Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV

Audi A4 B8/8K

wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?

Beste Antwort im Thema

manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.

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Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


@pb.joker
Gab es für Audis mit dem TFL-Band so einen Schreibeschriebs für jeden ? Wohl kaum...Und für die Rennleitung ist im Zweifelsfall sowas in Null Komma Nix möglich herauszufinden was richtig ist. Sind auch alles nur Menschen...

Warum sollte es? Dein eigenes Beispiel verwende ich nun gegen dich 😉: deine LED-Rückleuchten: eine bereits eingeführte, gängige Beleuchtung (TFL gibt´s schon länger, TT, A4 B7, A6, A8) wird nun mit LEDs befeuert (TFL "bei uns", "Rückleuchten" bei Dir).

Ich rede vom TFL im Scheinwerfer integriert, also kombinierte Leuchten. Zudem verstehe ich den Zusammenhang Deines Argumentes gerade nicht. Meinst Du eine neue Zulassung wegen anderer Leuchtmittel ? Meine Rückleuchten wurden erst 2005 mit dem Passat B6 eingeführt...gab es bestimmt schon vorher an anderen Typen wie EOS, Tiguan, Golf etc. da bin ich mir aber nicht sicher.

Die Polizei hat die Möglichkeit anhand der aufgedruckten / eingepressten E-Nummern im Zweifelsfall zu prüfen ob angebrachte Leuchten wirklich so betrieben werden wie ab Werk vorgesehen, falls die sich nicht sicher sind (oder warum auch immer), gibts einen Mängelschein und man muss zum Sachverständigen TÜV/DEKRA und das Auto vorstellen. So war das eigentlich schon immer. Und sich noch zu streiten wie im "Standlichtfall" weiter oben per Gericht, muss man das haben ?

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Ich rede vom TFL im Scheinwerfer integriert, also kombinierte Leuchten. Zudem verstehe ich den Zusammenhang Deines Argumentes gerade nicht. Meinst Du eine neue Zulassung wegen anderer Leuchtmittel ?

Genau das mein ich. TFL kombiniert im Scheinwerfer integriert ist auch im A4 8K nicht neu.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Aber mit so Lichtspielereien für den öffentlichen Straßenverkehr bin ich ganz vorsichtig,

Ich auch, daher hat bei mir die Sicherheit oberste Priorität und daher habe ich TFL+RL codiert.

Ich bin schon so oft auf Fahrzeuge aufgelaufen, welche nur vorne Beleuchtet waren und von hinten erst im letzten Moment zu erkennen gewesen sind. da könnt ich mich jedesmal gewaltig ärgern.
Grad bei dem miesen Wetter die letzten Tage wieder oft gesehen. Es ist draußen zwar hell genug, sodass man eigentlich kein Licht bräuchte, aber die straße ist nass und man wirbelt eine schöne Gischt hinter sich her. In dieser verschwindet leider jedes unbeleuchtete Auto. 🙁

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Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156



Die Polizei hat die Möglichkeit anhand der aufgedruckten / eingepressten E-Nummern im Zweifelsfall zu prüfen ob angebrachte Leuchten wirklich so betrieben werden wie ab Werk vorgesehen, falls die sich nicht sicher sind (oder warum auch immer), gibts einen Mängelschein und man muss zum Sachverständigen TÜV/DEKRA und das Auto vorstellen. So war das eigentlich schon immer. Und sich noch zu streiten wie im "Standlichtfall" weiter oben per Gericht, muss man das haben ?

Die Polizei prüft keinesfalls Anhand von E-Nummern ob Leuchten, wie vorgesehen, betrieben werden dürfen. Sie prüfen nur ob sich eine E-Nummer an den entsprechenden Leuchten befindet, im Zweifel muss ein Sachverständiger das prüfen. Ich hatte ja schon lange vorher geschrieben, dass die Rennleitung nicht immer auf dem aktuellen Stand ist und gelegentlich auch Willkür hinzukommt. Das gilt gleichermaßen auch für TÜV/DEKRA. Das der Fahrer des Wohnmobils geklagt hat finde ich gut, denn man muss sich nicht immer alles gefallen lassen.

Ich sehe auch keine rechtlich Grundlage die es verbietet wenn die Rückleuchten mit dem TFL zusammen an sind.

Zitat:

So einfach ist das (zumindest für mich). Ich kann auch nicht einfach bei mir US-Standlicht über die Blinker codieren, weils eben in D nicht zugelassen ist, in Amiland schon

Was die mitleuchtenden Blinkleuchten vorne angeht (US-Version) ist das so auch nicht richtig. Diese dürfen gedimmt mitleuchten.

Zitat:

bei meinem Passat die Nebler als TFL oder als Kurvenlicht zu codieren.

Allenfalls als Abbiegelicht, oder hast du schwenkbare Nebler ?

Ich frage mich bei dieser Diskussion ob in D wirklich andere Gesetze bezüglich TFL + Rücklicht gelten.
Bei meinem 8K (Mj 2010) leuchten die LED- Rücklichter von Anfang an mit, ohne Codierung!
Keiner hat sich jemals darüber aufgeregt.

LG Chris

Zitat:

Original geschrieben von Geronimo001



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156



Die Polizei hat die Möglichkeit anhand der aufgedruckten / eingepressten E-Nummern im Zweifelsfall zu prüfen ob angebrachte Leuchten wirklich so betrieben werden wie ab Werk vorgesehen, falls die sich nicht sicher sind (oder warum auch immer), gibts einen Mängelschein und man muss zum Sachverständigen TÜV/DEKRA und das Auto vorstellen. So war das eigentlich schon immer. Und sich noch zu streiten wie im "Standlichtfall" weiter oben per Gericht, muss man das haben ?
Sie prüfen nur ob sich eine E-Nummer an den entsprechenden Leuchten befindet, im Zweifel muss ein Sachverständiger das prüfen. Ich hatte ja schon lange vorher geschrieben, dass die Rennleitung nicht immer auf dem aktuellen Stand ist und gelegentlich auch Willkür hinzukommt. Das gilt gleichermaßen auch für TÜV/DEKRA.

Schrieb ich ja siehe Mängelschein im Zweifelsfall, da gehe ich mit. Prüfen vor Ort dürfen sie das schon (und das können sie auch), aber hier ist wie überall aus Zeitmangel die Institution gefordert die dafür zuständig ist. TÜV/DEKRA & Co.

Zitat:

Original geschrieben von Geronimo001



Zitat:

So einfach ist das (zumindest für mich). Ich kann auch nicht einfach bei mir US-Standlicht über die Blinker codieren, weils eben in D nicht zugelassen ist, in Amiland schon

Was die mitleuchtenden Blinkleuchten vorne angeht (US-Version) ist das so auch nicht richtig. Diese dürfen gedimmt mitleuchten.

Leider musste mein Bruder seinen Chevy Impala Import völlig umstricken lassen was die Beleuchtung angeht, da waren auch gelbe standig mitleuchtenden Blinkleuchten vorn drin, die auch normal als Blinker funktionierten, aber er musste alles "europäisieren" lassen und der Abnahme stand dann nichts mehr im Weg. Also scheint das auch nicht erlaubt zu sein. Im VCDS steht bei meinem Passat eindeutig daneben: "nur US-Version". Und ganz fett in der Anleitung, man solle hier die im jeweiligen Land gültige Regelung beachten.

Zitat:

Original geschrieben von Geronimo001



Zitat:

bei meinem Passat die Nebler als TFL oder als Kurvenlicht zu codieren.

Allenfalls als Abbiegelicht, oder hast du schwenkbare Nebler ?

Meinte Abbiegelicht. Kurvenlicht gibts beim B6 nur mit Xenon, richtig. Codieren lässt sich so vieles...

@pb.joker

Natürlich brauchten die da eine andere Zulassung (Änderung der E-Nummer), ändert sich doch auch das Abstrahlverhalten gravierend. Das ist auch der Grund warum Nachrüst-LED-Funzeln (ich meine die zum Austausch der Leuchtmittel, nicht der ganze Scheinwerfer) so selten zugelassen sind. Die Zulassung muss immer als ganze Einheit erfolgen (Scheinwerfer + Leuchtmittel). Ändere ich ein Teil was die Abstrahlcharakteristik ändert, ist die Zulassung erloschen. Oder noch besser diese ganze Xenon-Hid-Kit Geschichte...einfach Brenner in normale Scheinwerfer rein und schön Blenden ;-) Die Liste ist lang...

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156



@pb.joker

Natürlich brauchten die da eine andere Zulassung (Änderung der E-Nummer), ändert sich doch auch das Abstrahlverhalten gravierend. Das ist auch der Grund warum Nachrüst-LED-Funzeln (ich meine die zum Austausch der Leuchtmittel, nicht der ganze Scheinwerfer) so selten zugelassen sind. Die Zulassung muss immer als ganze Einheit erfolgen (Scheinwerfer + Leuchtmittel). Ändere ich ein Teil was die Abstrahlcharakteristik ändert, ist die Zulassung erloschen. Oder noch besser diese ganze Xenon-Hid-Kit Geschichte...einfach Brenner in normale Scheinwerfer rein und schön Blenden ;-) Die Liste ist lang...

Ist mir alles bekannt.

Nur: Was hat das mit meinem Posting zu tun? 😕

Mir scheint, es am Verständnis, was der Unterschied ist zwischen einer Modifikation einer bestehenden Bauart und einer Verwendeung bestehender Beleuchtungseinheiten in Kombination anderer. Das wirft uns in der Diskussion aber nun arg weit wieder zurück.

EDIT: mal ganz profan und plastisch vorgestellt: ein Polizist steht vor einer getunten Karre, bei der das Blinklicht dauerleuchtet, Abblendlichtg brennt und am Heck die Rückleuchten aus zwei Streifen LEDs bestehen. An allen Leuchten prangen E-Zeichen. Was von all dem wird er wohl zuerst anprangern?

Dan meinen wir dasselbe.

Zur Frage in Deinem Beispiel:
Natürlich die Blinker (gelb), denn die haben sicherlich keine Zulassung als vorderes Positionslicht (weiß). Und in 2. Linie die LED-Leiste hinten, wenn sie nicht schon ab Werk so bei diesem Typ verbaut wurde. Aber wenn sie eine eingepresste E-Kennung haben, dann wird das wohl so erlaubt sein als Schlusslicht / Positionslicht hinten.

Herrlich mal wieder hier. Schade das ich den thread jetzt erst entdeckt habe.

Aber mal zur Abwechslung wieder ein praktischer Tipp für den TE: Codiere beim Standlicht einfach die Dimmung raus. Effekt: TFL bleibt TFL wie vom Hersteller gedacht, Standlicht bei Zündung aus bleibt ein Standlicht wie gedacht UND Standlicht bei Zündung an ergibt TFL+RL... tätätätä.

Einziger Haken der stören könnte: Du musst das ganze manuell ein- und ausschalten, aber Du hast dafür alle Optionen frei wählbar und der TÜV-Onkel wird weder bei Stellung 0 oder Auto ein, seiner Ansicht nach, illegales Verhalten feststellen können.

Zitat:

Original geschrieben von horchamol



Aber mal zur Abwechslung wieder ein praktischer Tipp für den TE: Codiere beim Standlicht einfach die Dimmung raus. Effekt: TFL bleibt TFL wie vom Hersteller gedacht, Standlicht bei Zündung aus bleibt ein Standlicht wie gedacht UND Standlicht bei Zündung an ergibt TFL+RL... tätätätä.
Einziger Haken der stören könnte: Du musst das ganze manuell ein- und ausschalten, aber Du hast dafür alle Optionen frei wählbar und der TÜV-Onkel wird weder bei Stellung 0 oder Auto ein, seiner Ansicht nach, illegales Verhalten feststellen können.

genau das ist die lösung! so habe ich es auch.😛

Zitat:

Original geschrieben von horchamol


Herrlich mal wieder hier. Schade das ich den thread jetzt erst entdeckt habe.

Aber mal zur Abwechslung wieder ein praktischer Tipp für den TE: Codiere beim Standlicht einfach die Dimmung raus. Effekt: TFL bleibt TFL wie vom Hersteller gedacht, Standlicht bei Zündung aus bleibt ein Standlicht wie gedacht UND Standlicht bei Zündung an ergibt TFL+RL... tätätätä.

Einziger Haken der stören könnte: Du musst das ganze manuell ein- und ausschalten, aber Du hast dafür alle Optionen frei wählbar und der TÜV-Onkel wird weder bei Stellung 0 oder Auto ein, seiner Ansicht nach, illegales Verhalten feststellen können.

tätätätä...und schon sind wir wieder da, wo wir angefangen haben - nämlich ganz am Anfang der Diskussion.

Und der Onkel vom TÜV prüft auch die Beleuchtungseinheiten auf ihre Funktionfähigkeit. Da in dem Falle das Positionslicht nicht mehr funktioniert (da "übercodiert"😉, wird der da rummeckern und sagen "Ihr Standlicht geht nicht". Also, nach dieser 360°-Drehung bleibt die optimale Lösung (vom Kauf einem BMW abgesehen 🙂) noch aus.

mfg

Das ist aber dann ein sehr engagierter und vor allem kniefieseliger Prüfer, der alle Kombinationen mit Zündung ein und aus durchprobiert. In diesem Falle würde ich es auf eine Diskussion ankommen lassen, denn im Stand (wofür Standlicht offenbar vorgesehen ist) funktioniert alles wie gefordert. Die Nebler lassen sich ja auch bei jedem Wetter und Lichtverhältnis in einen nicht erlaubten Betriebszustand bringen....

Aber egal, es war nur ein Tipp meinerseits. Und noch einfacher wäre - wie hier schon geraten - vor dem TÜV alles rausmachen und nach dem TÜV wieder rein. Amen.

Zitat:

Original geschrieben von horchamol


denn im Stand (wofür Standlicht offenbar vorgesehen ist) ...

Was aber, wenn mein PKW gar kein laut StVZO beschriebenes Standlicht, sondern ein laut Hersteller bezeichnetes Positionslicht hat? 😕 😰 😁 😉

AHHHHHHHHHHAHHHHHAHAHAAAAAAAAAAA! 🙄

Etz hörts halt auf.... Es wird langsam albern.... Machts was ihr wollt, aber lasst die Finger von VCDS und diversen Nachrüstbirnchen und LEDs und sucht Euch ein anderes Hobby. Origami oder so, aber nur Umweltpapier verwenden, auf nachwachsende Rohstoffe und die Energiebilanz achten! 😉

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