Versicherungsschutz während der abgemeldeten Zeit (Ruheversicherung)?!
Hi
Eigentlich keine direkte Frage sondern eher
Bestätigung meiner Ansicht.😁
Ich will mein Saison Auto bei einer
anderen Person in der Scheune abstellen,
während der Winterpause.
Soweit sogut, er fragt mich ob das Auto
während der Ruhezeit versichert ist?
Weil es ab und an geladen werden soll und die
Scheune gutes Brennmaterial darstellt falls
ein Feuer vom PKW verursacht wird.😁
Sehr unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
Ist im Fall des Falles dies von der
Fahrzeug HP abgedeckt?
http://www.autoversicherung-1.de/.../vor-stillegung-akb.htm
So wie es hier steht eigentlich schon?
Hat noch jemand andere Links
mit Paragraphen und Stichhaltiger Literatur?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. September 2016 um 14:27:19 Uhr:
Wer gibt hier eigentlich für die doofen Kommentare von Frankie 12 hier ein Danke?
Vielen Dank, für das Feedback.
Aber ich denke, ich habe jede Frage richtig und freundlich beantwortet.
Schäden die vom Fahrzeug ausgehen, sind ja nicht mal in der aktiven Zeit der Versicherung versichert, wenn das Auto nicht mehr in Betrieb ist.
Wurde hier aber auch schon mehrfach bestätigt.
Aber auch das gerne nochmals zum selber nachlesen:
https://www.rechtstipps.de/.../...eden-durch-brand-in-einer-tiefgarage
Was aber die Haftpflicht macht, ist für den TE trotzdem interessant.
Die kümmert sich nämlich auch um die Schadenabwehr.
Wenn also der Gebäudebesitzer Ansprüche stellen möchte, so übergibst du den Fall einfach der Kfz Haftpflicht und der Fall ist damit für dich erledigt.
Der Brandschaden am eigenen Kfz ist ja duch die TK Ruheversicherung gedeckt.
32 Antworten
Der Vertrag hat nichts mit der zeitweisen Stilllegung zu tun. Die Haftpflicht greift aber bei der aufgezeigten Problematik nicht, da der Schaden nicht beim Betrieb des Fahrzeugs entsteht!
Ja toll jetzt bin ich so schlau wie vorher.🙄
Die HP greift natürlich auch für Schäden die
vom Fahrzeug auch beim Stillstand ausgehen,
das ist schon mal logo (wie Explosion von CNG Tanks,
Fahrzeugselbstenzündung usw.)
Mir ging es wirklich nur um die Situation
während der Ruhezeit.
Gibts irgendwo etwas belegbares?😁
Zitat:
Doch. Natürlich greift die Kfz-Haftpflicht in diesem Fall.
Genau das ist der Sinn der beitragsfreien Ruheversicherung....
Das Fahrzeug muss dazu nicht in Betrieb sein.
Gefährdungshaftung ist hier das Stichwort.
Man sollte schon wissen, was der juristische Begriff der Gefährdungshaftung bedeutet!!!
Allein schon aus dem Betrieb Deines eigenes Fahrzeugs ergibt sich für Dich selbst eine eigene Haftung. Aus dieser wird in der Regel die Aufteilung einer Haftung abgeleitet! Das ist die Gefährdungshaftung.
Zitat:
Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben.
Zitat:
Die Haftung nach § 7 StVG beruht auf dem System der Gefährdungshaftung. Daher haftet der Halter eines KFZ unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die durch sein KFZ entstehen.
Der Betreiber einer Sache haftet dann unabhängig von seinem Verschulden.
Und es ist juristisch klar definiert, was der Betrieb eines Kfz ist.
Damit haftet jeder für den angerichteten Schaden. Und das Kfz ist im fiktiven Fall nicht in Betrieb, da es nicht einmal zugelassen ist.
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Die Haftpflicht greift nicht, nur die Kasko (sofern vorher einen TK/VK abgeschlossen war) und zwar Beitragsfrei.
Den Schaden der Scheune reguliert die Feuerversicherung, welche ggf dafür abgeschlossen war.
Den Schaden am KFZ reguliert die Kasko(Ruheversicherung) bis 18 Monate nach Abmeldung.
Die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr gilt nur bei Haftpflicht versicherten KFZ in der Verbindung wenn es zugelassen ist (also Teilnahme am Straßenverkehr).
Eventuell wird hier eine gewisse Nachhaftung (nach Abmeldung) in Frage kommen, sofern die Feuerversicherung der Scheune Ansprüche stellt.
Kenn jetzt den neusten Stand der Bedingungen nicht, es waren mal 500 000,- Feuerverzichtsabkommen, ab diese Summe muß erst die Haftung in Frage kommen.
Ich denke nicht, dass es eine Scheune ist, die die mehr als 500 000,- Neuaufbau kostet.
Kann mich aber auch irren (Nobelscheune).