Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Hallo,

bekanntlich bekommt man ja eine Teilschuld wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, sofern man mehr als 130 km/h fuhr und den Unfall auch bei dieser Geschwindigkeit nicht hätte verhindern können.

Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob damit "unter normalen Umständen (leichtes Abbremsen)" oder "irgendwie (Vollbremsung)" gemeint ist.

Nehmen wir mal an ich fahre 130 und jemand zieht auf der Autobahn sehr dicht vor mir auf den linken Streifen. Ich führe eine Vollbremsung durch und komme 10 Meter hinter ihm zum Stehen. Nehmen wir jetzt an Ich fahre statt 130 km/h 180 km/h (alles andere bleibt gleich) und kann den Unfall nicht mehr vermeiden. Kommt dann eine Teilschuld auf mich zu?

Wie viel Reaktionszeit steht einem eigentlich zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Mein Gott Geisslein
Es fällt mir echt schwer deine Kommentare unkommentiert zu lesen. Obwohl es mir geht wie dir. Ich habe eigentlich immer Recht und trotzdem gibt es Zweifler. Was ist an dem Urteil so schwer zu verstehen? Warum muss der Schnellere als "Raser" abgestempelt werden?

Pferden zieht man übrigens Scheuklappen auf damit sie nur noch voraus schauen (nämlich nach vorne). Vorausschauend Fahren hat nichts mit nach vorne schauen zu tun sondern die Situation zu erkennen, begreifen und sich danach zu richten was kommen wird. Vorausschauend ist somit auch in den Rückspiegel zu schauen und die Situation zu beurteilen und sich danach zu richten. Kommt dort im linken Rückspiegel ein, wie immer du ihn nennen magst, mit deutlich höher Geschwindigkeit um dich und deinen Vordermann zu überholen so gibt es doch keinen Grund ihm hierzu irgendwelche Fallen in den Wg zu legen.
Weiter noch. Siehst du "den Anderen" rechts im Außenspiegel so versucht er dich vermutlich verbotenerweise rechts zu überholen. Selbst dann ist es für dich kein Grund ihm in den Weg zu fahren.

Trotzdem
Einen Gruß

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 10:21:42 Uhr:


Ach Geisslein, wer ist denn ein Raser? Der Seat-Fahrer im obigen Fall ganz sicher nicht.
Und Richtgeschwindigkeit ist eben RICHTgeschwindigkeit, nicht MUSSgeschwindigkeit oder HÖCHSTgeschwindigkeit.
Die Gelegenheit, das mal wieder klarzuziehen, haben die Hammer Oberlandesrichter genutzt, wie im Übrigen auch schonn die Vorinstanz.
Irgendwo muss auch mal wieder der althergebrachte Vertrauensgrundsatz gelten, und nicht nur das Risikoausschließungsdenken.

Selbst bei günstigen Wetter, Sicht, Verkehr und Straßenverhältnissen sieht es die Verordnung vor die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu empfehlen.
Die Richtgeschwindigkeit schreibt keinem vor mit 130 auf der AB zu fahren, denn es ist eine Empfehlung.
Kommt es aber zum Unfall bei höheren Geschwindigkeiten ist eben mit Konsequenzen zu rechnen.

Und daher verstehe Ich dieses Urteil nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:32:12 Uhr:



...
Und daher verstehe Ich dieses Urteil nicht.

DieDicke1300 hat es dir gerade eben erklärt. Du legst das ganze vielleicht zu restriktiv aus, so Nanny-Staat-mäßig.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:32:12 Uhr:



Und daher verstehe Ich dieses Urteil nicht.

Und sich einfach auf den Sachverstand des Richters
zu verlassen kommt nicht in Frage?

Korrektur:
2 Richter, ist ja durch die 2te Instanz bestätigt worden.

Ich bin ja auch kein Freund von "Ich darf ohne Limit so schnell fahren wie es mir Spaß macht und das immer und überall und egal in welcher Situation !"

Aber in diesem Fall lasse ich doch mal die Kirche im Dorf, mit 150 jemand überholen, der keinen aber auch gar keinen Grund hat gerade jetzt zu diesem Zeitpunkt die Fahrspur zu wechseln, sollte jedem zugestandem werden.

Dies in Höhe einer Auffahrt, oder anderen Gründen, das gleich etwas unvorhersehbares passiert, würde ich schon wieder anders bewerten.

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 10:35:08 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:32:12 Uhr:



Und daher verstehe Ich dieses Urteil nicht.

Und sich einfach auf den Sachverstand des Richters
zu verlassen kommt nicht in Frage?

Korrektur:
2 Richter, ist ja durch die 2te Instanz bestätigt worden.

Eher 4 Richter, die OLG-Senate sind mit drei Richtern besetzt. Die erste Instanz am LG zwar grundsätzlich auch mit drei (Kammerbesetzung), im Regelfall aber nur noch mit einem ("Einzelrichtersitzung"😉. Auch der Justiz geht das Personal aus.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 10:33:54 Uhr:



DieDicke1300 hat es dir gerade eben erklärt. Du legst das ganze vielleicht zu restriktiv aus, so Nanny-Staat-mäßig.

Würde Ich nicht behaupten.

Laut Aussage des Seat-Fahrers lag seine Geschwindigkeit bei 150 Km/h.
Kann man jetzt glauben oder nicht. Ich jedenfalls glaube das nicht.
Das werden dann schon 160 bis 170 gewesen sein.

Hätte der Seat-Fahrer sein Fahrzeug unter Kontrolle gehabt, wenn er mit 130 angekommen wäre ?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 10:35:08 Uhr:



Und sich einfach auf den Sachverstand des Richters
zu verlassen kommt nicht in Frage?

Die Richter haben nach den Gesetzestexten zu urteilen und nicht nach Sachverstand.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:51:52 Uhr:


Laut Aussage des Seat-Fahrers lag seine Geschwindigkeit bei 150 Km/h.
Kann man jetzt glauben oder nicht. Ich jedenfalls glaube das nicht.
Das werden dann schon 160 bis 170 gewesen sein.

Wir sollten einfach trotsdem bei den Zahlen bleiben die im Artikel angegeben sind.
Ansonsten müssten wir der fairnesshalber dem Daciafahrer auch noch etwas böses anhängen, Drogen, kein Führerschein.....

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 09:59:41 Uhr:


Daraus schließe Ich, daß der Fahrer des Seat sein Fahrzeug in einem Geschwindigkeitsbereich bewegt hatte, wo er es eindeutig nicht mehr unter Kontrolle hatte.

Sorry, das ist doch Blödsinn, der nichtblinker-ohne-schauen-nach-links-fahr-Trottel wäre dem bestimmt auch in die Seite gefahren (auch mit 60km/h).

Hätte er dann sein Farzeug auch nicht unter Kontrolle gehabt? Ich denke ehr nicht.

Gruß Metalhead

Die Richter haben nach den Gesetzestexten zu urteilen und nicht nach Sachverstand.

Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:51:52 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 16. März 2018 um 10:33:54 Uhr:



DieDicke1300 hat es dir gerade eben erklärt. Du legst das ganze vielleicht zu restriktiv aus, so Nanny-Staat-mäßig.

....
Laut Aussage des Seat-Fahrers lag seine Geschwindigkeit bei 150 Km/h.
Kann man jetzt glauben oder nicht. Ich jedenfalls glaube das nicht.
Das werden dann schon 160 bis 170 gewesen sein.
...

Ach so, na dann:
Ich glaube das der Spurwechsler nicht aus Schusseligkeit,
sondern aus seinem inneren Oberlehrer heraus ganz bewußt so dicht
vor dem Überholenden rausgezogen hat, das dieser selbst bei Richtgeschwindigkeit keine Chance mehr gehabt hat.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:15:11 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 10:51:52 Uhr:



....
Laut Aussage des Seat-Fahrers lag seine Geschwindigkeit bei 150 Km/h.
Kann man jetzt glauben oder nicht. Ich jedenfalls glaube das nicht.
Das werden dann schon 160 bis 170 gewesen sein.
...

Ach so, na dann:
Ich glaube das der Spurwechsler nicht aus Schusseligkeit,
sondern aus seinem inneren Oberlehrer heraus ganz bewußt so dicht
vor dem Überholenden rausgezogen hat, das dieser selbst bei Richtgeschwindigkeit keine Chance mehr gehapt hätte.

Genau. Und der Dacia war auch ein Raumschiff der Marke Rolls Royce, der Seat ein illegal als Starfighter getunter RS3 und dessen Fahrer ein Marsmensch. Woher soll der denn auch die deutschen Verkehrsregeln oder so was wie die Richtgeschwindigkeit kennen?

Doch das darf die Öffentlichkeit NIE erfahren.

Und deshalb mauscheln die bösen, bösen Richter (die ihre Examina sowieso erschummelt haben, weil sie in Wahrheit ja weder lesen noch schreiben können).

Oder so. 🙄 😁

Mensch, Geisslein - es ist egal, was du da glaubst. Das wurde so festgestellt.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:


...

Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin

...

Das stimmt. Aber die, die rauchen wollen, tun dies auch, und die, die saufen wollen, die kiffen wollen, und so weiter.

Meinst du, dass irgend ein Urteil an einer grundsätzlichen Einstellung eines Menschen etwas ändert?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?


...
Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
...

Zum Glück gibt es ja flächendeckend strunzdumme Richter die uns zur Seite stehen.
Politik ist auch nicht schlauer, sonst wäre es ja schon lange eine verbindliche Höchstgeschwindigkeit.

Ich nehme auch nur den Fuß vom Gas, weil die Lader sonst immer die
Kleinwagen wegsaugen und dann alles verstopft ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Tja und für jene die unaufmerksam in ihrer eigenen Blase lebend über die Straßen gondeln gilt selbiges ....

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