ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Teil mit Garantie kaputt - Werkstatt 300km entfernt

Teil mit Garantie kaputt - Werkstatt 300km entfernt

Themenstarteram 16. Juli 2015 um 16:39

Mahlzeit, Gemeinde.

Hoffe, die Frage ist hier richtig. Wenn nicht, bitte verschieben.

Bei meinem Volvo ist vor etwas mehr als einem Jahr die Lichtmaschine getauscht worden. Offenbar ist die (bzw. der Freilauf) nun wieder kaputt. Da auf der LiMa Garantie ist, ist es ja theoretisch kein Problem, in die Werkstatt von damals zu fahren und die reparieren / tauschen / was auch immer zu lassen.

Nun ist diese Werkstatt aber leider 300km entfernt, weil die damals kaputt ging, als ich ohnehin drei Wochen in der Pampa festsaß. Da ich wenig Lust verspüre, dorthin zu fahren, mein Auto dortzulassen und so weiter und so fort und die Werkstatt ausgerechnet nächste Woche sowieso wegen Urlaubs geschlossen hat, ich aber auch nicht zwei Wochen auf mein Auto verzichten möchte, weil ich es stehen lassen muss, stellt sich mir die Frage nach einer alternativen Vorgehensweise.

Kann ich die LiMa auch hier reparieren / tauschen lassen und die Rechnung an die Werkstatt schicken? Oder wie läuft sowas dann? 300km sind zur Not ja noch machbar, das Auto fährt ja. Stelle mir aber gerade vor, das Auto geht im Urlaub NOCH weiter weg von Zuhause kaputt, wird repariert und DANN kommt ein Garantiefall... Wie ist sowas geregelt?

Danke für Eure Meinungen.

(Bitte keine Fragen nach der kaputten LiMa und warum die getauscht werden muss(te) oder sonstwas. Darum geht's nicht.)

Beste Antwort im Thema
am 16. Juli 2015 um 19:13

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 20:47:03 Uhr:

Wenn Du Dich zum Thema nicht erhellend äußern kannst oder willst, sei doch einfach still.

Ob du in diesem Ton auf große Hilfe hoffen kannst, wage ich zu bezweifeln.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Na gut, also das ist in der Form ein kaum zu lösendes Problem.

Ich komme zurück auf meinen letzten Vorschlag. Lass die LiMa in deiner nähe austauschen und beiss in den sauren Apfel. Ist auch in Zukunft praktischer, sollte mal wieder was an der Lima sein.

Wenn die Werkstatt nach dem Urlaub wieder den Betrieb aufnimmst rufst du mal nett an und schilderst dein Problem. Mit ein bisschen Glück können die es über die Versicherung (ich gehe mal davon aus, dass die die Garantie externalisieren) abwickeln und zumindest einen Teil zurückerstatten.

Wenn nicht dann geht es halt nicht. So oder so, du brauchst ja eine neue LiMa.

Wie Dramaking es schreib, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung im Gegensatz zur Sachmangelhaftung. Daher kommt alles auf den Garantievertrag an und den Umfang der abgedeckten Leistungen.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 19:30:26 Uhr:

Schade, dass hier immer Fragen beantwortet werden, die gar nicht gestellt wurden. Es geht überhaupt nicht um irgendeine Garantie oder sonstewas, sondern kurz und prägnant um Folgendes:

Kann ich ein defektes Teil reparieren lassen und die Rechnung an die ursprüngliche Werkstatt schicken, weil a) die Entfernung schlicht nicht zumutbar ist und darüber hinaus b) ein Zeitfaktor eine Rolle spielt, weil die betreffende Werkstatt zum Beispiel Urlaub macht (schrieb ich oben bereits...), ich aber schlecht mit einem kaputten Auto durch die Gegend fahren sollte und auch keine Folgeschäden riskieren möchte?

Du legst so gesteigerten Wert darauf, dass nur deine Fragen beantwortet werden.

Antwort: Ja, du kannst so verfahren.

Ob die Werkstatt die von dir übersandte Rechnung bezahlen muss, hast du nicht gefragt. Schade, diese Antwort könnte vielleicht interessant sein.

Gruß

Peter

Themenstarteram 16. Juli 2015 um 18:15

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 16. Juli 2015 um 20:05:01 Uhr:

Na gut, also das ist in der Form ein kaum zu lösendes Problem.

Ich komme zurück auf meinen letzten Vorschlag. Lass die LiMa in deiner nähe austauschen und beiss in den sauren Apfel. Ist auch in Zukunft praktischer, sollte mal wieder was an der Lima sein.

Wenn die Werkstatt nach dem Urlaub wieder den Betrieb aufnimmst rufst du mal nett an und schilderst dein Problem. Mit ein bisschen Glück können die es über die Versicherung (ich gehe mal davon aus, dass die die Garantie externalisieren) abwickeln und zumindest einen Teil zurückerstatten.

Wenn nicht dann geht es halt nicht. So oder so, du brauchst ja eine neue LiMa.

Wie Dramaking es schreib, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung im Gegensatz zur Sachmangelhaftung. Daher kommt alles auf den Garantievertrag an und den Umfang der abgedeckten Leistungen.

Dann werde ich das so tun. Das Risiko, irgendwo liegenzubleiben und / oder gleich wieder den Klimakompressor zu schrotten ist mir einfach zu groß.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 19:30:26 Uhr:

 

Kann ich ein defektes Teil reparieren lassen und die Rechnung an die ursprüngliche Werkstatt schicken, weil a) die Entfernung schlicht nicht zumutbar ist und darüber hinaus b) ein Zeitfaktor eine Rolle spielt, weil die betreffende Werkstatt zum Beispiel Urlaub macht (schrieb ich oben bereits...), ich aber schlecht mit einem kaputten Auto durch die Gegend fahren sollte und auch keine Folgeschäden riskieren möchte?

Du kannst der Werkstatt die Rechnung über die erneute Reparatur schicken, bezahlen muss diese aber nicht!

Du musst der Werkstatt die Möglichkeit der Nachbesserung geben, in welcher Form das geschieht (Austausch, Reparatur, Geld etc.) bleibt der Werkstatt überlassen und bestimmst NICHT du!

Also, setzt dich mit der Werkstatt in Verbindung, teile den Sachverhalt mit und finde gemeinsam mit der Werkstatt eine Lösung. Evtl. schicken die ja eine AT-Lima an deine Werkstatt vor Ort und du hast somit nur die Arbeitskosten am Bein. Wie das mit den Arbeitskosten geregelt ist steht in den Garantiebedingungen.

Tssss. Wieder einer, der auf nicht gestellte Fragen antwortet, ja sogar eigene Ideen hat. Eigentlich schön, aber vom TE nicht gewollt. Also bitte Beitrag löschen.

P.S. und nur für AMoll bestimmt: Es gibt sogar ein BGH-Urteil zu solchen Fällen. Ging damals um einen PKW-Anhänger, Käufer wollte den nicht zum Verkäufer zwecks Reparatur bringen - und fiel mit seinen "Ansprüchen" auf die Nase. Hätte er mal vorher bei Motor-Talk gefragt, da "werden sie geholfen".

Themenstarteram 16. Juli 2015 um 18:47

Wenn Du Dich zum Thema nicht erhellend äußern kannst oder willst, sei doch einfach still.

am 16. Juli 2015 um 19:10

Du solltest nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln – Garantie bezieht sich rein auf das Teil, ohne Austausch-, Fahrt und sonstige Kosten; Gewährleistung bezieht sich auf die Reparatur als solche, da ist nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zu Ende, d.h. du müsstest den Defekt bei oder durch Einbau nachweisen.

Wenn du die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen möchtest, kannst du das in jeder Werkstatt deiner Wahl tun (vorausgesetzt, die Garantiebedingungen legen nichts anders fest), da sind aber wie gesagt die reinen Materialkosten gedeckt, keine Arbeitszeit.

am 16. Juli 2015 um 19:13

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 20:47:03 Uhr:

Wenn Du Dich zum Thema nicht erhellend äußern kannst oder willst, sei doch einfach still.

Ob du in diesem Ton auf große Hilfe hoffen kannst, wage ich zu bezweifeln.

am 16. Juli 2015 um 19:21

(x) er verwechselt Garantie mit Gewährleistung

( ) es gab auf die Lichtmaschine Garantie

am 16. Juli 2015 um 19:30

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Juli 2015 um 21:10:59 Uhr:

Gewährleistung bezieht sich auf die Reparatur als solche, da ist nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zu Ende, d.h. du müsstest den Defekt bei oder durch Einbau nachweisen.

Reparaturarbeiten sind Werkverträge und für Werkverträge gilt, dass mit Gefahrenübergang (Abnahme) die Darlegungs- und Beweislast der Auftraggeber (Kunde) trägt - somit ab der ersten Minute sofern kein Mängelvorbehalt vereinbart wurde. (§§363, 640 BGB; BGH 23.10.2008, VII ZR 64/07)

Die bekannten 6 Monate Beweislastumkehr gibt es ausschließlich im Verbrauchsgüterkauf (§§474, 476 BGB)

Themenstarteram 16. Juli 2015 um 19:31

Zitat:

@Dramaking schrieb am 16. Juli 2015 um 21:30:40 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Juli 2015 um 21:10:59 Uhr:

Gewährleistung bezieht sich auf die Reparatur als solche, da ist nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zu Ende, d.h. du müsstest den Defekt bei oder durch Einbau nachweisen.

Reparaturarbeiten sind Werkverträge und für Werkverträge gilt, dass mit Gefahrenübergang (Abnahme) die Darlegungs- und Beweislast der Auftraggeber (Kunde) trägt - somit ab der ersten Minute sofern kein Mängelvorbehalt vereinbart wurde. (§640 BGB; BGH 23.10.2008, VII ZR 64/07)

Die bekannten 6 Monate Beweislastumkehr gibt es ausschließlich im Verbrauchsgüterkauf (§§474, 476 BGB)

Hier wurde nichts repariert, sondern ausgetauscht.

am 16. Juli 2015 um 19:33

Ja was willst du nun geltend machen? Eine Gewährleistung oder eine Garantie? Ich habe nämlich keinen Bock unnötig ausführlich zu werden.

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 18:39:14 Uhr:

 

Bei meinem Volvo ist vor etwas mehr als einem Jahr die Lichtmaschine getauscht worden. Offenbar ist die (bzw. der Freilauf) nun wieder kaputt. Da auf der LiMa Garantie ist, ...

Dann schau mal genau auf die Garantie-Dauer.

Bei einem Jahr ist die Geschichte eh vorbei.

am 16. Juli 2015 um 19:35

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 16. Juli 2015 um 21:31:57 Uhr:

Hier wurde nichts repariert, sondern ausgetauscht.

"Kombinierte" Werkstattrechnung mit Arbeiten und Teile; oder eine eigenständige Kaufrechnung über das Bauteil und eine eigenständige Werkstattrechnung über den Einbau des Teils?

Themenstarteram 16. Juli 2015 um 19:35

Zitat:

@downforze84 schrieb am 16. Juli 2015 um 21:33:58 Uhr:

Ja was willst du nun geltend machen? Eine Gewährleistung oder eine Garantie? Ich habe nämlich keinen Bock unnötig ausführlich zu werden.

Garantie auf das Teil. Auch wenn ich die Unterlagen momentan nicht finden kann.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Teil mit Garantie kaputt - Werkstatt 300km entfernt