Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV
wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?
Beste Antwort im Thema
manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.
218 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Die Rückleuchten sind ja nur bei Standlicht (in Beamtendeutsch auch Positionslicht genannt) und Abblendlicht an. Und da TFL und Abblendlicht nicht gleichzeitig leuchten darf, sondern nur auf Standlicht gedimmt, hat der Onkel vom TÜV recht. Aber ich bin mal gespannt, ob er das mit der MMI-Einstellung bemerkt und wieder rummeckert. Aber viele TÜV-Siegel werden auch tagesformabhängig ausgestellt.Viel Erfolg und ich bin gespannt auf den Bericht...
mfg
"Und da TFL und Abblendlicht nicht gleichzeitig leuchten darf, sondern nur auf Standlicht gedimmt, hat der Onkel vom TÜV recht"
???
also wenn mir nachts ein A4 mit xenon entgegenkommt,sind die TFLs immer an,und das nicht nur auf standlicht gedimmt,oder steh ich irgendwie auf der leitung?
@an alle hier,wat is nu mit dem TFL und rückleuchten,laut §17 ja wohl nicht haltbar,oder???
gruß
Sobald Xenon an ist, werden die TFL gedimmt und sind damit kein TFL mehr. Man kann per Codierung die Dimmung bei Xenon verhindern, aber das wollen wir doch nicht ...😉
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Sobald Xenon an ist, werden die TFL gedimmt und sind damit kein TFL mehr. Man kann per Codierung die Dimmung bei Xenon verhindern, aber das wollen wir doch nicht ...😉
ah so,ok,hat meist immer so ausgesehen als wenn die TFLs noch voll an wären
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Alfamat156
Warum nicht, in meinem Handschuhfach befindet sich auch eine "COC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung" für die Rad/Reifenkombination der VW-Werksfelgen.
Warum nicht? Ganz einfach: weil von dieser Ausnahmegenehmigung für BMW dann nicht mehr wild spekuliert würde, sondern es bekannt wäre.
Der Vergleich zu den LED-Rückleuchten hinkt, da hier eine veränderte Bauart mit zugehörigen Leuchtmitteln zum Einsatz kommt. Betonung liegt auf "verändert" - und nicht völlig neu und konträr zur STVO/ZO. Anders wäre es, wenn sich VW z.B. entschließen würde, eine Unterbodenbeleuchtung zu verbauen - den TÜV zu schmieren - und bei Fahrt zu betreiben. Du glaubst doch nicht, daß die Rennleitung das so ohne Extraschreiben vom Verkehrsminister durchgehen lassen würde?
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Als ich noch keinen VW gefahren habe, wusste ich auch nichts von den neuen COC-Bescheinigungen etc. Ich muss nicht alles wissen und schon gar nicht von anderen Herstellern, zumal es mich auch so nie interessiert hat. Allerdings MÜSSEN die TÜV-Ingenieure das wissen, da sie mit ALLEN Marken in Berührung kommen können. Dafür gibts auch Weiterbildungen, dafür haben die ein DIPLOM, das ist ihr Job. Und es ist bekannt, dass BMW ab 2006 die Dinger ab Werk so ausliefert...von dem Sachverhalt wusste ich vorher zwar auch nichts, aber sonst wären die Karren von denen nicht auf öffentlichen Straßen zugelassen. Ich habe ja auch keine Extra-Genehmigung für die LED-Lampen dabei, weils ab Werk schon so zugelassen ist. Tausche ich die Rücklichter gegen Nachbauten mit einigen Änderungen aus, ändert sich die Zulassung und ich muss evtl. einen Genehmigung mitführen. Die BMW haben im KFZ-Schein auch eine Typgenehmigung stehen, unter der sollte alles aufgeführt sein. Wenn es bei Audi erlaubt wäre, wäre es in D auch ab Werk aktiviert. So einfach ist das (zumindest für mich). Ich kann auch nicht einfach bei mir US-Standlicht über die Blinker codieren, weils eben in D nicht zugelassen ist, in Amiland schon. Als Audi mit dem TFL im Hauptscheinwerfer kam, war das ja auch schon ab Werk so zugelassen und keiner hat sich dran gestört, im Gegenteil, fast alle machen das jetzt nach. So manche Bastellösung (siehe Dayline Scheinwerfer mit Standlicht-Zulassung) werden gekauft und rechtswidrig als Möchtegern-TFL genutzt. Ist in sofern dasselbe wie nachträgliches Codieren des Rücklicht zum TFL oder bei meinem Passat die Nebler als TFL oder als Kurvenlicht zu codieren. Möglichkeiten gibts da einige...
Da hier alle Beleuchtungsmittel eine Genehmigung durchlaufen müssen bevor sie in Verkehr gesetzt werden, müssen sie dies auch tun wenn etwas baulich verändert wurde. Was hat denn da der TÜV/DEKRA oder der Verkehrsminister mit zu tun ? Dafür gibts das KBA. Und das LEDs eine andere Abstrahlung haben als Glühlampen muss ich nicht extra erwähnen. Dafür prangert z.Bsp. das bekannte E-Zeichen mit Wellenlinie + Zulassungsnummer auf jeder zugelassenen Beleuchtungseinrichtung. Unter dieser Nummer kann man nachschauen, für was die jeweilige Funzel zugelassen wurde. Aber nach diesem "Stoff" musst Du dann selber suchen, das wird mir dann doch zuviel des Guten.
Mag sein, daß dem TÜV solche Sonderlocken per Rundbrief zugestellt werden - die Polizei wird wohl kaum einen Ausnahmenkatalog im Handschuhfach mitführen. Die hält sich an die STVO/ZO - und ohne ein Schreiben für die BMWs gibts auch dann Probleme. Da so ein ausnahmeschreiben m.W. für BMW nicht existiert bleibe ich bei meiner "Gesetzeslücke" 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von pb.joker
Mag sein, daß dem TÜV solche Sonderlocken per Rundbrief zugestellt werden - die Polizei wird wohl kaum einen Ausnahmenkatalog im Handschuhfach mitführen. Die hält sich an die STVO/ZO - und ohne ein Schreiben für die BMWs gibts auch dann Probleme. Da so ein ausnahmeschreiben m.W. für BMW nicht existiert bleibe ich bei meiner "Gesetzeslücke" 🙂.
Ich bleibe auch dabei, wenn es die Grünen nicht einmal schaffen, schwarze Rückleuten ohne Zulassung zu erkennen und Auspuffanlagen, die nicht zugelassen sind, zu erhören, dann glaube ich auch nicht an ein Wunder, dass selbige überhaupt wissen, dass es in der STVO eine "Gesetzeslücke" geben könnte. Ich frage meinen Bekannte, ob er mir die Rücklichter beim nächsten Aufenthalt beim🙂 auf "An" Codiert.
GaK S+S
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Es gab sogar schon Beamte die meinten, Fahren mit Standlicht am Tag sei nicht erlaubt 😎
§17 STVO Abs 2...das haben die sogar nicht nur richtig gemeint, sondern gewußt. Und das beste, es gilt nicht nur am Tag ;-) Verrät eigentlich auch schon der Name.
@pb.joker
Gab es für Audis mit dem TFL-Band so einen Schreibeschriebs für jeden ? Wohl kaum...Und für die Rennleitung ist im Zweifelsfall sowas in Null Komma Nix möglich herauszufinden was richtig ist. Sind auch alles nur Menschen...
Zitat:
Original geschrieben von Alfamat156
§17 STVO Abs 2...das haben die sogar nicht nur richtig gemeint, sondern gewußt.Zitat:
Original geschrieben von DVE
Es gab sogar schon Beamte die meinten, Fahren mit Standlicht am Tag sei nicht erlaubt 😎
Absatz 2 bezieht sich auf Absatz 1, setzt also Beleuchtungspflicht voraus. Solange die nicht gilt, darf man auch am Tag mit "Standlicht" fahren. Alles andere ist urban legend ...
Gruß DVE
Zitat:
Original geschrieben von Alfamat156
§17 STVO Abs 2...das haben die sogar nicht nur richtig gemeint, sondern gewußt. Und das beste, es gilt nicht nur am Tag ;-) Verrät eigentlich auch schon der Name.Zitat:
Original geschrieben von DVE
Es gab sogar schon Beamte die meinten, Fahren mit Standlicht am Tag sei nicht erlaubt 😎@pb.joker
Gab es für Audis mit dem TFL-Band so einen Schreibeschriebs für jeden ? Wohl kaum...Und für die Rennleitung ist im Zweifelsfall sowas in Null Komma Nix möglich herauszufinden was richtig ist. Sind auch alles nur Menschen...
Ach weißt du, wenn man einen Absatz 2 zitiert oder darauf hinweist, dann sollte man auch Absatz 1 nicht unerwähnt lassen. Auf diesen bezieht sich nämlich Absatz 2 und das macht auch Sinn.
Also so langsam landest du in einer gewissen Schulade bei mir, kann mir nicht helfen.
GaK S+S
Ok, ihr habt recht. Das habe ich eben gefunden: http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Da ich mir immer die Mühe mache, solchen Popanz rauszusuchen und zu zerpflücken, hättet ihr doch gleich die Quelle nennen können ;-) Man lernt eben nie aus...
Zitat:
Original geschrieben von Alfamat156
Na wenn das so ist, werde ich auch immer mit Fernlicht am Tag durch die Gegend rumpeln, weil ja Absatz 2 auf 1 aufbaut...also irgenwie passt das nicht. Nach dieser Theorie wäre ja alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Klasse ! Siehe die darauf folgenden Absätze...die wäre also alle am Tag erlaubt, ja ?
Vielleicht muss man für die Antwort kein Vekehrstudium besitzen, es reicht ein normaler Menschenverstand. Jeder hat sich so im Verkehr zu verhalten, dass kein anderer behindert oder belästigt wird. Gilt bei Fernlicht auch für die Nacht.
GaK S+S
Guten Morgen,
also mit einer solchen Diskussion kann man sein Wochenende auch rum bekommen 😛
Ich hoffe es fühlt sich jetzt keiner auf den Schlips getreten. Ich findes es bewundernswert, mit welcher Energie und Hingabe versucht wird, ein Thema aufzubereiten und aufzuklären.
mfg