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Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Themenstarteram 15. Juni 2017 um 17:23

Hallo,

bekanntlich bekommt man ja eine Teilschuld wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, sofern man mehr als 130 km/h fuhr und den Unfall auch bei dieser Geschwindigkeit nicht hätte verhindern können.

Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob damit "unter normalen Umständen (leichtes Abbremsen)" oder "irgendwie (Vollbremsung)" gemeint ist.

Nehmen wir mal an ich fahre 130 und jemand zieht auf der Autobahn sehr dicht vor mir auf den linken Streifen. Ich führe eine Vollbremsung durch und komme 10 Meter hinter ihm zum Stehen. Nehmen wir jetzt an Ich fahre statt 130 km/h 180 km/h (alles andere bleibt gleich) und kann den Unfall nicht mehr vermeiden. Kommt dann eine Teilschuld auf mich zu?

Wie viel Reaktionszeit steht einem eigentlich zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:

 

 

Entschuldige, mein Fehler,

ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,

kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.

Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.

Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.

Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Mein Gott Geisslein

Es fällt mir echt schwer deine Kommentare unkommentiert zu lesen. Obwohl es mir geht wie dir. Ich habe eigentlich immer Recht und trotzdem gibt es Zweifler. Was ist an dem Urteil so schwer zu verstehen? Warum muss der Schnellere als "Raser" abgestempelt werden?

Pferden zieht man übrigens Scheuklappen auf damit sie nur noch voraus schauen (nämlich nach vorne). Vorausschauend Fahren hat nichts mit nach vorne schauen zu tun sondern die Situation zu erkennen, begreifen und sich danach zu richten was kommen wird. Vorausschauend ist somit auch in den Rückspiegel zu schauen und die Situation zu beurteilen und sich danach zu richten. Kommt dort im linken Rückspiegel ein, wie immer du ihn nennen magst, mit deutlich höher Geschwindigkeit um dich und deinen Vordermann zu überholen so gibt es doch keinen Grund ihm hierzu irgendwelche Fallen in den Wg zu legen.

Weiter noch. Siehst du "den Anderen" rechts im Außenspiegel so versucht er dich vermutlich verbotenerweise rechts zu überholen. Selbst dann ist es für dich kein Grund ihm in den Weg zu fahren.

Trotzdem

Einen Gruß

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Man haftet generell bei einem sich bewegenden KFZ im Rahmender der Betriebshaftung, ausser der Unfall war unvermeidlich. Dies zu beweisen fällt schwer.

Hallo, Gave_Drohl,

es besteht die Möglichkeit, dass man beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit mithaftet, aber einen Automatismus gibt es dabei nicht.

D. h.: Es kommt immer auf den Einzelfall an und pauschal kann man dazu gar nichts sagen.

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn ich richtig verstehe wird ab 130(RG) automatisch eine Teilschuld angenommen. Die man natürlich widerlegen kann, falls es das Unfallgeschehen hergibt. Unter RG wird diese nicht automatisch angenommen, kann aber natürlich(Stichwort Betriebsgefahr) trotzdem immer auferlegt werden.

am 15. Juni 2017 um 20:17

Tante Google führt dich mit "Richtgeschwindigkeit Teilschuld" ganz schnell und direkt zu passenden Urteilen und Kommentaren.

Es gibt keinen Automatismus. Aber wenn der Unfall ohne Raserei hätte verhindert werden können oder die Folgen deutlich weniger fatal gewesen wären, gibt es eine Teilschuld. Auch dann, wenn der Unfall sonnenklar vom Gegner verursacht wurde. Insofern gibt es da nichts zu widerlegen und mit der allgemeinen Betriebsgefahr hat das wenig bis gar nichts zu tun.

Sondern damit, dass der Raser mit seiner Raserei bewusst schlimmere Folgen in Kauf nimmt, wenn es kracht (er also die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr über das allgemeine und unvermeidliche Niveau hinaus bewusst erhöht).

Was möchtest du sonst noch wissen?

Kurze, aber wichtige Info: Es geht hierbei nicht um Schuld, sondern um Haftung.

Das wichtigste Urteil dazu gab es 1992 durch den BGH (VI ZR 62/91).

Der Spiegel schrieb damals:

Zitat:

Wer schneller fährt als 130 Stundenkilometer, bringt sich wegen der erhöhten "Betriebsgefahr", die er damit auslöst, auch für einen Unfall in Mithaftung, an dem er unschuldig ist.

MfG, Tazio1935

Ist es denn erwiesen, dass ab 130 km/h die Betriebsgefahr erhöht ist?

Und ist 100 nicht sicherer als 130?

80 sicherer als 100?

Zitat:

@situ schrieb am 15. Juni 2017 um 22:17:59 Uhr:

..,

Sondern damit, dass der Raser mit seiner Raserei bewusst schlimmere Folgen in Kauf nimmt, wenn es kracht (er also die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr über das allgemeine und unvermeidliche Niveau hinaus bewusst erhöht).

Für dich ist also das unvermeidliche Gefahrenniveau bei 130 km/h am niedrigsten?

Kannst du das erklären?

am 16. Juni 2017 um 4:43

Klar kann ich das erklären.

Es geht nämlich überhaupt nicht darum, was ICH denke. Es geht auch nicht darum, was andere darüber denken. Was Richter denken und entscheiden, gilt (und zwar ganz allein).

Allein was der denkt und wie er urteilt, entscheidet. Und was dabei rauskonmt, habe ich vergeblich versucht, darzustellen.

Und dann gibt es da natürlich ein paar physikalische Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Masse und kinetischer Energie sowie zurück gelegtem Weg/Zeiteinheit. Die werden gern ignoriert. Da musst du mal in ein Physikbuch schauen, wenn es dich im Detail interessiert (so ist zum Beispiel die wirksame Verformungsenergie bei 230 km/h etwas größer als bei 30 km/h - der zurück gelegte Weg zum Beispiel in 0,5 Sekunden Reaktionszeit ist auch geringfügig länger).

Zitat:

@situ schrieb am 15. Juni 2017 um 22:17:59 Uhr:

Tante Google führt dich mit "Richtgeschwindigkeit Teilschuld" ganz schnell und direkt zu passenden Urteilen und Kommentaren.

Es gibt keinen Automatismus. Aber wenn der Unfall ohne Raserei hätte verhindert werden können oder die Folgen deutlich weniger fatal gewesen wären, gibt es eine Teilschuld. Auch dann, wenn der Unfall sonnenklar vom Gegner verursacht wurde. Insofern gibt es da nichts zu widerlegen und mit der allgemeinen Betriebsgefahr hat das wenig bis gar nichts zu tun.

Sondern damit, dass der Raser mit seiner Raserei bewusst schlimmere Folgen in Kauf nimmt, wenn es kracht (er also die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr über das allgemeine und unvermeidliche Niveau hinaus bewusst erhöht).

Was möchtest du sonst noch wissen?

Ich finde es einfach blöd, dass bei einer Überschreitung der RG von Raserei geschrieben wird.

Wenn ich mir so manche Berichte von Massenchrashs auf Grund von Nebel zu Gemüte führe, dann ist für mich folgendes festzuhalten.

Die Nebelwand ist zu einem Zeitpunkt sichtbar die es ohne weiteres erlaubt die Geschwindikeit zu reduzieren.

Wenn ich das aber nicht mache, dann ist das was? Ach ja nicht angepasste Geschwindikeit - manchmal auch als Raserei bekannt.

Hochgeschwindigkeitsunfälle, am besten noch mit Fotos von zerstörten getunten Wagen,

lassen sich nunmal medientechnisch besser ausschlachten, als der x te LKW Unfall am Stauende.

Das Zauberwort ist für mich "unangepasste Geschwindigkeit", wenn die dreispurige Autobahn

gut belegt ist, mit Fahrzeugen die ~ 130 fahren, ist es nunmal gefährlich auf der linken 200+

fahren zu wollen, da verstehe ich die Mitschuld und so wird sie ja auch von Richtern verteilt.

Die Diskussion haben wir hier öfter und irgendwo sind auch schon links gesammelt worden,

die die prozentuale Teilschuld des "Rasers" aufzeigen.

Die lagen alle bei deutlich unter 50% für den Raser.

Für mich ist das Hauptproblem nicht eingehaltener Sicherheitsabstand,

das sollten die Kontrollen massiv verstärkt werden.

Die Gesetzte und Strafrahmen sind gut so woe sie sind,

nutzt aber nichts wenn man an Polizisten und Kontrollen spart,

um die bösen Buben auch mal zu erwischen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. Juni 2017 um 08:17:59 Uhr:

Die Diskussion haben wir hier öfter und irgendwo sind auch schon links gesammelt worden,

die die prozentuale Teilschuld des "Rasers" aufzeigen.

Die lagen alle bei deutlich unter 50% für den Raser.

Man findet dazu sehr unterschiedliche Prozentanteile von Mithaftung. Das spricht dafür, dass sich die Richter wirklich den Einzelfall anschauen und danach urteilen, was ja völlig okay ist.

Zum Beispiel gab es Unfallverursacher, die vom Beschleunigungsstreifen sofort mit niedrigem Tempo auf die Überholspur gewechselt sind. Jemand kam von hinten mit 140 km/h, ist nur 2-3 Sekunden später reingekracht und bekam null Mithaftung. Es gibt sogar ähnliche Fälle, wo es noch bei 160 km/h keine Mithaftung gab.

Aber: Bei vergleichbarem Hergang hielt ein Sachverständiger ein Tempo von 190 km/h beim Auffahrenden nicht für ausgeschlossen, dafür bekam er dann 20 % Mithaftung.

Auf der anderen Seite stehen Fälle, wo zum Beispiel jemand mit 210 km/h unterwegs war und einem Spurwechsler ins Heck fuhr, der "möglicherweise schon 12 Sekunden" auf der linken Spur war. Der Spurwechsler bekam "trotz seines unachtsamen Fahrstreifenwechsels sogar 3/4 seines Schadens ersetzt." (Link dazu)

Es gibt einzelne Urteile, die davon etwas abweichen. Aber die Grundtendenz ist klar erkennbar:

Je schneller, desto mehr Mithaftung.

Irgendwie ist das auch die erwartbare Logik der Rechtsprechung, oder nicht?

MfG, Tazio1935

Zitat:

@Zahn schrieb am 16. Juni 2017 um 00:04:57 Uhr:

Und ist 100 nicht sicherer als 130?

80 sicherer als 100?

Klar, Du darfst auch 100 km/h oder 80 km/h fahren, wenn Du das für sicherer hältst. Verboten ist es nicht. Du hast dann noch mehr Zeit zum Reagieren, kürzere Bremswege und bei einem Unfall mit geringerer Geschwindigkeit auch bessere Überlebenschanchen. Außerdem kannst Du dabei immer wieder einen Sehtest machen, weil Du viel Zeit hast, ausgiebig die unterschiedlich großen Heckaufschriften von Lkw zu betrachten. :D

Es ist also eine Abwägungsfrage.

Wenn Du schneller als Richtgeschwindigkeit fährst, ist das ebenfalls erlaubt, nur hast Du dann ein höheres Risiko in jeder Hinsicht.

Mit 130 km/h bist Du auf der BAB unter normalen Umständen (kein Nebel o. ä.) der "Idealfahrer" für Verkehrsrichter. Je mehr Du vom "Idealfahrer" nach oben abweichst, desto wahrscheinlicher eine höhere Mithaftung.

MfG, Tazio1935

 

Das Gesetz geht immer von einem Idealfahrer aus. Also jemanden, der absolut nichts falsch macht. Daher ist man immer mit in der Haftung, wenn die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde (das war ein Fehler) außer es handelte sich um ein Unabwendbares Ereignis, was auch bei niedrigerem Tempo geschehen wäre. Letzteres muss ein Gutachter klären.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Juni 2017 um 11:36:38 Uhr:

 

Klar, Du darfst auch 100 km/h oder 80 km/h fahren, wenn Du das für sicherer hältst. Verboten ist es nicht.

Laut STVO darf nicht ohne Grund erheblich langsamer gefahren werden als erlaubt.

Wer also ohne Grund deutlich langsamer fährt als erlaubt, macht sich auch strafbar.

Von daher betrachte ich die Schleicher ebenfalls als erhebliches Sicherheitsrisiko an, genauso wie diejenigen, die zu schnell unterwegs sind.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Juni 2017 um 12:11:05 Uhr:

Laut STVO darf nicht ohne Grund erheblich langsamer gefahren werden als erlaubt.

Wer also ohne Grund deutlich langsamer fährt als erlaubt, macht sich auch strafbar.

Der Haken an Deiner Argumentation: Selbstverständlich sind 80-100 km/h für Pkw auf der Autobahn erlaubt. Schließlich sind 80 km/h für Lkw und Pkw mit Anhänger die vorgeschriebene BAB-Höchstgeschwindigkeit. Für Zugmaschinen mit zwei Anhängern oder Arbeitsmaschinen mit Anhänger gelten auf der Autobahn sogar nur maximal 60 km/h.

Dann noch zu "macht sich auch strafbar": Langsamfahren ohne triftigen Grund ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20 EUR geahndet wird. Keine Straftat.

Was wäre für einen Pkw auf der BAB zu langsam? 60 km/h unter günstigen Bedingungen auf Strecken ohne Tempolimit. Die Mithaftung einer Schleicherin lag bei 50 %, nachdem ihr jemand auf der BAB ins Heck gekracht war. Sie fuhr 60 km/h auf der rechten Spur. (AG Wilhelmshaven; 6 C 602/02)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Juni 2017 um 12:11:05 Uhr:

Von daher betrachte ich die Schleicher ebenfalls als erhebliches Sicherheitsrisiko an, genauso wie diejenigen, die zu schnell unterwegs sind.

Das kannst Du gerne so betrachten. Du kannst Dir aber auch die Hauptursachen für Unfälle auf der BAB raussuchen und dann berichten, von wem in der Realität das größere Sicherheitsrisiko ausgeht.

MfG, Tazio1935

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