Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV
wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?
Beste Antwort im Thema
manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.
218 Antworten
A7 / TT 8S haben es ab werk hinten aktiv inkl. Kennzeichen 😉
** und dafür jetzt wieder einen alten Thread rauskramen ?
Hi Leute,
ich würde ebenfalls gerne meine Rückleuchten beim TFL aktivieren. Mein Freundlicher behauptet allerdings er könnte Codierungen dieser Art nicht vornehmen. Daher suche ich zur Zeit im Raum Lemgo (32657) jemanden, der mir hier weiterhelfen kann.
Kennt ihr jemanden?
Liebe Grüße,
Jan
Hi J-N.Lange
Ich komme aus 31710. Melde dich per pn bei mir. Wenn dann aber erst in neuem Jahr.
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Inzwischen gibt es für das Thema eine klare gesetzliche Regelung:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
Auszug:
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
......
Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Das besagt nur, das TFL nicht zusammen mit den Rückleuchten leuchten müssen..., wohl aber dürfen?
Wo ist der besagte Anhang zu den TFL?
Zitat:
@Scotty18 schrieb am 13. November 2016 um 15:08:57 Uhr:
daher TFL über Rückleuchten nur MIT Kennzeichenbeleuchtung ?!
Das lese ich so nicht.
Ist also meiner Meinung nach beides möglich.
... dürfen. ...
ich habe mir das TFL mit Rückleuchten seit 4 Jahren codiert, ( habe VCDS) und war schon öfter mal hier in Bielefeld beim Tüv zwecks Hauptuntersuchung und div Eintragungen und nie hat einer was dazu gesagt. Dient doch auch der Sicherheit, und überhaupt, wenn ich bei uns durch den Westfalentunnel fahre, nervt mich die Xenonautomatik. Kaum ist es an, ist der Tunnel schon fast zu Ende. Daher TFL mit Rückleuchten.
Moin
Ich habe die Tagfahrlicht selber angebracht und auch mit der Zündung verbunden sobald ich auf Stellung 1 gehe ist das Tagfahrlicht schon an, und so möchte ich jetzt rote LED Streifen (Slip ) anbringen hinten ist das erlaubt wenn ich dies mit vorne überbrücke.?? Wäre für jede Antwort Dankbar.
Bomber50
@Bomber50 Du bist hier im Audi B8 Forum gelandet, um was für ein Auto geht es denn?
Moin
Grüße nach Coburg.
Zu meinen FZ. geht es um einen MB 168 Bj.2000 90 PS 1,6 l
Habe die Skrip ( selbstklebend ) hinten mit dem Tagfahrlicht verbunden. Ist das erlaubt. Laut Polizei in Italien nicht. Aber in DE weiß ich es nicht. Brauche da dringend hilfe. Die Skrip habe ich hinten direkt auf die Stoßstange geklebt unterhalb der Rücklichter.
Bomber50
Zitat:
@Bomber50 schrieb am 24. April 2017 um 18:59:42 Uhr:
Moin
Grüße nach Coburg.
Zu meinen FZ. geht es um einen MB 168 Bj.2000 90 PS 1,6 l
Habe die Skrip ( selbstklebend ) hinten mit dem Tagfahrlicht verbunden. Ist das erlaubt. Laut Polizei in Italien nicht. Aber in DE weiß ich es nicht. Brauche da dringend hilfe. Die Skrip habe ich hinten direkt auf die Stoßstange geklebt unterhalb der Rücklichter.
Bomber50
Wieso dringend? Bist Du demnächst in Afrika unterwegs? 😁