Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
Hallo,
bekanntlich bekommt man ja eine Teilschuld wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, sofern man mehr als 130 km/h fuhr und den Unfall auch bei dieser Geschwindigkeit nicht hätte verhindern können.
Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob damit "unter normalen Umständen (leichtes Abbremsen)" oder "irgendwie (Vollbremsung)" gemeint ist.
Nehmen wir mal an ich fahre 130 und jemand zieht auf der Autobahn sehr dicht vor mir auf den linken Streifen. Ich führe eine Vollbremsung durch und komme 10 Meter hinter ihm zum Stehen. Nehmen wir jetzt an Ich fahre statt 130 km/h 180 km/h (alles andere bleibt gleich) und kann den Unfall nicht mehr vermeiden. Kommt dann eine Teilschuld auf mich zu?
Wie viel Reaktionszeit steht einem eigentlich zu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:
Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.
Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.
Mein Gott Geisslein
Es fällt mir echt schwer deine Kommentare unkommentiert zu lesen. Obwohl es mir geht wie dir. Ich habe eigentlich immer Recht und trotzdem gibt es Zweifler. Was ist an dem Urteil so schwer zu verstehen? Warum muss der Schnellere als "Raser" abgestempelt werden?
Pferden zieht man übrigens Scheuklappen auf damit sie nur noch voraus schauen (nämlich nach vorne). Vorausschauend Fahren hat nichts mit nach vorne schauen zu tun sondern die Situation zu erkennen, begreifen und sich danach zu richten was kommen wird. Vorausschauend ist somit auch in den Rückspiegel zu schauen und die Situation zu beurteilen und sich danach zu richten. Kommt dort im linken Rückspiegel ein, wie immer du ihn nennen magst, mit deutlich höher Geschwindigkeit um dich und deinen Vordermann zu überholen so gibt es doch keinen Grund ihm hierzu irgendwelche Fallen in den Wg zu legen.
Weiter noch. Siehst du "den Anderen" rechts im Außenspiegel so versucht er dich vermutlich verbotenerweise rechts zu überholen. Selbst dann ist es für dich kein Grund ihm in den Weg zu fahren.
Trotzdem
Einen Gruß
80 Antworten
Ich finde es ungerecht das diejenigen,
welche die Richtgeschwindigkeit unangemessen unterschreiten
keine pauschale Mitschuld kriegen.
Wäre doch viel sicherer wenn alle PKW 130 fahren würden 🙂
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. März 2018 um 15:23:14 Uhr:
Ich finde es ungerecht das diejenigen,
welche die Richtgeschwindigkeit unangemessen unterschreiten
keine pauschale Mitschuld kriegen.
Du brauchst dir keine Sorgen machen, so wie du es darstellst ist es nicht.
Auch wenn man unangemessen langsam unterwegs ist, daraus ein Unfall entsteht, wird man in Haftung genommen.
Hier eine ganz nette Darstellung:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 09:26:17 Uhr:
Hier eine ganz nette Darstellung:
Aber wie hätte das Urteil ausgesehen, wenn der Dacia auf einen z.b. LKW aufgelaufen wäre ?
Für mich zumindest ist das immer ein Alarmsignal und ich rechne damit das der Aufgelaufende die Spur wechselt.
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Hie wurde ja von Unvorhersehbarkeit des Spurwechsels geredet - deswegen kann man das auch keinesfalls verallgemeinern. Bei absehbarem "Auflaufen" hätte das eventuell anders ausgehen können. Wobei auch dort der Spurwechsler im Zweifel warten muss.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 09:41:15 Uhr:
Hie wurde ja von Unvorhersehbarkeit des Spurwechsels geredet - deswegen kann man das auch keinesfalls verallgemeinern. Bei absehbarem "Auflaufen" hätte das eventuell anders ausgehen können. Wobei auch dort der Spurwechsler im Zweifel warten muss.
Richtig, ich möchte ja nur vermeiden, das der geneigte Leser hier jetzt auf die Idee kommt, das der Trent dahin geht, den Kopf auszuschalten und zu blasen was die Karre hergibt ohne im Falle eines Unfalls in Haftung treten zu müssen.
Deshalb ja auch gestern meine Warnung vor den feuchten Träumen.
Quelle aus lto.de
Zitat:
Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit begründe keine Mithaftung, führten die Hammer Richter aus. Der Mann im Dacia* habe unachtsam gehandelt und sei trotz freier Fahrbahn und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten einfach auf die linke Spur gezogen, womit ihn ein "erhebliches Verschulden" treffe. Der heranfahrende Unfallgegner habe mit dem plötzlichen Ausscheren nicht rechnen müssen.
Diese absolut lächerliche Begründung beweist für mich, daß nicht mal ansatzweise die STVO hier mit in das Urteil einbezogen wurde.
§3 Abs. 1 der STVO besagt:
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Daraus schließe Ich, daß der Fahrer des Seat sein Fahrzeug in einem Geschwindigkeitsbereich bewegt hatte, wo er es eindeutig nicht mehr unter Kontrolle hatte.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 09:59:41 Uhr:
Quelle aus lto.de
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 09:59:41 Uhr:
Zitat:
Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit begründe keine Mithaftung, führten die Hammer Richter aus. Der Mann im Dacia* habe unachtsam gehandelt und sei trotz freier Fahrbahn und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten einfach auf die linke Spur gezogen, womit ihn ein "erhebliches Verschulden" treffe. Der heranfahrende Unfallgegner habe mit dem plötzlichen Ausscheren nicht rechnen müssen.
Diese absolut lächerliche Begründung beweist für mich, daß nicht mal ansatzweise die STVO hier mit in das Urteil einbezogen wurde.
§3 Abs. 1 der STVO besagt:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 09:59:41 Uhr:
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Daraus schließe Ich, daß der Fahrer des Seat sein Fahrzeug in einem Geschwindigkeitsbereich bewegt hatte, wo er es eindeutig nicht mehr unter Kontrolle hatte.
😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 09:59:41 Uhr:
....Daraus schließe Ich, daß der Fahrer des Seat sein Fahrzeug in einem Geschwindigkeitsbereich bewegt hatte, wo er es eindeutig nicht mehr unter Kontrolle hatte.
Ja, ist klar 😁
Die Frage ist nur: Wenn man die Leute immer mehr von Geschwindigkeit entwöhnt, welchen Geschwindigkeitsbereich haben sie denn dann noch unter Kontrolle? Das ist eine Spirale nach unten.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. März 2018 um 09:39:22 Uhr:
...
Für mich zumindest ist das immer ein Alarmsignal und ich rechne damit das der Aufgelaufende die Spur wechselt.
Kleinwagen hinter LKW,
bei wem da nicht die Alarmglocken schrillen hat den Schuß nicht gehört.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. März 2018 um 09:39:22 Uhr:
Aber wie hätte das Urteil ausgesehen, wenn der Dacia auf einen z.b. LKW aufgelaufen wäre ?Für mich zumindest ist das immer ein Alarmsignal und ich rechne damit das der Aufgelaufende die Spur wechselt.
Unabhängig davon, ob da ein LKW vor dem Dacia fährt, irgendwas auf der Straße lag oder der Fahrer sich wegen anderen Gründen entscheidet, die linke Spur zu wählen.
Es herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Diese Richtgeschwindigkeit wurde vom Seat Fahrer um mehr als 20 Km/h überschritten und es kam zum Unfall.
Wie die Richter hier drauf kommen keine Haftung beim Seat-Fahrer zu sehen bleibt wohl immer im verborgenen.
Oder ist deren die Definition "Richtgeschwindigkeit" völlig unbekannt ?!
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:11:51 Uhr:
...
Wie die Richter hier drauf kommen keine Haftung beim Seat-Fahrer zu sehen bleibt wohl immer im verborgenen.
Oder ist deren die Definition "Richtgeschwindigkeit" völlig unbekannt ?!
Den Richtern?
😉
Zitat:
@Blubber-AWD [url=https://www.motor-talk.de/.../...ichtgeschwindigkeit-t6062728.html?...]schrieb am 16. März 2018 um 10:04:08
Ja, ist klar 😁Die Frage ist nur: Wenn man die Leute immer mehr von Geschwindigkeit entwöhnt, welchen Geschwindigkeitsbereich haben sie denn dann noch unter Kontrolle? Das ist eine Spirale nach unten.
Nix ist klar ! 🙄
Die Richtgeschwindigkeit und deren Definition ist eindeutig geregelt.
Klar ist nur, daß mit solchen haarsträubenden Urteilen die Richtgeschwindigkeiten für viele Raser erneut eine völlig andere Bedeutung bekommt.
Nämlich der Freibrief sich noch weniger auf den vorausfahrenden Verkehr zu achten und weiterhin das Gaspedal bis zum Bodenblech durchdrücken zu dürfen.
Ach Geisslein, wer ist denn ein Raser? Der Seat-Fahrer im obigen Fall ganz sicher nicht.
Und Richtgeschwindigkeit ist eben RICHTgeschwindigkeit, nicht MUSSgeschwindigkeit oder HÖCHSTgeschwindigkeit.
Die Gelegenheit, das mal wieder klarzuziehen, haben die Hammer Oberlandesrichter genutzt, wie im Übrigen auch schonn die Vorinstanz.
Irgendwo muss auch mal wieder der althergebrachte Vertrauensgrundsatz gelten, und nicht nur das Risikoausschließungsdenken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:11:51 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. März 2018 um 09:39:22 Uhr:
Aber wie hätte das Urteil ausgesehen, wenn der Dacia auf einen z.b. LKW aufgelaufen wäre ?Für mich zumindest ist das immer ein Alarmsignal und ich rechne damit das der Aufgelaufende die Spur wechselt.
Unabhängig davon, ob da ein LKW vor dem Dacia fährt, irgendwas auf der Straße lag oder der Fahrer sich wegen anderen Gründen entscheidet, die linke Spur zu wählen.
Es herrscht Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Diese Richtgeschwindigkeit wurde vom Seat Fahrer um mehr als 20 Km/h überschritten und es kam zum Unfall.Wie die Richter hier drauf kommen keine Haftung beim Seat-Fahrer zu sehen bleibt wohl immer im verborgenen.
Oder ist deren die Definition "Richtgeschwindigkeit" völlig unbekannt ?!
Ich denke die wirkliche Definition der Richtgeschwindigkeit ist den wenigsten bekannt.
Zitat:
Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne oder mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.
Es ist eine Empfehlung selbst bei den besten Bedingungen nicht schneller zu fahren.
Auch bei Überschreitung findet man keine klare Ansage.
Zitat:
Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann jedoch eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.
Es ist eine "Kann"-Ansage.
Insovern haben die Richter alles richtig gemacht, sie haben von einer vertretbaren Überschreitung in Verbindung einer nichtvorhersehbaren Situation in Form einer groben Pflichtverletzung gesprochen.