Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Hallo,

bekanntlich bekommt man ja eine Teilschuld wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, sofern man mehr als 130 km/h fuhr und den Unfall auch bei dieser Geschwindigkeit nicht hätte verhindern können.

Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob damit "unter normalen Umständen (leichtes Abbremsen)" oder "irgendwie (Vollbremsung)" gemeint ist.

Nehmen wir mal an ich fahre 130 und jemand zieht auf der Autobahn sehr dicht vor mir auf den linken Streifen. Ich führe eine Vollbremsung durch und komme 10 Meter hinter ihm zum Stehen. Nehmen wir jetzt an Ich fahre statt 130 km/h 180 km/h (alles andere bleibt gleich) und kann den Unfall nicht mehr vermeiden. Kommt dann eine Teilschuld auf mich zu?

Wie viel Reaktionszeit steht einem eigentlich zu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. März 2018 um 11:42:35 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 16. März 2018 um 11:11:28 Uhr:


Entschuldige, mein Fehler,
ich korigiere mich:

Und den Richtern eine korrekte Anwendung der Gesetzestexte zuzutrauen,
kommt nicht in Frage?

Bei dem Urteilsspruch wage ich das zu bezweifeln.

Bringt aber alles nichts.
Diejenigen die Rasen wollen tun das weiterhin und versuchen die Schuld jemand anderem in die Schuhe zu schieben.
Man kann ja von solchen Leuten nicht erwarten, daß vorausschauend gefahren wird.
Scheuklappen auf und alles Andere ist nicht von Bedeutung.

Mein Gott Geisslein
Es fällt mir echt schwer deine Kommentare unkommentiert zu lesen. Obwohl es mir geht wie dir. Ich habe eigentlich immer Recht und trotzdem gibt es Zweifler. Was ist an dem Urteil so schwer zu verstehen? Warum muss der Schnellere als "Raser" abgestempelt werden?

Pferden zieht man übrigens Scheuklappen auf damit sie nur noch voraus schauen (nämlich nach vorne). Vorausschauend Fahren hat nichts mit nach vorne schauen zu tun sondern die Situation zu erkennen, begreifen und sich danach zu richten was kommen wird. Vorausschauend ist somit auch in den Rückspiegel zu schauen und die Situation zu beurteilen und sich danach zu richten. Kommt dort im linken Rückspiegel ein, wie immer du ihn nennen magst, mit deutlich höher Geschwindigkeit um dich und deinen Vordermann zu überholen so gibt es doch keinen Grund ihm hierzu irgendwelche Fallen in den Wg zu legen.
Weiter noch. Siehst du "den Anderen" rechts im Außenspiegel so versucht er dich vermutlich verbotenerweise rechts zu überholen. Selbst dann ist es für dich kein Grund ihm in den Weg zu fahren.

Trotzdem
Einen Gruß

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Doppelpost

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Juni 2017 um 12:11:05 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 17. Juni 2017 um 11:36:38 Uhr:



Klar, Du darfst auch 100 km/h oder 80 km/h fahren, wenn Du das für sicherer hältst. Verboten ist es nicht.

Laut STVO darf nicht ohne Grund erheblich langsamer gefahren werden als erlaubt.
Wer also ohne Grund deutlich langsamer fährt als erlaubt, macht sich auch strafbar.
Von daher betrachte ich die Schleicher ebenfalls als erhebliches Sicherheitsrisiko an, genauso wie diejenigen, die zu schnell unterwegs sind.

So steht das doch gar nicht im Gesetz. 🙄 😮

Wenn ich mir das Urteil so ansehe... ein Autofahrer wechselt von der Überholspur auf die rechte Fahrbahn, um einen schnelleren vorbeizulassen und fährt dabei die "Schleicherin" über den Haufen...

http://www.abendblatt.de/.../...ngsam-auf-der-Autobahn-verurteilt.html

Angenommen er fuhr 120 km/h. Um von 120 auf 80 km/h (mutmaßliche Geschwindigkeit beim Unfall) zu bremsen dauert es 2,3 Sekunden inkl. Reaktionszeit, dabei werden 68 m zurückgelegt.
Da die "Schleicherin" selbst 60 km/h fuhr, hat sie während dieser Zeit 38,5 m zurückgelegt.
Er fuhr also < 30 m hinter ihr auf die rechte Spur? Mit 120 km/h? Oder hat er gar nicht gebremst, weil er es nicht erkannt hat?
Oder fuhr er doch schon rund 100 m hinter ihr auf die rechte Spur? Dann hatte er ca. 2,5 Sekunden + 1 Reaktionssekunde Zeit, um ihre Geschwindigkeit zu erfassen und die Vollbremsung einzuleiten, da er 16,6 m/s schneller fuhr.

In jedem Fall: Wer die Geschwindigkeit anderer nicht erfassen kann, gehört nicht auf die Autobahn und erst recht nicht auf die linke Spur mit > 100 km/h. Wenn er gar langsamer fuhr, dann fragt man sich erst recht was er getrieben hat.

http://www.2cu.at/anhalteweg/

Aber ich gebe zu, 60 km/h sind arg langsam. Schon mit 90 bis 100 km/h merke ich wie das andere überfordert und die 40 km/h, die der Greis bei mir damals fuhr, waren selbst für mich schwer einzuschätzen und die Reaktion fiel entsprechend ruppig aus.

Vermutlich hat er dann schon gemerkt, dass sie sehr langsam fuhr, weil aber nun links der schnellere war, konnte er nicht mehr zurück und weil Bremsen immer erst in der letzten Sekunde als Lösung in Erwägung gezogen wird, wird´s dann eben knapp oder reicht nicht mehr. Man müsste eben gleich beherzt bremsen.

50 % halte ich überdies für etwas hoch, hätte u. a. mit §7 Abs. 5 StVO argumentiert.

Nur meine Meinung, da kam so einiges zusammen und mehr Infos zum Urteil sind kostenlos wohl nicht verfügbar...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 17. Juni 2017 um 18:23:10 Uhr:


In jedem Fall: Wer die Geschwindigkeit anderer nicht erfassen kann, gehört nicht auf die Autobahn und erst recht nicht auf die linke Spur mit > 100 km/h. Wenn er gar langsamer fuhr, dann fragt man sich erst recht was er getrieben hat.

Aber ich gebe zu, 60 km/h sind arg langsam.

Na ja, man rechnet einfach nicht damit. Das ist genauso wie auf der Landstrasse hinter einer Kurve auf einmal ein auf 25 gedrosseltes KFZ vor sich zu haben.
Bis man da realisiert hat wie langsam der wirklich ist wird der Platz schon eng.
Genauso ein Geisterfahrer. Das sind einfach Sachen die eigentlich nicht vorkommen.
Leuten daher so einfach die Autobahneignung abzusprechen ist daher falsch.
Moorteufelchen

Hatte mal um 2 Uhr Nachts einen mit 50 auf der rechten Spur.

Du rechnest einfach nicht damit, ich hab zwar keine Vollbremsung machen müssen, hab mich aber schon erschreckt und stark gebremst. Nehmen wir mal an, du hast ne 200m Lücke, siehst da ist ein Auto, und ziehst nach rechts um Platz zu machen. Bei 120KMH, also 70kmh VDiff unterschreitest du nach 7 Sekunden rechts schon den Mindestabstand zum 50KMH Schleicher.

Der hinter mir hat auch voll in die Eisen steigen müssen. Das war in ner Kurve, sodass man das FZG nicht vorher beobachten konnte.

Ich hab auch schon notgedrungen, Turboschlauch geplatzt, mich mit 60-65 auf der Autobahn vergnügen müssen. Aber das auch nur mit Warnblinker an, durchgehenden Blick nach hinten, und nem scheiß Gefühl. War nach 2km froh die Ausfahrt erreicht zu haben.

Versteh ich nicht.

Genauso wenig wie die Pfeifen, die täglich mit 70 vom Beschleunigungsstreifen wechseln. An Stellen, an denen ich mit 100 PS knappe 160kmh draufkriegen würde, wenn ich aufgrund der Verkehrssituation müsste.

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https://www.motor-talk.de/.../...hreitung-ist-in-ordnung-t6292235.html

Das OLG Hamm bringt die bislang als so völlig gesicherte Rechtsprechung einer Mithaftung durch erhöhte Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ins Wanken.

Mal sehen, was sich da entwickelt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 15. März 2018 um 11:57:01 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...hreitung-ist-in-ordnung-t6292235.html

Das OLG Hamm bringt die bislang als so völlig gesicherte Rechtsprechung einer Mithaftung durch erhöhte Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ins Wanken.

Mal sehen, was sich da entwickelt.

Endlich mal ein, gemessen am Fall, vernünftiges Urteil.

Das ist schon lange gefestigte Rechtsprechung.

Ach das geht noch besser:

Unfall bei über 200 Km/h trotzdem nur 15% Haftung im Vorentscheid erstritten. Keine Ahnung auf wie viel man sich in der Verhandlung geeinigt hätte, aber das beweist, daß die Richter keineswegs Blind und taub für vernünftige Argumentationen sind.

HTC

Heißt: bei 200 km/h-Heizerei auf einmal (fast) kein erhöhtes Risiko? 😕
Ich seh schon, wie das manche jetzt garantiert in den falschen Hals bekommen.
Das kommt ja wohl ganz stark(!) auf den Einzelfall an, wenn die 200 km/h praktisch unerheblich am Unfallgeschehen waren.

Zitat:

@Gave_Drohl schrieb am 15. Juni 2017 um 19:23:51 Uhr:


Hallo,

bekanntlich bekommt man ja eine Teilschuld wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, sofern man mehr als 130 km/h fuhr und den Unfall auch bei dieser Geschwindigkeit nicht hätte verhindern können.

Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob damit "unter normalen Umständen (leichtes Abbremsen)" oder "irgendwie (Vollbremsung)" gemeint ist.

Nehmen wir mal an ich fahre 130 und jemand zieht auf der Autobahn sehr dicht vor mir auf den linken Streifen. Ich führe eine Vollbremsung durch und komme 10 Meter hinter ihm zum Stehen. Nehmen wir jetzt an Ich fahre statt 130 km/h 180 km/h (alles andere bleibt gleich) und kann den Unfall nicht mehr vermeiden. Kommt dann eine Teilschuld auf mich zu?

Wie viel Reaktionszeit steht einem eigentlich zu?

Es kommt keine ...Schuld auf dich zu sondern eine ....Haftung.
Und zwar in dem Falle, wenn Dir nachgewiesen wird, das der Unfall bei Richtgeschwindigkeit nicht passiert wäre, du ihn also hättest vermeiden können.

In Deinem Beispiel also haftest Du zu einem gewissen Prozentsatz für den entstandenen Schaden, bei 130 wäre kein Unfall passiert, aber bei 180 kommt es zum Unfall.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. März 2018 um 14:11:59 Uhr:


...

Es kommt keine ...Schuld auf dich zu sondern eine ....Haftung....

😁 Vergiss es, diese Unterscheidung lernen die allermeisten nie. 😁

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 15. März 2018 um 11:57:01 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../...hreitung-ist-in-ordnung-t6292235.html

Das OLG Hamm bringt die bislang als so völlig gesicherte Rechtsprechung einer Mithaftung durch erhöhte Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ins Wanken.

Mal sehen, was sich da entwickelt.

Hier geht es um eine "Maßvolle Überschreitung" in Verbindung zu einem groben Verstoß.

Man sollte jetzt keine feuchten Träume bekommen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. März 2018 um 14:21:30 Uhr:


...
Man sollte jetzt keine feuchten Träume bekommen.

Schade, mein Tacho war schon auf PORNO eingestellt. 😁

Zitat:

@audijazzer schrieb am 15. März 2018 um 14:09:55 Uhr:


Heißt: bei 200 km/h-Heizerei auf einmal (fast) kein erhöhtes Risiko? 😕
Ich seh schon, wie das manche jetzt garantiert in den falschen Hals bekommen.
Das kommt ja wohl ganz stark(!) auf den Einzelfall an, wenn die 200 km/h praktisch unerheblich am Unfallgeschehen waren.

Nein, das heißt, daß man normalerweise rund 25% Haftung aufgebrummt bekommt, diese 25% aber nicht in Stein gemeißelt sind, also je nach Unfallhergang (wie du bereits richtig angemerkt hast) und je nach Argumentation kann diese Haftung reduziert werden, sogar bis auf 0%.

HTC

Aus -2m betrachtet ist das dann auch nebensächlich.

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