Tagfahrlicht
Gibt es für den Vectra B eine originale Version mit Tgaesfahrlicht oder muss man sich die Dinger im Zubehörhandel besorgen ?
Kann man die Nebelscheinwerfer irgendwie zu Tagesfahrlichtern umbauen (lassen) ?
Welche Dinge muss man allgemein bei Tagesfahrlicht beachten ?
69 Antworten
Könnte mir bitte jemand ein Foto von eingeschaltetem TFl an einem Vecci schießen und hier posten. Ich kann es mir bildlich recht schlecht vorstellen wie das TFL aussehen sollte. Welche Lampen leuchten bei TFL??? Stand+Abblend, oder nur Abblend???
MFG Alex
Hallo,
das ist ganz einfach. Sobald Du die Zündung einschaltest Brent dein Standlicht ohne Nummernschild Beleuchtung und ohne das deine Instrumententafel Beleuchtet wird. Wenn Du dann deinen Wagen Startest schaltet sich nach ca. 3 Sekunden Dein Abblendlicht mit ein. Wenn Du dann den Wagen Ausschaltest gehen die Scheinwerfer mit aus. Für den Fall, das die Instrumententafel Beleuchtet werden soll, schaltest Du Deine Scheinwerfer ganz normal ein. Nicht mehr oder weniger ist daran. Bilder einzustellen ist etwas schlecht, da sich TFL und normales Abblendlicht von vorne nicht unterscheiden. 😁
Gruß
Andreas
hallo zusammen kann es sein das es verschiedene relais gibt? habe es beim foh erworben habe es eingebaut nur die aussparrung vom relai paßt nicht genau funktioniert trotzdem
wie ich es gehört habe soll es ab2006 auch bei uns pflicht werden mit dem tagesfahrlicht
mfg bobberle
Hi,hat jemand mal ein Photo vom Relais,aus dem man die Kontakte sehen kann?Im voraus danke!
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Hi,
ich weiß, ich grabe jetzt einen alten Thread aus.
😕 Ich würde mir das Tagesfahrlicht gerne nachrüsten - nur verzweifel ich auf der Suche nach dem Relaissockel. Ist der bei jedem eingebaut, oder nur ab einer bestimmten Ausstattungsvariante oder ab einem bestimmten Baujahr? Genauso verzeifelt suche ich den Anschluss für den 4-poligen Stecker für den Tempomaten. Den hab ich acuh noch nicht gefunden, obwohl ich einen eingebauten Kupplungsschalter habe.
Ich suche mir auch nen Wolf und habe bisher nichts gefunden... kann mal bitte jemand ein Foto machen?
muss vorhanden sein. deckel abnehmen. sicherungskasten von unten nach vorne klappen. man kann zusätzlich noch die oberen 2 schrauben lösen, um den kasten komplett abzunehmen (sofern es die kabel zulassen). eigendlich sollte man den stecker schon sehen. ist nicht gerade klein
Zitat:
Original geschrieben von Kitekater
Das ist aber verboten 😁Zitat:
Original geschrieben von Z18XE
da fahr ich doch lieber mit standlicht rum ^^
mfg Alex
das machen aber leider trotzdem einige. genau so mit nebelscheinwerfer bei sonnenschein usw.
Außerdem ist es nicht verboten. Der Meinung war ich auch, aber die moderne Rechtssprechung sagt was anderes.
Das Problem ist es, dass die § im StVO sich so lesen, dass es extrem auslegunsgfähig ist.
Wir schauen mal den besagten §17 im StVO. KLICK-->
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php#Zitat:
§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
... ... ...
Daraus ersichtlich, dass man eigentlich nicht mit NUR mit den Begrenzunsleuchten fahren darf. Es gibt ja auch schließlich dazu sogar 10 € Verwarnungsgeld:
Zitat:
73 BKat Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 10 €
74 BKat Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 €
Aaber hier kommt die moderne Rechtsprechung in Schwulitäten und legt es wie folgt aus: §17.2 bezieht sich auf den §17.1, und dieser behandelt Dämmerung. Also ist bei Dämmerung nur mit Standlicht fahren verboten. Und Punkt 74 aus dem Tatbestandskatalog OWI bezieht sich auch auf den 73., welcher ebenso Dämmerung behandelt.
Wie gesagt, klingt nach Wischi-Waschi, es ist aber derzeit die Rechsprechnung.