Tanken an Tankstelle - richtiges Verhalten

Hallo, ich war heute Vormittag an einer Tankstelle mit ca. 8 Zapfstellen oder mehr tanken. Vor der Tankstelle ( nicht an einer Zapfsäule angestellt) wartete ein Auto - ich dachte er geht Brötchen oder Zigaretten kaufen und wir fuhren an eine Zapfsäule (rechte Seite) weiter und warteten, dass die Person vom Zahlen zurückkommt. Tat sie dann auch, und wir fuhren am die Zapfsäule. Just in diesem Moment fuhr das wartende Fahrzeug an die linke Zapfsäule und erklärte, dass er jetzt dran wäre. Er parkte absichtlich so dicht an unser Fahrzeug (Fahrerseite) dass mein Freund nicht aussteigen konnte. Also bin ich ausgestiegen und habe getankt . Er bezeichnete mich dann als alte Fo___ aus offenemFenster, er stieg dann aus seinem Auto aus, rieß dass Zapfventil aus unserem Tank und hängte es wieder in die Zapfsäule rein, damit ich erst bezahlen musste um dann noch einmal zu tanken. Ich ging zahlen und machte beim Zurückkommen ein Foto von ihm und seinem Kennzeichen. Darauf pöbelte er rum, baute sich vor mir als Frau auf, und bedrohte mich. Ich ließ mich davon nicht ablenken - wusste ja, dass eine Tankstelle videoüberwacht ist, und tankte erneut. Er stellte sich dicht neben mich - ich sagte ihm er solle eine Maske anziehen, Abstand halten und mich nicht belästigen. Daraufhin hustete er mich absichtlich an. Beim zweiten Mal zahlen habe ich der Kassiererin gesagt, dass sie die Videoaufnahmen bitte speichern soll. Ich hätte wirklich Lust ihn anzuzeigen - (Bedrohung, Nötigung, Vers. Körperverletzung durch. Coronaanhusten versuchte Sachbeschädigung - unser Auto war mit Benzin verschmiert). Ich weiß, dass die Polizei überlastet ist, und es wahrscheinlich eh nix bringt, aber es ärgert mich schon. Wie seht ihr das? abhaken oder weiter verfolgen?

149 Antworten

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. April 2021 um 11:31:11 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. April 2021 um 21:27:02 Uhr:


Ein ganz normaler Irrer.
Ist mir fast lieber als die Irren die bei 200 auf 10 Meter auffahren.
Solche Irren trifft man öfter, entweder persönlich nur in Beobachtung.

Auch wenn ich diese Leute am liebsten in der Hölle schmoren sehen würde...Anzeige bringt eh nichts, ist ja nichts passiert.

Ich finde, daß es mehr als schlimm genug ist, wenn solche, wie Du es nennst, "Irren", die Mitmenschen beleidigen, bedrohen und auch anhusten.
Schon allein das Anhusten empfinde Ich als eine Respektlosigkeit gegenüber der anderen Person.
Genauso respektlos empfinde Ich auch, daß so Aussagen "ist ja nichts passiert" überhaupt nach so einem Vorfall in den Mund genommen werden.

Solche Typen sind in der Lage auch mal zuzuschlagen. Von daher finde Ich eine Anzeige mehr als gerechtfertigt.

Andere Frage @Diedicke1300
Muß denn immer erst was passieren, um entsprechend handeln zu dürfen ?!

Das Problem ist ja nicht ob man eine Anzeige machen darf, klar darf man, habe ich absolut nichts dagegen. Das Problem ist, ob diese Anzeige etwas bringt. Da ist meine Lebenserfahrung und Einschätzung, nein, sie wird nichts bringen.

Dies ist aber nicht so, weil ich das so toll finde, nein, wenn es nach mir ginge würde das Strafrecht in Deutschland anders aussehen, und Verfehlungen schon auch im Ansatz härter bestraft werden.

Gerade solchen Zivilklagen verlaufen oft im Sand, es wird keinen Beweis geben, das der Irre die TE „mit Absicht“ angehustet hat.

Das Videomaterial der Tanke sollte ausreichem!

Natürlich bringt die Anzeige etwas, alleine der gravierende Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.

Anzeigen bringen deshalb häufig nichts, weil die Anzeigende nicht kreativ genug sind. Man muss es nur richtig machen, Zeugen sammeln und sich den bösen Buben genau anschauen, dass man ihn jederzeit wiedererkennen kann.

Das ist hier alles gegeben, so dass eine Anzeige sehr erfolgsversprechend ist.

Zu Diedicke1300 seinem Problem, dass er aufgrund seiner Erfahrung mit seinen Fällen meint, Anzeigen bringen nicht, möchte ich nicht eingehen, denn das ist nicht Thema dieses Threads, in dem es um einen konkreten Fall geht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. April 2021 um 11:55:25 Uhr:


Gerade solchen Zivilklagen verlaufen oft im Sand, es wird keinen Beweis geben, das der Irre die TE „mit Absicht“ angehustet hat.

Auf den Videoaufnahmen der Tankstelle sollte man das sehr gut erkennen können ob der Typ @Tanja19732020 absichtlich angehustet hat oder nicht.
Bei der Überwachung sind ja mehrere Kameras vorhanden, die aus unterschiedlichen Winkeln filmen.
Es sind ja auch Zeugen anwesend gewesen, die das beurteilen können.

Das Interesse sollte gerade jetzt um ein Vielfaches höher sein, Verstöße gegen das Infektionsgesetz zu verfolgen.
Von daher wird da nix im Sande verlaufen... hier reicht es auch schon aus, wenn der Typ den Anforderungen der TS nicht nachgekommen ist eine Maske anzulegen.

Ähnliche Themen

1. Verstoss gegen Infektionsschutzvorschriften mit möglicher Gefährdung von Dritten: Bußgeldbehaftet
2. Nötigung (hier die widerrechtliche Wegnahme der Zapfpistole und damit Abbruch des Zapfvorganges gegen den Willen der TE)
Strafverfolgung auf Antrag (Anzeige)
3. Schwere Nötigung (w. o., jedoch unter Androhung anderer Taten (wie z. B. Gewalt, Beleidigung, etc.)
Strafverfolgung nach Antrag (Anzeige), auf Grund der schwere der Beschuldigung eigenständige Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden da hier der Straftatsbestand der angedrohten, bzw. versuchten Körperverletzung berührt wird.
4. Weiterführende Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung nach Anzeige Offizialdelikt (da nach StGB auch mit Freiheitsentzug bestrafbar), eigenständige Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde AUCH nach Rücknahme der Anzeige. (Hier die vorsätzliche Hinderung des Fahzeugführers sein Fahrzeug zum Zwecke des Betankens zu verlassen) Besondere Schwere: der Täter hat zu diesem Zwecke sein Fahrzeug benutzt.
Wer sein Fahrzeug zu anderen Zwecken als der Fortbewegung oder dem Transport von Sachen vorsätzlich missbraucht und damit anderen mittelbar oder unmittelbar Schaden zufügt, dessen Eignung zur Teilhabe am Strassenverkehr ist besonders zu prüfen. Damit verbunden ist die zeitliche Einziehung oder auch der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis durch die Ordnungsbehörde.

Und so weiter, und so fort!
Wer das richtig anpackt, der zieht dem Typen sowas von die Hose aus!
Das einzige was hier Zivilrechtlich ist, ist die Nebenklage beim Strafgerichtsprozess (was anzustreben ist!). Dadurch wird Zeit und eine weitere Beweisaufnahme, Zeugenladungen, usw. eingespart!

Ich bin ein alter Sack von fast 60, aber uns wurde immer eingebläut "wehret den Anfängen"!
Diese Verrohung schreitet voran durch untätiges Zusehen. Nicht jeder Kleinkram muss zur Anzeige gebracht werden, aber hier sind wir über die Bagatelle weit hinaus!
Mädchen wehr dich, nimm dir einen Rechtsanwalt!
(den darf er dann auch noch bezahlen!)

Zitat:

@Tanja19732020 schrieb am 11. April 2021 um 14:45:52 Uhr:


Die Fahrertür war zugeparkt

Mit genug schwung hätte man die sicher weit genug auf bekommen. Schaden hätte ich dann über "Notwehr" laufen lassen, da hätte er auf jeden Fall auch was davon gehabt.

Auf jeden Fall Anzeige erstatten (wer sich so aufführ braucht das, Video von der Tanke hätte ich mir gleich mitgeben lassen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@haritoba schrieb am 11. April 2021 um 16:02:11 Uhr:


Hab noch nie gehört das die Polizei Daten des Anzeigenden herausgibt. Und der Angezeigte hat hier sowieso kein Recht zur Aktenansicht sondern nur ein beauftragter Anwalt

Akteneinsicht bekommst du auch ohne Anwalt.

Kumpel hatte aber auch mal eine Anzeige kassiert (nicht wegen Straßenverkehr) und er meinte er hätte klagen müssen um die Personaldaten des Anzeigenden zu bekommen (mir wäre es das wert gewesen bei dem Sachverhalt, aber das ist ein anderes Thema).

Gruß Metalhead

Zitat:

@NOMON schrieb am 11. April 2021 um 17:20:01 Uhr:


... aber praktisch kaum als Körperverletzung strafbar ...

Aber klar doch, jemanden Anspucken war z.B. schon vor Corona Körperverletzung (dazu geeignet Ekel ervorzurufen, oder so ähnlich ist das definiert).

Gruß Metalhead

Eskaliert hat in der geschilderten Situation nur einer. Und das war nicht die TE. Von daher finde ich ein Foto zur Beweissicherung auch legitim.

Dem Drängler mache ich Platz, wenn rechts Platz ist. Vorher fahre ich weder schneller noch absichtlich langsamer. Ein Drängler hinter mir hat auf meine Fahrweise oder den Zeitpunkt meines Spurwechsels keinerlei Einfluss. Der einzige, der da etwas falsch macht, ist der Drängler. Wenn meine Frau dabei ist, kann es auch durchaus mal ein Handyfoto der Situation geben...

...und kein Zeuge hat eingegriffen... Traurig...

Wenn der 2 1/2 Zentner Zeuge sogar im Auto sitzen bleibt!

Der hätte nur aussteigen brauchen und die Blase wäre still gewesen

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