Teilschuld droht, was könnte ein Unfallanalytiker feststellen
Hallo zusammen,
ich habe nun eine Weile hier still mitgelesen und mich schließlich angemeldet, in der Hoffnung, dass mir hier jemand Auskunft geben oder seine Erfahrungen mit mir teilen kann und möchte...
Leider hatte ich vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Leasingauto, bei dem ich meiner Ansicht nach keine Schuld trage. Der Unfallgegner sieht das aber wohl anders.
Auf meinem Arbeitsweg gibt es am Ende der AB-Abfahrt u.a. zwei Spuren um rechts auf die (ebenfalls zweispurige) Hauptstraße abzubiegen. Ich stehe auf der rechten der beiden Spuren, links neben mir ein LKW. Unsere Ampel wird grün, ich folgedem vorgegebenen Bogen, um auf der rechten Spur der Hauptstraße auszukommen, und es kracht heftig.
Der LKW ist (so zumindest meine Überzeugung) zum Teil von seiner linken Spur abgekommen und hat mich im hinteren Fahrerbereich getroffen.
Die Kreuzung ist verkehrstechnisch nicht einmal besonders kompliziert, allerdings muss man dort immer höllisch aufpassen, weil es regelmäßig vorkommt, dass sich Leute von der linken Abbiegerspur nicht richtig auf der Hauptstraße einordnen und dann denen auf der rechten Spur beinnahe reinfahren.
Seine Aussage: ich bin Schuld, ich hätte die Spur (von rechts nach links) wechseln wollen.
Gut, was er mir gegenüber äußert, ist ja einerlei, aber als er das dann ggü. der Polizei wiederholte, ahnte ich, dass das Ärger geben könnte.
Polizei war also da, Fotos wurden gemacht. Zeugen gibt es keine. Also theoretisch bestimmt, denn es war beginnende Hauptverkehrszeit in einer Großstadt, aber ich habe eben keinen. Kaum war ich zuhause hab ich meine Versicherung und die Leasing informiert, wenig später auch meine RSV. Die Leasing sagte, das Auto muss begutachtet werden, also wenige Tage später ab in die Werkstatt.
Schaden am Auto: 14 TSD Euro, weitere Schäden nicht ausgeschlossen, hinzu kommen Wertminderung und Gutachterkosten.
Schäden am anderen Fahrzeug waren zumindest nicht zu sehen - Baustellenfahrzeuge sind anscheinend ziemlich robust...
Wenn der Fahrer der Versicherung ggü. bei seiner Aussage bleibt, rechne ich natürlich mit Widerstand und der Tatsache, das mir eine Teilschuld droht. Das Auto ist VK-versichert, ich habe eine RSV, die den Anwalt bezahlt. Ich würde also unmittelbar nur die 300 Euro der SB los sein, aber später dann natürlich die Hochstufung meiner Versicherung bezahlen müssen.
Gut, das nimmt mir nicht die Butter vom Brot, allerdings würde ich mir einfach ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich auf etwas (teil-) sitzenbleibe, was ich nicht zu verantworten habe, während der andere sich entspannt zurücklehnen kann, weil die Firmenversicherung ja zahlt.
Jetzt meine Frage an euch - wenn irgendwer einen Unfallanalytiker beauftragt, kann dieser dann anhand der Schäden feststellen, auf welcher Spur sich die Fahrzeuge befunden haben müssen?
Ich habe die Hoffnung, dass man anhand des Anprallwinkels feststellen könnte, dass ich nicht auf der linken Spur gewesen sein kann (denn dafür hätte ich natürlich einen anderen Bogen schlagen müssen als für die rechte Spur).
Oder kann es passieren, dass das nicht restlos geklärt werden kann und es auf eine Teilschuld meinerseits hinausläuft?
Danke und viele Grüße!
176 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 16. Februar 2025 um 12:38:20 Uhr:
Was aber Grundsätzlich nicht untersagt ist und der überholende hat Vorrang vor anderen die evtl. auch ausscheren könnten.
Der Schulterblick nach links hinten (der bei JEDEM Spurwechsel nach links erforderlich ist) wird heute - angesichts der "Assistenzsysteme" praktisch nicht mehr ausgeführt. Der Blick geht Stur nach vorne.
@Spardynamiker Woher hast du diese Erkenntnis? Gibt es dazu Statistiken bzw. Umfragen die dies repräsentativ bestätigen?
Repräsentativ wird da nichts sein,scheint aber was dran zu sein.
Ich erlebe es fast täglich das Leute nicht mehr nach hinten schauen wenn sie aus dem Kreisel fahren.
Wenn ich mit dem Rad nicht darauf achten würde läge ich mindestens 1 x die Woche unter so einem Blindabbieger.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 17. Februar 2025 um 09:17:55 Uhr:
Der Schulterblick nach links hinten (der bei JEDEM Spurwechsel nach links erforderlich ist) wird heute - angesichts der "Assistenzsysteme" praktisch nicht mehr ausgeführt. Der Blick geht Stur nach vorne.
Trifft auf den TE nicht zu oder weißt Du, dass der TE die Spur wechseln wollte.
Konnte ich aus dem EO nicht herauslesen
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2025 um 20:08:52 Uhr:
Der Idealfahrer weiß aber ganz genau, das es hier ständig zu Stress und schweren Unfällen kommt .
ist aber egal für den Sachverhalt. Die Versicherung muß andere Versagensgründe nennen als "Du hast 2 am Stück überholt, das darfst Du nicht, deshalb Teilschuld".
Der Idealfahrer weiß auch das an jeder bevorrechtigen Kreuzung eine Stoppschildüberseher lauern kann. ... da lässt der ideale Mensch besser das Auto stehen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 17. Februar 2025 um 14:31:32 Uhr:
ist aber egal für den Sachverhalt. Die Versicherung muß andere Versagensgründe nennen als "Du hast 2 am Stück überholt, das darfst Du nicht, deshalb Teilschuld".
Nein muss sie nicht.
Sinngemäß die Rechtsprechung: Wer eine Kolonne überholt muss damit rechnen, dass einer ausschert und bekommt von daher pauschal 20% aus Gefährdungshaftung, wenn die Nummer schief geht.
"Kolonne" können schon zwei Fahrzeuge sein.
In meinem Fall ging das u.a. deswegen anders aus da der Unfallgegner bzw. der Rechtsverdreher der gegnerischen Versicherung mehrere falsche Darstellungen abgeliefert hat und dem eine 1A Dashcam - Aufnahme entgegen stand.
Zitat:
@Melosine schrieb am 16. Februar 2025 um 20:16:35 Uhr:
Da ich aber nicht der Idealfahrer bin ...
Dieser Makel haftet auch mir an.
Der Idealfahrer wäre zweifellos in seiner Garage geblieben, denn er weiß ja dass es auf der Straße immer wieder zu unfallträchtigem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer kommt.
Nur mal, um die recht hahnebüchne Argumentation zu Ende zu bringen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 17. Februar 2025 um 14:31:32 Uhr:
ist aber egal für den Sachverhalt. Die Versicherung muß andere Versagensgründe nennen als "Du hast 2 am Stück überholt, das darfst Du nicht, deshalb Teilschuld".Der Idealfahrer weiß auch das an jeder bevorrechtigen Kreuzung eine Stoppschildüberseher lauern kann. ... da lässt der ideale Mensch besser das Auto stehen.
Es gibt eh keine „Teilschuld“, es gibt allenfalls eine „Teilhaftung“, oder auch Mithaftung genannt. Schuld hat in dem Fall derjenige der leichtfertig die Spur wechselt. Mithaften tut aber derjenige der leichtfertig bestimmte Dinge außer acht gelassen hat was bekanntlich nicht selten zum Unfall führt, siehe auch z.B. Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn, man darf es, aber nur unter bestimmten Bedingungen und bei bestimmten Vorraussetzungen.
Zitat:
@Nelia82 schrieb am 12. Februar 2025 um 19:17:53 Uhr:
Ich habe mal Fotos angehängt.
Hierzu hat irgendwie keiner was geschrieben.
Der Wagen ist im hinteren Teil beschädigt. Wenn der TE einen Spurwechsel vollführt hätte, müsste sein Wagen im vorderen Bereich beschädigt sein. Also ich kann nur von meinem eigenen Wagen sprechen, aber der hat eine Vorderradlenkung und beim Einlenken (also auch beim Spurwechsel) schwenkt die Front in Richtung des Einlenkes aus und das Heck in die Gegenrichtung, bzw das Heck folgt lediglich zeitversetzt. Wechsle ich die Spur nach links direkt in einen LKW hinein ist der Schaden vorn.
Oder war es so glatt, dass das Heck ausgebrochen ist? Eine andere Erklärung gäbe es nicht.
Andererseits, wenn der LKW die Spur wechselt, dann zieht er seinen Auflieger in die Spur hinein und trifft einen dortigen PKW eher im Heck wenn der Fahrer instinktiv ausweicht. Weicht er nicht aus, so ist es eher ein Schaden auf der gesamten Seite.
Einzige Ausnahme davon: Wenn der PKW bereits fast am LKW vorbei ist und dann nach links zieht, kann es sein, dass der PKW hinten beschädigt wird... das lässt sich durch Lokalisation der Schadestelle am LKW feststellen.
War der Treffer seitlich am LKW und nicht auf Höhe des Führerhauses ist es physikalisch unwahrscheinlich, dass der PKW nach links gezogen ist.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. Feb. 2025 um 13:27:22 Uhr:
....beim Einlenken (also auch beim Spurwechsel) schwenkt die Front in Richtung des Einlenkes aus und das Heck in die Gegenrichtung, bzw das Heck folgt lediglich zeitversetzt. Wechsle ich die Spur nach links .......
Diese ganzen Betrachtungen kannst du anstellen, wenn auf einem Parkplatz mit Schrittgeschwindigkeit rangiert wird, hier kommt es zu starken Lenkeinschlägen.
Aber in diesem Fall ist das Unsinn.
Beide Fahrzeuge fahren in einem riesigen Rechtsbogen mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit. Da braucht es für einen Spurwechsel nur minimale Änderungen des Lenkeinschlags. Das steht keines der beiden Fahrzeuge irgendwie schräg.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. Februar 2025 um 13:27:22 Uhr:
Der Wagen ist im hinteren Teil beschädigt. Wenn der TE einen Spurwechsel vollführt hätte, müsste sein Wagen im vorderen Bereich beschädigt sein....
War der Treffer seitlich am LKW und nicht auf Höhe des Führerhauses ist es physikalisch unwahrscheinlich, dass der PKW nach links gezogen ist.
Der "Logik" kann ich nicht folgen. Der TE schrieb, der Lkw traf ihn mit der Stelle "wo die Front in die Seite übergeht".
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 18. Februar 2025 um 13:49:54 Uhr:
Der "Logik" kann ich nicht folgen. Der TE schrieb, der Lkw traf ihn mit der Stelle "wo die Front in die Seite übergeht".
Ahhh, das hatte ich überlesen.....
Das macht die ganze Sache schwierig.... Ich lese da "vordere rechte Ecke des LKW" raus.
Da würde ich mit Anwalt und RSV vor Gericht gehen und schauen was dabei herauskommt. Ein Gutachten wird da eher nicht eindeutig sein können.
Mal angenommen, der PKW hat die Spur gewechselt. Dann stellt sich die Frage, wie die erhebliche Beschädigungen zustande gekommen sind. Ich meine, das ist dann nur möglich, wenn der LKW schneller war und damit den vor ihm rüber ziehenden PKW gerammt hat. Das müßte man aber an den Beschädigungen sehen. Bei meinem Spurwechselunfall war das klar erkennbar, daß daß sich der LKW seitlich nach vorne geschoben hat.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 17. Februar 2025 um 17:53:12 Uhr:
Nein muss sie nicht.Sinngemäß die Rechtsprechung: Wer eine Kolonne überholt muss damit rechnen, dass einer ausschert und bekommt von daher pauschal 20% aus Gefährdungshaftung, wenn die Nummer schief geht.
"Kolonne" können schon zwei Fahrzeuge sein.
In meinem Fall ging das u.a. deswegen anders aus da der Unfallgegner bzw. der Rechtsverdreher der gegnerischen Versicherung mehrere falsche Darstellungen abgeliefert hat und dem eine 1A Dashcam - Aufnahme entgegen stand.
Die Rechtsprechung sollte man dann anführen. ... Für pauschal zutreffende halte ich das nicht:
https://www.anwalt.de/.../...olonne-ausscherenden-fahrzeug-211225.html
Zitat:
@Astradruide schrieb am 18. Februar 2025 um 15:48:44 Uhr:
... Für pauschal zutreffende halte ich das nicht
Es spielt keinerlei Rolle wofür du das hältst oder nicht. Und wen du mit einem 40 Jahre alten Urteil beeindrucken möchtest ...
Ich durfte mich mit zusammen mit zwei Anwälten mit der Thematik weit länger und eingehender befassen als mir lieb war.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. Februar 2025 um 13:27:22 Uhr:
Hierzu hat irgendwie keiner was geschrieben.Der Wagen ist im hinteren Teil beschädigt. Wenn der TE einen Spurwechsel vollführt hätte, müsste sein Wagen im vorderen Bereich beschädigt sein. Also ich kann nur von meinem eigenen Wagen sprechen, aber der hat eine Vorderradlenkung und beim Einlenken (also auch beim Spurwechsel) schwenkt die Front
Einzige Ausnahme davon: Wenn der PKW bereits fast am LKW vorbei ist und dann nach links zieht, kann es sein, dass der PKW hinten beschädigt wird... das lässt sich durch Lokalisation der Schadestelle am LKW feststellen.
Also Spurwechselunfälle ereignen sich wohl zu 90% wenn man fast vorbei ist, wer fährt denn sehenden Auges in einen LKW, so das sein eigenes Auto vorne beschädigt ist?