Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV

Audi A4 B8/8K

wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?

Beste Antwort im Thema

manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.

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Zitat:

@Audimann77 schrieb am 17. März 2015 um 15:06:07 Uhr:


solange da nicht steht, daß es verboten ist, ist es erlaubt 😉

ich drücke Dir am 10.04. zum Termin meinen A5 mit codierten Rückleuchten in die Hand und Du streitest Dich bitte mit dem Prüfer....dem - der jetzt schon kategorisch dagegen ist 😉

Zitat:

@hohirode schrieb am 17. März 2015 um 15:08:16 Uhr:



Zitat:

@Audimann77 schrieb am 17. März 2015 um 15:06:07 Uhr:


solange da nicht steht, daß es verboten ist, ist es erlaubt 😉
ich drücke Dir am 10.04. zum Termin meinen A5 mit codierten Rückleuchten in die Hand und Du streitest Dich bitte mit dem Prüfer....dem - der jetzt schon kategorisch dagegen ist 😉

Ich fahre dann damit zu meinem Prüfer 😁

Zitat:

@Audimann77 schrieb am 17. März 2015 um 15:11:11 Uhr:



Zitat:

@hohirode schrieb am 17. März 2015 um 15:08:16 Uhr:


ich drücke Dir am 10.04. zum Termin meinen A5 mit codierten Rückleuchten in die Hand und Du streitest Dich bitte mit dem Prüfer....dem - der jetzt schon kategorisch dagegen ist 😉

Ich fahre dann damit zu meinem Prüfer 😁

ehrlich...ich hatte schon so viel Autos, war aber tatsächlich noch nie mit einem Auto beim TÜV, die gingen alle vor Ablauf der ersten Fälligkeit wieder weg. Mit den Zweirädern oder dem Anhängerle schon alle 2 Jahre aber das ist ja pillepalle. Ich lasse mich überraschen vom "Neuland"....da muss man doch ein wenig Respekt dem Prüfer beim ersten mal entgegen bringen und nicht gleich streiten wollen 😉

Man muss ja auch gar nicht streiten..., aber man kann ja dann ggf. fragen, wo das bitteschön geregelt ist, dass TFL nicht in Verbindung mit den Rückleuchten leuchten dürfen.

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genau darauf wollte ich ja hinaus : ) die Herren bei der Prüfstelle sollte mir sowas begründen wenn sie es pauschal ablehnen 😉

mittlerweile nimmt sich der TÜV schon sehr viel heraus,
vermutlich ist die 2.te Untersuchung eine lukrative Quelle an noch mehr Geld zu kommen.

Ein Kollege ist vor drei Wochen nicht durch die erste HU nach drei Jahren gekommen, weil die

"Tankdeckel Verliersicherung" gebrochen war!

Auf dieses Ding gibt es tatsächlich Patente!

(so wie auf dem Bild zwischen den beiden roten Strichen)

Zitat:

@bauks schrieb am 16. März 2015 um 20:05:00 Uhr:



Zitat:

@sniffthetears schrieb am 12. Dezember 2014 um 13:58:03 Uhr:


Und wenn man keinen TÜV wegen der codierten Rückleuchten bekommt, dann das TFL einfach im MMI deaktivieren und gut ist. TFL ist keine Pflicht.
Da fällt mir ein... TFL ist Pflicht ab 2012, oder?

Nein, es muss nur bei Neufahrzeugen innerhalb der EU dabei sein. Man kann es aber ausschalten bzw. man muss es nicht verwenden.

Zitat:

@ONKELTOM7777 schrieb am 17. März 2015 um 19:29:22 Uhr:



Ein Kollege ist vor drei Wochen nicht durch die erste HU nach drei Jahren gekommen, weil die
"Tankdeckel Verliersicherung" gebrochen war!

Grunz..., bei mir wurde vom TÜV noch nie der Tankdeckel geöffnet..., aber man sagte mir bei meinem letzten Termin vor zwei Wochen, dass es sich bei fehlendem Aufkleber am Amaturenbrett / an der Scheibe (mit der Höchstgeschwindigkeitsangabe der Winterreifen) bei Benutzung von Winterreifen zum Zeitpunkt des TÜV-Termins, um einen gravierenden Mangel handelt..., der zur Verweigerung der TÜV-Plakette führen kann...

Zitat:

der zur Verweigerung der TÜV-Plakette führen kann...

Ja, das ist so. Ich habe auch länger mit dem Prüfer diskutiert, dass sowieso nur ich das Fahrzeug führe und außerdem die Tempowarnung auf 210 km/h eingestellt sei.

Er hat mich dann fahren lassen, als ich ihm versprochen habe, dass ich mir sofort beim Reifenhändler einen Aufkleber hole. Seither klebt er Sommer wie Winter drin. Wenn man mit Sommerreifen zum TÜV fährt, ist es kein Problem mit dem Aufkleber. ;-)

Zitat:

@senderlisteffm schrieb am 19. März 2015 um 09:26:00 Uhr:


.... Wenn man mit Sommerreifen zum TÜV fährt, ist es kein Problem mit dem Aufkleber. ;-)

ich kann auch ohne Geschwindigkeits-Aufkleber mit Winterreifen zum TÜV fahren und bekomme diesbezüglich definitiv keine Probleme 😉

...denn ich habe die paar Euro pro Reifen mehr bezahlt und gleich welche mit Kennzeichnung - V = 240 kmh - genommen. Da mein Auto eine eingetragene Vmax von "nur" 228 hat - erübrigt sich somit das "Pickerl" 😉

Zitat:

...denn ich habe die paar Euro pro Reifen mehr bezahlt und gleich welche mit Kennzeichnung - V = 240 kmh - genommen. Da mein Auto eine eingetragene Vmax von "nur" 228 hat - erübrigt sich somit das "Pickerl" 😉

Erstens, warum soll ich, wenn ich die nicht brauche und V Winterreifen nur Nachteile bringen? Zweitens, es gibt keine Y Winterreifen. 😉

Zitat:

@senderlisteffm schrieb am 19. März 2015 um 10:26:34 Uhr:



Zitat:

...denn ich habe die paar Euro pro Reifen mehr bezahlt und gleich welche mit Kennzeichnung - V = 240 kmh - genommen. Da mein Auto eine eingetragene Vmax von "nur" 228 hat - erübrigt sich somit das "Pickerl" 😉

Erstens, warum soll ich, wenn ich die nicht brauche und V Winterreifen nur Nachteile bringen? Zweitens, es gibt keine Y Winterreifen. 😉

das ist einzig und allein Dein Problem...wenn Dir der Chef keine anderen Winterreifen kauft und die 30 Euro Gesamtmehrkosten sparen muss...ist das halt so.

Nachteile der V-Reifen gegenüber H- Reifen !?...welche sollen das sein ?...ich fahre die - V - jetzt seit ewigen Zeiten auf diversen Fahrzeugen ( u.a. 3 verschiedene 8K und nun auf dem A5 ), wohne mit Sicherheit in einer Gegend, wo mehr Schnee fällt als im platten Land, fahre mehrmals im Jahr mit dem Fahrzeug in den Skiurlaub nach A und auch am WE sehr oft in die umliegenden Langlaufzentren in Rhön und Thüringer Wald. Bisher konnte ich keinerlei Nachteile feststellen, im Gegenteil - wenn auf den freien umliegenden Autobahnen die "fetten Karren" bei 210 bremsen, muss ich dahingehend nicht drauf achten.

Also bleibe sachlich....wo sind die Nachteile ?

Aber bitte nun nicht zu sehr vom eigentlichen (Thread) Thema hier abdriften... 😉

Zitat:

@senderlisteffm schrieb am 19. März 2015 um 10:26:34 Uhr:


Zweitens, es gibt keine Y Winterreifen. 😉
http://www.vredestein.de/pkw-reifen/winter/wintrac-xtreme-s/grossen

Ich weiß nicht, warum hier 12 Seiten lang diskutiert werden muss, ob oder ob nicht.
Ein kurzer Blick in die dazugehörigen Regularien klärt doch auf.

§49a der StVZO besagt, dass Lichttechnische Einrichtungen, die nach vorne vorne wirken nur zusammen mit den Schluss- und Kennzeichenleuchten aktiv sein. Ausnahme stellt das Tagfahrlicht dar, welches auch ohne Seitenmarkierungs-, Kennzeichen- und Schlussleuchten in Betrieb genommen werden dürfen.

Dies stellt jedoch eine Ausnahme dar und keine Vorschrift, wonach also die Frage, ob man die Schlussleuchten zusammen mit dem Tagfahrlicht schalten darf klar mir ja beantwortet werden kann.
Einzige Ausnahme stellt hier wieder dar, dass gemeinsam mit den aktivierten Schlussleuchten auch die Kennzeichenbeleuchtung aktiv sein muss.
Die ganzen Baureihen BMW E90, E91, E92 waren mit Tagfahrlicht und gleichzeitig aktiviertem Schlusslicht unterwegs und warum? Weil oben ganz klar steht, dass dies natürlich zulässig ist.

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