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Teilegutachten 8x19 ET40 - Müssen alle Auflagen erfüllt werden, trotz Freigängigkeit & genug Platz?

VW CC 3C/35, VW Passat B7/3C Alltrack, VW Passat B7/3C
Themenstarteram 5. Mai 2020 um 20:06

Hallo,

ich habe original Audifelgen in 8x19 ET40 vom A8 und will diese nun bei der DEKRA abnehmen lassen.

Der Prüfingenieur meinte ich brauche eine Traglastbescheinigung von Audi, eine Reifenfreigabe, ein Vergleichsgutachten einer baugleichen Felge und dann sollte einer Abnahme nichts mehr im Wege stehen. Freigängigkeit etc. vorausgesetzt.

Traglastbescheinigung von Audi und eine Reifenfreigabe habe ich bereits. Die Felgen wurden jetzt mit 235/35er Reifen montiert und die Achsen voll verschränkt / eingefedert. Freigängigkeit ist vollends gewährleistet und auch der Abstand zur Bremse, Kotflügel, Radhausverkleidung etc. ist ausreichend.

Traglast der Audifelge sind 725 kg und die Achslast durch 2 bzw. die Radlast beträgt bei meinem Passat 575 kg.

Als Vergleichsgutachten habe ich mir eines für eine baugleiche Alufelge von GMP, mit einer Traglast von 690 kg, herausgesucht. Gibt aber natürlich noch genügend andere.

Hier sind im Gutachten nun unter anderem die folgenden Auflagen aufgeführt:

K4i

An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g

An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

 

Jetzt frage ich mich, ob diese Auflagen nun erfüllt sein müssen, obwohl volle Freigängigkeit gegeben ist und auch die Abstände zu den anderen Bauteilen gewährleistet sind!? Oder sind diese Auflagen als "hinfällig" anzusehen, wenn es wie bei mir ohne Probleme passt?

Danke schon mal für die Hilfe und liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema

Hallo Masta,

ich kann Dir nur nach meinen Erfahrungen zwei Tipps geben: Frage eine andere Prüfstelle und einen anderen Prüfer....

Es kann nicht sein, dass nur eine einzige Stelle bzw. nur ein einziger möglicher Prüfer für dich in Frage kommt.

Meine harmlosere Erfahrung war: Ich wollte bei einem Audi um eine läppische Reifengröße verbreitern. Anfrage beim TÜV meines Wohnorts ergab: "Da müssen Sie mir den Nachweis bringen, dass die Achsen induktiv gehärtet sind." Nachfrage beim Händler und beim Hersteller: jeweils Schulterzucken, niemand wollte mir die entsprechenden Papiere ausstellen. Dann fragte ich auf gut Glück in einer Kleinstadt 30 km weiter weg, ebenfalls beim TÜV(!) nach, wie es denn mit breiteren Reifen aussehen würde? Antwort: Wenn sie nirgends streifen, tragen wir sie ein. So war es dann auch: Der Prüfer sah sich die Sache an, fuhr ein paar schnelle Runden im Hof und gab mir die gewünschten Papiere.

 

Es gibt auch bei Behörden Autofans und Tuninghasser??

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Nun, Du zitierst zwei Auflagen aus dem Gutachten. Ich vermute: Das Gutachten endet nicht mit "Freigabe erteilt" oder ähnlich. Ich würde davon ausgehen, dass die Auflagen aus Sicherheitsgründen erfüllt werden müssen (auch wenn sie in Deinen Augen zu kleinlich oder zu pingelig erscheinen). Im Grunde wäre der Prüfingenieur der DEKRA für Deine Frage der richtige Ansprechpartner. Er muß die Freigabe ja auch unterschreiben.

Themenstarteram 6. Mai 2020 um 8:42

Danke erst einmal für deine Antwort!

Er hat leider diese und die nächste Woche Urlaub und ist die einzige Person an dem Standort, welche diese Abnahmen machen darf.

Daher wollte ich schon einmal hier fragen, ob jemand diesbezüglich schon Erfahrungen mit gemacht hat.

Ich würde annehmen, dass Gutachten immer enger gefasst sind, es aber letztlich auf den einzelnen Fall ankommt. Habe aber selbst keinerlei Erfahrung, was die "Dehnbarkeit" bzw. Anwendung der Auflagen betrifft.

Wenn ich sowa schon höre......Innenradhausschalen einschneiden? Damit sich das ganze Salz und der Dreck dann irgendwo dahinter an der Karosserie sammeln und das Auto schön kontinuierlich wegrostet oder wie?

 

Würde ich niemals machen. Dann lieber andere Felgen.

Man weiß ja nicht wirklich, was sonst noch im Auto verbaut war. Evtl. ein Gewindefahrwerk, max runtergefahren, da sind solche Auflagen notwendig.

Hallo Masta,

ich kann Dir nur nach meinen Erfahrungen zwei Tipps geben: Frage eine andere Prüfstelle und einen anderen Prüfer....

Es kann nicht sein, dass nur eine einzige Stelle bzw. nur ein einziger möglicher Prüfer für dich in Frage kommt.

Meine harmlosere Erfahrung war: Ich wollte bei einem Audi um eine läppische Reifengröße verbreitern. Anfrage beim TÜV meines Wohnorts ergab: "Da müssen Sie mir den Nachweis bringen, dass die Achsen induktiv gehärtet sind." Nachfrage beim Händler und beim Hersteller: jeweils Schulterzucken, niemand wollte mir die entsprechenden Papiere ausstellen. Dann fragte ich auf gut Glück in einer Kleinstadt 30 km weiter weg, ebenfalls beim TÜV(!) nach, wie es denn mit breiteren Reifen aussehen würde? Antwort: Wenn sie nirgends streifen, tragen wir sie ein. So war es dann auch: Der Prüfer sah sich die Sache an, fuhr ein paar schnelle Runden im Hof und gab mir die gewünschten Papiere.

 

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Themenstarteram 12. Mai 2020 um 12:22

Moin LuckyChuck,

der Prüfer von der DEKRA ist doch schon wieder da. Er meinte nur, ich solle wie gesagt die Traglastbescheinigung von Audi, eine Reifenfreigabe und ein Vergleichsgutachten mit zum Termin bringen. Wegen den Auflagen in dem Gutachten meinte er nur, dass ich diese nicht zwingend erfüllen muss. Außer es schleift natürlich irgendwo oder die Abstände können nicht eingehalten werden. Er nimmt mir natürlich nix ab, was nicht innerhalb der legalen Toleranz / seinem Ermessensspielraum liegt. Ich meinte ich habe schon beide Achsen voll verschränkt und da sei noch genug Platz. Seine Antwort: "Na dann dürfte dem ganzen Spaß ja nix mehr im Weg stehen!".

Auf die Frage, wie ich am besten meinen Satz 18" Original Audi Winterräder abgenommen bekommen kann sagte er nur, dass ich 2 Winterräder mitbringen soll. Er die dann kurz vorne rechts und hinten links montieren und noch einmal verschränken wird etc. und damit ist die Geschichte dann auch erledigt. Also er scheint bei seiner ganzen Prüfertätigkeit noch Mensch zu sein und zu wissen, dass er einen gewissen Spielraum hat, den er wohl gerne bereit ist auszunutzen.

Von daher mal schauen, wie nächste Woche der Termin ablaufen wird. Also ich bin guter Dinge!

Na also - dann viel Erfolg!

Themenstarteram 26. Mai 2020 um 14:24

Hat alles ohne Probleme gepasst und wurde vom DEKRA-Prüfer ohne Bedenken abgenommen. :)

Bilstein-Fahrwerk wurde zwar schon vom TÜV abgenommen, muss ja aber in Verbindung mit den anderen Dingen in Kombination abgenommen werden. Von daher habe ich für Fahrwerk, Distanzscheiben, 1 Satz 19 Zoll und 1 Satz 18 Zoll insgesamt 245 € bezahlt.

Am Freitag war ich nun noch bei der Zulassungsstelle und habe mir für knapp 13 € final alles in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Also ist letztlich alles ohne Probleme über die Bühne gegangen. Vielen Dank noch einmal für eure Hilfe bei dem Thema!

Wo bleiben die Bilder ?

Themenstarteram 27. Mai 2020 um 10:28

Ich muss den Bock erstmal waschen, der sieht aktuell aus wie Scheiße. Rapsfelder und Insektenflug sei Dank :D

Aber Bilder folgen noch, versprochen!

Themenstarteram 28. Mai 2020 um 17:53

So, nun kam ich gestern endlich mal zum Waschen des Autos. Leider hat es die Nacht geregnet, so dass es schon wieder bisschen dreckig ist. Aber so ist das eben...

Verbaut sind am Passat (2.0 TDI CFFB, DSG) nun die folgenden Dinge:

 

- Eibach / Bilstein B12 Pro-Kit 30/30

- H&R Distanzscheiben 5 mm je Rad an der Hinterachse

- Felgen vom A8 D3 (4E) in 8x19 ET40

- Hankook Ventus S1 evo³ K127 in 235/35 R19 91Y

 

Mit den Distanzscheiben stehen die Felgen an der Hinterachse nun da wie 8x19 ET35. Hätte gerne 10 mm anstatt 5 mm pro Rad genommen, aber 5 mm waren einfach das Maximum. Jeder Millimeter mehr hätte die Bearbeitung der Radhausschalen bzw. -verkleidung am Übergang zum Kotflügel mit sich gezogen und darauf habe ich einfach keine Lust.

Ich hatte auch in Erwägung gezogen anstatt den 235/35 R19 die Dimension 225/35 R19 zu nehmen, da diese ja schmaler aufbaut bzw. mehr gestreckt wird auf der 8er Felge. Jedoch gehen alle in Frage kommenden Reifen in der Dimension nur bis zum Tragfähigkeitsindex 88 (560 kg) und ich brauche mindestens die 89 (580 kg) bei 1.150 kg maximaler Achslast bzw. 575 kg maximaler Radlast.

Aber was solls, es gefällt mir auch so. :)

Bei der Abnahme habe ich wie vom DEKRA-Prüfer gewünscht die Traglastbescheinigung von Audi, eine Reifenfreigabe von Hankook und ein Vergleichsgutachten einer baugleichen Felge vorgelegt und somit stand einer Abnahme nix mehr im Wege.

Ich bin vollends zufrieden und nachdem letzte Woche alles noch im Fahrzeugschein eingetragen wurde, kann ich nun auch ruhigen Gewissens die Straßen unsicher machen. :D

Die Farbe vom Passat ist übrigens Deep Black Perleffekt (L9X), falls es jemanden interessieren sollte.

Eibach / Bilstein B12 Pro-Kit 30/30 #1
Eibach / Bilstein B12 Pro-Kit 30/30 #2
Eibach / Bilstein B12 Pro-Kit 30/30 #3
+5

Wären 225/40 R19 nicht auch gegangen?

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 9:21

Die 225/40 ist die Dimension für die 18"-Felge. Das Reifenmaß habe ich auf meinen 18er Winterfelgen, welche ich habe mit abnehmen lassen.

Der Prüfer hat sich da ganz klar an den jeweiligen Vergleichsgutachten orientiert. Und in dem für die 19er Felge stehen nur 225/35, 235/35 und 245/30 als mögliche Reifendimensionen, welche auf meinem Passat fahrbar sind. Nur der Tragfähigkeitsindex macht mir da eben bei den 225/35ern einen Strich durch die Rechnung.

Stimmt, ich fahre die 40er Höhe auf einer 7,5J. Bei 8 muss eine andere Breite verwendet werden

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