Teil 2 zu: Unfall gemacht..wohl kein Versicherungsschutz
Ihr lieben, ich melde mich nochmal. Und ich hoffe und bitte das dieser Thread nicht geschlossen wird. Ich wollte euch in Kenntnis setzen und bin immer noch dankbar für jede Art von Hilfe bzw Meinungen.
So hilflos ich auch erscheinen mag, möchte ich euch bitten nicht ausarten zu lassen und dieser geschlossen wird.
Heute kam ein Brief von der Versicherung mit dem Wortlaut "trotz Mahnung und Fristsetzung wurde der Beitrag nicht bezahlt. Zum Schadenfall bestand kein Versicherungsschutz. Es wurde ein Betrag in Höhe von ca. 3.500 Euro bezahlt und diesen fordern die zurück".
Ich war nicht Zuhause. Im Briefkasten lag noch ein Abholschein für einen Brief der nun bei der Post hinterlegt ist. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung mich gekündigt hat.
Ich werde nun zu einem Anwalt gehen. Leider sehe ich immer noch total schwarz für mich.
LG
Beste Antwort im Thema
Oh, das ist aber nett von dem Makler, dass er mal einfach so irgendwelche Briefe schreibt.
Und natürlich ist es auch sehr nett von der Versicherung, dass sie daraufhin auf 3000 Euro verzichtet.
Dumm ist nur das du nicht weist, was der Makler denn nun in deinem Namen geschrieben hat.
Vlt. könnte damit die Berufsgruppe der Anwälte üverflüssig werden.
Schöne pinke Bonbon-Welt 🙄
97 Antworten
Auch wenn das hier wieder zur Trollspielwiese verkommt, vielleicht doch noch ein ernst gemeinter Beitrag:
Ich lese hier schon von Anfang an mit und bin etwas über die Kurzsichtigkeit der TE erstaunt. Gerade Versicherungen bleibt man kein Geld schuldig, wenn man darauf angewiesen ist (Normal bei KFZ). Zudem, JEDEN Brief beantwortet man, lässt ihn nicht einfach ignoriert liegen. Zur Not einfach kurz anrufen und nachfragen, warum ein neuer Brief gekommen ist.
Zum bestehen von Versicherungsschutz kann ich nichts beitragen (bin nur Verbraucher), aber ich denke auch, dass hier umgehend das Gespräch gesucht werden muss. Zumal ich in jedem Falle, nach dem ersten Telefonat und der ersten Info, dass noch 130 € offen sind, diese 130 € SOFORT selbst überwiesen hätte. Selbst, wenn die Forderung unberechtigt wäre, lieber 130 € Guthaben bei der Versicherung haben, also eventuell kein Versicherungsschutz.
Eine Frage an die (echten) Experten: warum gilt der Versicherungsschutz eigentlich nicht (in so einem Falle) taggenau? Beispiel: Ich versichere ein Auto für 500 € p.a., am 1.5. meldet die Versicherung nach Kilometerstand soll ich 250 € nachzahlen. Wenn ich nicht zahle (warum auch immer), sollte/könnte/dürfte doch eigentlich bis zum 31.8. Versicherungsschutz bestehen?
Mir ist klar, dass dem Regelungen in den AVB entgegen stehen dürften und Versicherungen argumentieren sicher damit, dass sie mit der Jahreszahlung wirtschaften, dafür ist diese ja auch reduziert gegenüber monatlich. Aber ein Service wäre es doch schon, bei Zahlungsverzug auf monatliche Zahlweise umzustellen und auf den Monat oder Tag zu berechnen!? Falls z.B. jemand unverschuldet kein Geld mehr zahlen kann, könnte dieser dann zumindest den Wagen bis zum Tag X benutzen und dann abmelden...
Hat so vielleicht schon mal jemand argumentiert?
Die Nachfrage kommt in der Regel nach Ablauf des Versicherungsjahres oder unterjährig nach einem Schadensfall. Der Versicherungsschutz muss aber für die vertragliche Versicherungsperiode bestehen bleiben (es geht ja in der Haftpflicht um den Schutz der Unfallopfer). Rückwirkende Laufzeitverkürzung wäre sozusagen etwas gagga, weil dann "unbezahlte" Zeiträume ohne Versicherungsschutz wären. Bei unterjähriger Nachberechnung würde Deine Idee letztlich zu einer einseitigen Aushebelung der Kündigungsfristen führen (das hätte der VN allein in der Hand). Das wäre auch ein bisschen gagga und die Lobby hätte gewiss was dagegen. Und dann gibt es da noch den heiligen Rechtsgrundsatz "Geld hat man zu haben!". Das passt immer und erschlägt jede Diskussion dazu. 🙂
Hallo..die 130 Euro habe ich sofort nach dem Telefonat überwiesen und die 130 Euro waren noch nicht angemahnt.
Angemahnt wurde angeblich ein Betrag von ca. 1.300 Euro der ja eigentlich im Nachhinein zweimal runterkorrigiert wurde auf diese 130 Euro.
Normalerweise passiert mir sowas nicht. Ich habe entweder Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen. In dem Fall erlosch die Einzugsermächtigung weil ich, wohlgemerkt, nach Absprache mit der Versicherung, den Betrag hab zurückbuchen lassen.
Ansonsten hab ich weder eine Kündigung bekommen, noch wurde mir der Wagen stillgelegt.
Hi, da die Rechtslage oft von deinen persönlichen Angaben, Daten sowie Fristen abhängt, musst du dir nen Anwalt nehmen, denn alles andere ist zu ungenau für dich
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Guten Morgen..
Als der Betrag abgebucht wurde habe ich die Versicherung angerufen und gefragt wofür die Abbuchung stattgefunden hat und die meinten der KM Stand wurde geschätzt. Daraufhin hab ich den KM nochmal telefonisch durchgegeben.
Da ich das Geld aber dringend benötigte und die Versicherung sagte es wird paar Tage dauern bis das Geld wieder zurückgebucht wird hab ich gefragt ob ich es selber machen kann damit es schneller geht und sie sagte ja das ginge auch. Das sei der schnellere weg. Soll mit meiner Bank reden.
Daraufhin hab ich die Bank angerufen und um Rückbuchung gebeten.
Irgendwie ist in der ganzen Geschichte ein Denkfehler. Wurde ein Folgebeitrag übersehen?
Merkwürdig und voller Ungereimtheiten!