Tagfahrlicht
Hallo Leute,
ich konnte günstig ein Tech 2 ergattern. Konnte auch schon einiges an meinem Dicken einstellen, BC, Temopmat .... nun wollte ich an das Tagfahrlicht ... Ich finde zwar den entsprechende Stelle und aktiviere dann auch eine der 4 angebotenen Varianten ... nach modify zeigt mir das Tech auch an das die gewählte Variante aktiviert ist. Nur passiert nichts, bei neuem Aufruf des Menus zeigt es mir dass das TFL nicht aktiviert ist.
Weiss einer Rat? Was mache ich falsch oder übersehe ich?
Beste Antwort im Thema
Frohes Neues Jahr.
Alles was zu solch einem Thread zu sagen ist wurde gesagt.
Ich kann diese Hilfspolizisten und Denunzianten nicht mehr ab.
Ich bin auch noch in anderen Foren da ist es genauso, du bekommst auf Fachfragen kaum noch technische Antworten. Aber einen Riesen Shitstorm, wenn ich rechtliche Fragen habe gehe ich in das Jura Forum.
Begreift ihr Rechtsverdreher das nicht?
Euren Sche*ß will keiner lesen.
Auf ein lehrreiches Jahr.......2016
Pirat
51 Antworten
Jo, hab ich auch so. Junkt noch nicht mal meinen Tüv Prüfer, obwohl ich ihn drauf angesprochen habe.
Zitat:
@Touring-Urmel schrieb am 30. Dezember 2015 um 16:46:03 Uhr:
Ihr wisst aber schon, dass das hier ein Fred wegen Tagfahrlicht ist, oder? Und in dem Zusammenhang werden die NSW ja, wenn codiert, gedimmt als TFL missbraucht. Also blenden die sicher nicht.
Und die blenden doch!
Die Nebelscheinwerfer sind nicht für Tagfahrlicht in diesem Fahrzeug eingesetzt worden. Ich weiß nicht ob die Betriebserlaubnis erlischt durch diese Zweckentfremdung. Der Tüv lässt ja auch nicht zu, wenn Tagfahrlichter montiert wurden (seperart) diese dann falsch gepolt wurden und man sagt och ich klemm die mal schnell ab. nö nö so ist nicht. denn was montiert ist hat zu funktionierte und zwar dem Zwecke. Also Nebelscheinwerfer bleibt Nebelscheinwerfer und kann kein Tagfahrlicht geben.
Aber sagt doch mal was passiert denn mit dem Nebelscheinwerfer wenn er als Tagfahrlicht eingesetzt wird? Oder dann gar mit dem Tagfahrlicht.
https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/
Nicht wirklich viel.
Zitat:
@Ascona133 schrieb am 31. Dezember 2015 um 08:39:46 Uhr:
https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/Nicht wirklich viel.
Hallo,
Danke, aber da steht es drin.
(Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt 20 €)
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Mich würde jetzt echt mal interessieren, ob ihr euch wegen allem so ankackt....
Mal by the Way... Welchen Sinn haben TagFahrLichter? Richtig! Dass man am TAG gesehen wird. Am TAG ist es selten dunkel. Das Tagfahrlicht hat schon rein physisch die Aufgabe, zu "blenden". Deshalb ist Abblendlicht am Tag auch wenig sinnvoll, weil es eben nicht Blendet. Bei meinem E39 war das TFL gedimmt in den Fernlichtern. Und ja - die sollen in gewisser Weise blenden, um auf das Fahrzeug aufmerksam zu machen. Die LED-Bänder bei neuen Fahrzeugen blenden auch wie Hulle, weil sie eben schweinehell sind. Und da "blendet" ein Nebelscheinwerfer mal gar nicht dagegen.
Was hier manche haben ist mir echt ein Rätsel.
Einfach mal den Sinn von nem TFL hinterfragen, dann Antworten. Ein Nebelscheinwerfer kann zu den Tageszeiten, an denen man mit TFL fährt, NICHT blenden.
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Bitte schließt endlich diesen Thread.