Tagfahrlicht - In MUSS

in letzter zeit wurde ja viel über das pro (weniger unfälle) und contra (mehr verbrauch, mehr lampenverschleiß) des tagfahrlichtes diskutiert. auch vorher war ich eigentlich mehr pro eingestellt, doch seit heute morgen bin ich felsenfest überzeugt, dass eine ganzjahrespflicht für tagfahrlicht eingeführt werden muss.

und das nicht wegen 99,9% der fahrern, sondern von den 0,01%, die zu dumm sind ihren lichtschalter zu finden (anders kann ich es mir nicht erklären).

kurze beschreibung: heute morgen war ziemlich viel nebel (hielt sich auch den tag über). sichtweite lag so bei knapp 100m. ist ja an sich kein problem. alle fahren mit licht und schon kann man die autos aus 200 bis 300m entfernung sehen (auch ohne nebelschlussleuchte).

nicht allerdings die besagten 0,01%. so fährt man halt über eine (außerorts zwischen feldern verlaufende) umgehungsstraße entlang. es hatte etwas aufgeklart (ca. 150 - 200m sichtweite). und da kommt einen bei diesen lichtverhältnissen tatsächlich ein mercedes ohne licht entgegen. und natürlich kein roter, den man erkennen kann, sondern gleich noch ein merkwürdig grün/grau/silberner (ich würde es als perfekte nebel-tarnfarbe bezeichnen). wenn einem solch einer entgegenkommt sieht man ihn erst, wenn es schon geknallt hat. ich habe ihn erst ca. 100m vor mir gesehen. ich dachte erst ich guck nicht richtig. war auch so schockiert, dass ich gar net geguckt habe,was für ein fahrer drin sitzt (hätte ich noch ein paar vorurteile bringen können 😁)

also bitte leute: LICHT AN!!!

btw: in der stadt könnte ihr die nebelschlussleuchten ausmachen, die braucht man da nicht 😉

192 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von oink


Schonmal dran gedacht das unter solchen Bedingungen auch heute schon die Abblendlichtpflicht herrscht? Die Polizei könnte ohne weiteres Leute rausziehen, die bei dem Sauwetter das zur Zeit herrscht, kein Licht anhaben, und sie verwarnen oder Strafe zahlen lassen.
Passiert aber nicht...

Korrigiert mich falls ich mich irre, aber lt. StVO ist das anschalten von Fahrlicht (Abblendlicht) erst bei Sichtweiten unter 300m vorgeschrieben.

Fahre nun schon seit 4 Jahren mit Tagfahrleuchten. Wohne in Berlin und sobald ich die Brandenburger Alleen benutze, freue ich mich über jeden der mir mit Licht entgegen kommt. Gerade bei Kurven blitzt dann doch mal ein Lichtstrahl durch die Bäume und ein Auto/ Motorrad ist dadurch schon erkennbar!

Die Tagfahrleuchten haben damals so um die 50,-DM gekostet und waren relativ schnell und einfach eingebaut.
Wenn man bedenkt, das ich durch die TFL nur 2x6W verbrauche anstatt um die 140W bei Fahrlicht (incl. Rück-, Stand-, Tachobeleuchtung) haben sich die 50,-DM schon lange bezahlt gemacht.

Habe übrigens bei n-tv einen interessanten Artikel gefunden:

Zitat:

"

Sonntag, 8. Januar 2006
Autofahren in Deutschland
Bald tagsüber mit Licht

Autofahrer müssen bald auch in Deutschland tagsüber mit Licht fahren. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee kündigte eine verbindliche Regelung zum Tagfahrlicht an. Ein Datum für die Einführung der Lichtpflicht nannte Tiefensee noch nicht. Auf europäischer Ebene will sich die Bundesrepublik dafür einsetzen, dass für alle Neufahrzeuge eine Tagfahrlichtschaltung Pflicht wird.

In zahlreichen Staaten der EU, insbesondere in Skandinavien, aber auch in Österreich, ist das Fahren mit Abblend- oder speziellem Tagfahrlicht bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Tiefensee bezog sich auf Studien, nach denen diese Maßnahme die Verkehrssicherheit erheblich erhöht. "Das Ergebnis ist ganz eindeutig: Durch einen einfachen Handgriff, das Einschalten des Lichts, lassen sich viele Unfälle vermeiden", sagte er. Damit leiste das Fahren mit Licht auch am Tag einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Auf EU-Ebene strebt die Bundesregierung nach Tiefensees Angaben eine Verpflichtung an, Neuwagen mit Tagfahrlicht auszurüsten. "Dabei würde ein Dämmerungsschalter automatisch auf das Abblendlicht umschalten." Zusammen mit den Niederlanden habe Deutschland auf europäischer Ebene die ersten Schritte eingeleitet.

Es werde "ein Stichdatum geben, von dem an es verbindlich wird, am Tage mit Licht zu fahren. "Die Neuwagen fahren mit Tagfahrlicht, die anderen müssen Abblendlicht einschalten. Wer es nicht tut, muss dann mit Bußgeld rechnen." Das Datum hänge auch davon ab, in welchem Umfang die Empfehlung befolgt werde.

Für Motorräder, die jetzt schon mit Licht fahren, soll es laut Tiefensee eine Lösung geben, die sie auch künftig "optisch deutlich von den Autos unterscheidet". Dazu seien bereits Untersuchungen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegeben.

Adresse:
http://www.n-tv.de/620878.html"

Zitat:

In zwei Metaanalysen der diversen Studien wurde vielen Arbeiten methodische Fehler nachgewiesen.

In der Tendenz kam man zum Schluss, dass die Unfallrückgänge nach der Bereinigung von unzulässigen Einflüssen im normalen Schwankungsbereich von Unfallstatistiken liegen würden. Eine seriöse Aussage sei mit diesen Daten nicht zu treffen.

Bisher waren keine Untersuchungen in der Lage, einen positiven Beitrag des Tagesfahrlichtes zur Verkehrssicherheit eindeutig zu belegen.

nun madcruiser, da du ja so gern diesen text zitierst:

von wem stammt der überhaupt? und was macht ihn glaubwürdiger als die studien, die er kritisiert? und auf welche studien bezieht er sich überhaupt?

Der Link wurde von Dir gepostet, schon vergessen? 😁

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dabei ging es um die aussagen des adac zum thema tfl. aber schön, dass du irgendwelche texte ohne weitere prüfung ständig zitiertst, obwohl du nicht mal weißt woher sie kommen 😁

aber bei mir meckern wenn ich eine zeit-artikel zitiere, jaja 🙄

Wenn der Link von Dir kommt und ich ihn ausnahmsweise akzeptiere scheint es auch nicht Recht zu sein.
Ist schwer zu verstehen. 😉

Kann es sein, dass nur das zählt, was Dir angenehm ist ... 😁

Tagfahrleuchten die 6W verbrauchen, brauche ich mir nicht in den Wagen zu bauen,die hab ich serienmäßig und das nennt sich bei mir Standlicht...

Wenn es Gesetz wird, wird es Gesetz... Das Gesetze nicht immer Sinn machen und nicht immer nur gemacht werden weil die Politiker unser Bestes wollen, darüber müssen wir nich diskutieren. Auch das die Studien sehr fragwürdig sind, da in keinem Land der "Aha-Effekt" innerhalb der ersten 2 Jahre nach Einführung eingetreten ist, sollte man zumindest mal in Erwägung ziehen...

Ich zitiere mal die StVO §17 Beleuchtung:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Keine 300m, tatsächlich nur ein relativ vager Paragraph...
Er sagt aber ganz klar aus, das bei widrigen Bedinungen das Abblendlicht einzuschalten ist...

Allerdings gibt es denselben vagen Paragraphen beim Thema Alkohol am Steuer, denn dort entscheidet die Polizei auch unter 0,5Promille wann man auffällig bzw. unsicher gefahren ist und wann nicht. Und auch in dem Fall ist es schwer anzuzweifeln...

Zitat:

Original geschrieben von oink


Tagfahrleuchten die 6W verbrauchen, brauche ich mir nicht in den Wagen zu bauen,die hab ich serienmäßig und das nennt sich bei mir Standlicht...

 

Eigentlich hat Standlicht 5W, nicht 6W. Der wichtigste Unterschied ist jedoch der Reflektor der TFL. Dadurch wirken die 6W deutlich heller, ohne jedoch zu blenden!

Ausserdem brennen TFL allein, beim Einschalten des Standlichts, hast Du auch noch die Rückleuchten, Kennzeichenbeleuchtung sowie Tachobeleuchtung mit angeschaltet.

Bei diesen gravierenden Unterschieden könnte man TFL und Standlicht zusammenlegen.
TFL automatisch, Parkbeleuchtung über Schaltung.

Falls diese zweifelhafte Vorschrift überhaupt kommt.

Einen Europaatlas braucht man dann auch noch, da ja überall etwas anderes gilt.
- Standlicht, TFL, oder Ablendlicht,
- ganzfährig, saisonal, optional oder verboten,
- innerhalb bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften,

Hängt offensichtlich vom jeweiligen Würfelergebnis ab. 😁

Also ich halte die ganze Geschichte eigentlich immer so...
Wenn es mir schwer fällt meinen Tacho abzulesen ist es Zeit für Licht... Und das ist im Winter sehr häufig der Fall, im Sommer allerdings so gut wie nie...

Ich hatte es ja schonmal gesagt, wenn jemand bei Sichtweiten über 500m nicht in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu erkennen, dann sollte man nicht über TFL diskutieren sondern darüber ob dieser Autofahrer nicht lieber seinen Führerschein abgibt...

Trotzdem bin ich gespannt auf die Einführung und auf die rapide sinkenden Unfallzahlen...

TFL...

Tach,

@oink

bin ja mal gespannt, wie Du bei fortgeschrittener Dunkelheit
ein maus- oder asphaltgrauen PKW in 500 m Entfernung erkennen willst!

Hatte erst gestern auf der Heimfahrt 2 solche Fälle; ich habe
diese erst bei ca. 200m Entfernung auf meiner Optik.

@all

Ich denke mal, dass das TFL auch für Leute gemacht wird,
die in der Dunkelheit den Lichtschalter nicht finden können oder wollen und sich dann wundern, wenn der Gegenverkehr
sie lustig anblinkt... .

Gruß

Guensal

Zitat:

Original geschrieben von oink


Ich hatte es ja schonmal gesagt, wenn jemand bei Sichtweiten über 500m nicht in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu erkennen, dann sollte man nicht über TFL diskutieren sondern darüber ob dieser Autofahrer nicht lieber seinen Führerschein abgibt...

es gibt mehrere millionen nuancen zwischen erkennen und nicht erkennen - nur so btw

und außerdem gehts auch um das richtig einschätzen von geschwindigkeiten

Re: TFL...

Zitat:

Original geschrieben von Seinecke


Tach,

@oink

bin ja mal gespannt, wie Du bei fortgeschrittener Dunkelheit
ein maus- oder asphaltgrauen PKW in 500 m Entfernung erkennen willst!

Ich zitiere...

§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Ich denke damit dürfte sich jede weitere Frage erübrigt haben, denn bei diesen Verhältnissen besteht Abblendlichtpflicht, und jemand der bei diesen Verhältnissen ohne Licht durch die Gegend fährt verstößt gegen die StVO, genauso wie wenn er betrunken fahren würde...

Natürlich sieht man Fahrzeuge mit Licht früher...
Deswegen jetzt meine Frage... Welche Art von Unfall soll eigentlich vermieden werden mit dem TFL? Auffahrunfälle, sowie Unfälle in Städten dürfte man beinahe ausschließen können denn bei 50km/h innerorts beträgt der Anhalteweg etwa 30m, und das ist schon großzügig nach oben gerechnet...

So ist es oink,

TFL kommt nur bei Taglichtverhältnissen (= gute Sicht) zum Einsatz.
Es bedeutet nur eine minimale Beleuchtung nach vorne, also keine rückwärtige.
Mangels Beleuchtung nach hinten kann es bei Auffahrunfällen auch keine Wirkung erzielen.

Bei schlechten Sichtverhältnissen ist Abblendlicht zu verwenden,
d.h. TFL ist dann zu wenig und stellt eine OWI dar.

Das Licht bei der Abstandsschätzung des Gegenverkehrs nivelliert und damit kontraproduktiv ist sollte klar sein.
Der Vorteil liegt alleine darin, dass unaufmerksame bzw. mit Sehschwächen behaftete Fahrer das entgegenkommende Fahrzeug i.d.R. früher bemerken werden - jedenfalls soweit die Fahrer nicht gänzlich abgelenkt sind.

Tach,

😁

ups, habe natürlich vergessen:
die betreffenden Fahrzeuge waren natürlich ohne der vorschriftsmäßigen Beleuchtung (hier Fahr-/ Abblendlicht) unterwegs.

Muss schnell noch´ne Flasche Voltax kaufen... 😁 .

Gruß

Guensal

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