Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV

Audi A4 B8/8K

wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?

Beste Antwort im Thema

manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.

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Zitat:

Original geschrieben von strspree


Nur durch Einbeziehen der Rückleuchten werden auch die Länder in der EU ihre Gesetze ändern, in denen ein Tagfahrlicht als Tageslicht nicht ausreicht.

Sinnigerweise haben die Nordländer bereits entsprechende Regelungen. Genau deshalb gibt es ja auch bei Audi die Skandinavierschaltung, welche bei mir auch codiert ist.

Gruß DVE

... Und, weil bei denen lange nachts keine Dunkelheit herrscht.

@alfa: ich geb Dir ja mit deinen Ausführungen recht, aber ich hab im §17 keine Ausführung gefunden, daß das Schlußlicht+Kennzeichenbeleuchtung mit Abblendlicht geschaltet werden darf. Darf man nun daraus schließen, daß das - genauso wie TFL - auch nicht mit dem Schlußlicht kombiniert werden darf? Wohl kaum.

😎mein lieber mann, hätte gar nicht gedacht, dass ich da so eine diskussionsrunde ausgelösen würde.
kollegen von mir, die jetzt auch den neuen a4 als firmenwagen bekommen haben, wollen die codierung von mir haben und auf eigene kosten beim freundlichen auf rücklicht mit tfl nachrüsten. wenn es nächstes jahr einen neuen gibt, mache ich das auch wieder. es gibt wohl sogar eine petition an den bundestag, wo gefordert wird, dass man tfl mit rücklicht vom gesetz her festlegen soll.
also dann mal freudiges weiterdiskutieren; es schon interessant zu sehen, was es so für beamte unter den autofahrern gibt - genau wie im richtigen leben oder beim fahren, wenn die hutgesichter unterwegs sind und einem vorschreiben wollen, wie man zu fahren hat. schönes wochenende.

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Zitat:

Original geschrieben von pb.joker


@alfa: ich geb Dir ja mit deinen Ausführungen recht, aber ich hab im §17 keine Ausführung gefunden, daß das Schlußlicht+Kennzeichenbeleuchtung mit Abblendlicht geschaltet werden darf. Darf man nun daraus schließen, daß das - genauso wie TFL - auch nicht mit dem Schlußlicht kombiniert werden darf? Wohl kaum.

Ok, §17 STVO Abs. 2 steht doch alles nötige drin. Da wir nun schon genauesten erörtert haben, dass die Kennzeichenbeleuchtung nicht ohne Schlusslicht / Standlicht / Positionslicht eingeschaltet werden darf, ist mit dem Verb "abblenden" das Abblendlicht gemeint. Oder kennst Du noch sonstige Beleuchtungseinrichtungen, die abblenden können ? Da es genau genommen nur 3 Stufen ohne Zusatzbeleuchtung gibt (die alle Autohersteller werksseitig auch nach dem Gesetz beschalten außer die bekannten Ausnahmen und eben BMW mit gedimmten Schlusslicht + TFL ab MJ 2006):

1. Standlicht, Positionslicht, Schlusslicht, Kennzeichenbeleuchtung = damit zu fahren ist untersagt
2. Abblendlicht + Punkt 1 = normales Fahrlicht / Abblendlicht
3. Fernlicht + Punkt 1 = Aufblendlicht

Zusatzbeleuchtungseinrichtungen wie TFL werden hier in diesem § nicht erwähnt.

Habe mal aus Spaß und Interesse bei meinem Passat die Skandinavierschaltung codiert, aber noch nicht getestet ob da die Kennzeichenbeleuchtung aktiv ist. Kann ich nochmal nachschauen...aber ist in D eh nicht vorgesehen.

@TE

Weiß zwar nicht was das mit Hutgesichter zu tun hat. Dazu zähle ich mich im Übrigen überhaupt nicht, soviel wie in den letzten Tagen habe ich selten die §en und Regelungen durchforstet. Aber es ist einfach mal sehr informativ, die Gesetzestexte sachlich auseinanderzunehmen bzw. zu diskutieren, man lernt ja nie aus. Allemal besser sich mal mit der Materie genauer zu befassen, als wild alles ohne nachdenken nachzumachen und sich vllt. selbst noch ein Ei zu legen. Ich für meinen Teil habe keine Lust wegen solchen Lapalien / Grauzonen aus dem Verkehr gezogen zu werden, das kostet nur Zeit / Ärger und manchmal auch Geld. Und alles nur damit es schön aussieht.

@Capt. Radebeck`s

Leute wie dich nenne ich "Wadenbeißer" 😉

..ich finde es interessant, wenn Leute wie du Licht ins Dunkel bringen wollen 🙂. Weiter so.

Gruß RC

Da sag ich doch mal besten Dank, egal wie es gemeint war. ;-)

@Rest

Weiß nicht, ob es schonmal angesprochen worden ist, aber regt evtl. zum Nachdenken an:

Da die Funktion bekanntermaßen beim Mitbewerber BMW aktiviert und scheinbar zugelassen ist, würde ich mir mal die Frage stellen, warum das in meinem Auto codierbar aber nicht aktiviert ist. BMW hat sicherlich dafür eine Summe X für die Zulassung hingeblättert, Audi hat es für ein Top-Modell oder andere Märkte außerhalb D vorgesehen, die Zulassung ist in der Prüfung oder wurde eben abgelehnt. Oder oder oder...bei meinem Passat ist auch so vieles codierbar von Komfortfirlefanz bis Beleuchtung ist so vieles möglich was in D nicht aktiviert ist. Aber mit so Lichtspielereien für den öffentlichen Straßenverkehr bin ich ganz vorsichtig, auch weil die Rennleitung die gleichen "Arbeitsgeräte" hat, da fällt das sicher auch noch mehr auf.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Zusatzbeleuchtungseinrichtungen wie TFL werden hier in diesem § nicht erwähnt.

Genau das ist es ja, was mich daran stört. Daraus zu schließen daß TFL kombinatorisch mit den anderen Beleuchtungen nicht genutzt werden darf ist

für mich

dürftig unterstützt. Das mag wohl der Grund sein, daß dieser Umstand letzt auch vom ADAC als Gesetzeslücke bezeichnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


BMW hat sicherlich dafür eine Summe X für die Zulassung hingeblättert, Audi hat es für ein Top-Modell oder andere Märkte außerhalb D vorgesehen, die Zulassung ist in der Prüfung oder wurde eben abgelehnt. Oder oder oder...

Das glaubst Du doch wohl selber nicht, oder? Und jeder BMW Fahrer hat ein Schreiben beim Kauf übergeben bekommen und führt es mit sich, welches diese Sondergenehmigung belegt und einer evtl. Prüfung durch die Rennleitung standhält? Never

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Zusatzbeleuchtungseinrichtungen wie TFL werden hier in diesem § nicht erwähnt.
Genau das ist es ja, was mich daran stört. Daraus zu schließen daß TFL kombinatorisch mit den anderen Beleuchtungen nicht genutzt werden darf ist für mich dürftig unterstützt. Das mag wohl der Grund sein, daß dieser Umstand letzt auch vom ADAC als Gesetzeslücke bezeichnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


BMW hat sicherlich dafür eine Summe X für die Zulassung hingeblättert, Audi hat es für ein Top-Modell oder andere Märkte außerhalb D vorgesehen, die Zulassung ist in der Prüfung oder wurde eben abgelehnt. Oder oder oder...
Das glaubst Du doch wohl selber nicht, oder? Und jeder BMW Fahrer hat ein Schreiben beim Kauf übergeben bekommen und führt es mit sich, welches diese Sondergenehmigung belegt und einer evtl. Prüfung durch die Rennleitung standhält? Never

Warum nicht? Beim Toyota hatte ich eines für eine Reifengröße, die Serienmäßig mit dem Fahrzeug geliefert wurden, aber im Brief nicht aufgeführt wurden.

Was machen die ganzen Reimporte aus Dänemark?

GaK S+S

Zitat:

Original geschrieben von strspree



Warum nicht? Beim Toyota hatte ich eines für eine Reifengröße, die Serienmäßig mit dem Fahrzeug geliefert wurden, aber im Brief nicht aufgeführt wurden.
Was machen die ganzen Reimporte aus Dänemark?

GaK S+S

Nachträglich per TÜV/Dekra zugelassene Reifengrößen sind Gang und Gäbe und stehen nicht im Widerspruch zur STVO/STVZO. Ein Schreiben, was die Gültigkeit gewisser Paragraphen für den Fahrzeugführer ausklammert, das ist ne andere Kategorie.

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Zitat:

Original geschrieben von strspree



Warum nicht? Beim Toyota hatte ich eines für eine Reifengröße, die Serienmäßig mit dem Fahrzeug geliefert wurden, aber im Brief nicht aufgeführt wurden.
Was machen die ganzen Reimporte aus Dänemark?

GaK S+S

Nachträglich per TÜV/Dekra zugelassene Reifengrößen sind Gang und Gäbe und stehen nicht im Widerspruch zur STVO/STVZO. Ein Schreiben, was die Gültigkeit gewisser Paragraphen für den Fahrzeugführer ausklammert, das ist ne andere Kategorie.

Dann nimm nur die Reimporte aus Dänemark. Die gibt es seit Jahrzehnten mit Tagesfahrlicht vorn und hinten. Und bei etlichen Fahrzeugen ist es auch nicht das Standlicht, welches als TFL genutzt wird.

GaK S+S

Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


Ich für meinen Teil habe keine Lust, wegen solchen Lapalien / Grauzonen aus dem Verkehr gezogen zu werden ...

Ungeachtet der rechtlichen Situation halte ich die Wahrscheinlichkeit, weil zusätzlich zum TFL das Rücklicht leuchtet, angehalten zu werden für Null.

Wenn ich allerdings da wo Abblendlichtpflicht gilt, nur das TFL anhabe (Tunnel, Witterung, Dämmerung) provoziere/riskiere ich angehalten zu werden. Aber eben nicht weil das Rücklicht mitleuchtet, sondern vorn nicht das Abblendlicht.

Gruß DVE

Zitat:

Original geschrieben von pb.joker



Zitat:

Original geschrieben von Alfamat156


BMW hat sicherlich dafür eine Summe X für die Zulassung hingeblättert, Audi hat es für ein Top-Modell oder andere Märkte außerhalb D vorgesehen, die Zulassung ist in der Prüfung oder wurde eben abgelehnt. Oder oder oder...
Das glaubst Du doch wohl selber nicht, oder? Und jeder BMW Fahrer hat ein Schreiben beim Kauf übergeben bekommen und führt es mit sich, welches diese Sondergenehmigung belegt und einer evtl. Prüfung durch die Rennleitung standhält? Never

Warum nicht, in meinem Handschuhfach befindet sich auch eine "COC / EWG Übereinstimmungsbescheinigung" für die Rad/Reifenkombination der VW-Werksfelgen. Da in meinem Kfz-Brief/Schein nur eine einzige Rad/Reifenkombi eingetragen ist. Dennoch habe ich an meinem Passat auch LED-Rückleuchten, die keiner weiteren Bescheinigung bedürfen, da hier VW schon die Lizenz-/Abnahmegebühren gezahlt hat um sie rechtmäßig in Verkehr zu bringen.

Bei den Reimporten aus Dänemark (Bekannter hat so einen 2004er Toledo mit dem aktivierten Fahrlicht wo die Abblendscheinwerfer gedimmt sind als Reimport) da gibts auch nichts zu bemängeln, da hier auch am Tag das Fahren mit Licht erlaubt ist. Mehr macht diese Schaltung ja auch nicht.

@DVE

Die Wahrscheinlichtkeit ist natürlich sehr gering, dennoch passiert das dann immer ganz nach Murphy´s Law: immer genau dann wenn man es nicht gebrauchen kann.

Zitat:

Bei den Reimporten aus Dänemark (Bekannter hat so einen 2004er Toledo mit dem aktivierten Fahrlicht wo die Abblendscheinwerfer gedimmt sind als Reimport) da gibts auch nichts zu bemängeln, da hier auch am Tag das Fahren mit Licht erlaubt ist. Mehr macht diese Schaltung ja auch nicht.

Deshalb rede ich auch von den Reimporten die als TFL nicht das Abblendlicht nutzen.

Da ich Lichtautomatik besitze und nutze, schaltet sich das Abblendlicht auch ein, wenn nötig. Nur manchmal zu spät nach meinem Gefühl. Damit sind die gewissen Nebel- oder Regensituationen gemeint in denen es für das Abblendlicht noch zu hell ist. Oder auf der Autobahn hätte ich gern immer die Rücklichter zum TFL an. Früher bin ich mit Abblendlicht auf der Autobahn gefahren, jetzt funzt alles automatisch, nur nicht ganz so wie gewünscht.
Ich hätte gern die Rücklichter immer an. Ich wüßte auch nicht was dagegen spricht und da können alle Oberbeamten und Möchtegernpolizisten auf die STVO verweisen, was solls. Ich glaube, die Wahrscheinlichkeit, deswegen angehalten zu werden, ist mehr als gering.

GaK S+S

GaK S+S

Diese Lichtautomatik kommt vom Regensensor/Lichtsensor und kann per VCDS in % angepasst werden. Je nach verwendeter Frontscheibe sind hier verschiedene Werte hinterlegt. Mir persönlich passiert das auch ab und zu, dass bei Dämmerung / Nebel das Licht zu spät eingeschaltet wird. Zu früh sehe ich da weniger als Problem an, aber das empfindet eh jeder anders. Hauptsache nachts ist das Licht an, oder frühs wenn mir manche noch im Dunkeln entgegenkommen, bei denen ist scheinbar nicht nur der Regen-/Lichtsensor zu träge ;-) So ganz abnehmen tun die ganzen Helferlein das Autofahren noch nicht ;-)

Das mit der Wahrscheinlichkeit sehe ich ebenso. Der Rest liegt natürlich IMMER in der Verantwortung des jeweiligen Fahrers, alle hier sind mind. 18 und haben den Führerschein, daher sollten man schon genau wissen was man tut im öffentlichen Straßenverkehr. Die ganzen Regelungen und STVO dienen nur dem prinzipiellen Zweck sich mal mit der Materie genauer zu beschäftigen. Dieses Thema hier ist ja noch richtig harmlos, wenn man bedenkt was sonst noch alles so rumfährt.

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