Tagfahrlicht: PS19W gibts die leuchte auch in WEIß ??
Hi,
suche die tagfahrlicht: PS19W in weiß finde nichts bei ebay und co.
vielleicht hat einer was gefunden und könnte sie mir mal posten
danke im Voraus
😁
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Spawn_NDH
soweit ich weiß nicht, also nicht was legal ist...
och man das kann doch net sein :/
würde man denn wirklich den ganzen versicherungsschutz verlieren? nur wegen der kleinen led? oder gibts da irgendwelche abstriche? bspw. nur eigenbeteiligung oder so? weiß das jemand?
könnte man wenn jmd anhnung hätte eine zugelassene weiße mit dem sockel kopplen und wäre dass dann legal?
Zitat:
Original geschrieben von Aud18p
och man das kann doch net sein :/Zitat:
Original geschrieben von Spawn_NDH
soweit ich weiß nicht, also nicht was legal ist...würde man denn wirklich den ganzen versicherungsschutz verlieren? nur wegen der kleinen led? oder gibts da irgendwelche abstriche? bspw. nur eigenbeteiligung oder so? weiß das jemand?
könnte man wenn jmd anhnung hätte eine zugelassene weiße mit dem sockel kopplen und wäre dass dann legal?
Nein!
Also doch Umbau auf Xenon. 😁😁
@Aud18p
wenn ich so deine Beiträge verfolge (Doppelrohrauspuff, Xenon Licht), dann frage ich mich ob du das richtige Auto gekauft hast 😉
Zitat:
Original geschrieben von weolli0808
@Aud18p
wenn ich so deine Beiträge verfolge (Doppelrohrauspuff, Xenon Licht), dann frage ich mich ob du das richtige Auto gekauft hast 😉
XD wenn sich jeder ein auto mit vollausstattung holen könnte dann würde es dieses forum oder "tuning"-fragen wahrscheinlich nicht geben 😁
n bisschen was muss man ja verändern können 😉
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aber verbünftig tunen, kein 18jähriges bling bling atu tuning😉
Zitat:
Original geschrieben von micha225
aber verbünftig tunen, kein 18jähriges bling bling atu tuning😉
Ach Micha, ist doch nicht bling bling, das tagfahrlicht muss ja nicht die ganze zeit blinken ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Aud18p
Ach Micha, ist doch nicht bling bling, das tagfahrlicht muss ja nicht die ganze zeit blinken ;-)Zitat:
Original geschrieben von micha225
aber verbünftig tunen, kein 18jähriges bling bling atu tuning😉
du weißt ja was ich damit sagen wollte...entweder richtig (xenon) oder gar nicht😉
lg
es wird nie legale Umbauten auf LED Leuchtmittel oder Xenon in Halogenscheinwerfern geben !
Jeder Scheinwerfer, jedes Rücklicht und jedes andere Beleuchtungsteil hat seine E-Nummer bzw. Betriebserlaubnis mit dem dazugehörigen Leuchtmittel erhalten. Tauschst du dieses Leuchtmittel, und damit meine ich nicht zb. H7 Standard gegen H7 Osram, Phillips etc., dann hat dieser Scheinwerfer oder diese Leuchte keine Betriebserlaubnis mehr. Leider muss man da in den sauren Apfel beißen. Diese Nachbauscheinwerfer wurden halt mit LED Leuchtmitteln geprüft und freigegeben. Das sie ab Mj. 08 nicht mehr verwendbar sind hast du ja in dem anderen Thread schon erfahren. Am Ende bleibt man abhängig von dem was der Vorbesitzer gewollt hat bzw. der Wahl des Gebrauchtwagen. Ich kenne die Bauchschmerzen zu genüge die ein paar Ausstattungsmerkmale bereiten können die am Wagen fehlen und die man irgendwie haben möchte. Das trifft jetzt nicht auf meinen aktuellen zu (wäre schön blöd wenn ich mir das beim Konfigurator selbst versaut hätte), aber in der Familie und von meinen Vorgängerwagen kenne ich das.
schöne Ostern
Zitat:
Original geschrieben von dlorek
Tauschst du dieses Leuchtmittel, und damit meine ich nicht zb. H7 Standard gegen H7 Osram, Phillips etc., dann hat dieser Scheinwerfer oder diese Leuchte keine Betriebserlaubnis mehr. Leider muss man da in den sauren Apfel beißen.
Ja wenn es welche in ps19w weiss geben würde wärs ja schön :-(
Weiß jemand rechtlich genau (bspw Paragraph) was genau die Konsequenz ist bei Einsatz von LED?
D.h. Bspw bei Unfall bleibt man nur wegen einer LED auf allen kosten sitzen?
Oder gibts da Abstriche?
Wär ja sinnfrei wenn mir bspw jmd hinten drauf fährt und ich Schuld bin wenn ich vorne LEDs drin hab
Grüße
es hat rechtlich nichts mit der LED an sich zutun !
Es reicht das die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers durch Verwendung der nicht zulässigen Leuchtmittel erlischt. Somit erlischt die Betriebserlaubnis vom gesamten Fahrzeug. Keine Versicherung übernimmt irgendwelche Kosten für Schäden durch Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis! Wir gehen hier mal von Blechschäden aus... wenns Personen betrifft "Auweia" 🙄
Streng genommen ist es sogar Vertragsbruch gegenüber der versicherung. Diese wird dir sicherlich vorschreiben den Wagen betriebstauglich zu halten.
Vielleicht finden sich ja hier ein paar hundert die gerne weißere Lampen hätten, dann kann Osram mal weißere machen :-)
bei millionen von verkauften leuchtmitteln lockst du keinen hersteller mit ein paar hundert hinterm ofen vor.
allein die entwicklungskosten, lichtgutachten, zulassung, produktion etc kosten zuviel für die paar lämpchen...oder bist du bereit dafür 100€ oder mehr zu zahlen?
das meinte ich ja weiter oben, das es sich für keinen hersteller rechnet😉
lg
Zitat:
Original geschrieben von dlorek
es hat rechtlich nichts mit der LED an sich zutun !Es reicht das die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers durch Verwendung der nicht zulässigen Leuchtmittel erlischt. Somit erlischt die Betriebserlaubnis vom gesamten Fahrzeug. Keine Versicherung übernimmt irgendwelche Kosten für Schäden durch Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis! Wir gehen hier mal von Blechschäden aus... wenns Personen betrifft "Auweia" 🙄
Streng genommen ist es sogar Vertragsbruch gegenüber der versicherung. Diese wird dir sicherlich vorschreiben den Wagen betriebstauglich zu halten.
... aber auch abgesehen davon, muss ja nicht Blech sein es könnte ja auch sein das die LED zu heiß wird und irgendwann fängt dadurch das Auto an zu brennen, dann wirds schon heftig. Also auch wenn LED cool aussehen, ich hätte davor zuviel angst das etwas passieren könnte.
Zitat:
Original geschrieben von Midleja
... aber auch abgesehen davon, muss ja nicht Blech sein es könnte ja auch sein das die LED zu heiß wird und irgendwann fängt dadurch das Auto an zu brennen, dann wirds schon heftig. Also auch wenn LED cool aussehen, ich hätte davor zuviel angst das etwas passieren könnte.Zitat:
Original geschrieben von dlorek
es hat rechtlich nichts mit der LED an sich zutun !Es reicht das die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers durch Verwendung der nicht zulässigen Leuchtmittel erlischt. Somit erlischt die Betriebserlaubnis vom gesamten Fahrzeug. Keine Versicherung übernimmt irgendwelche Kosten für Schäden durch Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis! Wir gehen hier mal von Blechschäden aus... wenns Personen betrifft "Auweia" 🙄
Streng genommen ist es sogar Vertragsbruch gegenüber der versicherung. Diese wird dir sicherlich vorschreiben den Wagen betriebstauglich zu halten.
Naja da würde man ja wenn nur zu einer Marken LED greifen...
Zitat:
Original geschrieben von Aud18p
Naja da würde man ja wenn nur zu einer Marken LED greifen...Zitat:
Original geschrieben von Midleja
... aber auch abgesehen davon, muss ja nicht Blech sein es könnte ja auch sein das die LED zu heiß wird und irgendwann fängt dadurch das Auto an zu brennen, dann wirds schon heftig. Also auch wenn LED cool aussehen, ich hätte davor zuviel angst das etwas passieren könnte.
Ein wenig seltsam finde ich das ja schon: Allüberall in Autozeitschriften, Fernsehserien etc., sieht man irgendwelche Tagfahrlichtnachbau-Anleitungen. Dabei ist es ja völlig irrelevant, ob Halogen oder LED: Nachrüstlösung ist Nachrüstlösung und JEDE muß ihre ABE haben.
Ich muß gestehen, auch ich habe mir LED-Tagfahrlicht zum Nachrüsten gekauft, aber vor lauter Schiss nach 12 Monaten (!!) immer noch nicht eingebaut - 70 EUR liegen in Sand gesetzt im Schrank. Aber jeden Tag, den ich auf der Bahn fahre (und im Rhein-Main-Gebiet geht es nicht ohne), sehe ich dermassen viele, die mit Nachrüstlösungen und BlingBling unterwegs sind, da würde ein weisseres Standard-Tagfahrlicht (!) überhaupt nicht auffallen. Gesetz hin oder her: Aber was sagen denn die Gerichte? Sind diese denn nicht dem Geist des Gesetzes verbunden?
Ich bin viel mehr erstaunt über die BlingBling-Weihnachtsbeleuchtung der LKW, blau (?!), grün, gelb, rot. Und obwohl ich ständig im Forum "Verkehr & Sicherheit" mitlese, kommt kein *einziges* Posting dazu von jemandem, der deswegen angehalten wurde. Mir ist klar, das ist ein Wischiwaschi-Argument, es gibt kein "Gleich unter gleich" vor Gericht, daher würde ich es eher als Umfrage verstanden wissen wollen.
Ich verstehe es ja, wenn jemand unten in den NSW-Blenden Nightrider-Kit-LED-Leisten mit Lauflicht verbaut wie die Golf-GTI-Fraktion und diese dann angehalten werden, aber ein wenig Vertrauen habe ich durchaus auch in die Gerichte hier bei uns, daß sie im Falle eines Unfalls auch die wahre Ursache eines Unfalls zu würdigen wissen. Teil- und Vollkasko mal ausgenommen...das ist ja ein Vertrag zwischen VN und VG.
Und ich finde es in der Tat merkwürdig, daß jede China-Pamperlfirma H7-Halogen-Lampen herstellen darf, und die darf ich einfach reinstecken und gut ist's, aber sobald man LED-H7 reinsteckt ==> Tod und Teufel und nix mit ABE.
Ich weiß, wir hier zählen nicht mehr zu der Szene, die allnächtlich von der Polizei rausgefischt wird, wir fahren keinen getunten Golf III GTI mehr, aber, wer hat denn Erfahrungen welcher Art auch immer mit LED's gemacht - negativ wie auch positiv?
Wahrscheinlich gehört das jetzt eher nach Verkehr & Sicherheit...sorry für OT.
vg,
v77100