Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV

Audi A4 B8/8K

wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?

Beste Antwort im Thema

manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.

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Zitat:

@resusid schrieb am 25. April 2017 um 08:11:21 Uhr:



Zitat:

@Bomber50 schrieb am 24. April 2017 um 18:59:42 Uhr:


Moin
Grüße nach Coburg.
Zu meinen FZ. geht es um einen MB 168 Bj.2000 90 PS 1,6 l
Habe die Skrip ( selbstklebend ) hinten mit dem Tagfahrlicht verbunden. Ist das erlaubt. Laut Polizei in Italien nicht. Aber in DE weiß ich es nicht. Brauche da dringend hilfe. Die Skrip habe ich hinten direkt auf die Stoßstange geklebt unterhalb der Rücklichter.
Bomber50

Wieso dringend? Bist Du demnächst in Afrika unterwegs? 😁

Bestimmt nicht in Afrike, aber bevor ich Punkte bekomme oder das Auto still gelegt wird. :-)

und ohne geht es absolut nicht?

Also wie ich hier schon mal geschrieben hatte, sieht man mal wieder den EU-Behördenwahnsinn.
In Skandinavien müssen bei allen Fahrzeugen bei TFL ebenfalls die Rücklichter an sein (wenn sie dort neu verkauft werden). Da die EU-Übereinstimmungsbestimmungen festlegen, dass in einem EU-Land verkaufte Fahrzeuge (mit EU-Übereinstimmungserklärung) in der ganzen EU zugelassen sind, ergibt sich im Umkehrschluss, dass alle in der EU zugelassenen Ausstattungsvarianten in jedem EU-Land akzeptiert werden müssen. Daher ist meiner Meinung nach erlaubt, bei einem in Skandinavien gekauften Fahrzeug das Rücklicht bei TFL zu deaktivieren und bei einem in Italien gekauften Auto zu aktivieren.
Aber zwischen Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist halt ein grosser Unterschied.

Also das heißt jetzt für mich, ich lass es mal so wie ich es jetzt montiert habe. Denn was EU ist soll auch überall gelten, oder.?? Denn es kann nicht einer sagen hier bei uns ist das Verboten, und sobald ich über ein anderes Land fahre ist das wieder erlaubt, nur Geld macherei von Behörden. Aber ich werde sehen was der TÜV mir sagt. Denn ich muß nächsten Monat zum TÜV. wenn er auch der Meinung ist das es Verboten ist dann mach ich diese Rückleuchten wieder ab, schade für das Geld und die Arbeitzeit.

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kannst du ein paar Bilder posten wie das aussieht?
dann kann man noch etwas mehr dazu sagen.

aber einfach was hinkleben ohne das die eine Zulassung haben wirst du Probleme bekommen

Komme erst morgen früh dazu paar Bilder zu machen, und werde sie hier Posten.
Danke erstmal an alle für Eure hilfe.

Skrip, Slip, Unterhose - was für Dinger? Du meinst wohl LED Strips/Stripes. Also selbstgebastelte Beleuchtung? Das kannste direkt wieder abknibbeln. Sowas ist in D grundsätzlich nicht erlaubt.

Also ich habe ja vorne Strips als Tagfahrlicht in die Stoßstange auf der Chromleiste geklebt und das hält mega stark. Da hat sich in Italien die Polizei nicht beschwert, aber hinten in der Stoßstange auch auf den Chromstreifen geklebt das wäre angeblich Verboten. Das ist nicht selbstgebasteltets Zeug das habe ich so gekauft an der Autobahn Rasttätte .

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 25. April 2017 um 12:53:26 Uhr:


Komme erst morgen früh dazu paar Bilder zu machen, und werde sie hier Posten.
Danke erstmal an alle für Eure hilfe.

mich wundert es, das Du hier nach Rat suchst,
(was nicht heißen soll, dass Du nicht willkommen bist 😁)
aber eigentlich fährst Du doch ein schwäbisches Modell, oder?

ZITAT: "Zu meinen FZ. geht es um einen MB 168 Bj.2000 90 PS 1,6 l"

Für Insider: ein Elch 😁

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 25. April 2017 um 13:32:24 Uhr:


Das ist nicht selbstgebasteltets Zeug das habe ich so gekauft an der Autobahn Rasttätte .

Der war gut 😁.

Selbst gebastelt, heißt, daß es lichttechnisch am betreffenden Fahrzeug nicht genehmigt wurde. Dazu muß folgendes erfüllt sein:
Anbau gemäß StVZO §§ 49a - 54 und 60 und ECE REgelungen der EU,76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger. Wenn das alles erfüllt ist, darf der Hersteller die sogenannte E-Kennzeichnung anbringen.

Selbst drangeschweißte Flutlicht-Kampf-Batallione wären auch nicht erlaubt, nur weil sie an der Tanke um die Ecke verkauft würden. Denn ich wette mit Dir, das wurde dort zwar verkauft, hatte aber den dezenten Hinweis auf der Verpackung: "nicht zugelassen im Bereich der StVZO" 😛.

Oh Danke aber ich lese mir nicht das erst durch wenn ich weiß das wird Verkauft für 12V Fahrzeuge. Da bin ich ehrlich. Aber ich werde sehen was der TÜV meint.
Auch wenn ich einen 168 MB fahre und dort keinerlei Auskunft bekam habe ich direkt diesen Artikel hier gesehen und auch gleich hier nachgefragt.

Also diese Stripes sind nur für den Innenbereich zu verwenden bzw. nur für Show Zwecke.
Nicht alles was man kaufen kann ist auch im Straßenverkehr zugelassen.
Wie Joker schon geschrieben wenn keine E- Nummer an den Stripes ist, kannst du dir die Frage beim TÜV gleich sparen.

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 25. April 2017 um 15:45:38 Uhr:


Oh Danke aber ich lese mir nicht das erst durch wenn ich weiß das wird Verkauft für 12V Fahrzeuge.

Ich hätte da noch was in 12V:
http://www.rennsport-ehm.de/neuLED-Arbeitsscheinwerfer.htm

Verbessert evtl. die Sicht in der Nacht nach vorn. Alles zugelassen, da 12V ... der Hinweis ganz unten, nach STVZO § 52 (7) blabla ist dadurch nicht von Bedeutung ...🙄.

Super 😁😁😁

das sind Arbeitsscheinwerfer
sie dürfen nicht während der Fahrt an sein.
und nur weil 12V drauf steht heißt das nicht das sie verwendet werden dürfen.

hier der ganze Text:
Hinweis:
Nach STVZO § 52 (7) dürfen alle mehrspurigen Fahrzeuge mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet werden. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt (auf öffentlichen Straßen) benutzt werden, sondern nur bei stehenden Fahrzeugen, z.B. zum Be- und Entladen. Ausnahme sind Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung, der Reinigung von Straßen oder der Müllabfuhr dienen, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von allen anderen Scheinwerfern oder Leuchten eingeschaltet werden können - mit separaten Schalter. Die elektrische Schaltung zusammen mit dem Rückfahrlicht ist nicht zulässig. Es existieren keine besonderen Vorschriften für die Zulassung, z.B. nach ECE oder EG.

mal ne andere Frage was willst du überhaupt?
ein Tagfahrlicht?
dann nimm sowas klick

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