Teil mit Garantie kaputt - Werkstatt 300km entfernt

Mahlzeit, Gemeinde.

Hoffe, die Frage ist hier richtig. Wenn nicht, bitte verschieben.

Bei meinem Volvo ist vor etwas mehr als einem Jahr die Lichtmaschine getauscht worden. Offenbar ist die (bzw. der Freilauf) nun wieder kaputt. Da auf der LiMa Garantie ist, ist es ja theoretisch kein Problem, in die Werkstatt von damals zu fahren und die reparieren / tauschen / was auch immer zu lassen.

Nun ist diese Werkstatt aber leider 300km entfernt, weil die damals kaputt ging, als ich ohnehin drei Wochen in der Pampa festsaß. Da ich wenig Lust verspüre, dorthin zu fahren, mein Auto dortzulassen und so weiter und so fort und die Werkstatt ausgerechnet nächste Woche sowieso wegen Urlaubs geschlossen hat, ich aber auch nicht zwei Wochen auf mein Auto verzichten möchte, weil ich es stehen lassen muss, stellt sich mir die Frage nach einer alternativen Vorgehensweise.

Kann ich die LiMa auch hier reparieren / tauschen lassen und die Rechnung an die Werkstatt schicken? Oder wie läuft sowas dann? 300km sind zur Not ja noch machbar, das Auto fährt ja. Stelle mir aber gerade vor, das Auto geht im Urlaub NOCH weiter weg von Zuhause kaputt, wird repariert und DANN kommt ein Garantiefall... Wie ist sowas geregelt?

Danke für Eure Meinungen.

(Bitte keine Fragen nach der kaputten LiMa und warum die getauscht werden muss(te) oder sonstwas. Darum geht's nicht.)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 20:47:03 Uhr:


Wenn Du Dich zum Thema nicht erhellend äußern kannst oder willst, sei doch einfach still.

Ob du in diesem Ton auf große Hilfe hoffen kannst, wage ich zu bezweifeln.

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Zitat:

@Dramaking schrieb am 16. Juli 2015 um 21:35:14 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 21:31:57 Uhr:


Hier wurde nichts repariert, sondern ausgetauscht.
"Kombinierte" Werkstattrechnung mit Arbeiten und Teile; oder eine eigenständige Kaufrechnung über das Bauteil und eine eigenständige Werkstattrechnung über den Einbau des Teils?

Kombiniert.

In den Garantiebedingungen steht normalerweise, daß du das Teil ranschaffen mußt, also auf deine Fahrtkosten. Und da steht in der Regel auch nur eine Adresse drin, wo das Teil hin muß (wohl die Werkstatt). Repariert man woanders, kann man die Kosten nicht geltend machen.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 21:36:22 Uhr:


Kombiniert.

Werkvertrag, keine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.

Betrifft ohnehin "nur" die gesetzliche Sachmangelhaftung und keine Garantie.

Reparatur/Austausch "damals" durch eine Volvo-Vertragswerkstatt mit einem Volvo-Originalteil?

Zitat:

@Dramaking schrieb am 16. Juli 2015 um 21:42:54 Uhr:



Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 21:36:22 Uhr:


Kombiniert.
Werkvertrag, keine Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.
Betrifft ohnehin "nur" die gesetzliche Sachmangelhaftung und keine Garantie.

Reparatur/Austausch "damals" durch eine Volvo-Vertragswerkstatt mit einem Volvo-Originalteil?

Freie. Steht doch oben irgendwo. Was das genau für ein Teil ist, weiß ich nicht.

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Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 21:46:14 Uhr:


Freie.

Nix Garantie, zumindest wenn die Werkstatt keine gegeben hat.

Volvo gibt 2 Jahre Garantie europaweit auf Original-Teile inkl. Austauschkosten (Lohnanteil), sofern die in einer Vertragswerkstatt eingebaut wurden. Da muss man nicht mal eine Rechnung mitbringen, die haben die im System für jeden Vertragspartner aufrufbar.

Ausgenommen sind allerdings Einbaufehler der (Vertrags-)Werkstatt, hier besteht zwar auch 2 Jahre Garantie, aber nur gegenüber der Vertragswerkstatt, die auch die Reparatur (Einbau) ausgeführt und den Einbaufehler verursacht hat.

Es ist es aber üblicherweise so, dass dies bei "unzumutbarer" Entfernung auch eine "fremde" Vertragswerkstatt macht und die sich vorher untereinander einigen. Man sollte aber vorher abklären, dass die sich auch einigen und sich schriftlich bestätigen lassen.

Hallo , Du brauchst nicht mal mit Neuwagen während der Garantiezeit in einer Vertragswerkstatt. Garantie heißt Garantie und die gibt der Hersteller . Also .... schreib den Hersteller an , allzu viel gibt das nicht . Der Hersteller muß auf der Lima stehen und auch die Original Teilenummer , Es gibt auch preiswerte AT - Maschinen es wird nur sogenannte Altteilsteuer darauf erhoben . Gruß Detlev !

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 05:57:16 Uhr:


Hallo , Du brauchst nicht mal mit Neuwagen während der Garantiezeit in einer Vertragswerkstatt. Garantie heißt Garantie und die gibt der Hersteller.

Er hat keine Garantie vom Hersteller des Fahrzeugs.

Vielleicht vom Hersteller der Lima oder von der Werkstatt, die die Lima eingebaut hat. Dafür muss aber eine Garantieerklärung vor liegen und die ggf. vorhandenen Garantiebedingungen eingehalten worden sein und werden.

Was Du da geschrieben hast, ist ohnehin nur die halbe Wahrheit. Es gibt viele Herstellergarantien, bei denen gibt es die Pflicht zur Einhaltung der Herstellervogaben, u.a. was Termine und Vertragswerkstatt an geht, sonst erlöschen sie.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 17. Juli 2015 um 06:32:37 Uhr:



Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 05:57:16 Uhr:


Hallo , Du brauchst nicht mal mit Neuwagen während der Garantiezeit in einer Vertragswerkstatt. Garantie heißt Garantie und die gibt der Hersteller.
Er hat keine Garantie vom Hersteller des Fahrzeugs.

Vielleicht vom Hersteller der Lima oder von der Werkstatt, die die Lima eingebaut hat. Dafür muss aber eine Garantieerklärung vor liegen und die ggf. vorhandenen Garantiebedingungen eingehalten worden sein und werden.

Was Du da geschrieben hast, ist ohnehin nur die halbe Wahrheit. Es gibt viele Herstellergarantien, bei denen gibt es die Pflicht zur Einhaltung der Herstellervogaben, u.a. was Termine und Vertragswerkstatt an geht, sonst erlöschen sie.

Lesen bildet. Nichts anderes hat LittlePelican geschrieben.

Wenn man eine Garantie einfordert, muss man auch eine haben, um seine Forderung begründen zu können.

Hallo nochmal ich redete auch v on der Garantie die der Hersteller der LIMA gibt. Lichtmaschinen gibt es im Austausch - alt gegen neu . Da muß natürlich Altteilsteuer mit bezahlt werden. Es gibt ebenso mehrere Hersteller von LIMA s , bei Fiat ist es größtenteils Magneti Marelli . Bei Bosch etc. stehen immer Bosch Teilenummern drauf. In jedem Fall gibt der der HErsteller die Garantie , - Gewährleistung gibt immer die Werkstatt auf den Einbau. Gewährleistung und Garantie ist zwei Paar Schuhe ! n schönes Wochenende wünscht LittlePelican . ;-)

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 08:30:54 Uhr:


Hallo nochmal ich redete auch v on der Garantie die der Hersteller der LIMA gibt.

Nein, du hast über Neuwagen gesprochen. Weißt du nicht mehr, was du geschrieben hast? Wenn du allerdings bei einem Neuwagen (innerhalb der Garantiezeit) eine Lichtmaschine in einer freien Werkstatt einbauen lässt und selbst zahlst, fehlen mir einfach die Worte.🙄

Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 05:57:16 Uhr:


Hallo , Du brauchst nicht mal mit Neuwagen während der Garantiezeit in einer Vertragswerkstatt.

Zitat:

@dolofan schrieb am 17. Juli 2015 um 08:55:27 Uhr:



Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 08:30:54 Uhr:


Hallo nochmal ich redete auch v on der Garantie die der Hersteller der LIMA gibt.
Nein, du hast über Neuwagen gesprochen. Weißt du nicht mehr, was du geschrieben hast? Wenn du allerdings bei einem Neuwagen (innerhalb der Garantiezeit) eine Lichtmaschine in einer freien Werkstatt einbauen lässt und selbst zahlst, fehlen mir einfach die Worte.🙄

Zitat:

@dolofan schrieb am 17. Juli 2015 um 08:55:27 Uhr:



Zitat:

@LittlePelican schrieb am 17. Juli 2015 um 05:57:16 Uhr:


Hallo , Du brauchst nicht mal mit Neuwagen während der Garantiezeit in einer Vertragswerkstatt.

Ich wiederhole: Lesen bildet. Vielleicht lest Ihr mal die komplette Antwort und nicht immer nur die ersten zehn Worte.

Danke. Thread bitte schließen. Das driftet ab und bringt nichts Erhellendes mehr.

Zitat:

Danke. Thread bitte schließen. Das driftet ab und bringt nichts Erhellendes mehr.

schön das Du das einsiehst zumal Du dabei mitgewirkt hast.

Gruß

Anstatt gleich den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und mit den Werkstätten zu reden...

BGB sagt klipp und klar Nachbesserungsrecht der 300 km Werkstatt bei Gewährleistung.
Ob da Garantie drauf ist, musst Du selbst wissen und auch das beredet man mit DENEN.
Vielleicht einigt man sich auf das Teil und Einbau bezahlst Du. Sowas hab ich schon mal gemacht und ein Drittel der Kosten wiederbekommen. Besser als nichts.
Aber das können wir für Dich nicht klären.

Und die Frage, warum etwas getauscht werden musste, ist oft nicht so abwegig, aber wenn nur 10/10 exakte Antworten zu geben sind...

cheerio

Wie der TE wünscht, geschlossen.
Kleine Randbemerkung: freundlich kommt oft weiter, im Forum und im realen Leben.

Gruß
BMWRided

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