Tagfahrlicht

Opel Signum Z-C/S

Hallo Leute,

ich konnte günstig ein Tech 2 ergattern. Konnte auch schon einiges an meinem Dicken einstellen, BC, Temopmat .... nun wollte ich an das Tagfahrlicht ... Ich finde zwar den entsprechende Stelle und aktiviere dann auch eine der 4 angebotenen Varianten ... nach modify zeigt mir das Tech auch an das die gewählte Variante aktiviert ist. Nur passiert nichts, bei neuem Aufruf des Menus zeigt es mir dass das TFL nicht aktiviert ist.
Weiss einer Rat? Was mache ich falsch oder übersehe ich?

Beste Antwort im Thema

Frohes Neues Jahr.
Alles was zu solch einem Thread zu sagen ist wurde gesagt.

Ich kann diese Hilfspolizisten und Denunzianten nicht mehr ab.
Ich bin auch noch in anderen Foren da ist es genauso, du bekommst auf Fachfragen kaum noch technische Antworten. Aber einen Riesen Shitstorm, wenn ich rechtliche Fragen habe gehe ich in das Jura Forum.
Begreift ihr Rechtsverdreher das nicht?
Euren Sche*ß will keiner lesen.

Auf ein lehrreiches Jahr.......2016

Pirat

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Die ECE-Regelung R48/R87 gilt nur für Zusatzleuchten sprich Scheinwerfer die zusätzlich angebaut werden dürfen.
Desweiteren darin geregelt Anbaumaße, Leuchtstärke, Lichtfarbe sowie das automatische abschalten oder dimmen wenn das Abblendlicht eingeschalten wird.

Zitat:

@-=TbMoD=- schrieb am 16. Dezember 2015 um 21:16:46 Uhr:


Die ECE-Regelung R48/R87 gilt nur für Zusatzleuchten sprich Scheinwerfer die zusätzlich angebaut werden dürfen.
Desweiteren darin geregelt Anbaumaße, Leuchtstärke, Lichtfarbe sowie das automatische abschalten oder dimmen wenn das Abblendlicht eingeschalten wird.

Nein falsch,

der Scheinwerfer braucht die entsprechende Zulassung für das als was er genutzt werden soll, hier ist uninteressant ob ab Werk verbaut oder nachgerüstet.

Die NSW als TFL zu nutzen ist schlichtweg nicht legal, das ist Fakt und an der Tatsache das Opel die Möglichkeit des Programmieren hergibt ändert nix an der Tatsache.

Abgesehen davon, ist das Einschalten der Nebelscheinwerfer in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten....also gleich zwei Verstöße!!!!

Was zum Lesen bzgl. Genehmigungsangaben (Homologationszeichen) als Anhang....

Den Vectra Nebelscheinwerfern fehlt die "RL" Kennzeichnung. Damit sind diese nicht als Tagfahrlicht typgeprüft. Die RL Kennzeichnung MUSS drauf sein wenn der Scheinwerfer als Tagfahrlicht genutzt werden soll. Genauso wie auf allen anderen Scheinwerfern die Codes für den jeweiligen Verwendungszweck stehen.

Ob es im Straßenverkehr jemandem auffällt oder stört - wahrscheinlich nicht. Bei der HU könnte/wird ein gewissenhafter Prüfer der Daumen senken.

Matthias

Moin

Ich weiß gar nicht über was ihr hier redet?
Er hat gefragt, und hat antworten bekommen.
Ich hoffe auch Lösungen
Ich habe nur geschrieben das es eventuell genaue TÜV Prüfer gibt die da maulen, mir passiert.
Die Polizei hat mich noch nie deswegen angehalten.
Jetzt kommt "Piefke" und haut uns hier wieder Vorschriften um die Ohren.
Legal
Illegal
Sche*ßegal
jedenfalls bei so einem PillePalle, das erhöht doch kein Unfallrisiko.
Das ist meine Devise seit 50 Jahren, hat immer geklappt 😁

Frohes Fest, passt auf das euer Weihnachstbaum den deutschen Normen und Verwendungsgesetzen entspricht! 😁

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Zitat:

@Der Vectra schrieb am 16. Dezember 2015 um 21:32:23 Uhr:


Abgesehen davon, ist das Einschalten der Nebelscheinwerfer in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten....also gleich zwei Verstöße!!!!

Nur in Verbindung mit Abblendlicht.

Aber aufpassen bei "Abbiegelicht" erlischt die Betriebserlaubnis nur jeweils einseitig 😁

Zitat:

@Pirat69 schrieb am 17. Dezember 2015 um 06:12:09 Uhr:


Moin

Ich weiß gar nicht über was ihr hier redet?
Er hat gefragt, und hat antworten bekommen.
Ich hoffe auch Lösungen

ja ich habe gefragt, aber die Anzahl der Lösungen hat sich echt in Grenzen gehalten, die Mehrzahl der Antworten war

das oder jenes darf man nicht

und entsprechend

darf man doch

also total am Thema der gefragten Thematik vorbei.

Fakt ist: es gibt unzählige Threads zum Thema TFL. Und in einem habe ich dann gestern Abend die Lösung zu meinem Problem gefunden, ein Thread den ich schon mal auf hatte. Aber durch dieses das darf man nicht und darf man doch! werden Threads einfach zu unübersichtlich. Wer das Bedürfnis hat sein Wissen über darf und nicht darf kundzutun soll doch einfach einen eigenen Thread aufmachen.

Ich weiss, für einen Forenneuling gehe ich recht forsch ran, aber allein dieser Thread wäre unnötig gewesen wenn die anderen nicht so "zugemüllt" wären.

Schönen Tag noch

Evtl ist auch die Software des Tech2 veraltet. Beim 2004 sollte das mit den Nebelscheinwerfer eigentlich noch funktionieren. Bei Modelljahr 05 leuchtet das Abblendlicht in der Variante 4

Zitat:

@Ascona133 schrieb am 17. Dezember 2015 um 09:13:14 Uhr:


Evtl ist auch die Software des Tech2 veraltet. Beim 2004 sollte das mit den Nebelscheinwerfer eigentlich noch funktionieren. Bei Modelljahr 05 leuchtet das Abblendlicht in der Variante 4

Mal abgesehen davon das ich die Lösung gefunden und auch hier gepostet hatte, Nein, das Tech2 ist aktuell, wenn das wären es eher die Flashkarte ;-D . Und da sind alle Modelle bis 2014 drauf ...

Das ist das eines der Problemzonen dieses Forums, "Hilfspolizisten"

Das ist hier ein Technikforum, keine juristische Beratung 😁

Zitat:

Aber durch dieses das darf man nicht und darf man doch! werden Threads einfach zu unübersichtlich. Wer das Bedürfnis hat sein Wissen über darf und nicht darf kundzutun soll doch einfach einen eigenen Thread aufmachen.

Das sehe ich persönlich genauso,

Pirat

Zitat:

@Pirat69 schrieb am 17. Dezember 2015 um 12:03:48 Uhr:


Das ist das eines der Problemzonen dieses Forums, "Hilfspolizisten"

Das ist hier ein Technikforum, keine juristische Beratung 😁

Zitat:

@Pirat69 schrieb am 17. Dezember 2015 um 12:03:48 Uhr:



Zitat:

Aber durch dieses das darf man nicht und darf man doch! werden Threads einfach zu unübersichtlich. Wer das Bedürfnis hat sein Wissen über darf und nicht darf kundzutun soll doch einfach einen eigenen Thread aufmachen.

Das sehe ich persönlich genauso,

Pirat

Das stimme ich Dir zu 100% zu, es ist mir auch egal was wer an sein Auto schraubt, kann jeder tun was er will, er muss dann eben die möglichen Konsequenzen tragen.

Finde es nur absolut Fahrlässig, das hier Unwahrheiten publiziert werden, die andere User den Glauben schenken das diese Umbauten "Legal" sind, deswegen mein Post.

Gruß
Daniel

Ja und teilweise werden Threads geschlossen weil es um nicht erlaubte Dinge geht und dann widerrum wird es angekreidet wenn man drauf hinweist.

Sorry, aber da sollte man dann schon eine Linie fahren und nicht mal so und mal so.

Was für Unwahrheiten?

Ich habe doch geschrieben um was es geht, Keine Zulassung. Oder meinst du das?

Zitat:

Die ECE-Regelung R48/R87 gilt nur für Zusatzleuchten sprich Scheinwerfer die zusätzlich angebaut werden dürfen.
Desweiteren darin geregelt Anbaumaße, Leuchtstärke, Lichtfarbe sowie das automatische abschalten oder dimmen wenn das Abblendlicht eingeschalten wird.

das ist halbwahr, richtig ist, Kein Kennzeichnung für Tagfahrlicht = Kein Tagfahrlicht

ABER DAS IGNORIERT MAN EINFACH

😁

Pirat

Weiter vorne steht, dass beim VFL die Option 4 bei Xenon die NSW und auch die Rückleuchten am Tage einschaltet. Das ist so nicht korrekt!
Bei mir leuchten nur die NSW. Für die Rückleuchten gibt es einen extra Punkt im OpCom.

bitte schliesst diesen Thread

Zitat:

Jetzt kommt "Piefke" und haut uns hier wieder Vorschriften um die Ohren.
Legal
Illegal
Sche*ßegal
jedenfalls bei so einem PillePalle, das erhöht doch kein Unfallrisiko.
Das ist meine Devise seit 50 Jahren, hat immer geklappt 😁

Das ist FALSCH!

Das Unfallrisiko wird sehr wohl erhöht. Die die mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren wenn kein Nebel ist, blenden den Gegenverkehr was unweigerlich zu Unfällen führen kann.

Wenn Nebelscheinwerfer bei nasser Fahrban auf die Nässe strahlen ist das wie ein Spiegel, der dass Licht noch stärker blenden lässt, da diese meist tiefer zur Fahrban hängen als normale Scheinwerfer.

Alle die so Uneinsichtig sind, die sollten noch mal zur Fahrschule gehen damit sie lernen wann Nebelscheinwerfer einzuschalten sind.

(Dafür benuzte ich nun meine Blinker als Nebelscheinwerfer ;-) ich schmeiß mich wech)

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