Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV
wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.
ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.
Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?
Beste Antwort im Thema
manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? 🙄 man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... 😰 und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.
218 Antworten
99% der Prüfer würden das gar nicht merken ; und dann sollen sie mir mal niederlegen (schriftlich) WARUM das verboten sein soll!
ich kann auch ein RE-Import Audi fahren der das ab werk codiert hat und bekomme damit 100% TÜV hier
Zitat:
@sniffthetears schrieb am 12. Dezember 2014 um 13:58:03 Uhr:
Und wenn man keinen TÜV wegen der codierten Rückleuchten bekommt, dann das TFL einfach im MMI deaktivieren und gut ist. TFL ist keine Pflicht.
Da fällt mir ein... TFL ist Pflicht ab 2012, oder?
vorne ja!
hinten keine Pflicht abgesehen in Ländern wie Italien ; glaub Österreich ; sowie Norwegen etc
Zitat:
@bauks schrieb am 16. März 2015 um 20:05:00 Uhr:
Da fällt mir ein... TFL ist Pflicht ab 2012, oder?Zitat:
@sniffthetears schrieb am 12. Dezember 2014 um 13:58:03 Uhr:
Und wenn man keinen TÜV wegen der codierten Rückleuchten bekommt, dann das TFL einfach im MMI deaktivieren und gut ist. TFL ist keine Pflicht.
Pflicht ist, dass es im Auto verbaut ist. Es muß aber (leider) nicht benutzt werden.
Ähnliche Themen
wie gesagt ich möchte es dann rechtlich begründet haben warum das verboten sein sollte, hier !
es ist nichts weiter wie wenn ich mit Abblendlicht fahre zudem ist die KZB auch immer dazu an
Hatte Ende Januar zum zweiten mal TÜV mit den codierten Rückleuchten, kein Problem. Wurde nicht bemängelt. Entweder nicht gemerkt oder wird geduldet... man weiß es nicht.
95% aller Prüfer werden es nicht merken da sie zum test eh immer licht NSL Warnblinker einschalten
3% wissen sowas nicht
1% übersehen es
...
Zitat:
@Scotty18 schrieb am 16. März 2015 um 21:21:20 Uhr:
...wie gesagt ich möchte es dann rechtlich begründet haben warum das verboten sein sollte...
Ich habe bisher auch keine Rechtsgrundlage gesehen, die das nicht erlauben sollte. Ergo ist es nicht verboten oder befindet sich in einer Grauzone...
warum GRAU wenn es nicht verboten ist.. wie gesagt man soll mir dann mal schriftlich den § Zeigen der dies verbietet.. dann würde ich auch "ruhe" geben wenn mir einer bei der Prüfung dazu was sagen würde 😉
Zitat:
@Scotty18 schrieb am 17. März 2015 um 11:18:08 Uhr:
warum GRAU wenn es nicht verboten ist.. wie gesagt man soll mir dann mal schriftlich den § Zeigen der dies verbietet.. dann würde ich auch "ruhe" geben wenn mir einer bei der Prüfung dazu was sagen würde 😉
ich habe mich heute a wenig eingelesen ...und nach mehrmaligem lesen der STVZO § 49a Absatz 5 Nr. 5 ist mir es eigentlich eindeutig.
Auszug aus der STVZO
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
mir nicht :
TOPIC:
(5) Alle nach vorn wirkenden...... (VORNE)
5.Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Man unterscheidet auf REINE TFLs ( z.b. extra Scheinwerfer) und die wie bei Audi vorne verbaut
100% = TFL
gedimmt = Standlicht (mit Abblendlicht erlaubt)
von hinten ist keine rede das man das Schlusslicht nicht dauerhaft von mir aus auch unabhängig vom TFL an haben kann muss darf oder sonst was.
Mal abgesehen davon das es in den "Nordländern" so schon Jahre lang Serie ist
Zitat:
@hohirode schrieb am 17. März 2015 um 14:32:52 Uhr:
ich habe mich heute a wenig eingelesen ...und nach mehrmaligem lesen der STVZO § 49a Absatz 5 Nr. 5 ist mir es eigentlich eindeutig.Zitat:
@Scotty18 schrieb am 17. März 2015 um 11:18:08 Uhr:
warum GRAU wenn es nicht verboten ist.. wie gesagt man soll mir dann mal schriftlich den § Zeigen der dies verbietet.. dann würde ich auch "ruhe" geben wenn mir einer bei der Prüfung dazu was sagen würde 😉Auszug aus der STVZO
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Der Abschnitt sagt ja nur, daß TFL vorne auch ohne Rückleuchten brennen darf.
Da steht aber nicht, daß TFL vorne + Rückleuchten hinten verboten ist.
Zitat:
@Audimann77 schrieb am 17. März 2015 um 14:49:45 Uhr:
Der Abschnitt sagt ja nur, daß TFL vorne auch ohne Rückleuchten brennen darf.Zitat:
@hohirode schrieb am 17. März 2015 um 14:32:52 Uhr:
ich habe mich heute a wenig eingelesen ...und nach mehrmaligem lesen der STVZO § 49a Absatz 5 Nr. 5 ist mir es eigentlich eindeutig.
Auszug aus der STVZO
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Da steht aber nicht, daß TFL vorne + Rückleuchten hinten verboten ist.
da steht aber auch nicht ausdrücklich - im Umkehrschluss zu Deiner Theorie 😉 - es ist erlaubt