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Tagfahrlicht

VW Passat B6/3C

hallo zusammen.
in der Schweiz sind gerade neue Kataloge drausen. stand 2007. dort kann man Tagfahrlicht bestellen.
Weiss jemand wie es VW gelöst hat'??

brennen nun einfach die Xenons wenn man den Motor anmacht??

Will ja eigentlich mit dem Tagfahrlicht meine Xenons schonen. Das heisst, das statt der Xenon eine H7 Lampe leuchtet. z.B. wie bei Audi schon gesehen.

Wisst ihr da was, wie das nun ist????
Gruss aus der Schweiz
Alex

36 Antworten

TFL

Hallo,

sind denn Nebelscheinwerfer pflicht: Nein

Wenn ich mir das TFL nachträglich anbaue das es ja zukaufen gibt ist dies doch auch nicht verboten!

Warum soll denn meine Variante verboten sein?

Gruß

Re: TFL

Zitat:

Original geschrieben von VWTouran


Hallo,

sind denn Nebelscheinwerfer pflicht: Nein

Wenn ich mir das TFL nachträglich anbaue das es ja zukaufen gibt ist dies doch auch nicht verboten!

Warum soll denn meine Variante verboten sein?

Gruß

Es ist ganz einfach:

Alles was am Fahrzeug montiert ist, muss auch entsprechend seiner Zulassung funktionieren, d.h. NSW müssen als NSW funktionieren. Wenn sie das nicht machen, kommst Du nicht durch den TÜV. Und als Tagfahrlicht sind sie nun mal nicht zugelassen.

TFL

Hallo,

also das heist wenn ich mir einen Passat ohne Nebelscheinwerfer kaufe und mir diese dann als Original nachträglich anbaue müssen es nebelscheinwerfer sein?

Also mein TÜV hat nichts dagegen gesagt!

Es ist erlaubt, es gibt keine Vorschriften wie ein TFL aussehen soll, wenn die Maße beim anbau stimmen dann gibts auch keinen Ärger.

Wenn ihr das nicht glaubt, ich kann euch gerne die Adresse vom TÜV geben!

Gruß

Hallo

soweit ich weiß muss alles eine Zulassung haben. Das heißt die Original verbauten NSW haben nur eine Zulassung als NSW. In Deutschland jedenfalls. Wenn Du keine NSW hast und dir TFL nachträglich anbaust kannst Du diese nicht als NSW benutzen da sie ja nur eine Zulassung als TFL haben. 🙁

Bei Mercedes ist das etwas sinnvoller gelöst. Da haben die NSW gleichzeitig auch eine Zulassung als TFL.

Das wäre das was ich mir beim Passat auch wünschen würde...

Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Piccobagno


Hallo

soweit ich weiß muss alles eine Zulassung haben. Das heißt die Original verbauten NSW haben nur eine Zulassung als NSW. In Deutschland jedenfalls. Wenn Du keine NSW hast und dir TFL nachträglich anbaust kannst Du diese nicht als NSW benutzen da sie ja nur eine Zulassung als TFL haben. 🙁

Bei Mercedes ist das etwas sinnvoller gelöst. Da haben die NSW gleichzeitig auch eine Zulassung als TFL.

Das wäre das was ich mir beim Passat auch wünschen würde...

Gruß

Der obere Teil ist korrekt, der untere ist falsch: Mercedes hat keine NSW verbaut, sondern Abbiegelichter. Diese sind aber von Mercedes zusätzlich als NSW zugelassen worden (so die Aussage von Hella).

@VWTouran: Ein Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, usw. hat immer nur eine Zulassung für den bestimmten Verwendungszweck. D.h. ein Blinker darf nicht als Begrenzungsleuchte verwendet werden (Wenn nicht vom Fahrzeughersteller schon so zugelassen), eine Begrenzungsleuchte darf nicht als Rücklicht verwendet werden und ein NSW eben nicht als TFL. Gründe hierfür sind z.B. die erforderliche Leuchtstärke und der Abstrahlwinkel.

Hätte VW nicht geschlafen, sondern eine zusätzliche Zulassung für die NSW gemacht, dass sie auch in gedimmter Funktion als TFL betrieben werden dürften, dann wäre das jetzt alles ok.

TFL

Hallo,

das ist ja vielleicht alles richtig, aber solange der TÜV dies nicht bemängelt ist es doch in Ordnung.

Gruß

Re: TFL

Zitat:

Original geschrieben von VWTouran


Hallo,

das ist ja vielleicht alles richtig, aber solange der TÜV dies nicht bemängelt ist es doch in Ordnung.

Gruß

Ein TÜVler sieht leider auch nicht alles, eine Versicherung meistens schon, wenn sie im Schadenfall zahlen soll.

Mach einfach was Du für richtig hältst. Beklage Dich aber nachher nicht, es hätte niemand was gesagt.

TFL

Hallo,

warum malt ihr immer extrem fälle an die Wand!

Versicherung zahlt nicht was soll der schwachsinn, die prüfen dann nach ob das TFL oder der Nebelscheinwerfer gebrannt hat.

Re: TFL

Zitat:

Original geschrieben von VWTouran


Hallo,

warum malt ihr immer extrem fälle an die Wand!

Versicherung zahlt nicht was soll der schwachsinn, die prüfen dann nach ob das TFL oder der Nebelscheinwerfer gebrannt hat.

Ich erkläre es Dir nochmal, ein letztes Mal:

Eine Veränderung an der Lichtanlage führt zum Erlöschen der Betrieberlaubnis. D.h. wenn die NSW nicht mehr als NSW leuchten können, weil abgeklemmt, dann hast Du was verändert. Wenn Du in den Hauptscheinwerfer anstatt der 55W-Birne eine 100W-Birne reinmachst, wenn Du in das Standlicht eine LED reinmachst, usw., Ergebnis ist das Gleiche, keine Betrieberlaubnis mehr. Ob das Schwachsinn ist oder nicht ist was anderes.

Ein Fahrzeug ohne Betrieberlaubnis darf nicht mehr fahren. Wenn Du einen kleinen Unfall hast, dann wird da keiner Nachschauen, was Du gemacht hast. Bei einem größeren Schaden (Personenschaden) sieht das schon anders aus. Da wird die Versicherung den Schaden von Dir bis auf den letzten Cent zurückholen.

Ob das dann jemand rausfinden wird oder nicht, ist vorab mal egal. Du sollst ja auch nur wissen, was passieren kann und dass Dir da kein TÜVler die Hand hält.

VW könnte das mit dem Tagfahrlicht so einfach lösen. einfach bei den Standlichtbirnen eine H7 Lampe einbauen, die als Tagfahrlicht dient und wenn man das Standlicht einschaltet, werden diese einfach gedimmt.

Kann vielleicht jemand aus Deutschland mal diesen Vorschlag direkt an VW machen???
Wenn ich ein Mail nach Deutschland schicke, wird es immer an die Vertretung in der Schweiz geschickt und die wissen nur das was VW in Deutschland rausgibt, aber nicht was in zukunft kommen wird.
Gruss Alex

Hallo Alex,

VW müsste ja nur eine erweiterte Zulassung für den NSW machen, fertig.
Auch wäre es möglich, so wie Du vorgeschlagen hast, eine stärkere Birne ins Standlicht zu machen, die komische Plastikscheibe vorne weg, dann sollte ähnlich dem Audi ein gutes Tagfahrlicht dabei rauskommen. Aber auch hier muss dann erst die Zulassung dafür gemacht werden.

Ich denke aber, dass es Gründe hierfür gibt, dies nicht so zu machen, denn beim Audi gab es das ja schon und so hätte man das bei VW auch integrieren können, hat man aber nicht.

Gruß
Axel

Tagesfahrlicht

Zitat:

Original geschrieben von nudria


Grüße an die gemeinde,

in AT is tagfahrlicht standart, dh. die xenos brennen autom. kann man allerdings umgehen in dem man den lichregler auf standlicht stellt somit sind die xenos aus und des standlicht brennt. (lichter im kombiistr. sind dann aus) aber brennen tut immer was ;-)
kann jetzt ned sagen, ob es in der schweiz zulässig is, nur mit standlicht, bei uns gilt auch das Standlicht wie die nebler als tagfahrlicht.

grüße
nudria

Hallo wenn du das Standlicht einschaltest so ist doch der sinn vom Tagfahrlicht unsinnig denn es heißt ja Standlicht und auch in Schweiz sowie Östereich Italien usw.ist das Fahrlicht am Tage anzuschalten somit wist du auch immer bei Dämmerrung und schlechter sicht gesehen Regen Schneefall usw.

Servus !

Standlicht ALLEINE ist auch in Österreich verboten.

LG
Mike

Hallo.

Ich muss den alten Thread noch mal aufwärmen.

Heute habe ich einen Passat 3C aus Österreich auf der Autobahn gesehen mit Tagfahrlicht (TFL), die Lichtanlage war die ohne Xenons. Ja, ich meine TFL, nicht Dauerfahrlicht (DFL). Als Tagfahrlicht dienten zwei (sehr) kleine Lichtquellen ganz an den äußeren Rändern der Scheinwerfer. Die Lichter waren so winzig, das man diese kaum gesehen hat - sah aber eigentlich ganz nett aus.

Liefert VW in Österreich Tagfahrlicht in dieser Variante aus oder habe ich da ein nachträglich eingebautes Tagfahrlicht gesehen?
Zweite Frage in diesem Zusammenhang: Wie ist denn das Dauerfahrlicht bei der Lichtanlage ohne Xenons gelöst? Brennt da einfach das Abblendlicht - oder gibts DFL ohne Xenons gar nicht?

Prao

Zitat:

Original geschrieben von Prao


Hallo.

Ich muss den alten Thread noch mal aufwärmen.

Heute habe ich einen Passat 3C aus Österreich auf der Autobahn gesehen mit Tagfahrlicht (TFL), die Lichtanlage war die ohne Xenons. Ja, ich meine TFL, nicht Dauerfahrlicht (DFL). Als Tagfahrlicht dienten zwei (sehr) kleine Lichtquellen ganz an den äußeren Rändern der Scheinwerfer. Die Lichter waren so winzig, das man diese kaum gesehen hat - sah aber eigentlich ganz nett aus.

Liefert VW in Österreich Tagfahrlicht in dieser Variante aus oder habe ich da ein nachträglich eingebautes Tagfahrlicht gesehen?
Zweite Frage in diesem Zusammenhang: Wie ist denn das Dauerfahrlicht bei der Lichtanlage ohne Xenons gelöst? Brennt da einfach das Abblendlicht - oder gibts DFL ohne Xenons gar nicht?

Prao

Das werden die ganz normalen Standlichter gewesen sein.

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