Tausch STG9

Audi A4 B8/8K

Hallo,
kann jemand sagen wie der Aufwand ist, um das STG9 zu tauschen? Einmal vom mechanischen her, und vor allem vom elektrischen...

Außerdem hab ich folgende Unklarheiten:
- ist STG43 da mit drin?
- gibt es einen Komponentenschutz?
- ganz wichtig: wo finde ich eine Übersicht, welches STG9 was unterstützt (Endbuchstabe)?
- kann man auch einen "höherwertigen" Endbuchstaben einbauen?

Würde mich freuen schnell ein paar Antworten zu bekommen - im Moment hab ich nur ne fixe Überlegung und möchte eben herausfinden, ob es sich lohnt weiter darüber nachzudenken...

viele Grüße
Markus

19 Antworten

Nabend,

mit anderen Worten mann kann das STG selber wechseln und die Grundfunktionen programieren.

Danach zum 🙂 und den Rest anpassen lassen wegen Komponenten Schutz.Ist denn die Programierung auf Xenon schon nach dem Wechsel und VOR dem Besuch beim🙂 möglich?

Gruß aus Essen Thorsten

Wusste ich bisher auch nicht, dass man es vorher selbst umbauen kann. Habe allerdings nen Audi Meister an der Hand, der mit bei dieser OP zu Seite stehen wird (und sich dann auch um den Komponentenschutz kümmern muss). Von daher werde ich es nicht zuerst selbst testen 😉 Die Fragen zu den Steuergerätevarianten konnte er allerdings auch nicht beantworten. Dafür ist sowas wohl doch zu ausgefallen...

Aber dafür gibts ja hier im Forum immer tolle Unterstützung. Danke dafür 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Thorsten1967


Nabend,

mit anderen Worten mann kann das STG selber wechseln und die Grundfunktionen programieren.

Danach zum 🙂 und den Rest anpassen lassen wegen Komponenten Schutz.Ist denn die Programierung auf Xenon schon nach dem Wechsel und VOR dem Besuch beim🙂 möglich?

Gruß aus Essen Thorsten

Bis jetzt haben die Steuergeräte, die ich mal umgebaut hab' auch die Codierung ohne Aufhebeung des Komponetenschutzes angenommen (wobei ich einen STG-Wechsel 09 noch nicht hatte). Wenn der 🙂 nur den Komponetenschutz aufhebt, bleibt die Codierung erhalten.

Bei einem "vorschriftsmäßigen" Steuergerätewechsel über den VAS-Tester wird bei dem anschließenden SVM-Abgleich die Codierung höchstwahrscheinlich zurückgesetzt auf die Ursprungscodierung des Fahrzeugs. Dann müsstest du nochmals codieren...

Danke Dir erstmal.Naja ich wäre schon mal weiter wenn das Bnstg drin ist.Den Abgleich bei Audi kann man dann Ja dann immer noch machen.

vielen Dank Gruß aus Essen Thorsten

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Zitat:

Original geschrieben von 333_half_evil


Wusste ich bisher auch nicht, dass man es vorher selbst umbauen kann. Habe allerdings nen Audi Meister an der Hand, der mit bei dieser OP zu Seite stehen wird (und sich dann auch um den Komponentenschutz kümmern muss). Von daher werde ich es nicht zuerst selbst testen 😉 Die Fragen zu den Steuergerätevarianten konnte er allerdings auch nicht beantworten. Dafür ist sowas wohl doch zu ausgefallen...

Aber dafür gibts ja hier im Forum immer tolle Unterstützung. Danke dafür 🙂

Geht eigentlich bei allen STG, außer Komfortsteuergerät und MSG (ggfs Getriebesteuergerät), da Teilnehmer an der Wegfahrsperre. Es sind dann halt Funktionseinschränkungen in Kauf zu nehmen, wie z.B. kein Innenlicht, keine Sitzheizung, nur Defrost-Stellung bei Klima-STG, kein Ton beim Radio, kein FIS, Drehzahlmesser beim KI usw.

Das sieht man ganz deutlich beim Wechsel des Gateway, das der Master des Komponetenschutze ist: alles STG fallen in den Komponetenschutz, aber das Auto ist noch im öffentlichen Straßenverkehr fahrbar...

Komponeteschutz Kombiinstrument
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