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Tagfahrlicht

Themenstarteram 1. November 2015 um 9:12

Hallo zusammen,

warum wird beim Tagfahrlicht eigentlich nicht das Rücklicht mit eingeschaltet?

Ich frage deshalb, weil es ja jetzt wieder morgens lange dunkel bleibt und abends früh dunkel wird. Gestern war das dritte Mal diese Woche, dass ich jemanden bei völliger Dunkelheit ohne Abblendlicht, nur mit Tagfahrlicht habe fahren sehen. In der beleuchteten Stadt fiel das dem jeweiligen Fahrer wohl nicht auf (meine Lichthupen-Orgie hinter ihm allerdings scheinbar auch nicht).

Für solche Leute wäre es doch gut, wenn hinten dann auch direkt Licht an wäre.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@meehster schrieb am 2. November 2015 um 13:25:06 Uhr:

 

Ich bin da vielleicht etwas radikal, aber ich habe schon einen Unfall gehabt, an dessen Folgen jemand gestorben ist und das nur, weil ein Verkehrsrowdy trotz Sonnenschein sein Licht nicht ausgeschaltet hat.

da besteht aber erklärungsbedarf?!

ein vampir in den grellen scheinwerferkegel gelaufen?

ansonsten kann ich mir keinen grund vorstellen, warum licht-an-bei-sonnenschein zu einem tödlichen unfall führen soll, ohne das eine ganze reihe anderer fehler dazukommen...

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Hallo, vielleicht sollte jeder Fahrer vorm los fahren sein Gehirn einschalten, und bei Dunkelheit oder Dämmerung selber sein Abblendlicht einschalten?! Aber das ist wie beim nicht blinken : ICH WEISS DOCH WO ICH HIN WILL! Oder bei Dunkelheit : ICH SEHE DOCH NOCH GENUG!!(Aber die Anderen mich??) MEIN PROBLEM; NÖ!!

am 2. November 2015 um 5:04

Zitat:

@CrankshaftRotator schrieb am 1. November 2015 um 14:07:43 Uhr:

Zitat:

@Bolzenheini schrieb am 1. November 2015 um 10:29:00 Uhr:

Servus

Vor jedem Deiner Beiträge steht ein "Servus" davor. Warum? Meinst Du etwa, dass dann keiner bemerkt, dass Du eigentlich "Tossigrossi", "Brixxi", "Rotzback", "Punzelrunzel" und "Gipserlein" bist? :D

Servus,jetzt weiß ich wer du bist ein User namens bbbbbbbbbbbb hat mich vor Monaten genau das gefragt ob ich Brixxi rotzback usw kenne,dann wurde bbbbbbbbbbbb hier aus dem Forum verbannt,und gleich am selben Tag meldest du dich bbbbbbbbbbb mit dem Namen CrankshaftRotator wieder an,lasse mich bitte mit deinen Anschuldigungen in Ruhe.Gruss

1. bbbbbbbbb wurde nicht aus diesem Forum verbannt!

2. Hier geht es um Tagfahrlicht!

 

mfg

Zitat:

@Paul406 schrieb am 1. November 2015 um 12:31:50 Uhr:

Viele Fahrer sind halt zu abgelenkt, unsicher, zu blöd oder zu cool für Vorschriften.

Insgesamt bleibe ich dabei: wenn TFL, dann mit Rücklichtern.

Und was genau trifft jetzt bei Dir zu, da Du Dich mit den Vorschriften offensichtlich nicht anfreunden kannst? :D

 

Für solche TFL-Dauerfahrer gibt es bei VW ein nettes Feature: Wenn dort der Lichtsensor "Dunkelheit" erkennt, geht die Instrumentenbeleuchtung aus und alles im Auto wird dunkel (bis auf die Zeiger), dann sieht der abgelenkte/unsichere/blöde/coole Fahrer, dass es nett wäre, die komplette korrekte Beleuchtung anzuschalten (oder er lässt das erst gar nicht so weit kommen und stellt den Lichtschalter auf "AUTO", dann bleibt der Tacho hell und das Auto macht alleine das Licht an).

 

Welchen Sinn hat TFL?

In Österreich sanken die Unfallzahlen wider Erwarten dadurch nicht und die Pflicht wurde wieder abgeschafft. Fakt ist, dass besonders dunkle Fahrzeuge in schummrigen Wäldern/bei Gegenlicht auch tagsüber besser gesehen werden, hier geht es aber um den Gegenverkehr. Wenn es so dunkel wird, dass man auch hinten Beleuchtung braucht, ist TFL einfach die falsche Lösung.

 

Ansonsten soll TFL natürlich den Kraftstoffverbrauch durch geringeren Strombedarf senken. Da ich das aber auch kaufmännisch betrachte, stelle ich meine Beleuchtung in den Fahrzeugeinstellungen in der "Winterzeit" auf "dauer", also Abblendlicht ist immer an. Ich denke, mit dem Mehrverbrauch kann ich eine Weile fahren, bis ich den Preis für ein ordentliches Nachrüst-TFL erreicht habe. Viele meinen ja auch, TFL sieht "cooler" aus - bei Nachrüstlösungen trifft das aus meiner Sicht leider selten zu.... ;)

Moin

Soweit ich mich erinnere war es in Österreich aber nicht Tagfahrlicht, sondern allgemeine Lichtpflicht wie in Dänemark. Und während die Unfälle mit PKW tatsächlich zurück gingen, stiegen die mit Motorradfahrern an.

Das war dann der Grund für Österreich zu sagen, wir schaffen das wieder ab.

 

Helle Lichtpunkte sieht man immer besser, als ein selbst gelbes Auto. Tagfahrlicht möchte zum einen, es wurde hier ausreichend oft geschreieben, den Stammtischparolen entgegenwirken, die da sagen:" Ich fahre ohne Licht, denn Licht frisst mir zuviel Sprit" indem es eben nur vorne zwei Leuchten an hat, und diese dann möglichst nur als LED, zum anderen aber, dank Automatik, jeden dazu zwingen vorne Licht an zu haben, wodurch die Sichtbarkeit nunmal deutlich verbessert wird.

Hinten braucht man dies nicht. Warum nicht: Zum einen hat jeder Wagen hinten Reflektoren. Habe ich selber Licht an, dann sehe ich das Heck eines Fahrzeuges schneller als die Front. Zum anderen fährt das Heck eines Fahrzeuges meist von mir weg, im Schlimmsten Fall steht es einfach in der Gegend rum. (Fährt es Rückwärts hat es ja auch Licht an ;-) )

Die Front eines Autos aber hat keine Reflektoren (Katzenaugen) Und die Front eines Fahrzeuges kommt in aller Regel ähnlich schnell auf mich zu wie ich selber fahre. Darum ist es deutlich wichtiger vorne Licht zu haben als Hinten, insbesondere eines das IMMER an ist. Dann stört auch der Nebel nicht, denn auch da sehe ich das Fahrzeug von Vorne sehr gut, wenn TFL an ist.

 

Moin

Björn

am 2. November 2015 um 12:25

Zitat:

@Friesel schrieb am 2. November 2015 um 09:19:34 Uhr:

Soweit ich mich erinnere war es in Österreich aber nicht Tagfahrlicht, sondern allgemeine Lichtpflicht wie in Dänemark. Und während die Unfälle mit PKW tatsächlich zurück gingen, stiegen die mit Motorradfahrern an.

Das war dann der Grund für Österreich zu sagen, wir schaffen das wieder ab.

Die Zahl der getöteten Fußgänger und Radfahrer stieg auch, darunter auch die der getöteten Kinder.

Kurz zusammengefaßt: Weniger Blechschäden, mehr Personenschäden. Deswegen wurde die Pflicht abgeschafft.

Da die EU aber beschlossen hat, daß Beulen in Autos als schlimmer anzusehen sind als getötete Menschen, hat man erst die Leute aufgefordert, immer mit Licht zu fahren und dann mit dem niedrigeren Energieverbrauch als Argument diese Funzeln eingeführt.

Ich bin da vielleicht etwas radikal, aber ich habe schon einen Unfall gehabt, an dessen Folgen jemand gestorben ist und das nur, weil ein Verkehrsrowdy trotz Sonnenschein sein Licht nicht ausgeschaltet hat.

Jetzt eben im Nebel - meist unter 100 Meter Sicht, teilweise unter 50 - waren auch wieder einige Idioten nur mit TFL an unterwegs :rolleyes:

Zitat:

@meehster schrieb am 2. November 2015 um 13:25:06 Uhr:

 

Ich bin da vielleicht etwas radikal, aber ich habe schon einen Unfall gehabt, an dessen Folgen jemand gestorben ist und das nur, weil ein Verkehrsrowdy trotz Sonnenschein sein Licht nicht ausgeschaltet hat.

da besteht aber erklärungsbedarf?!

ein vampir in den grellen scheinwerferkegel gelaufen?

ansonsten kann ich mir keinen grund vorstellen, warum licht-an-bei-sonnenschein zu einem tödlichen unfall führen soll, ohne das eine ganze reihe anderer fehler dazukommen...

Man sucht halt immer einen Schuldigen, Hauptsache man kann selber keinen Fehler bei sich finden....

am 2. November 2015 um 13:02

Zitat:

@sukkubus schrieb am 2. November 2015 um 13:32:20 Uhr:

Zitat:

@meehster schrieb am 2. November 2015 um 13:25:06 Uhr:

 

Ich bin da vielleicht etwas radikal, aber ich habe schon einen Unfall gehabt, an dessen Folgen jemand gestorben ist und das nur, weil ein Verkehrsrowdy trotz Sonnenschein sein Licht nicht ausgeschaltet hat.

da besteht aber erklärungsbedarf?!

Klar:

Ich auf dem Fahrrad wurde übersehen, weil mich gerade ein Auto mit eingeschaltetem Licht überholte. Da ist die Fußgängerin für mich unvermittelt auf den Radweg getreten. Ich konnte das Fahrrad nicht mehr anhalten und habe sie voll erwischt. Direkt nach dem Unfall war die Frau noch ansprechbar und gab an, daß sie das Auto mit dem Licht gesehen hatte, mich aber nicht. Im Krankenhaus ist sie dann verstorben.

Die Sache ging vor Gericht. Ergebnis: Die Dame ist Hauptverursacherin und der Autofahrer ist trägt eine Teilschuld. Als Verkehrsrowdy bezeichne ich den, weil er nicht nur den Unfall durch Nichtausschalten des Lichts mitverursacht hat, sondern vor allem, weil er sich nach §142 StGB strafbar gemacht hat.

Zitat:

@meehster schrieb am 2. November 2015 um 14:02:35 Uhr:

......... Ergebnis: .............. der Autofahrer ist trägt eine Teilschuld. .................... weil er sich nach §142 StGB strafbar gemacht hat.

Das hat dann aber nichts mit seinem eingeschalteten Licht zu tun. Ich sehe jedenfalls den Zusammenhang nicht. §142 dürfte unabhängig von seinem eingeschalteten Licht beurteilt worden sein und er wurde lediglich wegen Fahrerflucht zu was auch immer verurteilt?

???

Frank

für mich erschließt sich selbst der §142 nicht?

wenn zufällig in meiner fahrtrichtung ein fußgänger in einen (zu schnellen?) radfahrer auf dem radweg (!) stolpert, habe ich damit erstmal...rein gar nichts zu tun.:D

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Zeitpunkt des Unfalls (direkt neben dem radfahrenden @meehster) würde ich den PKW-Fahrer mal als Unfallbeteiligten einstufen:

Zitat:

Abs.5: (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Dazu reicht es ja schon, wenn jemand sagt, daß der betreffende PKW sich eventuell (mit-)gefährdend verhalten hätte.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 2. November 2015 um 14:28:59 Uhr:

für mich erschließt sich selbst der §142 nicht?

wenn zufällig in meiner fahrtrichtung ein fußgänger in einen (zu schnellen?) radfahrer auf dem radweg (!) stolpert, habe ich damit erstmal...rein gar nichts zu tun.:D

Mir erschließt sich die Teilschuld nicht. Da spielt wohl das Wunschdenken mit hinein.

Da @meehster den PKW-Fahrer als "Rowdy" bezeichnete, vermute ich hier zusätzlich eine "leicht aggressive" Fahrweise, die bei der Verhandlung im Zusammenhang mit der "Beteiligtenflucht" eventuell eine Rolle gespielt haben könnte.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 2. November 2015 um 14:36:30 Uhr:

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Zeitpunkt des Unfalls (direkt neben dem radfahrenden @meehster) würde ich den PKW-Fahrer mal als Unfallbeteiligten einstufen:

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 2. November 2015 um 14:36:30 Uhr:

Zitat:

Abs.5: (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Dazu reicht es ja schon, wenn jemand sagt, daß der betreffende PKW sich eventuell (mit-)gefährdend verhalten hätte.

nö. räumliche nähe reicht nicht. er muß zudem etwas davon mitbekommen haben.

wenn im vorbeifahren ein fußgänger auf dem radweg (!) in einen radler baselt, während der autofahrer daneben ist, ergibt sich das nicht zwingend.

als ich mal vor einer ampel stand, hat ist mal ein besoffener an der derselben gestolpert und hat sich die rübe blutig geschlagen. habe ich jetzt eine teilschuld wegen der nähe?

:D

also zu diesem meehster- fall hätt ich gern mehr details.

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