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Tagfahrlicht

Themenstarteram 1. November 2015 um 9:12

Hallo zusammen,

warum wird beim Tagfahrlicht eigentlich nicht das Rücklicht mit eingeschaltet?

Ich frage deshalb, weil es ja jetzt wieder morgens lange dunkel bleibt und abends früh dunkel wird. Gestern war das dritte Mal diese Woche, dass ich jemanden bei völliger Dunkelheit ohne Abblendlicht, nur mit Tagfahrlicht habe fahren sehen. In der beleuchteten Stadt fiel das dem jeweiligen Fahrer wohl nicht auf (meine Lichthupen-Orgie hinter ihm allerdings scheinbar auch nicht).

Für solche Leute wäre es doch gut, wenn hinten dann auch direkt Licht an wäre.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@meehster schrieb am 2. November 2015 um 13:25:06 Uhr:

 

Ich bin da vielleicht etwas radikal, aber ich habe schon einen Unfall gehabt, an dessen Folgen jemand gestorben ist und das nur, weil ein Verkehrsrowdy trotz Sonnenschein sein Licht nicht ausgeschaltet hat.

da besteht aber erklärungsbedarf?!

ein vampir in den grellen scheinwerferkegel gelaufen?

ansonsten kann ich mir keinen grund vorstellen, warum licht-an-bei-sonnenschein zu einem tödlichen unfall führen soll, ohne das eine ganze reihe anderer fehler dazukommen...

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Zitat:

@diezge schrieb am 6. November 2015 um 01:55:47 Uhr:

Zitat:

@gobang schrieb am 5. November 2015 um 19:46:35 Uhr:

Die Begründung dafür ist wohl, dass bei starkem Nebel auch das Abblendlicht zu Eigenblendung führen kann und deshalb abgeschaltet werden darf.

ich habe noch zwei andere Worte gefettet.

Der ganze Absatz 3 §17 StVO bezieht sich aufs Tageslicht.

Den Bezug zum Tageslicht im Absatz 3 sehe ich zwar genauso, aber leider ist die durch das Abblendlicht auftretende Eigenblendung hauptsächlich in der Dunkelheit sichtbehindernd. Tagsüber hatte ich solche Probleme bisher nicht.

Gruß,

Frank

Moin

Er hätte noch ein Wort mehr fett machen sollen, AUCH am Tag.

Der Paragraph bezieht sich auf Schlechte Sicht und dem dabei zu nutzendem Licht, was auch am Tag gilt.

 

Moin

Björn

Hi,

nach zu fahren kommt ein Punkt!

Der Satz bezieht sich auf die Beleuchtung am Tage.

Bei solcher Witterung....

Ist "Tag", "Nacht" Witterung?

Gruß

 

Zitat:

@diezge schrieb am 6. November 2015 um 01:55:47 Uhr:

Zitat:

@gobang schrieb am 5. November 2015 um 19:46:35 Uhr:

 

Dieser Meinung war ich bisher auch, habe mich aber in einem anderen Thread hier eines Besseren belehren lassen.

STVO §17 Beleuchtung:

"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."

Die Begründung dafür ist wohl, dass bei starkem Nebel auch das Abblendlicht zu Eigenblendung führen kann und deshalb abgeschaltet werden darf.

Hallo,

ich habe noch zwei andere Worte gefettet.

Der ganze Absatz 3 §17 StVO bezieht sich aufs Tageslicht.

 

Grüße,

diezge

Im Grunde genommen ist es ganz einfach: Sobald es so dunkel oder die Sicht so schlecht ist (durch Gischt oder Nebel), dass man die Rückleuchten benötigt, ist das Abblendlicht einzuschalten. Für alle anderen Situationen ist das Tagfahrlicht sinnvoller.

Moin

§17

Zitat:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Sollte klar sein, dunkel,schlechte Sicht, Licht an. VORESCHRIEBENEN. Steht noch nichts von Abblandlicht oder sonstwas.

Zitat:

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.

Mit Standlicht alleine verboten, egal wie die sicht ist, sollte auch klar sein.

2a lass ich weg, da für Zweiräder

 

Zitat:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

1. Satz, ist am Tag schlechte Sicht, Licht an. Nicht nur Standlicht, siehe Absatz 2

2. Satz, nur bei Nebel oder ähnlichem, also nicht nur Dunkelheit, darf Nebellicht eingeschaltet werden.

3. Satz, bei Zwei Nebenlleuchten darf auch nur mit diesen plus Standlicht gefahren werden.

Wie du schon schriebst, nach dem "auch am Tag" steht ein Punkt. In der Nacht wurde ja schon in Absatz 1 geregelt, wobei dort nichts von Abblendlicht steht, womit zu fahren ist wird in Absatz 2 und folgend beschrieben.

Im zweiten Satz stehen nur noch die Wetterbedingungen, wie Nebel. Dort steht nichts mehr von Tag oder Nacht.

Nach deiner Lesart dürfte man die Nebelschlußleuchte auch nur am Tag verweden. Denn dieser Satz steht ebenso hinter dem ersten, wie eben auch das man nur mit Nebelleuchten plus Standlicht fahren darf.

So meine Lesart, und Deutung dieses Paragraphen.

Moin

Björn

Ich weiß nicht, wie man die paar Sätze so missverstehen kann.

Das "auch bei Tage" bezieht sich auf das Abblendlicht.

Zusätzlich kann man die Nebler einschalten, auf Wunsch auch nur mit Standlicht, wenn man 2 Nebler hat.

Das bedeutet aber nicht, dass man Nachts keine Nebler einschalten darf, dass ist doch wirklich Blödsinn.

Der Begriff "Witterung" beinhaltet nicht die Uhrzeit.

Am Besten ihr lest den Absatz 3 noch paar mal in Ruhe.

Moin

Dito, was daran so schwer ist....

Du beziehst alles auf den Tag. Absatz drei ist der einzige, welcher die Witterung ins Spiel bringt. Deine Lesart, auch bei Tag, bedeutet also das ich auch da nur Nebellicht anhaben darf. Nicht in der Nacht, nur am Tag bei Nebel.

Wenn du das nicht so liest, dann darf man auch Nachts nur mit Neblern fahren.

Les einfach nochmal den ganzen Paragraphen.

Da das nun aber zu einer Minungsschlacht ausartet, beende ich es hier. Wie ich es verstehe steht hier zu lesen, wie du es verstehst auch. Alle anderen sollten sich dann selber Gedanken machen.

Moin

Björn

Ja, man darf auch Nachts bei der beschriebenen Witterung nur mit Neblern fahren, wenn man anstatt des Abblendlichts dann das Standlicht einschaltet und man 2 Nebler hat.

Genau darum ging es.

Moin

Kurzes Sorry, der Text ging nicht gegen dich gobang. Ging gegen den Vorredner, also das du nicht auf dich beziehen.

Moin

Björn

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