hallo Zusammen,

vor knapp drei Wochen wurde mein Wagen von einen Linienbus stark beschädigt.
Der Unfall passierte in München zur Zeit des Berufsverkehrs. Ich stand an der Kreuzung vor mir waren noch zwei weitere PKW die links abbiegen wollten. Als unsere Ampel auf Grün schaltete führen wir an. Aufgrund des Gegenverkehrs musste ich mit meinem Auto zwischen Haltelinie und Fußgängerüberweg anhalten. Nachdem der Gegenverkehr den anderen beiden PKW das abbiegen ermöglicht hatte, ist meine Ampel auf Rot umgeschaltet. Da mein Wagen noch vor der Ampel stand, muss ich natürlich stehen belieben. Da mein nachfolgender Linksabbiegerverkehr schon aufgeschlossen hatte, konnte ich auch nicht mehr hinter die Haltelinie zurück setzen. Nun kommt der Linienbus von rechts und biegt in meine Staße ab. Leider hat der gute Mann,wie er selbst zugegeben hat, nicht genau auf meinen Wagen geachtet und hat mich bei seinem Abbiegevorgang vorne links am Radlauf mitgenommen. Natürlich Lenkung kaputt, Achse gebrochen ect. ggf. Totalschaden. Aus meiner Sicht und auch der Sicht der Polizei wäre der Busfahrer mit den Umständen entsprechend angepasstem Abbiegewinkel,ohne meinen Wagen zu beschädigen, an mir vorbei gekommen. Nun will die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld an dem Unfall geben, obwohl ich gestanden habe, mit der Begründung ich habe dem Bus ja das Abbiegen erschwert. Kann ich dagegen vorgehen, da ich aus meiner Sicht keine Schuld an diesem Unfall habe, weil mein Auto gestanden hat und genug Platz vorhanden war, dass der Buss auch ohne mich zu touchieren an mir vorbei gekommen wäre. Nach dem Unfall ist ein Gelenkbus ein LKW und ein Zementmischer (alle von rechts kommend) an meinen Wagen vorbei gefahren ohne diesen zu beschädigen. Was habe ich für Möglichkeiten ?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

meine ganz eindeutige Meinung: Absolut keine Mitschuld !
Erstens: ein stehendes Fzg kann keinen Unfall verursachen !
Zweitens : Der TE hat sich absolut richtig verhalten , als Linksabbiger bei grün in die kreuzung gefahren und den gegenverkehr passieren lassen, als dieser vorbei war , konnte er aufgrund der mittlerweile geänderten Ampel- und Verkehrssituation den Abbiegevorgang nicht fortsetzen , sondern musste warten.

Zitat:

Die Fakten sagen: TE hat Bus behindert, sonst kein Unfall. Also war er zu weit in der Kreuzung.

Blödsinn . Der Unfall wurde durch die Unfähigkeit und das falsche Verhalten des Busfahrers verursacht.

Zitat:

Die Rechtslage sagt: Wenn Kreuzung blockiert muss man warten trotz Grün.

Zitat:

Du hast mit dem Überfahren der Haltelinie gegen Paragraf 11 der StVO verstoßen und den Bus beim Abbiegen offensichtlich behindert (sonst hätte er dich nicht getroffen) - unabhängig davon, ob deiner Meinung noch genug Platz war.

Zitat:

Denn wäre dort genug Platz gewesen, hätte es keinen Unfall gegeben, logisch oder?

 

Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt: Die Versicherung liegt hier richtig und durch deinen Verstoß hast du den Unfall mit verursacht.

Völliger Blödsinn und Verdrehung der Tatsachen.

Also mal richtig:

""Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
""

trifft das auf den TE zu ? Nein , in keinster Weise ! Es könnte aber auf den Busfahrer zutreffen !

es gibt doch 2 Möglichkeiten:
1. Der Busfahrer erkennt , dass seine Fahrspur verengt ist durch den wartenden TE. Dann trifft §11 zu , der Busfahrer hätte gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen.
2. er erkennt die Lage nicht richtig bzw. kann sein Fzg nicht richtig einschätzen , fährt ein und rammt das stehende Fzg.

Der Unfallverursacher ist also einwandfrei der Busfahrer. Eine Mithaftung kann man nur noch einfordern , wenn der TE den Unfall hätte vermeiden können , dieses aber unterlassen hat. Aller Wahrscheinlichkeit nach bestand dazu aber keine Möglichkeit, der Weg nach hinten war versperrt, zur Seite fahren war wohl weder zeitlich noch räumlich nicht möglich.

MfG Volker

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Das stimmt mMn nicht.
Wenn man bei Grün über die Haltelinie fährt, kann es schon mal kein qualifizierter RLV sein, und wenn man in den geschützten Bereich (Fußgänger) reinragt wie der TE, sollte es garkein RLV, auch kein qualifizierter sein.

Wo die Ampel steht ist völlig irrelevant.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 7. Juli 2018 um 19:24:40 Uhr:


Wo die Ampel steht ist völlig irrelevant.

Nicht ganz. Zumindest in der selben Stadt sollte schon gegeben sein.

Es geht in diesem Fall aber nichtmal ansatzweise um einen Rotlichtverstoß. 😕

Es ist auffahren auf ein stehendes Hindernis.
Daran gibts nichts zu rütteln. Und ein Busfahrer der seinen Bus falsch einschätzt ist wohl ein Witz?
Wechsel den Anwalt. Offenbar hat der keine Lust.
Zumal die Aussage des Busfahrers mehr als eindeutig ist. Selbst wenn man mitten in der Kreuzung stehen bleibt durch z.B. einen Defekt kann dich nicht einfach jemand wegbügeln. Er stand bereits bevor der Bus losfuhr. Also ist da garnichts mit Teilschuld.

Aha. Du bist also Richter?

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Wieso ist Berlin-Paul eigentlich nie da, wenn man ihn mal braucht.
Ich werde ihn mal rufen. 😉

PAUL. WO BIST DU? DEINE SACHKOMPETENZ IST GEFRAGT.

Auf Berlin war nich nie verlass...weder in Sachen Politik, noch in Sachen Flughafen und anscheinend auch nicht als Paul 😁

Sehr unzuverlässig der Kollege

Zitat:

@zille1976 schrieb am 7. Juli 2018 um 21:19:33 Uhr:


Aha. Du bist also Richter?

Hier sind nur Richter unterwegs.
Scheinst selber Einer zu sein.

Bin ich 😉

mal wieder Kindergarten ...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 7. Juli 2018 um 21:53:26 Uhr:


Bin ich 😉

Gratuliere.
Hoffe Du bist ein Unbestechlicher.(außer von mir)

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 22:04:54 Uhr:


mal wieder Kindergarten ...

Ja.ja...

Zitat:

@cocker schrieb am 7. Juli 2018 um 22:04:54 Uhr:


mal wieder Kindergarten ...

Ja wir sind so unerwachsen 😁

Zum Thema.
Such Dir einen anderen (motivierten) Anwalt.

Ich gehöre auch zum "keine Mitschuld" Camp. Schließlich hätte das Auto auch genau an dieser Stelle den Geist aufgeben können. Ist doch völliger Quatsch, dass der Busfahrer hier dann einfach freie Bahn hätte. Diese Situation ist absolut alltäglich und das überfahren der Haltelinie in dieser Situation nicht ungesetzlich. Im Gegenteil, dann noch zu warten anstatt auf Teufel komm raus noch über die Kreuzung zu huschen war korrekt.

Wichtig wäre auch, ob man von der Polizei verwarnt worden ist, oder nicht. Falls nicht liegt auch kein strafrechtliches Fehlverhalten vor. Es ist eine normale zivilrechtliche Forderung der Versicherung.

Auf jedenfall zu einem anderen Anwalt gehen und die 0% anstreben. Mir wäre es den Rechtsstreit absolut wert. Die Versicherung tut, was sie tun muss, im Interesse ihrer Versicherten, das ist nichts Ungewöhnliches und würde jede andere auch so machen.

Das Auto darf aber nicht einfach irgendwo stehen.
Der TE hat sich eindeutig falsch Verhalten. Die Haltelinien sind in München genau wegen solchen Situationen so weit zurück versetzt.

Ich kann ja mein Fahrzeug auch nicht auf der AB grundlos anhalten, und wer mir reindonnert ist selbst Schuld. Die Argumentation "Er stand, also keine Schuld" ist Unfug.

Ob eine Teilschuld nach dt. Gesetz angebracht ist, kann weder ich, noch (wahrscheinlich) sonst jemand auf MT beurteilen.
Ein Fehlverhalten des TE ist jedoch dennoch definitiv gegeben.

Haltelinien gibt es nicht ohne Grund. Zudem wäre (afaik) ein weiterfahren für den TE auch bei Rot möglich (oder sogar nötig) gewesen, da er mit seinem Fahrzeug bereits in den geschützten Bereich reinragt.

Es gibt keinen objektiven Rechtfertigungsgrund für das stehen an dieser Stelle. Einem "Idealfahrer", der gerne angenommen wird, passiert das nicht.

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