Tagfahrlicht
hallo freunde,
das tagfahrlicht von meinen a4 05/2007 ist mir echt viel zu gelb. es gibt ja helle lampen mit leds zu kaufen.... die sind ja leider nicht erlaubt.
habt ihr eine idee was man legalerweise reinmachen? hellere halogenlampen etc.?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von schwoazei
Nehmen wir ein Beispiel: Du überfährst einen Fußgänger, Radfahrer...der dir vor die Ringe läuft...Du trägst eindeutig keine Schuld an der Sache. Da Du für deine Kiste aber keine Betriebserlaubnis mehr hast, (was der zuständige aufnehmende Polizeibeamte oder auch der Gutachter der einen Fehler an deinem Kfz. unter Umständen feststellen wird), zahlt DEINE Versicherung keinen Cent. Weder die Beule in deiner Motorhaube, noch den Personenschaden des Unfallgegners... und Du bekommst im besten Fall Teilschuld...
Mir persönlich ist das die Funzel nicht wert...
Nur wegen einer TFL-Funzel erlischt nicht die BE - dazu muß entweder die Bauart des Fahrzeugs verändert werden, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein oder das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
Aber davon abgesehen, bei einem Unfall, an dem ich eindeutig keine Schuld trage, zahlt meine Versicherung ohnehin keinen Cent - die Kosten trägt hier nämlich der Unfallgegner. Aber selbst wenn ich schuld hätte, und die illegale Manipulation ursächlich für den Unfalle wäre, dann müßte die Versicherung trotzdem zahlen. Allerdings dürfte sie in dem Fall, und nur in dem Fall, mich in Regress nehmen und zwar bist zu einer Höhe von max. 5.000,-€.
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von schwoazei
Nehmen wir ein Beispiel: Du überfährst einen Fußgänger, Radfahrer...der dir vor die Ringe läuft...Du trägst eindeutig keine Schuld an der Sache. Da Du für deine Kiste aber keine Betriebserlaubnis mehr hast, (was der zuständige aufnehmende Polizeibeamte oder auch der Gutachter der einen Fehler an deinem Kfz. unter Umständen feststellen wird), zahlt DEINE Versicherung keinen Cent. Weder die Beule in deiner Motorhaube, noch den Personenschaden des Unfallgegners... und Du bekommst im besten Fall Teilschuld...
Mir persönlich ist das die Funzel nicht wert...
Nur wegen einer TFL-Funzel erlischt nicht die BE - dazu muß entweder die Bauart des Fahrzeugs verändert werden, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten sein oder das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
Aber davon abgesehen, bei einem Unfall, an dem ich eindeutig keine Schuld trage, zahlt meine Versicherung ohnehin keinen Cent - die Kosten trägt hier nämlich der Unfallgegner. Aber selbst wenn ich schuld hätte, und die illegale Manipulation ursächlich für den Unfalle wäre, dann müßte die Versicherung trotzdem zahlen. Allerdings dürfte sie in dem Fall, und nur in dem Fall, mich in Regress nehmen und zwar bist zu einer Höhe von max. 5.000,-€.
Danke Hedrian für diese sachliche Info ohne immer gleich die BE-Keule erloschen Keule rauszuholen.
Alles klar. Meine Ausführung war wohl etwas missverständlich und lang.
Hier nochmal in Kurzform:
Lämpchen ohne ABE oder Zulassung->am Fzg. verbaut ohne TÜV Abnahme-> BE für das gesamte Fzg. erlischt! erst recht an einer Manipulation an der Beleuchtungseinheit-> ergo du bekommst definitiv Schwierigkeiten.
Aber warum wird man hier so angegriffen? Ich hab mir die Dinger ja auch bestellt und in meinem Fzg. verbaut... ich war ja auch bereit den Weg der Gesetzlosen zu gehen Freunde... keine Angst ich bin kein Undercover-Agent der Executive... ich wollte ja nur damit sagen: DAS DIE MTEC Dinger BEI MIR 1. SCHEIßE AUSSEHEN, und für meine Begriffe zu teuer sind und eindeutig ILLEGAL aussehen....
UND dass ich immer noch auf der Suche bin nach einer legalen weiß leuchtenden Birne! Und wenn das scheißding nicht legal ist und trotzdem weiß leuchtet werd ich´s mir trotzdem in die Fassung schieben, Herrgott...
Hi schwoazei,
ich denke keiner will hier irgendjemand persönlich angreifen. Das mal vorab.
Weiterhin ist das Thema deshalb so kritisch, weil hier teilweise absurde Annahmen getroffen werden und jeder die geltenden Gesetze durch eine andere Brille sieht. Manche nehmen diese sehr ernst und wollen 100% Gesetzestreu sein und die Anderen lassen auch mal 5 grade sein. Das ist ja überall so. Auch bei Angestellten der Executive.
Und auf einer rein logischen Ebene ist warscheinlich auch allen hier bewußt, dass das Beispiel mit einer "illegalen" TFL Beleuchtung und einem überfahrenen Fußgänger völlig überzogen ist. Nur leider wird man von den 100% Gesetzestreuen immer wieder darauf verwiesen. Bei einem Vehrkehrsunfall dieser Art sind andere, sicherheitstechnisch wichtigere Dinge zu beachten (Bremsen, Reifen, Fahrwerk, Alkohol am Steuer, etc.).
Sachlicher wäre für mich die Diskussion, ob denn das gelbe Licht am Tag besser sichtbar ist als das weiße Licht. Das ist nämlich der springende Punkt. Das weiße Licht ist dem Tageslichtspektrum viel ähnlicher als das Gelbe und somit fällt das Gelbe auf den ersten Blick viel mehr auf, was meines erachtens ein wichtiges Sicherheitsplus ist.
Doch auch hier gibt es wieder Gegenpositionen. Der Grund, warum in Deutschland TFLs noch keine Pflicht sind ist eine Untersuchung aus der hervorgeht, dass durch eingeschaltete TFLs oftmals andere Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer, etc.) übersehen werden und es dadurch zu häufigeren Unfällen kommt.
Wie man die Geschichte auch betrachtet. Es gibt für alles ein für und ein wieder. Ich plädiere jedoch dafür, dass man bei solchen Dingen nicht immer 1000% sein muss.
Sonst müsste die BE meines Fahrrades auch erloschen sein, wenn ich die Reflektoren in den Speichen nicht habe?!
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Zitat:
Original geschrieben von schwoazei
Lämpchen ohne ABE oder Zulassung->am Fzg. verbaut ohne TÜV Abnahme-> BE für das gesamte Fzg. erlischt! erst recht an einer Manipulation an der Beleuchtungseinheit-> ergo du bekommst definitiv Schwierigkeiten.
Also, in § 19 Abs. 2 StVZO heißt es:
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlicht, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Zwar besagt § 19 Abs. 3 StVZO, daß die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden. In der gängigen Rechtsprechung findet jedoch der Wille des Verordnungsgebers Berücksichtigung, der zur Änderung des § 19 STVZO geführt hat. D.h., wegen eine nicht zugelassenen Funzel am Auto, durch die keine Gefährdung ausgeht, erlischt die BE definitiv nicht.
@ mindgap
ich wollte auch keinen Streit von Zaun brechen. Und auch ich selbst handle nicht immer gesetzestreu... Wie gesagt an meinem Chopper sind wahrscheinlich mehr Dinge illegal als rechtens... Ich hab auch schon bemerkt, dass in diesem Forum immer wieder über die gesetzeslage hin und her diskutiert wird... du hast mit deinen ausführungen zu 100% recht...
"Sachlicher wäre für mich die Diskussion, ob denn das gelbe Licht am Tag besser sichtbar ist als das weiße Licht. Das ist nämlich der springende Punkt. Das weiße Licht ist dem Tageslichtspektrum viel ähnlicher als das Gelbe und somit fällt das Gelbe auf den ersten Blick viel mehr auf, was meines erachtens ein wichtiges Sicherheitsplus ist." Hier stimme ich dir in Sachen Sicherheit zu... sieht aber trotzdem sch.... aus!
@ Hadrian
Also, in § 19 Abs. 2 StVZO heißt es:
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlicht, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Zwar besagt § 19 Abs. 3 StVZO, daß die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden. In der gängigen Rechtsprechung findet jedoch der Wille des Verordnungsgebers Berücksichtigung, der zur Änderung des § 19 STVZO geführt hat. D.h., wegen eine nicht zugelassenen Funzel am Auto, durch die keine Gefährdung ausgeht, erlischt die BE definitiv nicht.
Wenn du mir einen amtlichen Beweis liefern kannst, dass ich die MTEC´s ohne TÜV, Polizei, Versicherungs oder Zulassungsprobleme fahren kann, dann bin ich mit deiner Meinung auch zufrieden.
Solange der Hersteller, bzw. der Vertrieb auf seiner Verkaufsseite allerdings angibt; Ich zitiere: "Diese Lampen sind nicht zugelassen im Geltungsbereich der STVZO!" werd ich mich auf deine Ansichten zu §19 Abs. 2 StVZO lieber nicht stützen.
Aber um die Diskussion hier wieder endlich auf das eigentliche Thema zurückzuleiten:
Kennt jemand einen Hersteller bzw. eine Glühlampe, die schön weiß leuchtet...
Hallo
macht ihr ein stress nehmt doch einfach die leds von der benzinfabrik
sagt mir lieber welche pins am stecker für die tfl w
möchte die lastwiederstände nicht ins gehäuse verbauen sondern draußen aber welche pins sind
gruß
und dankees oder welche farbe
...würde mich auch etwas interessieren!... gelb is schon nicht gut - andererseits erklärbar, wenn die nur mit 75% Leistung fahren, wenn der Draht seine Temperatur nicht erreicht, ist dementsprechend die Lichttemperatur besonders niedrig. Das wäre der Ansatzpunkt für die Chromfarbenen die auf den ersten blick dunkler sind: einfach Pulsweite hochdrehen und schwupp - se sind genauso hell 🙂
Bei den LED-Austausch-Birnchen ists schon schwieriger. Es gibt professionelle ausm Industriebereich und es gibt billige [...]. Besonders wenn sich die Ingenieure (oder Marketingleute) den Überspannungsschutz sparen, der zwangsläuffig im Auto nötig ist, killen die Spannungsspitzen aufm Bordnetz die LEDs (so erlebt bei W5W Standlichtbirnen und LED-Sofitten).
Für TFL sind 400Cd Mindesthelligkeit und ich glaub 200cm² Leuchtfläche vorgeschrieben das sollte eigentlich hinzukriegen sein. Meines wissens ist bei TFL KEINE Strahlungsrichtung vorgeschrieben - die sollen ja auch andere Fahrzeuge anleuchten um das eigene sichtbar zu machen (im gegensatz zu NSW).
Ich find die "Gesetze" auch vollkommen Kirre - ohne jegliche Begründbarkeit. Mit o.o. Glühlampen - Tauchlack für die Innenraumbeleuchtung "erlischt die BE auch...". Wenn die glauben das lenkt zu stark ab - was ist dann mit bunten Navis und DVD/DVB Lösungen wo mitfahrer sogar Playstation spielen könenn - lenkt das nicht ab? Das alles widerspricht sich so stark, dass jegliche Gesetze lächerlich werden.
Nach langer Suche und hin un hergewälze der diversen Foren hab ich noch immer nix passendes gefunden.
Vorweg... auf die BE ist geschissen... um das ein für alle Mal klar zusagen... hab mir grad den alten Beitrag durchgelesen und ärgere mich erneut drüber...
Egal... hab bei der Benzinfabrik jetzt das hier gefunden:
http://www.benzinfabrik.de/.../
benötigt zwar auch wieder einen separat geschalteten Paralellwiderstand... aber wär doch vielleicht was zum Ausprobieren.
Wer hat´s? Bilder? Erfahrungen?
Liebe Grüße Euer SChwoazei
Hey Leute,
habt Ihr bei all den vielen Beiträgen nicht gemerkt, dass manche vom B6 und andere vom B7 sprechen? Das ist komplett unterschiedlich. Alle die einen B7 haben, sind eigentlich hier vom Thema ausgenommen, da sich hier die Problematik nicht stellt, woher man überhaupt ein TFL bekommt. Beim B6 gibt es nur die Möglichkeit, den Pin am Lichtschalter anzuschließen und daran dann entweder TFL Leuchten oder wie manche es wollen (und andere wieder dagegen sind) die Fernlichter mit 60% anzusteuern. Ich sehe das nicht so eng, denn es gibt einige Modelle im VAG-Konzern, die das drinhaben.
Mal einen alten Fred rauskramen... Wer von Euch hat denn die MTEC Super White Chrome als TFL verbaut?
Mich interessiert hier die Haltbarkeit und ob Ihr zufrieden seid mit der Leuchtstärke / Qualität etc.
Danke und Grüße
Leuchtstärkte schlecht und die Scheinis sehen aus wie ein Regenbogen.
Zitat:
Original geschrieben von VariTDI150PD
Leuchtstärkte schlecht und die Scheinis sehen aus wie ein Regenbogen.
Doch so super... Also sprich eher finger weg...
Schade, hätte gehofft mal was vernünftig wiesses gefunden zu haben, das nicht sofort die Kollegen in Grün anzieht.
Im Dunkel mögen die gehen, aber wer hat Tagfahrlicht bei Nacht. Und die Dinger sind bei Tag einfach nicht deutlich zu sehen und erfüllen daher nicht mehr den Zeck des Fahrfahrlichtes. Und der Regenbogen im ausgeschalteten Zustand ist ein Schandfleck am Audi.
Ja sehr schade. Habe mal nach Bilder geschaut gehabt bei Google und in anderen Foren, da sa es erstmal nicht so schlecht aus.