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Versicherungsschutz ohne Zulassung in der Garage?

Hallo,
Bekomme Anfang Dezember 16, ein Neufahrzeug was ich bis Januar 17 in der Garage stehen lasse werde ohne Anmeldung und Versicherungsschutz. Wollte es wie o.b. Genannt im Januar 17 bzgl. Erstzulassung zulassen.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit das Fahrzeug zu versichern ohne es zuzulassen?
Im Falle eines Brandes oder Diebstahl?
Gruß und danke 🙂

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Aber die Ruheversicherung gab es meiner Meinung nur für stillgelegte Fahrzeuge. Und dafür müssen die angemeldet gewesen sein.

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Ja.

Nennt sich beitragspflichtige Ruheversicherung.

Aber die Ruheversicherung gab es meiner Meinung nur für stillgelegte Fahrzeuge. Und dafür müssen die angemeldet gewesen sein.

Ich frage mich, ob sich der ganze Aufwand tatsächlich lohnt für einen Monat.

Warum nicht einfach schon in 12/2016 zulassen?

Wenn nichts passiert, dann nicht.

Ansonsten wird der Beitrag oft sogar mit dem anschließenden Versicherungsschutz, falls dieser dann bei der gleichen Gesellschaft ist, verrechnet.

@ flucht24

Du meinst vermutlich die beitragsfreie Ruheversicherung.

Beitragspflichtige sind genau für solche Fälle, wie die vom TE gedacht.

Beschreibung von Verivox:

Zitat:

Daneben gibt es noch die Möglichkeit, eine beitragspflichtige Ruheversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung kann für Versicherungsnehmer infrage kommen, die zum Beispiel ein Fahrzeug ohne Zulassung erwerben und diesen eine Zeit lang noch nicht nutzen möchten. Das kann zum Beispiel beim Erwerb von Saison-Fahrzeugen der Fall sein. Für diese Fahrzeuge kann eine spezielle Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, wodurch für diese Fahrzeuge, beispielsweise ein Wohnmobil oder Motorrad, bei Unterstellung bis zur nächsten Saison ein Versicherungsschutz besteht.

Eine Kaskoversicherung kann auch ohne Zulassung erfolgen.

Setzt Dich mal mit einem Makler (der mehrere Versicherer im Programm hat) in Verbindung, der wird eine Lösung finden.
Ob allerdings ein unterjähriger Vertrag möglich ist, kann ich nicht sagen.

Die Ruheversicherung ist eine Nachversicherung für ein Fahrzeug, welches einmal angemeldet war und beim dem Unternehmen geführt wurde, und zwar in dem Umfang, wie es vorab versichert war. Die Ruheversicherung endet meist, wenn auf die SF-Klasse ein neues Fahrzeug zugelassen wird. Man muss dann die Ruheversicherung explizit anfordern.

Da der TE ein Neufahrzeug in die Garage stellen will, kann es sich nie und nimmer um eine Ruheversicherung handeln, weil es niemals vorab Vertragsgegenstand war.

Vielmehr sollte man die Möglichkeiten ausschöpfen, die die vorläufige Deckungszusage mit sich bringt. Also zum Fahrzeug eine eVB anfordern. Dann hat man 1 Jahr Zeit das Fahrzeug zuzulassen. In diesem Zeitraum sollte die Deckungszusage greifen. Sag ich mal so, weil ich dies noch nie vorgenommen habe. Rat kann vielleicht ein tätiger Versicherungsfachmann geben. Inwieweit ein Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt vom Autohaus in die Garage hilfreich wäre, sollte man ebenso abfragen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur Haftpflichtversichert und nur bis zum Tag X bis 23:59:59 Uhr gültig. Dem TE kommt es aber auf die Kasko an. Inwieweit man mit einem Kurzzeitkennzeichen vorab die Zulassungswilligkeit nachweisen kann, weiß ich nicht.

Der TE möchte bestimmt den späteren Wiederverkaufswert erhöhen, da im KFZ-Zulassungsschein der Tag der Erstzulassung benannt wird, nicht das Baujahr/ Monat der Auslieferung. Damit hat er ein ´17er Fahrzeug, kein ´16er. 😁 Ein anderer Grund fällt mir nicht ein.

Wenn keine Lösung in Sicht, das Fahrzeug einfach nicht abholen und mit dem Autohaus einen Termin im Januar vereinbaren. Ist man eben im Urlaub.

Nicht 23:59:59 sondern 0:00 Uhr, wie es in jedem KFZ Vertrag dokumentiert ist.

Hab schon Kontakt mit meinem Versicherungsmenschen aufgenommen der wollte sich am Montag in der Zentrale erkundigen was man dort am besten machen kann 🙂

Und ja, für einen Monat ein 16er zu haben anstelle eines 17er macht beim Verkauf einiges 🙂

Wohl kaum...aber jedem das seine 🙂

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