1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Tagfahrlicht mal anders

Tagfahrlicht mal anders

VW Passat B5/3B

Hallo!

Ich würde auch ganz gerne TFL nachrüsten aber nicht gewöhnlich wie das die meisten hier machen.
Ich will keine dieser LED-Leisten, und keine dieser "Anbau-Zusatz-leuchten".
Am liebsten wäre mir so etwas wie beim Golf 6 wo das TFL beim Standlicht im Hauptscheinwerfer irgendwie integriert ist. Das gefällt mir perönlich am besten! Wobei das im 3BG wohl eher schwer werden könnte.
Ich weis dass es ja im 3BG die Möglichkeit gibt den PIN "TFL" am Lichtschalter zu brücken und so "TFL" zu haben, aber das ist ja eher suboptimal wenn man dafür die Hauptscheinwerfer verwendet, desweiteren in der BRD auch nicht so ganz erlaubt weil das technisch gesehen kein TFL ist.
Ich weis dass dies im Prinzip ein unlösbarer Fall ist, da ich selbstverständlich nichts machen will was gegen die Betriebserlaubnis verstößt.

Vielleicht habt ihr ja Ideen, gerne könnt ihr evtl obige Fehler verbessern!
BITTE, BITTE keine Diskussionen anfangen ob TFL sinnvoll ist oder nicht, was Legal ist und was nicht denn damit ist das FOrum schon zugemüllt genug.

Schönen Sonntag noch,

Gruß Hannes

Beste Antwort im Thema

Hallo,
wenn wir mal von einem "normalen -standart" Scheinwerfer ausgehen ist die offizielle und erlaubte somit auch zugelassene Schaltung:
Zündung an = kein Licht an = nix leuchtet
Lichtschalter Stellung 1 bzw Stand/Begrenzungsleuchten = Standlicht vorne +Rückleuchten (Kz Instrumente etc.)
Schalter Stellung 2 Abblendlicht = Hinten und Innen wie gehabt, vorne Leuchten zusätzlichzu den Standlicht"Birnen" die Abblendlichter
Nebelscheinwerfer können in Verbindung mit Abblendlicht und je nach einbauposition dürfen sie auch nur in Verbindung mit Standlicht leuchten

So sieht das die StVZo vor. Ausnahmen gibt es da eigentlich keine auch nicht bei Re-importen bzw importe aus Amiland - ( das es da doch welche gibt liegt an der nachlässigkeit / unwissenheit / handlungsfreiraum des Prüfingenieurs bzw der Zulassungsstelle )

TFL nach StVZo - haben als solche eine Kennzeichnung, eine bestimmte Lichtleistung, eine max / min Einbauhöhe bzw Einbaufeld Abstand von Aussen bzw zwischen den Leuchten.

Es ist nicht verboten auch am Tag mit Stand oder Abblendlicht zu fahren dann muß es aber vorne und hinten leuchten es ist auch nicht verboten das Standlicht über den Zündanlassschalter anzuklemmen, aber das nur die Abblendlichtleuchten leuchten ohne die Standlichtleuchten ist keine offizielle Schaltung gemäß StVZo, somit würde ein defekt in der Lichtanlage vorliegen bei der HU ein geringer Mangel und beim zwang Boxenstop durch die Rennleitung mindestens ein mündlicher Hinweis - bei verdacht auf "mutwillige Fehlschaltung" mindestens eine Mängelkarte"

Für die die es wirklich interessiert der "freundliche " Überwachungsverein oder die Suchmaschine im www hat da Unterlagen über die Bestimmungen der Lichtanlage an Fahrzeugen gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung.

40 weitere Antworten
40 Antworten

stimmt...ist nicht erlaubt!

An deinem Scheinwerfer wird wohl nicht das Kürzel für Tagfahrlicht eingraviert sein, denke ich ;-)

Wenn der Scheinwerfer Tagfahrlicht (durch welche Schaltung auch immer) darstellen darf, ist neben HC bzw. DC (für Xenon) usw. auch das Kürzel für Tagfahrlicht (ist mir grad entfallen, gucke ich noch mal nach) auf dem Scheinwerfer vorhanden.
Wenn nicht, ist das Fzg. nicht vorschriftsmäßig und kostet, je nachdem wie man es begründet, 25 Euro bzw. 90 Euro!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von diabolovr6


stimmt...ist nicht erlaubt!

An deinem Scheinwerfer wird wohl nicht das Kürzel für Tagfahrlicht eingraviert sein, denke ich ;-)

Wenn der Scheinwerfer Tagfahrlicht (durch welche Schaltung auch immer) darstellen darf, ist neben HC bzw. DC (für Xenon) usw. auch das Kürzel für Tagfahrlicht (ist mir grad entfallen, gucke ich noch mal nach) auf dem Scheinwerfer vorhanden.
Wenn nicht, ist das Fzg. nicht vorschriftsmäßig und kostet, je nachdem wie man es begründet, 25 Euro bzw. 90 Euro!

Gruß

25 - 90€? Das wäre ja gar nichts! Wenn an einem Fzg etwas nicht vorschriftsmäßig ist kann das noch sehr viel mehr Ärger geben, dewegen werde ich auch wiegesagt nichts unternehmen was nicht legal ist.

Zitat:

Original geschrieben von hannesk06



Zitat:

Original geschrieben von diabolovr6


stimmt...ist nicht erlaubt!

An deinem Scheinwerfer wird wohl nicht das Kürzel für Tagfahrlicht eingraviert sein, denke ich ;-)

Wenn der Scheinwerfer Tagfahrlicht (durch welche Schaltung auch immer) darstellen darf, ist neben HC bzw. DC (für Xenon) usw. auch das Kürzel für Tagfahrlicht (ist mir grad entfallen, gucke ich noch mal nach) auf dem Scheinwerfer vorhanden.
Wenn nicht, ist das Fzg. nicht vorschriftsmäßig und kostet, je nachdem wie man es begründet, 25 Euro bzw. 90 Euro!

Gruß

25 - 90€? Das wäre ja gar nichts! Wenn an einem Fzg etwas nicht vorschriftsmäßig ist kann das noch sehr viel mehr Ärger geben, dewegen werde ich auch wiegesagt nichts unternehmen was nicht legal ist.

25 Euro, wenn das Fzg. lediglich nicht vorschriftsmäßig ist und wenn das "unter aller Sau" ist und eine Gefährdung darstellt, sind das 90 Euro (Erlöschen BE)!

Ich würd´so etwas auch nicht machen...entweder richtig und legal oder gar nicht!

Gruß

Hallo,
wenn wir mal von einem "normalen -standart" Scheinwerfer ausgehen ist die offizielle und erlaubte somit auch zugelassene Schaltung:
Zündung an = kein Licht an = nix leuchtet
Lichtschalter Stellung 1 bzw Stand/Begrenzungsleuchten = Standlicht vorne +Rückleuchten (Kz Instrumente etc.)
Schalter Stellung 2 Abblendlicht = Hinten und Innen wie gehabt, vorne Leuchten zusätzlichzu den Standlicht"Birnen" die Abblendlichter
Nebelscheinwerfer können in Verbindung mit Abblendlicht und je nach einbauposition dürfen sie auch nur in Verbindung mit Standlicht leuchten

So sieht das die StVZo vor. Ausnahmen gibt es da eigentlich keine auch nicht bei Re-importen bzw importe aus Amiland - ( das es da doch welche gibt liegt an der nachlässigkeit / unwissenheit / handlungsfreiraum des Prüfingenieurs bzw der Zulassungsstelle )

TFL nach StVZo - haben als solche eine Kennzeichnung, eine bestimmte Lichtleistung, eine max / min Einbauhöhe bzw Einbaufeld Abstand von Aussen bzw zwischen den Leuchten.

Es ist nicht verboten auch am Tag mit Stand oder Abblendlicht zu fahren dann muß es aber vorne und hinten leuchten es ist auch nicht verboten das Standlicht über den Zündanlassschalter anzuklemmen, aber das nur die Abblendlichtleuchten leuchten ohne die Standlichtleuchten ist keine offizielle Schaltung gemäß StVZo, somit würde ein defekt in der Lichtanlage vorliegen bei der HU ein geringer Mangel und beim zwang Boxenstop durch die Rennleitung mindestens ein mündlicher Hinweis - bei verdacht auf "mutwillige Fehlschaltung" mindestens eine Mängelkarte"

Für die die es wirklich interessiert der "freundliche " Überwachungsverein oder die Suchmaschine im www hat da Unterlagen über die Bestimmungen der Lichtanlage an Fahrzeugen gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Fuhrparkmeister


Für die die es wirklich interessiert der "freundliche " Überwachungsverein oder die Suchmaschine im www hat da Unterlagen über die Bestimmungen der Lichtanlage an Fahrzeugen gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung.

So ist es. Leider fangen viele Zeitgenossen direkt mit dem Schrauben an, ohne sich vorher mal gründlich zu informieren...

Zitat:

Original geschrieben von Fuhrparkmeister



...
Es ist nicht verboten auch am Tag mit Stand oder Abblendlicht zu fahren dann muß es aber vorne und hinten leuchten es ist auch nicht verboten das Standlicht über den Zündanlassschalter anzuklemmen, aber daß nur die Abblendlichtleuchten leuchten ohne die Standlichtleuchten ist keine offizielle Schaltung gemäß StVZo, somit würde ein Defekt in der Lichtanlage vorliegen bei der HU ein geringer Mangel und beim Zwang Boxenstop durch die Rennleitung mindestens ein mündlicher Hinweis - bei Verdacht auf "mutwillige Fehlschaltung" mindestens eine Mängelkarte"
...

He Freunde,

von welcher "Rennleitung", "Boxenstop" und "Mängelkarte" redet Ihr da eigentlich ?!? - Im Grunde wollen wir nur auf öffentlichen Straßen autofahren, so ganz normal, z. B. zur oder auch mal für die Arbeit, zum Baumarkt und zum Bier holen, mal 'nen Ausflug, oder zur Waschanlage (zur Kneipe fahr ich mit 'm Radl).

Ob die Standlichtel vorne jetzt mitleuchten oder nicht, kann ich momentan nicht sagen, aufgefallen sind sie mir bisher noch nicht. Hinten ist jedenfalls duster wie die Nacht finster, solange ich nicht "das Licht einschalte". Die Stellung "Standlicht" gibt's bei mir überhaupt nicht.
Und jetzt kommt's: Das is alles original VW, nix geschraubt und nix verbastelt. Und wenn der Heini vom Verein zur Überwachung technischer Anlagen im Zuge seiner hoheitlichen Handlung sagt: "das paßt schon so", und das noch in sein Gutachten schreibt, dann kann ich mich auch drauf verlassen, daß ich nix ändern muß. Da kann mir Eure Rennleitung was der Geier was verzählen. - Ob ich was ändern will, ist eine ganz andere Sache.

Und mal ehrlich: Ob einer am Tag mit eingeschaltetem (Abblend-)Licht, original Tagfahrlicht oder nachgerüstetem Tagfahrlampen unterwegs ist, macht für die anderen Verkehrsteilnehmer keinen Unterschied. Besser gesehen werden alle drei, und zulässig sind auch alle drei Varianten. Einzig was leidet, sind die Mopedfahrer, die in dem Lichtermeer wieder untergehen, und der Geldbeutel, der den höheren Verbrauch decken muß.
... Rennleitung?! - also glaub ich 's noch ...

Grüße

Johnnie

Zitat:

Original geschrieben von johnnieW



Zitat:

Original geschrieben von Fuhrparkmeister



...
Es ist nicht verboten auch am Tag mit Stand oder Abblendlicht zu fahren dann muß es aber vorne und hinten leuchten es ist auch nicht verboten das Standlicht über den Zündanlassschalter anzuklemmen, aber daß nur die Abblendlichtleuchten leuchten ohne die Standlichtleuchten ist keine offizielle Schaltung gemäß StVZo, somit würde ein Defekt in der Lichtanlage vorliegen bei der HU ein geringer Mangel und beim Zwang Boxenstop durch die Rennleitung mindestens ein mündlicher Hinweis - bei Verdacht auf "mutwillige Fehlschaltung" mindestens eine Mängelkarte"
...
He Freunde,

von welcher "Rennleitung", "Boxenstop" und "Mängelkarte" redet Ihr da eigentlich ?!? - Im Grunde wollen wir nur auf öffentlichen Straßen autofahren, so ganz normal, z. B. zur oder auch mal für die Arbeit, zum Baumarkt und zum Bier holen, mal 'nen Ausflug, oder zur Waschanlage (zur Kneipe fahr ich mit 'm Radl).

Ob die Standlichtel vorne jetzt mitleuchten oder nicht, kann ich momentan nicht sagen, aufgefallen sind sie mir bisher noch nicht. Hinten ist jedenfalls duster wie die Nacht finster, solange ich nicht "das Licht einschalte". Die Stellung "Standlicht" gibt's bei mir überhaupt nicht.
Und jetzt kommt's: Das is alles original VW, nix geschraubt und nix verbastelt. Und wenn der Heini vom Verein zur Überwachung technischer Anlagen im Zuge seiner hoheitlichen Handlung sagt: "das paßt schon so", und das noch in sein Gutachten schreibt, dann kann ich mich auch drauf verlassen, daß ich nix ändern muß. Da kann mir Eure Rennleitung was der Geier was verzählen. - Ob ich was ändern will, ist eine ganz andere Sache.

Und mal ehrlich: Ob einer am Tag mit eingeschaltetem (Abblend-)Licht, original Tagfahrlicht oder nachgerüstetem Tagfahrlampen unterwegs ist, macht für die anderen Verkehrsteilnehmer keinen Unterschied. Besser gesehen werden alle drei, und zulässig sind auch alle drei Varianten. Einzig was leidet, sind die Mopedfahrer, die in dem Lichtermeer wieder untergehen, und der Geldbeutel, der den höheren Verbrauch decken muß.
... Rennleitung?! - also glaub ich 's noch ...

Grüße

Johnnie

Das ist halt Motortalk. sobald jmd nicht alles 10000% Serie hat was nicht unbedingt ne E-Zulassung hat, schreien alle

MÄNGELKARTE! VERS.CHUTZ! GEFÄHRDUNG! AHH! POLIZEI, PLAKETTE WEG!

Lasse reden. Ich fahre seit 2003 immer mit irgendeinem Teil bestimmt rum das nicht ne E-Zulassung hat. Hatte auch schon TFL, ja sogar das fette von Audi, hatte 4 rote SML usw...und hat das JEMALS? jmd interessiert. NEIN.

Max gibts ein: Du, du, oder, ne Frage, warum ist das so? Ist das original?

Ist ja schön wenn man die Leute drauf hinweist. Aber ständig den Moralapostel zu spielen find ich ein bischen übertrieben.
Die Leute sind schließlich alle alt genug.

Achso, ich hab illegale LED Standlichter. Oh bin ich böse. Mir gehört unbedingt der Führerschein entzogen. 🙄

Hi,
mal ein kleiner Tipp am Rande. Im Golf 6 wird das TFL mit einer H15 Lampe realisiert. Das ist eine Zweifadenlampe für Fern- und Tagfahrlicht. Nix von wegen gedimmtes Fernlicht.
mfg
vcom

Zitat:

Original geschrieben von vcom


Hi,
mal ein kleiner Tipp am Rande. Im Golf 6 wird das TFL mit einer H15 Lampe realisiert. Das ist eine Zweifadenlampe für Fern- und Tagfahrlicht. Nix von wegen gedimmtes Fernlicht.
mfg
vcom

2005 gabs aber noch keinen Golf6. 😉 Ich sag ja, so wurde das damals gemacht. Bei so alten Autos wie dem 3B oder 3BG funzt das immernoch so.

Zitat:

Original geschrieben von johnnieW



Zitat:

Original geschrieben von Fuhrparkmeister



...
...
Und wenn der Heini vom Verein zur Überwachung technischer Anlagen im Zuge seiner hoheitlichen Handlung sagt: "das paßt schon so", und das noch in sein Gutachten schreibt, dann kann ich mich auch drauf verlassen, daß ich nix ändern muß. Da kann mir Eure Rennleitung was der Geier was verzählen. - Ob ich was ändern will, ist eine ganz andere Sache.

da bist du im Irrtum! Die Rennleitung kann sehr wohl etwas anzweifeln, was irgendein Gutachter oder Prüfer abgenommen hat!Die haben ebenso die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Wäre nicht die erste "Eintragung", die rückgängig gemacht werden muss!

Zitat:

Original geschrieben von Passat_Pilotin


Das ist halt Motortalk. sobald jmd nicht alles 10000% Serie hat was nicht unbedingt ne E-Zulassung hat, schreien alle...

Das ist verständlich. Seriöse und verantwortungsbewußte Schrauber möchten nicht mit Kirmestuning in Verbindung gebracht werden...😉

Zitat:

Original geschrieben von Passat_Pilotin



Das ist halt Motortalk. sobald jmd nicht alles 10000% Serie hat was nicht unbedingt ne E-Zulassung hat, schreien alle
MÄNGELKARTE! VERS.CHUTZ! GEFÄHRDUNG! AHH! POLIZEI, PLAKETTE WEG!
Lasse reden. Ich fahre seit 2003 immer mit irgendeinem Teil bestimmt rum das nicht ne E-Zulassung hat. Hatte auch schon TFL, ja sogar das fette von Audi, hatte 4 rote SML usw...und hat das JEMALS? jmd interessiert. NEIN.
Max gibts ein: Du, du, oder, ne Frage, warum ist das so? Ist das original?

Ist ja schön wenn man die Leute drauf hinweist. Aber ständig den Moralapostel zu spielen find ich ein bischen übertrieben.
Die Leute sind schließlich alle alt genug.

Achso, ich hab illegale LED Standlichter. Oh bin ich böse. Mir gehört unbedingt der Führerschein entzogen. 🙄

Bin der gleicher meinung. Leute, wenn jemand fragt ob was technisch machbar ist, dann will er es auch wissen. Wenn jemad wissen will ob was Zugelasssen ist dann wird er nachfragen.

Manche leute sollten die frage erstmal lessen und dann erst antworten.

Zitat:

Original geschrieben von tony_os



Bin der gleicher meinung. Leute, wenn jemand fragt ob was technisch machbar ist, dann will er es auch wissen. Wenn jemad wissen will ob was Zugelasssen ist dann wird er nachfragen.
Manche leute sollten die frage erstmal lessen und dann erst antworten.

Gerade du solltest dann am anfang lesen was der Themenstarter gefragt hat!

Die meisten Antworten lauten hier, in diesem Fall, bei mir ist das so und bei mir so - warum wieso weshalb, keine Ahnung war schon immer so!

Um dem Themenstarter jetzt eine vernünftige antwort zu geben - wenn ich dich richtig verstanden habe magst du was zugelassenes aber nicht zusätzlich angeschraubtes oder angeklebtes - da bleibt dir nur der Austausch der Serienscheinwerfer gegen welche mit integriertem TFL

Wenn man die TFL-Option im Abblendlicht hat, ist dort ja eine Brücke.
Für diese Brücke kann man auch eine Widerstandsleitung nehmen, da ist das Abblendlicht dann ein wenig dunkler. Gibts auch original von VW, hab aber grade leider keine Teilenummer. Müsste aber glaube ich irgendwas um 20€ kosten.

Zitat:

Original geschrieben von Fuhrparkmeister



Zitat:

Original geschrieben von tony_os



Bin der gleicher meinung. Leute, wenn jemand fragt ob was technisch machbar ist, dann will er es auch wissen. Wenn jemad wissen will ob was Zugelasssen ist dann wird er nachfragen.
Manche leute sollten die frage erstmal lessen und dann erst antworten.
Gerade du solltest dann am anfang lesen was der Themenstarter gefragt hat!

Die meisten Antworten lauten hier, in diesem Fall, bei mir ist das so und bei mir so - warum wieso weshalb, keine Ahnung war schon immer so!

Um dem Themenstarter jetzt eine vernünftige antwort zu geben - wenn ich dich richtig verstanden habe magst du was zugelassenes aber nicht zusätzlich angeschraubtes oder angeklebtes - da bleibt dir nur der Austausch der Serienscheinwerfer gegen welche mit integriertem TFL

Kolesch, hab nur ein zitat kommentiert, und keine antwort gegeben.

Nur zur info, Hab bei mir auch TFL drinnen und wo ich noch kein xenon hatte war es bei mir so...
Schalter 0 = TFL und Ablendlich (ohne rückleuchten)
Schalter Standlich; Ablendlicht = funktion normal (ohne TFL)
Und kein schweinn hat was dagegen gesagt, weder Polizei noch sonst jemand. Wichtig war das wenn ich Ablendlicht oder Standlicht an mache das so funktioniert wie es auch normal ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen