Zulassungsbescheinigung Teil I ist gestohlen worden

Hallo,

Meine Zulassungsbescheinigung teil 1 ist gestohlen worden (das Auto wurde im Januar 2016 zugelassen). Ich muss aber unbedingt mit dem Auto am 5ten September ins Ausland fahren, und brauche deswegen dringend einen Ersatz. Also ich habe genau eine Woche um das Problem zu erklären.

Kann jemand bitte mir sagen, wie schnell bekomme ich einen Ersatz für dieses Dokument und wo?

Ich habe schon einen Termin bei der Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Berlin) beantragt, aber das findet statt genau am 5ten um 10Uhr morgens. Bekomme ich vor Ort einen Ersatz, oder falls nicht, dann wo genau?

Und noch eine Frage, bei der Terminvereinbarung wurde mir folgendes Formular gegeben
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein - da steht "Diebstahlsanzeige Nr", das heißt, ich muss erstens bei der Polizei als Diebstahl melden, dann mit dem Diebstahlsanzeige Nr muss ich das ausfüllen?

Ich danke euch vielmals im Voraus.

MfG,

Beste Antwort im Thema

Ich glaube ich starte jetzt eine Karriere als Krimineller.

Schon der Zweite, der glaubt dass am Sonntag keine Polizei arbeitet.

14 weitere Antworten
14 Antworten

Das erklären die Dir im Termin. Das Dokument ist abhanden gekommen. Gestohlen? Wenn die Brieftasche mit der Zulassung geklaut wurde, dann wärst Du wahrscheinich schon bei der Polizei gewesen. Aber auch für abhanden gekommene Dokumente bekommst Du genau dort Ersatz und vorläufige Papiere. Bleib locker.

Natürlich muss der Diebstahl der Papiere bei der Polizei angezeigt werden.
Daher vorher zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. August 2016 um 16:25:29 Uhr:


Das erklären die Dir im Termin. Das Dokument ist abhanden gekommen. Gestohlen? Wenn die Brieftasche mit der Zulassung geklaut wurde, dann wärst Du wahrscheinich schon bei der Polizei gewesen. Aber auch für anhanden gekommene Dokumente bekommst Du genau dort Ersatz und vorläufige Papiere. Bleib locker.

Hallo, vielen Dank für Deine Antwort. Das Dokument ist mir heute im Straßenbahn gestohlen worden, ich hatte so eine Geldtasche mit 58 Eur, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und eine Kreditkarte. Ich bin noch nicht zur Polizei gegangen, denn ich dachte es ist heute Sonntag und keiner ist da.

Meinst Du, ich sollte einfach im Termin sagen, dass ich es verloren habe, um den Prozess zu verkürzen?

Vielen Dank,
MfG,

Zitat:

@Stione schrieb am 28. August 2016 um 16:41:25 Uhr:


Natürlich muss der Diebstahl der Papiere bei der Polizei angezeigt werden.
Daher vorher zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Danke schön!

Ähnliche Themen

Immer schön bei der Wahrheit bleiben. Direkt zur Wache und Anzeige erstatten.

Manchmal werden die Langfinger ja geschnappt. Oft werden aber die Papiere mit der leeren Geldbörse weggeworfen oder in den gelben Kasten der Post gesteckt. ich hatte da schon mal Glück gehabt und von der Post meine Papiere und die - leere - Brieftasche zurück bekommem.

Du bekommst dann erstmal vorläufige Ersatzpapiere.

Ich glaube ich starte jetzt eine Karriere als Krimineller.

Schon der Zweite, der glaubt dass am Sonntag keine Polizei arbeitet.

Und laß deine Kreditkarte sofort sperren...

Wenn der Räuber ein wenig professionell war, ist es dafür jetzt auch zu spät 😉

Amazon Geschenkgutscheine sei Dank

Weicht jetzt aber ganz schön vom Thema ab...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 28. August 2016 um 16:58:14 Uhr:


Ich glaube ich starte jetzt eine Karriere als Krimineller.

Schon der Zweite, der glaubt dass am Sonntag keine Polizei arbeitet.

Naja, in Berlin muss man ja auch ne Woche warten für einen Termin in der Zulassungsstelle. Dort ticken die Uhren halt anders und die Bürger rechnen mit dem schlimmsten 😁

Wer nicht zur Polizei geht ist selber Schuld.

Schuld an was?

Du wirst das schon wissen.

In vielen Städten bekommt man Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auch beim Bürgerservice (Einwohnermeldeamt). Erforderlich ist i.A. der Personalausweis und die letzte Bescheinigung über HU & AU.

Zumindest in Duisburg, bekommt man dort das Dokument dann kurzfristig ohne Termin. Ich musste dann aber doch zum SVA/Zulassungsstelle, weil ich das Auto noch keine 3 Jahre alt war und es deshalb noch keinen TÜV Bericht gab.

Deine Antwort
Ähnliche Themen