Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Hallo,

bekanntlich bekommt man ja eine Teilschuld wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, sofern man mehr als 130 km/h fuhr und den Unfall auch bei dieser Geschwindigkeit nicht hätte verhindern können.

Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob damit "unter normalen Umständen (leichtes Abbremsen)" oder "irgendwie (Vollbremsung)" gemeint ist.

Nehmen wir mal an ich fahre 130 und jemand zieht auf der Autobahn sehr dicht vor mir auf den linken Streifen. Ich führe eine Vollbremsung durch und komme 10 Meter hinter ihm zum Stehen. Nehmen wir jetzt an Ich fahre statt 130 km/h 180 km/h (alles andere bleibt gleich) und kann den Unfall nicht mehr vermeiden. Kommt dann eine Teilschuld auf mich zu?

Wie viel Reaktionszeit steht einem eigentlich zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Mein Gott Geisslein
Es fällt mir echt schwer deine Kommentare unkommentiert zu lesen. Obwohl es mir geht wie dir. Ich habe eigentlich immer Recht und trotzdem gibt es Zweifler. Was ist an dem Urteil so schwer zu verstehen? Warum muss der Schnellere als "Raser" abgestempelt werden?

Pferden zieht man übrigens Scheuklappen auf damit sie nur noch voraus schauen (nämlich nach vorne). Vorausschauend Fahren hat nichts mit nach vorne schauen zu tun sondern die Situation zu erkennen, begreifen und sich danach zu richten was kommen wird. Vorausschauend ist somit auch in den Rückspiegel zu schauen und die Situation zu beurteilen und sich danach zu richten. Kommt dort im linken Rückspiegel ein, wie immer du ihn nennen magst, mit deutlich höher Geschwindigkeit um dich und deinen Vordermann zu überholen so gibt es doch keinen Grund ihm hierzu irgendwelche Fallen in den Wg zu legen.
Weiter noch. Siehst du "den Anderen" rechts im Außenspiegel so versucht er dich vermutlich verbotenerweise rechts zu überholen. Selbst dann ist es für dich kein Grund ihm in den Weg zu fahren.

Trotzdem
Einen Gruß

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 11:44:22 Uhr:


Meinst du, dass irgend ein Urteil an einer grundsätzlichen Einstellung eines Menschen etwas ändert?

Ja !
Wenn man beim klauen nur das Geklaute zurück geben müsste würden viel mehr klauen als wenn man dafür eine saftige Strafe bekommt.
Ich denke Urteile beinflussen schon entscheident was ein Mensch macht und was nicht. Nur wenige lassen sich nicht von ihrem Handeln abbringen wenn eine Strafe ansteht die auch weh tut.

Viele fahren bestimmt nur nüchtern, weil es verboten ist besoffen zu fahren und weil sie ihren Schein behalten möchten. Würde man besoffen fahren legalisieren würden viel mehr Alkoholunfälle zu beklagen sein. Da bin ich mir sicher.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. März 2018 um 11:53:27 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 11:44:22 Uhr:


Meinst du, dass irgend ein Urteil an einer grundsätzlichen Einstellung eines Menschen etwas ändert?

Ja !
Wenn man beim klauen nur das Geklaute zurück geben müsste würden viel mehr klauen als wenn man dafür eine saftige Strafe bekommt.
Ich denke Urteile beinflussen schon entscheident was ein Mensch macht und was nicht. Nur wenige lassen sich nicht von ihrem Handeln abbringen wenn eine Strafe ansteht die auch weh tut....

Das hat aber nichts mit den Wertungen in irgend einem Urteil zu tun, sondern mit dem Umstand, dass grundsätzlich und überhaupt eine Strafdrohung im Raum steht. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Zivilverfahren, hier wurde um Schadensersatz gestritten, und wer wieviel zahlen muss.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 15. März 2018 um 14:21:10 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. März 2018 um 14:11:59 Uhr:


...

Es kommt keine ...Schuld auf dich zu sondern eine ....Haftung....

😁 Vergiss es, diese Unterscheidung lernen die allermeisten nie. 😁

Hallo Blubber AWD.
Das hat dein Sparringspartner Tazio schon letzten Juni festgestellt.
Physikalisch gesehen ist dies auch sehr wichtig. Ich habe beim Bremsen mehr Haftung und wenn es trotzdem nicht reicht habe ich keine Schuld. So hast du das doch gemeint?

Gruß

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Mein Gott Geisslein
Es fällt mir echt schwer deine Kommentare unkommentiert zu lesen. Obwohl es mir geht wie dir. Ich habe eigentlich immer Recht und trotzdem gibt es Zweifler. Was ist an dem Urteil so schwer zu verstehen? Warum muss der Schnellere als "Raser" abgestempelt werden?

Pferden zieht man übrigens Scheuklappen auf damit sie nur noch voraus schauen (nämlich nach vorne). Vorausschauend Fahren hat nichts mit nach vorne schauen zu tun sondern die Situation zu erkennen, begreifen und sich danach zu richten was kommen wird. Vorausschauend ist somit auch in den Rückspiegel zu schauen und die Situation zu beurteilen und sich danach zu richten. Kommt dort im linken Rückspiegel ein, wie immer du ihn nennen magst, mit deutlich höher Geschwindigkeit um dich und deinen Vordermann zu überholen so gibt es doch keinen Grund ihm hierzu irgendwelche Fallen in den Wg zu legen.
Weiter noch. Siehst du "den Anderen" rechts im Außenspiegel so versucht er dich vermutlich verbotenerweise rechts zu überholen. Selbst dann ist es für dich kein Grund ihm in den Weg zu fahren.

Trotzdem
Einen Gruß

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 16. März 2018 um 14:06:19 Uhr:


...
Physikalisch gesehen ist dies auch sehr wichtig. Ich habe beim Bremsen mehr Haftung und wenn es trotzdem nicht reicht habe ich keine Schuld. So hast du das doch gemeint?

Gruß

Japp. Genau so. 😁

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 09:59:41 Uhr:


Quelle aus lto.de
Diese absolut lächerliche Begründung beweist für mich, daß nicht mal ansatzweise die STVO hier mit in das Urteil einbezogen wurde.

§3 Abs. 1 der STVO besagt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Daraus schließe Ich, daß der Fahrer des Seat sein Fahrzeug in einem Geschwindigkeitsbereich bewegt hatte, wo er es eindeutig nicht mehr unter Kontrolle hatte.

Der § 3 StVO kommt in diesem Fall in keinster Weise zum Tragen. Der § 3 StVO regelt die (nicht) angepasste Geschwindigkeit bei widrigen Straßenverhältnissen etc..

Ansonsten gilt hier nach wie vor der Vertrauensgrundsatz und ich darf auf das "pflichtgemäße Verhalten" der anderen Verkehrsteilnehmer Vertrauen, in diesem Fall, dass sie vor dem Ausscheren blinken und den rückwärtigen Verkehr beachten etc.

§ 3 StVO könnte zum Tragen kommen, wenn der VT auf Grund der hohen Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und dann einen Unfall baut. Dann hat er die Geschwindigkeit nicht seinen persönlichen Fähigkeiten angepasst...

NT

Aber Geissleins Logik ist doch toll,
wenn man jemandem aus Versehen die Vorfahrt nimmt und es scheppert
ist der andere Schuld, unangepasste Geschwindigkeit,
hat sein Fahrzeug nicht beherrscht, war zu schnell um die Kollision zu verhindern.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 18. März 2018 um 09:55:17 Uhr:


Aber Geissleins Logik ist doch toll,
wenn man jemandem aus Versehen die Vorfahrt nimmt und es scheppert
ist der andere Schuld, unangepasste Geschwindigkeit,
hat sein Fahrzeug nicht beherrscht, war zu schnell um die Kollision zu verhindern.

Ja, solche Weltsichten sind der Grund, warum zunehmend eine gewisse Strömung in der Politik versucht, alles auf den Standard des Allerdümmsten anzupassen. Damit jedem, aber wirklich jedem, ein ganz und gar risikoloses Leben im Nanny-Staat ermöglicht wird. Und wenn doch mal etwas passieren sollte, kann er mit besten Erfolgsausssichten andere haftbar machen.

Schöne neue Welt.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 18. März 2018 um 09:55:17 Uhr:


Aber Geissleins Logik ist doch toll,
wenn man jemandem aus Versehen die Vorfahrt nimmt und es scheppert
ist der andere Schuld, unangepasste Geschwindigkeit,
hat sein Fahrzeug nicht beherrscht, war zu schnell um die Kollision zu verhindern.

🙂🙂🙂 genauso wird es interpretiert, und die unwissenden Richter ignorieren dann einfach den §3 StVO. Schande über die Unwissenden...

N.T.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Das traurige dabei ist, dass Leute wie Du frei rumlaufen und 150 tatsächlich als Rasen bezeichnen. Und selbst dann, wenn da ein Gericht in mehreren Instanzen eine eindeutige Entscheidung getroffen hast, glaubst du den vorliegenden und festgestellten Tatsachen nicht, und dichtest dem "Raser" noch mehr Geschwindigkeit an, damit der als eindeutig identifizierte Langsamfahrer weniger Schuld trägt. Krass. Anders herum würdest du aber natürlich voller Zustimmung sein.

Jeder hat eine Verantwortung, wenn er sich ins Auto setzt. Und wenn man langsam fahnen will, dann muss man umso mehr in den Rückspiegel schauen und Vorsicht beim Überholen walten lassen. Genau wie jemand der schneller fahnen möchte top konzentriert sein muss.

Wenn wir den Verkehr auf den langsamsten Verkehrsteilnehmer abstimmen wollen, gilt irgendwann auch 80 als Rasen und die Autobahn wird wieder für Fußgänger geöffnet. Aber weiß, gibt sicherlich einige Leute, die das glücklich machen würde.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. März 2018 um 10:51:57 Uhr:


Wenn wir den Verkehr auf den langsamsten Verkehrsteilnehmer abstimmen wollen, gilt irgendwann auch 80 als Rasen und die Autobahn wird wieder für Fußgänger geöffnet. Aber weiß, gibt sicherlich einige Leute, die das glücklich machen würde.

ziemlich dummes Zeug was du da redest!
Keiner hat "Fußgänger auf die Autobahn" gerufen.

Und mal nebenbei erwähnt,
es geht hier um eine strittige 25% Mithaftung.

Wo hat denn wer und wie über die “Schuld“ entschieden?!
Wer hat welche Owi zahlen müssen?

Spurwechseln ohne mal zu schauen ob frei ist soll weit weniger schlimm sein
als auf seiner Spur ~20% über Richtgeschwindigkeit zu fahren?!

Bei meinem Unfall habe ich trotz mehr als 200 Km/h nichts zahlen müssen, der Spurwechsler hat eine Sofortgeldstrafe aufgebrummt bekommen und es wurden Ermittlungen aufgenommen mit einer anschließenden Verhandlung, die der Richter aber mangels öffentlichem Interesse einstellte.

HTC

Dito, an meinem Wrack Stand die Nadel noch bei über 180. Das war der Aufprallmoment auf den auf die 3.! Spur ausgescherten LKW. 500m Trümer auf 3 Spuren der A3. 8 Aktenordner Gerichtsakten und am Ende Einstellung. Gut sei Dank hatten ich nur Gesichts und Brustprellungen (Gurt und Airbag) und den rechten Daumen geprellt vom wegdrehenden Lenkrad. Hat Jahre gedauert bis ich wieder ohne Angst an LKWs vorbei bin.

Das tut mir sehr leid für dich, aber wegen derlei Extremfällen kann man eben nicht alles auf Null drehen. Ich war schon mal in einen Wildunfall verwickelt, zwar nur als Beifahrer, war aber trotzdem ne üble Sache für alle Beteiligten. Trotzdem fahre ich nachts oder früh morgens nicht mit 30 über die Landstraße sondern mit 100. Nur weil sich mal jemand zerlegt müssen nicht alle anderen gleich darunter leiden, dass die Tempolimits stetig gesenkt werden. Wir hatten hier ne Landstraße mit langgezogener Kurve, wo man alles gut einsehen konnte. War immer 70. Nur weil sich da mal einer zerlegt hat, weil vielleicht der Mais so hoch stand ist nun 50 permanent. Die stetige Anpassung an den langsamsten/dümmsten/unaufmerksamsten Verkehrsteilnehmer führt wie bereits gesagt zu immer mehr schwachsinnigen Regeln. N Gehweg auf der Autobahn ist da in Zukunft eben gar nicht mehr so abwegig, wird ja sowieso zur 30er Zone. 😁

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